Zulassungsbescheinigung Teil 2 – Fahrzeugbrief
Im Oktober 2005 wurde der bisherige Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt. Diese wurde zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – dem früheren Fahrzeugschein – zu einer fälschungssicheren und europaweit einheitlichen Zulassungsbescheinigung vereinigt. Durch das iKfz-Projekt der Bundesregierung kann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 auch für digitale, internetbasierte Zulassungen verwendet werden. Der alte Fahrzeugbrief behält weiterhin seine Gültigkeit und wird erst durch eine neue Zulassungsbescheinigung ersetzt, wenn ein erneuter Zulassungsvorgang durchgeführt wird. In diesem Artikel erfahren Kraftfahrzeughalter alles Wissenswerte über die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und wie sie im Falle eines Diebstahls oder Verlusts vorgehen sollten.
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- Was ist der Fahrzeugbrief?
- Welchen Unterschied gibt es?
- Wozu brauche ich den Fahrzeugbrief?
- Wer ist darin eingetragen?
- Welche Daten stehen im Fahrzeugbrief?
- Wozu gint es den Sicherheitscode?
- Wo soll der Fahrzeugbrief aufbewahrt werden?
- Was tun, wenn er verloren wurde?
- Was ist der Unterschied zum Fahrzeugschein?
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads

Was ist der Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief, auch Kfz-Brief genannt, ist ein wichtiges Dokument für jedes Kraftfahrzeug. Er bescheinigt die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs und weist den Halter des Fahrzeugs aus.
In Deutschland gibt es den Fahrzeugbrief bereits seit 1934. Im Jahr 2005 wurden jedoch der frühere Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein auf der Basis von EU-Richtlinien in der Zulassungsbescheinigung zusammengefasst. Diese besteht aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), die beide als separate amtliche Urkunden fungieren. Die darin enthaltenen Informationen bestätigen, dass das Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.
Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Fahrzeugbrief und der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Bis zum Oktober 2005 wurde das allgemeine Zulassungsdokument für ein Fahrzeug als Fahrzeugbrief bezeichnet. Danach wurde er durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt, um EU-weit einheitliche und fälschungssichere Fahrzeugpapiere einzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält einheitliche Nummern-Codes, die EU-weit lesbar sind und bestätigen, dass das Fahrzeug EU-Normen entspricht. Sie ist in allen Mitgliedsländern der EU identisch aufgebaut und in der Regel auch mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) versehen.
Die Unterschiede zwischen dem Fahrzeugbrief und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 betreffen vor allem die formale Gestaltung und die Anzahl der aufgelisteten Fahrzeughalter. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur die beiden letzten Fahrzeughalter namentlich aufgeführt, im Fahrzeugbrief waren es bis zu sechs.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sind die Grundlage für internetbasierte Fahrzeugzulassungen (iKfz). Das iKfz-Projekt wurde ab 2015 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführt, um den Prozess der Fahrzeugzulassung zu modernisieren.
Ist der alte Fahrzeugbrief noch gültig?
Einige Fahrzeugbesitzer haben ihn bis heute.
Der Stichtag für den Ersatz des Fahrzeugbriefes durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 war der 01. Oktober 2005. Aber es besteht keine Verpflichtung, den alten Fahrzeugbrief gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 zu tauschen. Der alte Fahrzeugbrief behält seine Gültigkeit. Erst beim nächsten erforderlichen Zulassungsvorgang, wie beispielsweise einer Besitzumschreibung, Adress- oder Namensänderungen oder dem Verlust des Fahrzeugbriefes, werden beide Fahrzeugurkunden (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die Zulassungsbescheinigungen ersetzt.
Wozu brauche ich den Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist ein wichtiges Dokument, das ausweist, wer der Halter des Kraftfahrzeugs ist. Es ist erforderlich, um das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden oder den Besitz des Fahrzeugs auf einen neuen Halter zu übertragen. Wenn ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle zugelassen oder umgeschrieben werden soll, müssen sowohl der Fahrzeugbrief als auch der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Das gleiche gilt bei einer Meldung eines Halterwechsels. Diese Anforderungen dienen dazu, sicherzustellen, dass gestohlene Fahrzeuge nicht in den Straßenverkehr gelangen können.
Wer ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen?
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird der Halter des Fahrzeugs eingetragen, der jedoch nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss. Obwohl es oft angenommen wird, dass der Besitzer des Autos die Person ist, die den Fahrzeugbrief besitzt, ist dies in der Praxis nicht immer der Fall. Zum Beispiel, wenn das Auto finanziert oder geleast wird, hinterlegt die Bank oder der Leasing-Geber den Fahrzeugbrief und der Nutzer erhält ihn erst nach vollständiger Bezahlung des Fahrzeugs oder dem Ablauf der Leasing-Frist zurück. In diesem Fall wird der Nutzer als Halter im Fahrzeugbrief aufgeführt, jedoch ist die Bank oder der Leasing-Geber eigentlich der Eigentümer des Fahrzeugs und besitzt den Kaufvertrag oder einen anderen Nachweis der Eigentumsübertragung.
Welche Daten stehen im Fahrzeugbrief?
des Dokuments.
Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nur noch sehr wenige Daten zum Fahrzeug selbst. Diese wurden zum Großteil in den Teil 1 übernommen.
Die Angaben der Fahrzeugpapiere (Kfz-Brief und ZB II) unterscheiden sich daher.
Inhalt des Fahrzeugbriefes
Dieses Fahrzeugdokument wurde vor Oktober 2005 bei der Fahrzeugzulassung ausgegeben.
Vorder- und Rückseite
- Amtliches, zugeteiltes Kennzeichen
- Name, Wohnort, Geburtsdatum für insgesamt sechs Fahrzeughalter (Vorbesitzer)
- Platz für Stempel, Postleitzahl, Ort, Datum und Unterschrift der Zulassungsbehörde
- Raum für bis zu sechs Eintragungen von Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen
Innenseite
- Fahrzeugbriefnummer
- 1. Fahrzeug- und Aufbauart sowie Schlüssel-Nr.
- 2. Fahrzeughersteller
- 3. Typ und Ausführung
- 4. Fahrzeug-Ident-Nr.
- 5. Antriebsart
- 6. Höchstgeschwindigkeit km/h
- 7. Leistung kW bei min
- 8. Hubraum cm³
- 9. Nutz- oder Aufliegerlast kg
- 10. Rauminhalt des Tanks m³
- 11. Steh-/Liegeplätze
- 12. Sitzplätze einschl. Führerplatz u. Notsitz
- 13. Maße über alles mm – Länge – Breite – Höhe
- 14. Leergewicht kg
- 15. Zusätzliches Gesamtgewicht kg
- 16. Zulässige Achslast kg – vorne, mitten und hinten
- 17. Räder und/oder Gleiskette
- 18. Zahl der Achsen
- 19. Davon angetriebene Achsen
- 20.-23. Größenbezeichnung der Bereifung – vorne, mitten und hinten
- Überdruck am Bremsanschluss
- 24. Einleitungsbremse in bar
- 25. Zeitleitungsbremse in bar
- 26. Anhängerkupplung DIN 740 – Form und Größe
- 27. Anhängerkupplung Prüfzeichen
- 28. Anhängerlast kg bei Anhänger mit Bremse
- 29. Bei Anhänger ohne Bremse
- 30 Standgeräusch dB (A)
- 31. Fahrgeräusch dB (A)
- 32. Tag der ersten Zulassung
- 33. Bemerkungen
- 34. Zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung
- Bescheinigung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung
- Platz für die Bescheinigung des amtlichen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Zulassungsstelle
- Vermerke des Herstellers
- Raum für weitere amtliche zugelassene Eintragungen
Inhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 2
Dieses Dokument wurde ohne Sicherheitscode ausgegeben.
Die Angabe in der Zulassungsbestätigung Teil 2 erfolgt in Form EU-weit einheitlicher, genormter Codes. Sie wird seit Oktober 2005 bei einer Fahrzeugzulassung ausgegeben. Der alte Fahrzeugbrief bei einer Namens- oder Anschriftenänderung, einer Halterumschreibung oder Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung ausgetauscht.
Oberer Bereich
Hier finden sich Angaben zum Halter und die Bestätigung der Behörde.
-
Codes
Bedeutung -
A
Amtliches Kennzeichen -
B
Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs -
1
Anzahl der Vorhalter -
C.3.1, C.6.1
Name oder Firmenname -
C.3.2, C.6.2
Vorname(n) -
C.3.3, C.6.3
Anschrift -
C.4c
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. (Hinweistext) -
I
Datum (des Eintrags) -
Raum für das Sicherheitscodes für internetbasierte Zulassungsverfahren (optional) -
Raum für Siegel, Anschrift und Unterschrift der Zulassungsbehörde
Unterer Bereich
Dieses Dokument wurde mit Sicherheitscode ausgegeben.
In diesem Teil des Dokuments werden fahrzeugbezogene Daten aufgeführt. Oberhalb der Tabelle ist die Nummer der Zulassungsbescheinigung aufgedruckt.
-
Codes
Bedeutung -
D.1
Marke -
D.2
Typ, Variante und Version -
D.3
Handelsbezeichnung(en) -
(2)
Hersteller-Kurzbezeichnung -
(2.1)
Code zu (2) – HSN (Herstellerschlüsselnummer ) -
(2.2)
Code zu D.2 mit Prüfziffer – TNS (Typschlüsselnummer) (ersten drei Ziffern/Zahlen) -
E
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) -
(3)
Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer -
J
Fahrzeugklasse -
(4)
Art des Aufbaus -
(5)
Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus -
R
Farbe des Fahrzeugs -
P.1
Hubraum in cm³ -
P.2
Nennleistung in kW -
P.4
Nenndrehzahl bei min -
P.3
Kraftstoffart oder Energiequelle -
(10)
Code zu P3 -
K
Nummer der EG-Typgenehmigung der ABE -
(6)
Datum zu K -
(17)
Merkmal zur Betriebserlaubnis -
(25)
Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde -
(23)
Raum für interne Vermerke des Herstellers -
(24)
Datum und Unterschrift der Zulassungsbehörde
Mit dem unten, rechts abgebrachten QR-Code ist die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 maschinenlesbar.
Wozu wird der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigt?
wenn der Sicherheitscode vollkommen unbeschädigt ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt, das mit weiteren Sicherheitsmerkmalen versehen ist, ähnlich wie bei Geldscheinen und anderen amtlichen Dokumenten. Es enthält einen verdeckten Sicherheitscode, der im Rahmen des iKfz-Projekts der Bundesregierung für Online-Zulassungen, Abmeldungen und digitale Besitzumschreibungen benötigt wird. Dieser alphanumerische Code befindet sich links mittig auf dem Fahrzeugpapier und ist durch einen Aufkleber verdeckt.
Kann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ihre Gültigkeit verlieren?
Sobald der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 freigelegt wurde, ist das Dokument ungültig und muss ersetzt werden. Wenn die Freilegung erfolgt ist, um online eine Besitzumschreibung oder einen anderen Zulassungsvorgang vorzunehmen, wird dem aktuellen Fahrzeughalter automatisch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 von der Zulassungsstelle zugeschickt. Wenn der Code versehentlich freigelegt wurde, kann der Fahrzeughalter bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.
Wo soll der Fahrzeugbrief aufbewahrt werden?
Diese wichtigen Dokumente sind in einem Safe sicher aufbewahrt.
Es ist wichtig, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sicher aufzubewahren und niemals im Fahrzeug zu lassen, da sie als amtliches Dokument einen hohen Wert hat und Missbrauch durch Dritte verhindert werden soll. Der Inhaber des Fahrzeugbriefs hat die Möglichkeit, das Fahrzeug zu verkaufen oder eine Besitzumschreibung beim Straßenverkehrsamt vorzunehmen. Es wird empfohlen, den Fahrzeugbrief in einem Safe oder einem Bankschließfach aufzubewahren, um einen Verlust oder Diebstahl zu vermeiden.
Was ist zu tun, wenn Teil 2 der Zulassungsbescheinigung verloren wurde?
neue Zulassungsbescheinigungen Teil 2 und eine neue
Zulassungsbescheinigungen Teil 1 ausgestellt.
Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen, muss unverzüglich eine polizeiliche Diebstahlanzeige erfolgen. Das Anzeigeprotokoll der Polizei ist bei der Zulassungsstelle für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorzulegen. Wenn der Fahrzeugbrief auf andere Weise verloren gegangen ist, muss der Fahrzeughalter eine eidesstattliche Erklärung bei der Fahrzeugzulassungsbehörde unterzeichnen.
Eine Terminbuchung bei der Zulassungsbehörde ist meist online möglich. In der Regel kann dabei bereits das Anliegen mitgeteilt werden. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind die folgenden Dokumente nötig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die ebenfalls ersetzt wird
- Gültige AU- und HU-Prüfbescheinigung
- Aktueller Bericht der Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
- Bei Diebstahl: Anzeigenprotokoll und Anzeigenvorgangsnummer
- Bei Verlust: Schriftliche eidesstattliche Erklärung in der Zulassungsstelle (kostenpflichtig)
- Bei gewerblicher Fahrzeugnutzung: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Der Fahrzeughalter kann schriftlich einen Vertreter dazu bevollmächtigen, die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 zu beantragen.
Die Kfz-Zulassungsstelle zeigt den Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugbriefs an das Kraftfahrtbundesamt. Das Amt veröffentlicht den Vorgang für zwei Wochen im Bundesverkehrsblatt. Wenn das bisherige Dokument in dieser Zeit nicht wiedergefunden wurde, kann die Neuausstellung erfolgen.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?
Die Kosten für die Neuausstellung der Zulassungsbestätigung Teil 2 unterscheiden sich zwischen den einzelnen Zulassungsbehörden. Wie hoch sie sind, richtet sich zudem danach, ob der Fahrzeugbrief gestohlen wurde oder ob aufgrund des Verlustes des Dokuments eine eidesstattliche Erklärung benötigt wird. Bei einer polizeilichen Anzeige entfällt die eidesstattliche Erklärung und folglich auch die damit verbundenen Kosten.
Grundsätzlich wird nach Diebstahl oder Verlust eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt – auch dann, wenn der Halter bisher über einen alten Fahrzeugbrief verfügte. Wenn als Zulassungsdokumente bisher ein Fahrzeugbrief und ein Fahrzeugschein genutzt wurden, wird auch der Fahrzeugschein ersetzt. Dadurch erhöhen sich die Gebühren.
Die Kosten für eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 liegen bei ca. 60 Euro – 75 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2?
Neben der Zulassungsbescheinigung Teil 2, dem Fahrzeugbrief, gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dieses Fahrzeugdokument ist weiterhin als Fahrzeugschein bekannt. Der Fahrzeugschein enthält Angaben zum Halter, zur Zulassung und zur Ausstattung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ermöglicht die Identifikation des Autos oder Kraftrad. Sie ist bei Fahrten stets im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen zusammen mit der Fahrerlaubnis vorzuzeigen.
Fazit: Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird immer noch Fahrzeugbrief genannt
Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 sind die wichtigsten Unterlagen für ein Fahrzeug. Durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 werden die allgemeine Zulassung eines Fahrzeugs und der Fahrzeughalter ausgewiesen. In der Alltagssprache hat sich an der Bezeichnung dieses Urkunde nichts geändert – die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird immer noch Fahrzeugbrief genannt. Im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 jedoch ein EU-weit einheitliches Dokument, welches zudem digitale Zulassungsvorgänge im Rahmen des iKfz-Projekts ermöglicht.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Zulassungsbescheinigung Teil 2 – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 – Anlage 7 zu § 12 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen – Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Weblinks
- Zulassungsstelle Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
- Auto Kaufvertrag
Downloads
Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen
- Vordruck Vollmacht für Kfz-Zulassung
- Vollmacht Zulassungsstelle Formular für eine Firma
- Kfz-Zulassung Vollmacht (Geschlechtergerecht)
- Vollmacht Straßenverkehrsamt für Firmen (Geschlechtergerecht)
- Zulassungsvollmacht (Geschlechtsneutral)
- Zulassungsstelle Vollmacht für Firmen (Geschlechtsneutral)
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