Über Mindestprofiltiefen und deren Auswirkungen
Die Mindestprofiltiefe von Autoreifen ist ein Thema, das von vielen Fahrzeughaltern unterschätzt oder schlichtweg nicht beachtet wird. Dabei hat der Zustand des Reifenprofils einen großen Einfluss auf die Fahrsicherheit und den Komfort. Erfahren Sie jetzt, welche gesetzlichen Bestimmungen es zu diesem Thema gibt, wie die Profiltiefe ermittelt wird und welche Empfehlungen unabhängige Stellen aussprechen.
Mindestprofiltiefen laut Gesetz
Mit jeder Fahrt werden Autoreifen hohen Belastungen ausgesetzt. Die beim Abrollen entstehende Reibung setzt dem Gummi zu – mit der Zeit wird immer mehr Material abgetragen. Nähert sich der Reifen seiner Mindestprofiltiefe, können wichtige Funktionen gar nicht mehr geboten werden. In Folge leidet beispielsweise das Fahrverhalten bei Nässe oder der Bremsweg verlängert sich. Da das Unfallrisiko damit signifikant steigt, erschuf der Gesetzgeber eine vorgeschriebene Mindestprofiltiefe. Diese liegt mit 1,6 Millimetern (StVZO) allerdings deutlich unter den Empfehlungen von Automobilclubs und sollte deshalb nicht unbedingt als Richtwert genutzt werden.
Empfohlene Mindestprofiltiefe der Experten
Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe raten Experten zu anderen Mindestprofiltiefen, um die Sicherheit auf der Straße tatsächlich gewährleisten zu können. Für handelsübliche Sommerreifen spricht der ADAC daher die Empfehlung aus, eine Mindesttiefe von drei Millimetern einzuhalten. Bei einer Tiefe von nur 1,6 Millimetern sei die Bodenhaftung bei Regen deutlich zu gering und führe immer wieder zu schweren Unfällen. Bei Winterreifen, deren Lamellen von entscheidender Wichtigkeit für den Grip auf maschiger oder verschneiter Fahrbahn sind, sieht der ADAC eine Mindesttiefe von vier Millimetern als ausreichend an, um auch bei Gefahrenbremsungen sicher zum Stehen zu kommen.
Messmöglichkeiten für die Profiltiefe
Am einfachsten kann die Profiltiefe mit einer 1-Euro-Münze gemessen werden. Zur Orientierung dient hierbei der Goldrand, der genau drei Millimeter breit ist. Ist dieser, sobald die Münze in einer Lamelle steckt, nicht mehr sichtbar, so ist die Tiefe des Profils noch ausreichend. Sollte jedoch ein Teil des Goldrands zu sehen sein, muss über einen zeitnahen Reifenwechsel nachgedacht werden. Auch wenn diese Variante keine exakte Messmethode darstellt, bietet sie doch einen groben Anhaltspunkt.
Für eine genauere Messung sind im Handel Profiltiefenmesser erhältlich. Die günstigste Variante verfügt hierbei über eine mechanische Messvorrichtung, bei der der Tiefenmesser zwischen zwei Profilblöcke gesetzt wird. Anschließend muss die Messstange zum Profilgrund geschoben werden. Nun ist es möglich, die vorliegende Tiefe abzulesen. Elektronische Modelle zeigen das Ergebnis hingegen digital und somit komfortabler an.
Im Zuge allgemeiner Verkehrskontrollen oder auch in Autohäusern, bei denen zahlreiche Profilmessungen am Tag anstehen, wird zur Überprüfung das Lasertriangulationsverfahren eingesetzt. Dabei erfolgt die Messung automatisch beim Überfahren einer im Boden eingelassenen Prüfstation. Da hierbei jedoch nur ein kleiner Bereich des Profils auf seine Tiefe geprüft wird, können bei dieser Methode leicht Mängel an anderen Reifenstellen übersehen werden – die manuelle Messung ist somit in der Regel vorzuziehen.
Folgen bei einer zu geringer Profiltiefe
Erfolgt eine Verkehrskontrolle, werden gerne die Reifen und deren Profile unter die Lupe genommen. Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschritten, kann dies einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld zwischen 60,- Euro und 120,- Euro zur Folge haben. Die Höhe der Strafe richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Kam es aufgrund der fehlenden Mindestprofiltiefe zu einem Unfall oder zu einer konkreten Gefährdung, werden höhere Kosten fällig.
Kann die Versicherung nach einem Unfall beweisen, dass eine mangelnde Profiltiefe unfallursächlich war, so kann sie sich weigern, den entstandenen Schaden im Falle von Teil- oder Vollkasko zu begleichen. Der Fahrer muss in diesem Fall aufgrund seines fahrlässigen Verhaltens alle anfallenden Kosten selbst tragen. Geht es hingegen um die Haftpflichtversicherung, so sind zumindest sogenannte Regressansprüche keine Seltenheit. Bei der Hauptuntersuchung gefährdet eine zu geringe Profiltiefe zudem den Erhalt der neuen Prüfplakette.
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