§ 41 und § 42 BOKraft – wer braucht die Untersuchung und was wird geprüft

Fahrzeuge, die der entgeltlichen Personenbeförderung dienen, unterliegen unter anderem den speziellen Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Die BOKraft stellt besondere Anforderungen an den Betrieb und die Ausstattung solcher Fahrzeuge sowie die Organisation in den Verkehrsunternehmen. Die Personenbeförderung erfordert ein gesteigertes Vertrauen in deren Sicherheit. In diesem Zusammenhang schreibt die BOKraft beispielsweise zwei unterschiedliche Formen von amtlichen Hauptuntersuchungen vor: Die wiederkehrende und die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 und § 42 BOKraft. Diese werden zusätzlich zu der typischen „TÜV-Untersuchung“, wie sie der Privatmann kennt, erforderlich.

Es werden im Folgenden die wesentlichen Informationen §§ 41,42 BOKraft zusammengestellt. Nicht nur Beförderungsunternehmer sind angesprochen, sondern auch Fahrgäste im Linien- und Taxenverkehr sowie Kunden von Autovermietungen. Wer hat sich noch nie gefragt, wie es um die Prüfung der Sicherheit bei der Beförderung bestellt ist. Hier sind die Antworten.

Eine Straße im New York mit vier gelben Taxis
Taxi und Busse in Deutschland müssen regelmäßig einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden – die BOKraft.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Taxis (Yellow Cabs) und Bus in Manhattan/New York (USA)

Grundsätzliches zu § 41 und § 42 BOKraft

Die Beförderung von Personen unterliegt nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einer Genehmigungspflicht. Diese Pflicht erfasst jeden Unternehmer, der mit Bussen, Taxen oder Mietwagen Personen befördert. Betroffen sind sowohl der Linien- als auch der Gelegenheitsverkehr. Auf Bundeslandebene sind in diesem Kontext Genehmigungsbehörden zuständig, die die entsprechenden Genehmigungen erteilen. Voraussetzungen für eine Erteilung sind Zuverlässigkeit, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung des Beförderungsunternehmers. Im Rahmen des unternehmerischen Pflichtenkreises bei der Personenbeförderung ist unter anderem jederzeit die Betriebssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge zu gewährleisten.

§ 41 BOKraft betrifft die wiederkehrende Hauptuntersuchung

Öffentlicher Nahverkehr in Valetta. Busse warten an einem Busbahnhof
Kraftomnibusse müssen regelmäßig zur § 41 BOKraft Untersuchung.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Busbahnhof in Valetta auf Malta

Die Grundsätze der Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge sind in § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) geregelt. § 41 BOKraft stellt hier zusätzliche Erfordernisse für Fahrzeuge auf, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden.

  • Zusätzlich zu den Vorgaben für eine normalen Hauptuntersuchung überprüft der Prüfingenieur bei Fahrzeugen in der Personenbeförderung auch die Einhaltung der Vorgaben aus der BOKraft.
  • Die Prüfplakette wird nur für ein Jahr erteilt.
  • Der Beförderungsunternehmer muss nach einer erfolgten Hauptuntersuchung unverzüglich (ohne von ihm zu vertretendes Zögern) der zuständigen Genehmigungsbehörde den Untersuchungsbericht vorlegen (bei Omnibussen das Prüfbuch).

Achtung: Die Beachtung der Einjahresfrist obliegt dem Unternehmer selbst. Hat etwa eine TÜV-Prüfstelle versehentlich eine Zweijahresplakette vergeben, kann sich der Beförderungsunternehmer nicht auf diesen Fehler berufen. Er muss selbst dafür sorgen, dass sein Fahrzeug nach 12 Monaten wieder zur HU vorgestellt wird – gegebenenfalls auch entgegen dem Anschein der Prüfplakette. Er kann sich in diesem Fall keinesfalls auf eine Unkenntnis der Vorschriften berufen.

§ 42 BOKraft betrifft die außerordentliche Hauptuntersuchung

Ein Taxistand am Abend mit vielen wartenden Taxis
Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle
Personenbeförderungsfahrzeuge nach § 42 BOKraft geprüft werden.
Bild: © cameris – Fotolia.com

Diese Vorschrift regelt die Erfordernisse vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in der Personenbeförderung. Hier hat Unternehmer eine Hauptuntersuchung zu veranlassen, bevor er das Fahrzeug in den Dienst stellen kann. Auch dabei ist der zuständigen Genehmigungsbehörde unverzüglich der Untersuchungsbericht, beziehungsweise das Prüfbuch bei Omnibussen vorzulegen.

Ausnahmen und Einschränkungen für die Verpflichtung zur außerordentlichen Hauptuntersuchung bestehen,

  • wenn bei einem fabrikneuen Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis ABE besteht.
    Hier darf sich die Prüfung auf die Feststellung beschränken, dass den Anforderungen der BOKraft genügt wurde.
  • wenn bei Omnibussen die Übereinstimmung mit der BOKraft bei Erteilung der Betriebserlaubnis festgestellt worden und im Prüfbuch vermerkt worden ist, kann die Hauptuntersuchung nach § 42 BOKraft unterbleiben.

Interessant: Da eine allgemein gültige Definition für den Begriff „fabrikneu“ fehlt, werden in diesem Zusammenhang alle Fahrzeuge als fabrikneu bezeichnet, deren Fahrleistung unter 1.000 km liegt.

Wichtig besonders für Taxiunternehmer: Die erste Inbetriebnahme bezieht sich auf den Unternehmer und nicht primär auf das Fahrzeug. Erwirbt beispielsweise ein Taxiunternehmer ein Taxi gebraucht von einem Wettbewerber, ist ebenfalls die außerordentliche Hauptuntersuchung fällig, bevor er das Fahrzeug einsetzen darf. Das gilt sogar dann, wenn der Verkäufer gerade eine HU hatte durchführen lassen.

Kurz zur ABE: Die ABE können Fahrzeughersteller für Serienfahrzeuge nach § 20 StVZO beim Kraftfahrtbundesamtbeantragen. Dabei wird eine Nummer erteilt, die in den Fahrzeugbrief eingetragen wird. Die ABE ist außerdem Grundlage für die Ausstellung des Fahrzeugscheins. Sie ist an unveränderbare Teile des Fahrzeugs gebunden. Sie kann erlöschen, wenn etwa andere als die vorgeschriebenen Reifen aufgezogen worden oder ein nicht vorgesehener Motor eingebaut wird. Solche Veränderungen müssen bei Kraftfahrzeugzulassungsstelle gemeldet, genehmigt und dann in den Brief und den Fahrzeugschein eingetragen werden.

Wer führt Untersuchungen nach §§ 41,42 BOKraft durch?

Eine Kft-Prüfstelle der Organisation KÜS
Kfz-Prüfstellen führen die BOKraft Prüfungen durch.
Bild: © Günter Kramer

Alle Stellen, die auch allgemein zu Prüfabnahme von Hauptuntersuchungen bei Fahrzeugen befugt sind, wie zum Beispiel TÜV-Stellen. Es handelt sich dabei um staatlich anerkannte Prüfstellen. Verantwortlich dafür, das Fahrzeug bei der Prüfstelle rechtzeitig vorzustellen, ist immer der Fahrzeughalter, also im Fall der BOKraft der Unternehmer. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Gewicht des Fahrzeugs aus und bewegen sich im Bereich um 25-40 EURO (Stand 2019).

Welche inhaltlichen Fragen spielen bei der HU nach §§ 41,42 BOKraft eine besondere Rolle?

Bei der BOKraft geht es in erster Regel um Sicherheitsaspekte, die mit den speziellen Gefahrenquellen der Personenbeförderung sowie mit dem Verbraucherschutz beim entgeltlichen Transport von Menschen verbunden sind. Mit anderen Worten: Fahrgäste und Kunden sollen bestmöglich vor Gefahren für Leib und Leben, aber auch vor unrechtmäßigen Geschäftspraktiken geschützt werden.

Was wird bei der BOKraft Untersuchung geprüft

Kraftomnibusse

Ein Omnibus auf einem Parkplatz in Mexiko.
Omnibusse bei uns werden besonders geprüft.
Die Sicherheit der Fahrgäste geht vor.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Costa Maya (Mahahual) in Mexiko

Es wird unter anderem die vorhandene Anzahl von Feuerlöschern und Verbandskästen in Omnibussen besonders beachtet. Bei Bussen stehen die automatischen Türen zudem im Mittelpunkt des Interesses und ob die End- und Schließstellung in Ordnung ist. Auch die Kennzeichnung der Notausstiege und die Anzahl der Nothämmer sind Prüfkriterien. Im Linienverkehr spielen unter anderem die Eichung und ordentliche Verplombung von Fahrpreisanzeigern eine wichtige Rolle.

Taxi

Ein alter Taxameter mit einer D-Mark-Anzeige
Der Taxameter werden bei der Prüfung geeicht.
Bild: © Björn Wylezich – Fotolia.com

Bei Taxen muss die Wagenfarbe nach Vorschrift sein. Diese ist hell-elfenbein (RAL 1015). Das Taxischild muss nicht nur vorhanden sein, es muss zudem eine funktionierende Innenbeleuchtung aufweisen. Diese erlischt automatisch, wenn der Taxameter in Betrieb ist.
Eine Werbung bedarf einer Sondergenehmigung und darf nur an den seitlichen Türen angebracht sein. Bei diesen Fahrzeugen muss eine Ordnungsnummer der der Heckscheibe (hinten rechts) angebracht sein. Im Innenraum muss diese Nummer mit dem Namen und der Adresse des Taxiunternehmers gut sichtbar für jeden Fahrgast sein.

Der Knopf zum Auslösen der Alarmanlage, zum Schutz des Fahrers, muss unter dem Fahrersitz gut erreichbar sein. Wurde der Auslöser aktiviert, dürfen vorgeschriebene Signale damit aktiviert werden. Die aktivierte Anlage darf nur von außen abschaltbar sein.
Für die Zuladung von Gepäckstücken gibt es Bestimmungen, welche eingehalten und entsprechend der BOKraft geprüft werden. Diese Verordnung ist im §29 BOKraft festgelegt.

Wichtig für jeden Fahrgast ist sicherlich die richtige und korrekte Anzeige des Fahrpreises. Damit die zurückgelegte Wegstrecke und die gefahrene Zeit stimmen, wird der Fahrpreisanzeiger jährlich geprüft und geeicht. Der Eichstempel befindet sich immer auf dem Anzeiger gut sichtbar. Lösbare Teile müssen verplombt sein.

Mietwagen

Bei diesem Personenbeförderungsfahrzeug dürfen weder ein Taxischild noch eine Ordnungsnummer angebracht sein. Der Wegstreckenzähler muss einwandfrei funktionieren und es muss sich um ein gültiges, zugelassenes Gerät handeln. Dieses muss alle zwei Jahre geeicht werden. Auch hier muss der Eichstempel sichtbar am Gerät angebracht sein.

Fazit: §§ 41,42 BOKraft – wichtige Pflichten des Beförderungsunternehmers

Verstöße gegen §§ 41,42 BOKraft sind nach § 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten. Da hier Vorlage und Nachweispflichten gegenüber der Genehmigungsbehörde berührt sind, riskiert der Beförderungsunternehmer bei Vernachlässigung seiner Pflichten nicht nur Bußgelder, sondern auch Zweifel an seiner allgemeinen Zuverlässigkeit. Jeder Unternehmer muss die §§41,42 BOKraft und ihre Pflichten kennen. Für Fahrgäste und Kunden es ist ebenfalls nützlich, von den Anforderungen an amtlichen Untersuchungen bei der Personenbeförderung schon einmal gehört zu haben. Das erleichtert, mögliche Versäumnisse zu erkennen und auf Missstände hinzuweisen.

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