Übersicht zu Behördenkennzeichen in Deutschland
Im Straßenverkehr lassen sich Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Kennzeichen finden. Oft stellt man sich dann die Frage, um was für ein Kennzeichen es sich handelt – schließlich ist es nicht einfach, bei den diversen, in Deutschland existierenden Sonderkennzeichen den Überblick zu behalten. Eines dieser Kennzeichen wollen wir im Folgenden vorstellen: das Behördenkennzeichen.
Verwendung des Behördenkennzeichens
Seit dem 01.07.1956, also mit der Einführung des Kennzeichensystems der BRD, gehörten Behördenkennzeichen zum vertrauten Bild auf deutschen Straßen. Jedes Fahrzeug öffentlicher Einrichtungen war somit als solches erkennbar. Anhand der festgelegten Nummern-Codes konnte das Nummernschild, wenn man sich entsprechend auskannte, der jeweiligen Behörde eindeutig zugeordnet werden.
Um das im Laufe der Jahre und Jahrzehnte unübersichtlich gewordene, komplexe Nummernschildsystem in Deutschland zu vereinfachen, wurde am 1. März 2007 die neue Kraftfahrzeug-Zulassungsverordnung eingeführt. Seit diesem Tag gibt es keine Neuzulassungen für Behördenkennzeichen mehr, sodass dieses Sonderkennzeichen zum Auslaufmodell wurde. Behördenfahrzeuge erhalten nun zivile Kennzeichen mit einer einheitlichen Länderkennung. Diese seit mehr als zehn Jahren geltende Neuregelung betrifft jedoch nicht die Dienstfahrzeuge der Konsulate und ihrer Einrichtungen. Und auch die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin können weiterhin Behördenkennzeichen ausgeben, da ihre Stadt-Kennzeichen mit den Kürzeln der Landesregierungs-Kennzeichen übereinstimmen.
Wie sah ein Behördenkennzeichen aus?
Über Jahrzehnte hinweg begannen die Kennzeichen an Behördenfahrzeugen mit dem ortstypischen Stadt- oder Landkreiskürzel des Einsatzortes oder des Hauptsitzes der jeweiligen Behörde. Darauf folgte ein spezieller, maximal fünfstelliger Nummern-Code, der Auskunft über die entsprechende Behörde gab:
| 1 – 89 und 1XX – 1XXXX | Behörde der überkommunalen Verwaltung | |
| 2XX – 2XXXX, 6XX – 6XXXX und 3XX | kommunale Verwaltungsbehörde (u.a. Feuerwehr) | |
| 3XXX – 3XXXX und 7XXX – 7XXXX | Polizei | |
| 8XXX – 8XXXX | Katastrophenschutz (THW u.ä.) | |
| 9X oder 9XXXX | Gericht | |
| 9XX oder 9XXX | Konsulat (mit Zusatzschild „CC“) | |
| 5XX – 5XXXX | sonstige Behörde |
Zwischen dem Stadt- beziehungsweise Landkreiskürzel und den Ziffern standen, nicht wie bei dem klassischen Kfz-Kennzeichen, keine zusätzlichen Buchstaben.
Spezielle Behördenkennzeichen
Unter den Behördenkennzeichen gibt es besondere Modelle und Kürzel für die ranghöchsten Organe des Bundes. So ist der Dienstwagen des Bundespräsidenten beispielsweise mit der „0-1“ gekennzeichnet, während sich der Wagen der Bundeskanzlerin mit der „0-2“ im Straßenverkehr bewegt. Die Mitglieder der verschiedenen Bundesministerien, des Bundestages, Bundesrates, Bundespräsidialamtes, Bundesverfassungsgerichtes, Auswärtigen Amtes und der Bundesregierung besitzen an ihren Dienstfahrzeugen Kennzeichen mit der Kennung „BD“, die für „Bund“ steht. Diese Sonderkennzeichen bestehen bis heute, werden jedoch häufig aus Sicherheitsgründen durch weniger auffällige Wechselkennzeichen ersetzt.
Sie interessieren sich für die diversen Sonderkennzeichen, die es in Deutschland neben dem klassischen Kfz-Kennzeichen gibt und früher einmal gab? In unserem Kfz-Serviceportal finden Sie hierzu viele weitere Informationen – kostenfrei und völlig unkompliziert.