Deckungssummen der Grünen Karte & des Kennzeichenabkommens
Die gesetzlichen Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung im Überblick: Nachfolgend erfahren Sie, welche Länder im Grüne-Karte-Abkommen und/oder im Kennzeichenabkommen sind und welche Summen für die Regulierung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden in den jeweiligen Staaten zur Verfügung stehen.
Worum geht es bei den Deckungssummen?
Ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung einen verursachten Schaden tatsächlich reguliert, hängt stets von den Umständen des Unfalls ab. Unterschieden wird zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.
Ob Urlaub, Geschäftsreise oder Kfz-Export: Fahrten in andere Länder sind vor allem innerhalb der Europäischen Union längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Und damit in puncto Absicherung keine aufwendige Bürokratie von Nöten ist, wurden gesetzliche Mindestdeckungssummen definiert. Diese gelten grundsätzlich in allen Ländern, die Teil des Kennzeichen- oder Grüne-Karte-Abkommens sind und müssen von Versicherern explizit ausgeschlossen werden, um ihre Gültigkeit zu verlieren.
Gliederung der Mindestdeckungssummen
Generell wird zwischen drei verschiedenen Schadensarten unterschieden: Dazu gehören die Sachschäden, die Personenschäden sowie die Vermögensschäden. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie hier.
Sachschäden
Zu den Sachschäden zählen sich im Prinzip alle Schäden, die bei einem Verkehrsunfall an Gegenständen auftreten können. Zum Beispiel Beschädigungen an Fahrzeugen der Unfallgegner, Leitplanken, Häusern oder Zäunen.
Personenschäden
Personenschäden treten dann auf, wenn es im Falle eines Unfalls zu Verletzungen oder gar zum Tode der Unfallgegner gekommen ist. Zu ihnen zählen sich die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Renten oder Schmerzensgelder.
Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden entsteht beispielsweise dann, wenn ein Firmenwagen durch einen Unfall für einen Zeitraum nicht nutzbar ist und der Inhaber beziehungsweise Nutzer dadurch einen finanziellen Nachteil erfährt. Die Mindestdeckungssummen sind in diesem Bereich relativ gering oder gar nicht vorhanden.
Die gesetzlichen Summen im Überblick
Die nachfolgenden Mindestdeckungssummen sind mit Stand 13. Dezmber 2018 gültig. Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckung im Zielland sowie in etwaig zu durchfahrenden Ländern tatsächlich bietet.
Mindestdeckungssummen für Mitgliedsländer der Europäischen Union
Die Deckungsbeträge können je nach Fahrzeugtyp variieren. Die angegebenen Summen gelten in der Regel für Pkws.
Belgien ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Finnland ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Griechenland ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit dem 01.01.1981 im Kennzeichenabkommen.
Irland ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Kroatien ist seit dem 01.06.2013 Mitglied der Europäischen Union, seit 1992 Mitglied im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 1992 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Lettland ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union, seit 1998 im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 1998 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Litauen ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union, seit 2003 Mitglied im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 2003 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Luxemburg ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Malta ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union, seit 1985 im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 1985 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Die Niederlande ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Portugal ist seit dem 01.01.1986 Mitglied in der Europäischen Union, seit 1953 im Grüne Karten-Abkommen und seit dem 01.01.1986 im Kennzeichenabkommen.
Schweden ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Die Slowakische Republik ist seit dem 01.05.2004 Mitglied in der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied& im Grüne Karten-Abkommen und Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Slowenien ist seit dem 01.05.2004 Mitglied in der Europäischen Union, seit 1992 im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 1992 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Die Tschechische Republik ist seit dem 01.05.2004 Mitglied in der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Zypern ist seit dem 01.05.2004 Mitglied in der Europäischen Union, seit 1996 im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 1996 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Norwegen ist ein Staat in Nordeuropa und seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit dem 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Sachschäden
1.235.000 € pro Unfall
Personenschäden
Unbegrenzt pro Unfall
Vermögenschäden
Nicht verfügbar
Mindestdeckungssummen Staaten, die nicht Mitglied der EU und EWR sind
Andorra ist ein Zwergstaat zwischen Frankreich und Spanien. Andorra seit 1996 Mitglied im Grüne Karten-Abkommen und ebenfalls seit 1996 Mitglied im Kennzeichenabkommen.
Die Schweiz ist ein Staat in Mitteleuropa und seit 1949 als Gründungsmitglied im Grüne Karten-Abkommen und seit dem 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.
Das vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist Mitglied der Europäischen Union, seit 1949 als Gründungsmitglied& im Grüne Karten-Abkommen und seit 12.12.1973 als Gründungsmitglied im Kennzeichenabkommen.