Fahrzeugschein verloren oder Fahrzeugbrief verloren – Was ist zu tun?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind unabdingbare Voraussetzungen für den Betrieb eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr. Sie identifizieren das Fahrzeug zweifelsfrei, dokumentieren die Betriebserlaubnis und geben Auskunft über den verantwortlichen Halter. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss (im Gegensatz zu Teil II) bei jeder Fahrt mitgeführt werden und ist im Falle einer Verkehrskontrolle dem kontrollierenden Beamten im Original auszuhändigen. Gerät eine dieser Unterlagen in Verlust oder wird sie gar gestohlen, ergibt sich auf der Rechtsgrundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die Pflicht, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und für Ersatz zu sorgen. Welches Amt das sind und was für die Ersatzbeschaffung wichtig ist, verrät der nachfolgende Artikel.

 

 

Was ist zu tun, wenn die Fahrzeugpapiere weg sind?

Ein Mann mit Maske auf dem Kopf steht mit einem Brecheisen vor einem Auto. Es sieht aus, als ob er in das Fahrzeug einbrechen möchte. Gut, wenn Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief dort nicht aufzufinden sind.
Fahrzeugpapiere sollte nie im Fahrzeug selbst aufbewahrt werden.
Bild: © Fotosenmeer.nl – Fotolia

Das Auto wird verkauft und soll umgemeldet werden und der Fahrzeugbrief ist nicht auffindbar. Die Hauptuntersuchung ist fällig und der Kfz-Schein ist weg. Die Papiere lassen sich auch nach einer intensiven Suche nicht finden. Was ist nun zu tun?

Es gibt verschiedene Situationen, in welchen neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden müssen. Zu diesen zählen:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Verlegt
  • Unleserlich

Diebstahl – die Fahrzeugpapiere wurden gestohlen

Häufiger wird der Fahrzeugschein gestohlen, da dieser zum führen eines Fahrzeugs mitgeführt werden muss. Auch wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde, in beiden Fällen muss eine Anzeige erstattet werden. Am besten unverzüglich und bei der Polizeidienststelle, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Straftat ereignete. Da es sich bei Diebstahl um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, kann Jeder den Fall anzeigen. Egal, ob er Fahrer, Beifahrer, Halter oder Eigentümer des entsprechenden Kraftfahrzeugs ist. Eine Vollmacht des Halters, beispielsweise für Leih- oder Leasingfahrzeuge, ist somit für die Meldung bei der Polizei nicht erforderlich. Besonders im Ausland gilt der Grundsatz: „Sofort und vor Ort“. Eine Bestätigung über die Anzeigeerstattung gilt als Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I und vermeidet Ärger bei einer späteren Verkehrskontrolle.

Unterlagen für die Diebstahlanzeige

Für die Meldung bei der Polizei muss sich die Person mit einem Ausweisdokument legitimieren. Die Kombination des Nummernschildes benötigen die Beamten ebenfalls für den Vorgang.

Verlust – Kfz-Brief oder Fahrzeugschein verloren

Beim Verlust eines oder beider Fahrzeugpapiere muss der Fahrzeughalter durch eine Eidesstattliche Erklärung (z.B. durch die Verlusterklärung Fahrzeugschein) versichern, dass er die Fahrzeugzulassungsbescheinigung nicht mehr auffinden kann.

Je nach Bundesland, Zulassungsbezirk und Straßenverkehrsamt gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Manche Ämter verlangen eine notariell beglaubigte, eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugdokumente. Andere Behörden haben eigene Formulare, welche beim Termin ausgefüllt und unterschrieben werden. Auch hier gibt es Unterschiede bei den Kosten. Einige Zulassungsstelle erheben für diese Erklärung zum Verlust der Fahrzeugpapiere Gebühren, andere nicht.

Auf vielen Webseiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörden kann das Formular für die Verlusterklärung online ausgefüllt und gedruckt werden.

Die Fahrzeugdokumente sind unleserlich

Nicht immer muss es ein Diebstahl oder Verlust sein, damit ein Ersatz beantragt werden kann. Aus verschiedenen Gründen kann die Zulassungsbescheinigung unleserlich sein. Dazu zählen:

  • Hochwasser
  • Dokument in der Waschmaschine mitgewaschen
  • Brand (Teile noch vorhanden)
  • UV-Strahlen

Die Urkunde, auch wenn diese unleserlich ist, muss bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Teilweise wird auf eine Verlustmeldung verzichtet und Kosten werden eingespart.

Ablauf zur Ersatzbeschaffung der Fahrzeugzulassung(en)

Liegt die Anzeigebestätigung bzw. eidesstattliche Versicherung vor, kann ein Termin bei der Zulassungsstelle vereinbart werden. Damit wird der Vorgang schneller bearbeitet und längere Wartezeiten entfallen. Viele Behörden erbringen ohne Termin keine Dienstleistungen mehr.

Ob die Zulassungsbescheinigung nicht mehr leserlich und unbrauchbar ist, diese gestohlen, verlegt oder der Fahrzeugschein verloren wurde, der weitere Ablauf ist in jedem der aufgezählten Gründe gleich.

Wo kann der Ersatzfahrzeugschein beantragt werden?

Hauptansprechpartner für die Neubeschaffung von Fahrzeugdokumenten ist die kennzeichenführende Zulassungsstelle. In Städten ist diese in der Stadtverwaltung oder im Bürgeramt, in Kreisen ins Landratsamt eingegliedert. Solange die Dokumente nur durch Verlust abhandengekommen oder eventuell durch einen Waschgang unbrauchbar wurden, bleibt die zuständige Zulassungsbehörde einzige Anlaufstelle in der Angelegenheit.
 

Wer kann neue Fahrzeugpapiere beantragen

Im Gegensatz zur Anzeige, kann nur der Fahrzeughalter einen Fahrzeugschein neu beantragen. Grundsätzlich ist der Halter des Autos als die in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Person auch für eine Wiederbeschaffung der Papiere verantwortlich. Ob er auch gleichzeitig Eigentümer ist oder als Versicherungsnehmer für die Kfz-Versicherung in Erscheinung tritt, spielt keine Rolle. Straßenverkehrs- und zulassungsrechtlich trägt allein der Halter die Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeugs. Somit auch für die erforderlichen Dokumente.

Kann nur der Halter den Fahrzeugbrief neu beantragen?

Soll eine dritte Person die Behördengänge erledigen, ist er vom Halter mit einer schriftlichen Vollmacht zu versehen. Der Bevollmächtigte muss darüber hinaus Ausweis oder Reisepass mit Wohnsitzbestätigung des Vollmachtgebers neben den ohnehin erforderlichen Unterlagen mitbringen. Für Kfz, die gewerblich oder auf eine juristische Person angemeldet wurden, sind die Firmeninhaber, Geschäftsführer oder Fuhrparkleiter verantwortlich. In der Regel wird diese Verantwortung auf die jeweiligen, regelmäßigen „Gewahrsamsnehmer“ – also die regelmäßigen Nutzer pauschal delegiert. Auch hier ist für die Zulassungsstelle eine zweckgebundene zusätzliche Vollmacht erforderlich.
 

Fahrzeugschein verloren – Diese Unterlagen werden für den Ersatz benötigt

Damit der Gang zur Zulassungsbehörde reibungslos klappt, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
  • Verein: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
  • Firmen, Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie

Fahrzeugdokumente:

  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein, sofern dieser noch vorhanden ist)
  • Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung(en)
  • Nachweis zur Anzeigeerstattung bei der Polizei zum Diebstahl der Zulassungsbescheinigung(en)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (bei Verlust des Kfz-Briefs, falls noch vorhanden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (bei Verlust des Kfz-Scheins, falls noch vorhanden)

Die Angaben in der eidesstattlichen Versicherung müssen der Wahrheit entsprechen. Die Erklärung kann selbst, von einem Notar oder auf einem Formblatt der Zulassungsstelle erstellt werden. Wissentlich falsche Angaben stellen eine Straftat dar.

Sollte die Bestätigung für die HU nicht auffindbar sein, erhält man bei der Prüfstelle der letzten Hauptuntersuchung auf der Basis der gespeicherten Daten eine Zweitschrift.

Nicht vergessen: Wird nur die Zulassungsbescheinigung II ersetzt, ist trotzdem eine Neuausstellung des Fahrzeugscheins erforderlich. Der Austausch erfolgt im Zuge der Abholung der erneuerten Unterlagen.
 

Wie lange dauert es bis man einen neuen Fahrzeugschein bekommt?

Muss der Halter nur einen neuen Fahrzeugschein beantragen, so wird der Ersatz-Fahrzeugschein sofort beim Termin im Amt ausgestellt. Das ist jedoch nur möglich, wenn für den Antrag auf Ersatz der Brief vorgelegt werden kann.

Besonderheit bei Finanzierung oder Leasing – Warten auf den Bankbrief

Ist das Auto finanziert oder geleast, ist der Kfz-Brief als Sicherheit beim Leasing- bzw. beim Kreditunternehmen hinterlegt. Für die Ersatzbeschaffung des Kfz-Scheins wird der Brief benötigt. Die Zulassungsbehörde fordert für diesen Vorgang den Bankbrief an. Dieser wird der Behörde zu treuen Händen zugeschickt. Erst dann kann der Ersatz ausgestellt werden. Im Anschluss wird der Fahrzeugbrief wieder an die Bank oder dem Leasinggeber zurückgeschickt.

Bis der Bankbrief bei der Zulassungsstelle vorliegt, können zwei bis vier Wochen vergehen.
 

Wie lange dauert es bis man einen neuen Fahrzeugbrief bekommt?

Obgleich sich die Vorgehensweise ähnelt, es gibt Unterschiede, was die Neubeschaffung der Zulassungsbescheinigungen betrifft. Es liegt in der Natur der Sache, dass Teil I leichter zu ersetzen ist als der Fahrzeugbrief. Gerät letzterer in die falschen Hände, sind die illegalen Möglichkeiten zum Missbrauch vielschichtiger und schwerwiegender. So dauert der Ersatz des Briefs immer länger als die schnelle Neuausstellung des Fahrzeugscheins. Hintergrund ist das Procedere eines sogenannten Aufgebots beim Brief: Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (auch bei Diebstahl) wird zunächst durch das Kraftfahrtbundesamt im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Mit dieser durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Möglichkeit haben Banken, Leasingunternehmen oder andere Berechtigte die Möglichkeit, Ihre Datenbestände abzugleichen und Ungereimtheiten effektiv zu erkennen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass doppelt ausgestellte Briefe in Umlauf geraten. Für die Dauer der Aufbietung müssen etwa drei bis vier Wochen einkalkuliert werden. Eine Ummeldung oder der Verkauf des Fahrzeuges sind in dieser Zeit nicht möglich. Die Ausstellung geeigneter Ersatzpapiere gewährleistet, dass das Kfz in diesem Zeitraum weitergefahren werden darf.
 

Weshalb muss der Brief ersetzt werden, wenn nur der Schein weg ist?

Eine Besonderheit ergibt sich für den Ersatz älterer Fahrzeugdokumente die vor dem Stichtag 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden. Dokumente dieser Art werden bei Verlust oder Diebstahl komplett ausgetauscht. Das bedeutet in der Praxis, dass bei einem Verlust des alten Fahrzeugscheins auch der noch vorhandene alte Brief erneuert werden muss. Ein Nebeneinander beider Versionen ist nicht möglich. In diesem Fall ist wichtig, neben den oben beschriebenen Unterlagen zusätzlich auch den Brief zum Termin in das Straßenverkehrsamt mitzunehmen.

Auf den neuen Fahrzeugdokumenten ist ein Sicherheitscode aufgebracht. Mit dem Projekt i-Kfz und den neuen Fahrzeugpapieren sind Zulassungsdienstleistungen über das Internet möglich. An-, Um- und Abmeldungen können ohne Gang zur Zulassungsstelle online durchgeführt werden.
 

Die Kosten für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung(en)

Neue Zulassungsbescheinigungen Teil 1und 1 und eine Einzahlungsquittung der Zulassungsbehörde.
Die Kosten für den Ersatz der Fahrzeugpapiere sind überschaubar.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Der finanzielle Aufwand für den Ersatz verlorengegangener oder gestohlener Papiere richten sich danach, welche Dokumente ersetzt werden müssen. Für die Berechnung des Verfahrens ist der tatsächlich entstehende Aufwand maßgeblich. So ist es nicht verwunderlich, dass ein neuer Fahrzeugschein deutlich günstiger kommt als der Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II, die mit höherem bürokratischem Aufwand verbunden ist.

Die Gebühren für die Dienstleistungen variieren regional. Das gilt auch für die Verlustmeldung. Manchen Behörden genügt eine eidesstattliche Erklärung auf einem Formular des Amtes. In anderen Zulassungsbezirken muss eine notarielle Verlusterklärung vorgelegt werden.

Weitergehende Leistungen wie Versand oder ähnliches richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des Amtes.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Die Kosten für den Ersatzfahrzeugschein sind geringer, wenn die Zulassung nach dem 01.10.2005 war. In diesem Fall muss der Brief nicht zusätzlich neu ausgestellt werden.

  • Neuausstellung Fahrzeugschein: ca. 15 EUR
  • eidesstattliche Erklärung Fahrzeugschein: ca. 30 EUR

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Für Zulassungen vor Oktober 2005 wird neben dem Brief auch der Schein neu ausgestellt. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten für die Neuausstellung des Fahrzeugscheins.

  • Neuausstellung Fahrzeugbrief: ca. 40-50 EUR
  • eidesstattliche Erklärung Fahrzeugbrief: ca. 30EUR

 

Innovationsfreudige Behörden – zunehmende Onlineverfügbarkeit und Digitalisierung

Vor dem Weg zum Amt empfiehlt sich immer ein Blick ins Internet. In den letzten Jahren ist auf den Webpräsenzen der öffentlichen Behörden ein zunehmender, positiver Ausbau des Dienstleistungsgedankens und der Digitalisierung erkennbar. Viele Zulassungsstellen warten nicht nur mit umfassenden Informationen und Checklisten unter dem Thema „Diebstahl/Verlust Fahrzeugpapiere“ auf. Sie stellen zudem Formular- und Vordrucklösungen ins Netz, die das Verfahren weiter vereinfachen. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Coronakrise 2020 setzt sich der Trend zur onlinegestützten Abwicklung der notwendigen Verfahren fort. Die vielfach gegebene Möglichkeit zur Online-Reservierung des Termins bei der Behörde trägt zur Zeitersparnis durch schnelle Abwicklungen bei.

Kann der Ersatzschein online beantragt werden?

Mit den internetbasierten Fahrzeugzulassungen sind Fahrzeug Neuanmeldungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen bereits möglich. Ein Antrag auf Ersatz der Fahrzeugpapiere kann derzeit online nicht gestellt werden. Der Fahrzeughalter muss für diesen Vorgang persönlich im Straßenverkehrsamt vorsprechen.
 

Verlust des Fahrzeugscheins im Ausland – Was ist zu tun?

Ganz gleich, ob das Zulassungsdokument verloren oder gestohlen wurde und wo es passiert ist, der erste Weg sollte zu einer Polizeidienststelle in unmittelbarer Nähe des Geschehens gehen. Es gilt der Grundsatz: Sofort und vor Ort.

Der Verlust oder Diebstahl sind bei der örtlichen Polizei zu melden. Dort wird der Vorfall aufgenommen und eine Bestätigung der Anzeige ausgestellt. Diese wird für die Weiterfahrt benötigt. Bei einer Fahrzeugkontrolle ist diese vorzuzeigen. Diese Bestätigung muss auf dem Straßenverkehrsamt für die Ersatzbeschaffung vorgelegt werden.
 

Fahren ohne Fahrzeugschein – Was kann passieren?

Abgesehen von der grundsätzlichen Pflicht, verlorengegangene oder gestohlene Dokumente zeitnah zu ersetzen, stellt die Teilnahme mit einem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr ohne den mitzuführenden Fahrzeugschein eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierfür ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vorgesehen. Eine Kopie zählt nicht. Im Fall einer Kontrolle ist das Original als amtliche Urkunde vorgeschrieben. Insbesondere nicht als solche gekennzeichnete Farbkopien sind in diesem Fall sogar rechtlich bedenklich und können einen Fälschungsverdacht begründen. Sobald der Verlust oder Diebstahl bei der zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet ist, stellt diese ein vorläufiges Ersatzdokument aus, das die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einer Kontrolle rechtssicher ersetzt. Wer ausgerechnet auf dem Weg zum Amt ohne erwischt wird, kommt ebenfalls ohne Sanktion davon.
 

Zahlt die Kfz-Versicherung den Ersatz gestohlener Fahrzeugpapiere?

Eine Meldung über das Abhandenkommen der Fahrzeugdokumente an die Kfz-Versicherung ist – unabhängig von der Ursache – nicht erforderlich. Die Gebühren für die Neubeschaffung der Papiere sind auch über die Kasko- oder Teilkaskoversicherung nicht erstattungsfähig.

Sollte allerdings das Kfz samt Brief und/oder Schein gestohlen werden, kann das weitreichende Folgen haben. Die Versicherer setzen hier voraus, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ohnehin nichts im Fahrzeug zu suchen hat und sicher zuhause verwahrt wird. Ein Brief im entwendeten Auto oder der Fahrzeugschein im Handschuhfach eines unverschlossenen Fahrzeugs wird bei einem Fahrzeugdiebstahl als Fahrlässigkeit ausgelegt und kann unterm Strich wegen Regressforderungen teuer werden.

Wurde der Fahrzeugbrief bei einem Einbruch in das Haus oder die Wohnung entwendet, sollte geprüft werden, ob die Kosten der Ersatzbeschaffung von der abgeschlossenen Hausratversicherung übernommen werden.
 

Begriffserklärung Zulassungsbescheinigung

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung, was ist was? Zudem gibt es auch noch einen Teil 1 und einen Teil 2. Immer wieder gibt es zu den Begriffen Fragen und die Verunsicherung ist groß.

Mit der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr wurde am 01. Mai 1934 der Kraftfahrzeugbrief eingeführt. Dieser wurde am 01. Oktober 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Im täglichen Umgang wird nach wie vor noch vom Kfz-Brief gesprochen. Bei den Behörden sieht es anders aus, dort wird nur noch die neuen Begriffe verwendet.

Änderungen zum 01.10.2005

  • Fahrzeugschein -> Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief -> Zulassungsbescheinigung Teil II

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Darin wird der Eigentümer des Kfz und dessen Vorbesitzer aufgeführt. Im Allgemeinen heißt es, wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Aus diesem Grund ist der Brief im Normalfall nicht im Fahrzeug mitzuführen. Ausnahmen bilden Fahrten vom oder zum Fahrzeugverkauf oder zur Zulassungsstelle.

Der Ausweis für das Auto ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dieser muss bei Fahrten mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen vorgezeigt werden. Im Gegensatz zum Brief sagt der Schein nichts über den Eigentümer aus. Das Kfz kann Person 1 gehören und eine Person 2 fährt das Kfz. In diesem Fall ist die zweite Person der Halter. Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein bei Fahrten mitführen und das Fahrzeug damit ausweisen.

Wie bewahre ich den Fahrzeugschein richtig auf?

Der Fahrzeugschein muss bei Fahrten mit dem Kfz mitgeführt werden. Dieser darf aber nicht im Kfz verbleiben, wenn der Fahrer das Auto abstellt. Wie der Personalausweis oder Führerschein, muss der Kfz-Schein z.B. in einer Geldbörse aufbewahrt werden. Der Fahrer des Fahrzeugs soll die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich tragen.
Merke: Ein Fahrzeugschein verbleibt nicht im Fahrzeug, wenn der Fahrer das Kfz verlässt.

Wie bewahre ich den Fahrzeugbrief richtig auf?

„Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug“. Nach diesem Motto sollte mit dem Kfz-Brief sehr verantwortungsvoll umgegangen werden. Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann das Auto auf eine andere Person umgeschrieben werden.

Der Brief soll nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, außer bei einem Ver- oder Ankauf des Kfz oder bei Fahrten zum Straßenverkehrsamt. Auf keinen Fall darf der Fahrzeugbrief unbeaufsichtigt im Kfz bleiben.

Das Fahrzeugdokument soll sicher zuhause aufbewahrt werden, am Besten in einem Schranktresor. Andernfalls sollte ein Ordner für wichtige Unterlagen angelegt werden. Hier wird die Urkunde in einer Klarsichthülle in den Ordner gesteckt.

Ob Aktenordner oder Safe, bei einem Einbruch, einem Hochwasser oder einem Brand könnte man auch hier einen Verlust erleiden. Ein sicherer Aufbewahrungsort ist ein Bankschließfach, insbesondere wenn es sich um ein höherpreisiges Fahrzeug handelt.

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Was ist zu tun, wenn die Fahrzeugpapiere weg sind? Dieses Video erklärt es, einfach und kurz.
Laufzeit: 1:10 Min.

 

Leser stellten weitere Fragen zum Thema Verlust Fahrzeugpapiere

Kann ich auch mit einer Kopie des Fahrzeugscheins fahren?

Mit einer Kopie des Kfz-Scheins darf nicht gefahren werden, da diese keine Urkunde ist. Bei einer Fahrzeugkontrolle wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.

Was muss ich tun, wenn ich die Zulassungsbescheinigung wiedergefunden habe?

Wurde das verloren geglaubte Fahrzeugdokument wiedergefunden, so muss es bei der Zulassungsbehörde entwertet werden.
 

Fazit: Fahrzeugpapiere verloren – Ärgerlich jedoch kein großes Problem

Letztendlich hält sich der Ärger und Aufwand in überschaubaren Grenzen, wurde der Fahrzeugschein verloren. An die Wiederbeschaffung sollte man jedoch strukturiert herangehen. Einer zügigen, stressfreien Erledigung steht mit wenigen erforderlichen Unterlagen nichts im Wege.
 

Rechtsgrundlagen für Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere

 

 

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Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer

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