Namensänderung Fahrzeugschein – den neuen Namen in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen

In gewissen Lebenssituationen kann sich der Name eines Menschen ändern. Ob ein akademischer Grad zukünftig getragen werden darf oder der Name des Ehepartners angenommen wird, die Namensänderung muss der Meldebehörde mitgeteilt werden. Ändert sich der Titel, der Vor- oder Nachname eines Fahrzeughalters, so muss ebenfalls eine Meldung an die Kraftfahrzeugbehörde erfolgen. Weshalb die Mitteilung zu den Pflichten eines Kfz-Besitzers gehört und wie die Aktualisierung der Fahrzeugpapiere schnell, mit wenig Aufwand erledigt wird, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Mit einer Namensänderung kann sich mitunter die Anschrift ändern. Wie der Behördenablauf bei einem Wohnortwechsel funktioniert und worauf zu achten ist, erklären wir in unserem Artikel.

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Eine Trauung auf dem Standesamt. Die Ringe werden getauscht und eine Namensänderung ist oft damit verbunden.
Bei einer Trauung trägt das Paar meist den Nachnamen eines der Ehepartner. Der neue Name muss in den Fahrzeugpapieren geändert werden.

 

Wann muss der Name im Fahrzeugschein geändert werden?

Immer dann, wenn sich Teile des Namens ändern, müssen die Meldebehörden informiert werden. Was die Namensänderung im Personalausweis und Reisepass beim Einwohnermeldeamt betrifft, gilt auch für Halter von Kraftfahrzeugen. Diese müssen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde umschreiben lassen.
 

Wer kann die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen?

Die Änderung des Namens erfolgt zunächst bei den zuständigen Behörden der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt, Standesamt) oder dem Landratsamt. Durch Hochzeit oder Scheidung ist die Anpassung ein normaler Verwaltungsakt. In anderen Situationen muss oft ein Antrag erfolgen, welcher eine Genehmigung nach sich zieht.

Zunächst muss der neue Name in den Ausweisdokumenten (Personalausweis und Reisepass) eingetragen sein. Erst dann kann und muss die Namensänderung im Fahrzeugschein erfolgen.
Die Gründe für die Abänderung des Namens sind zahlreichen und nachfolgend aufgelistet:

  • Hochzeit/Heirat
  • Scheidung
  • Geschlechtsangleichende Operation
  • Intersexualität
  • Psychologischer Grund wegen Familiensituation
  • Erlangen eines akademischen Titels
  • Adelstitel durch Adoption oder Kauf
  • Künstlernamen
  • Zuweisen einer neuen Identität – Zeugenschutz
  • Änderung der Rechtsform (Gewerbetreibende)
  • Umfirmierung (Gewerbetreibende)
  • Abänderung des Vereinsnamen

 

Heirat und Scheidung

Heiraten zwei Menschen, ändert sich meistens der Familienname einer der beiden Partner. Nicht immer bleibt ein Ehepaar ein Leben lang verbunden. Bei der Scheidung wird größtenteils der Geburtsname wieder angenommen.

Transgender und Intersexualität

Seit Ende 2018 besteht die Möglichkeit, divers bei Behörden eintragen zu lassen. Das ist aufgrund genetischer oder hormoneller Entwicklungsstörungen der Fall, wenn die Person sich nicht in das weibliche oder männliche Geschlecht einordnen kann.
Transgender können das Geschlecht nachträglich anpassen lassen, wenn dieses bei der Geburt anders angegeben wurde. Der Vorname wird beim Standesamt angepasst. Oft geschieht der Vorgang nach einer geschlechtsangleichenden Operation.

Straffällige Familienangehörige

Mit einem psychologischen oder ärztlichen Gutachten wird die Änderung des Familien- oder Vornamens beim Amt beantragt. Ist es für den Namensträger nicht zumutbar, da er z.B. soziale Nachteile dadurch hat oder er seit Kindheitstagen gehänselt und gemobbt wird, kann aufgrund des Traumas die Abänderung des Namens erfolgen.
Erlebte eine Person psychischer oder sexueller Gewalt durch ein enges Familienmitglied, kann sich das Opfer durch eine Namensänderung besser von diesen Erlebnissen lösen. Die Behörden stimmen hier einer Abänderung meist zu.

Akademischen Titel

Promoviert ein Doktorand und erlangt dadurch den akademischen Grad eines Doktors oder Ehrendoktors, so darf dieser Zusatztitel dem Nachnamen vorangestellt werden. Gleiches gilt für Inhaber einer Professur. Der Professorentitel wird fortan zum Namen getragen.

Adelstitel

Durch eine Adoption kann eine Person zu einem Adelstitel gelangen. Die Ernennung zum Herzog, Graf oder Baron kann käuflich erworben werden. Ist der Fahrzeugbesitzer nicht von Geburt an von adeligem Geschlecht, muss die Eintragung des Adelsprädikats bei den Behörden begründet und glaubhaft gemacht werden.

Künstlernamen

Der breiten Bevölkerung sind Namen vieler Prominenten bekannt. Was Viele nicht wissen, dass es sich hierbei oft um Künstlernamen handelt. Die Geburtsnamen sind zu kompliziert oder der Künstler wünscht sich einen einprägsameren Namen. Oft wird auch die Familie von Journalisten und Fans verschont, wenn der richtige Name nicht bekannt ist. Die Eintragung eines Künstlernamens in den Ausweisdokumenten kann beantragt werden.

Neue Identität

Wenn ein Mensch Zeuge eines Gewaltverbrechens geworden ist, ordnet der Gesetzgeber in bestimmten Fällen, zur Behütung der eigenen Sicherheit, ein Zeugenschutzprogramm an. Die Behörde ändert komplett die Identität der zu schützenden Person.

Firmen, Unternehmen und Gesellschaften

Bei einer Umfirmierung (Namensänderung z.B. eines Unternehmens), sowie bei einer Umwandlung der Rechtsform müssen die auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde gemeldet werden. Für den neuen Firmennamen werden beim Straßenverkehrsamt neue Zulassungsbescheinigungen ausgestellt.

Vereine

Beschließen die Mitglieder eines Vereins, dessen Namen zu ändern, muss die Satzungsänderung beim Amtsgericht eingetragen werden. Fahrzeuge, welche auf den Verein angemeldet sind, müssen bei der Zulassungsstelle gemeldet werden, damit der Vereinsname in den Fahrzeugdokumenten geändert wird.
 

Weshalb muss der Name in den Fahrzeugpapieren geändert werden?

So mancher Leser wird sich denken: „Eine Namensänderung ist nicht notwendig, im Personalausweis steht der Geburtsname. Das wird doch bei einer Fahrzeugkontrolle ausreichen.“ Das sieht der Gesetzgeber anders. § 13 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, dass es eine Mitteilungspflicht für Fahrzeughalter gibt.

Auszug: „Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
1.
Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
…“

 

Wie ist die Kfz-Zulassung Namensänderung Frist?

Die Namensänderung im Fahrzeugbrief muss nach einer Heirat bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. Eine Strandhochzeit mit den Trauzeugen.
Einer der häufigsten Gründe für die
Fahrzeugschein Namensänderung ist die Eheschließung.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Cabbage Beach – Nassau auf den Bahamas

Eine in Tagen oder Wochen definierte Frist zur Änderung der Fahrzeugpapiere hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben. Jedoch besagt §13 der FZV im Absatz 1: „ … Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde … unverzüglich mitzuteilen.“

Das bedeutet, dass die Mitteilung über den geänderten Namen dem Straßenverkehrsamt sofort und umgehend mitzuteilen ist. Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle sehen anhand des geänderten Ausweisdokuments, wann dieses geändert wurde. Wurde der Personalausweis bereits vor längerer Zeit geändert, so kann der Sachbearbeiter eine Strafe wegen Versäumnis aussprechen. Mit der Änderungsmitteilung bei der Behörde für Kfz-Zulassungen sollte daher nicht zu lange gewartet werden.
 

Fahrzeugschein Namensänderung – gibt es eine Strafe beim Versäumnis?

Liegt die eigentliche Abänderung des Namens mehrere Wochen oder gar Monate zurück, ist es im Ermessen der Behörde für Kfz-Zulassung, ein Bußgeld zu verhängen. Kann der Fahrzeughalter die Gründe des Versäumnisses nicht glaubhaft darlegen, so wird in der Regel ein Bußgeld von 15 Euro fällig.
 

Welche Zulassungsstelle ist für die Namensänderung zuständig?

Anders als bei einem Wechsel des Wohnsitzes, kann bei einer Namensänderung der Fahrzeugschein in einem Büro für Bürgerservice nicht neu ausgestellt werden. Ausnahmen bilden Bürgerbüros mit Dienstleistungen für Kfz-Zulassungen.

Bei einer Namensänderung müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung ausgetauscht werden. Der Halter bekommt den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit dem geänderten Namen neu ausgefertigt. Zuständig für diesen Vorgang ist die für den Wohnort des Halters zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
 

Muss ich die Namensänderung im Kfz-Schein persönlich beantragen?

Sofern der Fahrzeughalter nicht selbst auf der Zulassungsbehörde erscheinen kann, so ist es möglich, eine Vertretung damit zu beauftragen. Der Bevollmächtigte muss in diesem Fall nachfolgende Unterlagen zusätzlich der Dienststelle vorlegen:

  • eine vom Vollmachtgeber (Fahrzeughalter) unterschriebene, gut leserliche Vollmacht im Original
  • eine lesbare Farbkopie des Ausweises vom Halter des Fahrzeugs (das Blatt mit dem Worten KOPIE versehen)
  • Ausweis der Vertretung (Bevollmächtigten)

 

 

Welche Fahrzeugpapiere werden bei der Namensänderung neu ausgestellt?

Der Name des Halters ist auf beiden Zulassungsbescheinigungen eingetragen. Daher werden sowohl der Fahrzeugschein, als auch der Fahrzeugbrief neu ausgestellt.
Die Zulassungsbehörde informiert im Zuge der Namensänderung der Fahrzeugpapiere automatisch die Finanzbehörde. Das Hauptzollamt ist für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig. Der Steuerbescheid wird zukünftig auf den geänderten Namen ausgestellt.

Fahrzeugbrief Namensänderung bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist meist als Sicherheit bei der Bank oder dem Leasinggeber hinterlegt, wenn das Auto finanziert ist oder ein Leasingvertrag besteht. Da dieses Fahrzeugdokument bei einer Namensänderung neu ausgestellt wird, muss es zunächst vom Verkehrsamt angefordert werden. Der Vorgang nimmt einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch.
Der Fahrzeughalter hat die Zulassungsstelle über die anstehende Änderung des Namens zu informieren, damit diese den Kfz-Brief anfordern kann.
 

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Welche Unterlagen benötige ich für die Fahrzeugschein Namensänderung?

Der Nachweis über die Namensänderung unterscheidet sich, je nachdem, wer den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellt.

Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:

  • Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, Approbationsurkunde)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) mit neuem Namen
  • Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden

Gewerbetreibende (Firmen/Unternehmen):

  • Geänderter Auszug aus dem Handelsregister und abgeänderte Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie
  • Farbkopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

Freiberufliche Tätigkeit:

  • Nachweis durch eine Kammer (z.B.: Architektenkammer, Ärztekammer)

Vereine:

  • Auszug aus dem Vereinsregister mit geändertem Vereinsnamen im Original oder beglaubigter Kopie
  • Farbkopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

Fahrzeugdokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)

 

Was kostet die Namensänderung auf der Zulassungsstelle?

Die Kosten für die Namensänderung der Zulassungsbescheinigungen sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Gebühren legt jede Kommune je nach Verwaltungsaufwand fest. Nachfolgend die Durchschnittswerte:

  • Namensänderungca. 10,70-15,40 Euro
  • Ausstellung neuer Zulassungsbescheinigungenca. 19,60-25,80 Euro
  • Aufbewahrung und die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Bankbrief)ca. 15,00-20,00 Euro

 

Kann die Fahrzeugschein Namensänderung auch Online erledigt werden?

Ein Vater bringt seine Tochter auf einem Golfcar zur Trauung. Eine Hochzeit bedeutet oft eine Namensänderung bei der Zulassungsstelle.
Heiraten ist der häufigste Grund für eine
Fahrzeugpapiere Namensänderung.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Ibiza (Balearen/Spanien)

Seit 01. Januar 2015 sind internetbasierte Zulassungsvorgänge möglich. In den drei Stufen wurden bisher Außerbetriebsetzungen, Wiederzulassungen, die Neuzulassungen und Umschreibungen aller Varianten (z.B. Halterwechsel) realisiert. In der Stufe drei, welche seit dem 01. Oktober 2019 online ist, kann eine Adressänderung ebenfalls über die Serviceportale der Zulassungsbehörden erledigt werden.

Für die Namensänderung im Fahrzeugschein und Kfz-Brief ist ein Nachweis zu erbringen. Meist erfolgt das in Form einer Namensänderungsurkunde, der Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde, um nur Einige zu nennen. Die Belege müssen direkt vorgelegt werden, was auf den elektronischen und digitalen Weg bislang technisch noch nicht machbar ist. Die Fahrzeugschein Namensänderung Online ist daher derzeit nicht möglich.
 

Leser stellten weitere Fragen zum Thema Namensänderung Fahrzeugschein

Benötige ich für die Kfz-Schein Namensänderung eine eVB-Nummer?

Im Gegensatz zur Adressänderung, wenn der Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk erfolgt, wird bei der Namensänderung der Fahrzeugpapiere keine eVB-Nummer benötigt. Die bisherige Regionalklasse ändert sich nicht.

Ändert sich der Kfz-Versicherungsbeitrag bei der Änderung des Namens im Fahrzeugschein?

Weder die Typklasse des Fahrzeugs, noch die Regionalklasse des Wohnorts ändert sich. Daher bleibt für den Kfz-Versicherer alles wie gehabt. Die Beiträge zur Kfz-Versicherung bleiben bei der Änderung des Namens unverändert.

Bleibt die Kfz-Steuer bei der Namensänderung im Fahrzeugschein gleich?

Die Finanzbehörden werden über die Namensänderung informiert, damit der Steuerbescheid zukünftig mit dem richtigen Namen ausgestellt wird. Das Fahrzeug bleibt unverändert. Die Emissionswerte und die Leistungsstärke ändern sich nicht, daher bleibt die Höhe der Kfz-Steuer wie bisher.

Was tun, wenn ich den Namen in der Zulassungsbescheinigung ändern muss und finde den Kfz-Schein nicht mehr?

Wurde ein Teil der Zulassungsbescheinigung gestohlen oder verloren, muss ein Ersatz bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. Dieser Vorgang kann mit der Namensänderung zusammengelegt werden. Im Falle eines Diebstahls muss umgehend eine polizeiliche Anzeige erfolgen. Bei Verlust genügt meist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung(en).

Was zu tun ist, wenn Teile der Fahrzeugpapiere fehlen und welche Gebühren und Kosten durch die Ersatzbeschaffung anfallen, zeigt unser Artikel: Fahrzeugschein verloren, was ist zu tun >>>

Namensänderung Fahrzeugschein – Geht das auch mit den alten Fahrzeugpapieren?

Bei Kfz-Zulassungen vor dem 1. Oktober 2005 wurden der alte Fahrzeugschein und der alte Fahrzeugbrief ausgestellt. Mit der Namensänderung werden neue Fahrzeugpapiere erstellt. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 wird der neue Name eingetragen. Die alten Fahrzeugdokumente werden entwertet.
 

Fazit: Die Fahrzeugschein Namensänderung ist notwendig, jedoch nicht aufwendig

Wie im Ausweis, so muss der neue Name auch in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Der Vorgang lässt sich oft nur direkt in einer Kfz-Zulassungsstelle erledigen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand ist überschaubar. Mit einer Terminreservierung kommt der Fahrzeughalter oder dessen Vertretung schnell zur Namensänderung der Fahrzeugpapiere. Die Umschreibung sollte sehr zeitnah erfolgen, da andernfalls ein Bußgeld erhoben werden könnte.
 

Rechtsgrundlagen zur Fahrzeugschein Namensänderung

 

 

Downloads

Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen

 

Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Frühjahr 2024.

 
Dieser Artikel wurde verfasst von Günter Kramer

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