Autobahnen einfach erklärt
Autobahnen sind, wie die meisten Bundesstraßen, Teil des deutschen Fernstraßennetzes. In vielen Fällen bieten sie die kürzeste und schnellste Straßenverbindung zwischen zwei Orten, Regionen oder sogar Bundesländern. Für den täglichen Pkw- und sind Autobahnen nahezu unentbehrlich. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, wie sich deutsche Autobahnen definieren, welche Vorschriften und Bestimmungen hier gelten und wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben.
Geschichte der Autobahn in Deutschland
Die erste „echte“ Autobahn ohne direkten Gegenverkehr wurde im Jahr 1932 als Verbindung der beiden Städte Köln und Bonn vom damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eröffnet. Sie war nur 20 Kilometer lang und existiert unter der Bezeichnung A555 auch heute noch. Schon damals war sie für eine beachtliche Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt, obwohl die meisten Fahrzeuge dieses Tempo bei Weitem nicht erreichten.
Verstärkt ausgebaut wurden Autobahnen dann im Dritten Reich – das wurde durch die Nationalsozialisten öffentlich zu Propagandazwecken genutzt. Die sogenannten „Reichsautobahnen“ sollten aber vor allem schnellen Truppenbewegungen dienen und wurden im Verlauf des Krieges wenig bis gar nicht genutzt. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens während dieser Zeit wurden Autobahnen ab Herbst 1943 für die Benutzung mit Fahrrädern freigegeben. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Ausbau des Autobahnnetzes dann weiter vorangetrieben. Im Jahre 1960 begann man auf westdeutschen Autobahnen damit, Schutzplanken (auch Leitplanken) zu montieren.
Allgemeine Eigenschaften einer Autobahn
Eine Autobahn definiert sich unter anderem dadurch, dass sie über getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr verfügt und in der Regel für jede Richtung mehrere Fahrspuren zur Verfügung stellt. Außerdem gibt es auf einer Autobahn keine sogenannten plangleichen Kreuzungen, um einen ungehinderten Verkehrsfluss gewährleisten zu können. Darüber hinaus haben Autobahnen getrennte Zu- und Abfahrten, die in Form von Anschlussstellen ausgebaut sind.
Bundesautobahnen sind in den meisten Fällen mit dem Verkehrszeichen 330 beschildert. Das Zeichen zeigt eine weiße Autobahn mit Brücke auf blauem Grund. Noch nicht fertiggestellte oder kleine Autobahnen können alternativ mit dem Verkehrszeichen 330 (Kraftfahrstraße) beschildert werden, das einen weißen Pkw auf blauem Grund zeigt. Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generell gültiges Tempolimit. Die sogenannte Richtgeschwindigkeit liegt 130 km/h.
Bedeutung der Nummerierungen
An der Bezeichnung einer Autobahn lässt sich ablesen, in welcher Region Deutschland sie verläuft. So stehen zum Beispiel die Bezeichnungen A60 und höher für Fernstraßen in Rheinland-Pfalz, im südlichen Hessen sowie im Saarland. Eine Autobahn mit der Bezeichnung A10 und höher bezeichnet eine Autobahn im Bereich von Berlin, Brandenburg, Sachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Ein weiteres Indiz für den Verlauf einer Autobahn gibt die Nummerierung: Gerade Ziffern (z.B. A10) stehen für Bundesautobahnen, die von West nach Ost führen. Ungerade Ziffern (z.B. A19) bedeuten, dass die Autobahn von Nord nach Süd verläuft.
Autobahnen mit einer einstelligen Nummerierung stellen eine Art Hauptautobahn dar und bilden damit weitreichende Verkehrsadern innerhalb und sogar außerhalb Deutschlands. Schnellstraßen mit zwei Zahlen sind hingegen eher lokal begrenzt – bei dreistelligen Autobahnbezeichnungen handelt es sich um Straßen, die zumeist als Verbindungsstücke oder Zubringer fungieren.
Fahrbahnbelag
Für den Fahrbahnbelag von Autobahnen wird wie für Bundesstraßen heutzutage vor allem Asphalt verwendet. Alternativ kommt bei sehr stark belasteten Streckenabschnitten auch heute noch Beton zum Einsatz. Dieser bietet eine längere Lebensdauer und eine gegenüber Asphalt verbesserte Griffigkeit – außerdem hält sich die Geräuschentwicklung in Grenzen, es entstehen weniger Hitzeschäden und es wird eine bessere Nachtsicht gewährleistet.
Auf einigen deutschen Autobahnen wird heutzutage außerdem der sogenannte Flüsterasphalt eingesetzt. Der offenporige Asphalt – kurz OPA – absorbiert die Abrollgeräusche effizient und leitet das Fahrbahnwasser besser ab. Der großflächige Einsatz wird jedoch noch nicht praktiziert, da die Haltbarkeit bei nur acht bis zehn Jahren liegt (Stand: 2018).
Netzentwicklung deutscher Autobahnen
Was 1932 mit einer 20 Kilometer langen Strecke begann, entwickelte sich innerhalb weniger Jahrzehnte zu einem der längsten Fernstraßennetze der Welt. Gab es im Jahr 1940 bereits rund 3.700 Autobahnkilometer, so erhöhte sich diese Zahl bis 1990 auf etwa 8.800 Kilometer. Bedingt durch die Wiedervereinigung Deutschlands und den weiteren Ausbau des Netzes standen bis zum Jahr 2016 fast 13.000 Kilometer Autobahnen in Deutschland zur Verfügung. Somit ist unser Netz hinter denen Chinas, der USA und Spaniens das viertgrößte weltweit.
Die längste Autobahn in Deutschland ist zurzeit (Stand 2017) die A7 mit 962 Kilometer Strecke, gefolgt von der A3 mit 769 Kilometer und der A1 mit 749 Kilometer. Am meisten befahren (Stand 2015) ist die A100 im Bereich Berlin (Alboinstraße und Tempelhofer Damm) mit nahezu 170.000 Fahrzeugen pro Tag. Dichtauf folgt die A3 im Bereich des Kölner Rings, die immerhin noch rund 167.000 Fahrzeuge pro Tag verkraften muss.
Übrigens: Auf Autobahnen passieren statistisch die wenigsten schweren Verkehrsunfälle. Im Jahr 2014 etwa waren es auf Bundesautobahnen rund 19.000 Unfälle mit 375 Toten, während es innerorts zu rund 200.000 Unfälle mit nahezu 1.000 Todesopfern kam.
Verkehrsregeln auf der Autobahn
Eine Autobahn darf nur von Kraftfahrzeugen genutzt werden, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h erreichen. Hierbei kann es sich um ein- oder mehrspurige Fahrzeuge handeln. Auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, dass Benutzer ihre Fahrt nach Möglichkeit zum großen Teil auf den rechten Spuren der Bahn durchführen sollen, außer bei Überholmanövern oder wenn das Verkehrsaufkommen ein anderes Vorgehen erfordert. Spurwechsel sind mit dem Blinker anzuzeigen. Je nach Strecke und Autobahn können teils generelle oder nur für Lkw und Fahrzeuge mit Anhänger geltende Überholverbote und spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen gültig sein.
Mautpflicht und Verpachtung von Autobahnen an private Betreiber
Nahezu alle als Bundesautobahnen gekennzeichnete Fernstraßen sind seit 2003 mautpflichtig für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Die eingenommene Maut wird vom Staat vereinnahmt und fließt wieder in Straßenbau und Erneuerung zurück. Im Rahmen sogenannter Public Private Partnerships sind jedoch einige Autobahnabschnitte an private Betreiber verpachtet. Diese erhalten und erneuern die Bahnen und dürfen im Gegenzug die durch sie eingenommenen Mautgebühren vereinnahmen. Diese Art des Betriebs soll nach Wünschen des Verkehrsministeriums in der Zukunft deutlich ausgebaut werden.