Wem gehört das Kfz-Kennzeichen – Mit der Kennzeichen Abfrage den Fahrzeughalter ermitteln
Ein Bußgeldbescheid, der samt Blitzerfoto und Fragebogen zugestellt wird – eine Vorladung als möglicher Zeuge eines Tankbetrugs – ein Anwaltsschreiben wegen eines unrettbar verschmutzen Kaschmirmantels: Meistens sind es nicht eben freudige Überraschungen, die einem Besitzer eines Autos bevorstehen, wurde seine Adresse durch eine Halterabfrage ermittelt. Wer darf diese Information Kennzeichen Abfrage beantragen? Und wer gibt welche Daten zum Fahrzeughalter frei?
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- Wo werden die Halterdaten gespeichert?
- Wer erhält Auskunft über einen Halter?
- Welche Gründe gibt es für eine Abfrage?
- Wann wird die Halteranfrage abgelehnt?
- Welche Nachweise werden benötigt?
- Ist die Halterauskunft Online möglich?
- Was kostet eine Kennzeichen Abfrage?
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads

Bild: Pixabay
Wo werden die Halterdaten gespeichert?
Informationen zu einem bestimmten Fahrzeug und dessen Fahrer (bzw. Halter) sind bei der örtlichen Zulassungsstelle sowie im Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes hinterlegt. Bei einem rechtmäßigen Ersuchen um Auskunft übermittelt die jeweilige Behörde:
Zum Fahrzeughalter
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
Zum Fahrzeug
- Fahrzeugart
- Fahrzeugtyp
- Hersteller
- Zulassungsdatum
- Vollständiges Kennzeichen
Basis der Kennzeichen Abfrage ist meistens das Nummernschild. Die Ermittlung eines Halters ist aber auch über Modell, Marke und Farbe des Fahrzeugs möglich. Über die einfache Registerauskunft hinausgehende Details, zum Beispiel Name und die Anschrift des Haftpflichtversicherers und die Nummer des Versicherungsscheins, verfügen nur die Zulassungsstellen. Im Zentralregister sind lediglich Halter- und Fahrzeugdaten verzeichnet.
Die Halterdaten bleiben nach Änderungen wie Halterwechsel, Abmeldung des Fahrzeugs oder Ablauf einer befristeten Zulassung (etwa eines Kurzzeitkennzeichens) noch ein Jahr beim Straßenverkehrsamt gespeichert. Vom Zeitpunkt einer Halterauskunft an dauert es mindestens zwei Jahre, bis sie endgültig gelöscht werden.
Wer erhält Auskunft zum Halter bei einer Halterabfrage?
Autos lässt sich durch eine Kennzeichen Abfrage
ermitteln um Schadensersatzansprüche geltend
machen zu können.
Bild: Pixabay
Nicht Jeder, wer bei dem Behörden anfragt „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen„, bekommt dazu eine Kfz-Auskunft. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) im § 39 definiert strenge Vorgaben für die Weitergabe sensibler privater Daten. Genehmigt wird die Halteranfrage und die damit verbundene Übermittlung von Halterdaten nur, wenn die abgefragten Informationen erforderlich sind, um Sachverhalte zu klären, die direkt mit dem Straßenverkehr zu tun haben.
Registerauskunft können anfordern:
- Versicherungsunternehmen (z.B: Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung)
- Privatpersonen wie etwa Schädiger und Geschädigtem
- Anwälte von Unternehmen, Firmen und Privatpersonen
- Parkhausbetreiber
- Tankstellenbetreiber (Inhaber oder Pächter)
Behörden können diese Informationen abfragen, wenn sie Verstöße gegen die Verkehrsordnung oder Verkehrsstraftaten ahnden. Institutionen, zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Parkhausbetreibern, Hausverwaltungen, der Verkehrsopferhilfe, aber auch Rechtsanwälten und Privatpersonen wie etwa Schädiger und Geschädigtem steht die Möglichkeit zur Halterabfrage ebenfalls offen. Voraussetzung: es geht darum, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben.
Welche Gründe erlauben eine Halterauskunft?
bezahlen. Eine Halterabfrage gibt Auskunft,
wem das Kfz gehört.
Bild: Pixabay
Explizit bezeichnet der Gesetzgeber folgende Auskunftsgründe als zulässig (§39, Absatz 1 StVG):
- Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls
- Ansprüche auf Kostenerstattung oder Schadensersatz, wenn ein Auto abgeschleppt oder umgesetzt werden muss
- Blockierung einer privaten Ausfahrt oder eines geparkten Fahrzeugs
- unberechtigte Nutzung eines Privatparkplatzes
- Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beschädigung oder Verschmutzung von persönlichen Gegenständen, zum Beispiel Kleidung
- Ermittlungen wegen Tankbetrugs
Wann wird die Erteilung einer Halteranfrage abgelehnt?
Zivilrechtliche Ansprüche ohne Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Aspekten zählen nicht zu den berechtigten Gründen für eine Kennzeichen Abfrage. Das betrifft zum Beispiel Gerichtsvollzieher, die ein Fahrzeug pfänden wollen, die Ermittlung von GEZ-Schuldnern, die Anbahnung eines Fahrzeug(ver)kaufs oder eine Kontaktaufnahme aus persönlichen Gründen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Zulassungsstellen dürfen Adressen von Schuldnern, die Kindesunterhalt oder fällige Sozialabgaben nicht zahlen und mit mindestens 500 Euro im Rückstand sind, an die Sozialbehörde weitergeben.
Mit welchen Nachweisen lässt sich ein Fahrzeughalter ermitteln?
aber nicht bezahlt. Die Zulassungsstelle wird
auf Antrag den Fahrzeughalter ermitteln.
Neben den Kosten erhält dieser zudem eine Anzeige
und der Vorgang wird strafrechtlich verfolgt.
Bild: © Günter Kramer
Halterauskünfte können direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle, aber auch per Brief oder Fax angefragt werden. Anträge ohne stichhaltige, rechtlich einwandfreie Begründungen werden abgelehnt. Geht es beispielsweise um Ermittlungen zu einem Unfall, sollte der Antrag das betreffende Datum, den Unfallort, das amtliche Nummernschild und den Fahrzeugtyp enthalten, außerdem die Erklärung, dass der Zweck der Datenabfrage dem Gesetz (§ 39 Abs. 1 StVG, siehe oben) nicht zuwiderläuft.
Ist eine Kfz Halterauskunft online möglich?
Das Internet-Angebot der Zulassungsstellen wächst rasant. Eine Halterauskunft bieten online allerdings derzeit bisher nur wenige Behörden an, darunter Berlin, Stuttgart, Nürnberg und der Landkreis Augsburg.
Unser Kfz-Serviceportal hat sämtliche behördlichen Informationen aller Deutschen Zulassungsstellen. Bei uns finden Sie alle wichtigen Angaben zur Behörde und gelangen mit wenigen Klicks direkt zu den Onlinediensten.
Laufzeit: 1:18 Minuten
Was kostet eine Kennzeichen Abfrage?
Ausparken verursacht. Gut, wenn Zeugen den Vorgang verfolgt und
das Autokennzeichen notiert hatten.
Eine Kennzeichen Abfrage hilft, den Halter zu ermitteln.
Bild: © Günter Kramer
Die Zulassungsbehörde prüft das Anliegen; wird es bewilligt, erfolgt die Auskunft schriftlich. Dafür fällt bundesweit dieselbe Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,10 Euro an. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der angegebene Grund für die Anfrage nicht der Realität entsprach, steht eine Strafanzeige wegen missbräuchlicher Abfrage von Halterdaten ins Haus. Die Gebühr wird übrigens auch dann fällig, wenn die Erteilung einer Halterabfrage abgelehnt wird.
Fazit: Der schnellste Weg zur Halterauskunft
Halterauskünfte unterliegen dem Datenschutz. Wie unser Ratgeber zeigt, lassen sie sich aber zu rechtlich unbedenklichen Zwecken verhältnismäßig einfach in Erfahrung bringen. Es lohnt sich, auf der Homepage der Zulassungsstelle nachzusehen, ob auch online eine Halteranfrage möglich ist, oder ob zumindest ein Antragsformular heruntergeladen werden kann.
Rechtsgrundlagen für die Kennzeichen Abfrage um den Halter zu ermitteln
- § 39, Absatz 1 – Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen – Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 33 Inhalt der Fahrzeugregister – Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- i.v.m. Gebühren-Nr. 226.3 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weblinks
- Zulassungsstelle Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
- Auto Kaufvertrag
Downloads
Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen
- Vordruck Vollmacht für Kfz-Zulassung
- Vollmacht Zulassungsstelle Formular für eine Firma
- Kfz-Zulassung Vollmacht (Geschlechtergerecht)
- Vollmacht Straßenverkehrsamt für Firmen (Geschlechtergerecht)
- Zulassungsvollmacht (Geschlechtsneutral)
- Zulassungsstelle Vollmacht für Firmen (Geschlechtsneutral)
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer