Zulassungsbescheinigung Teil 1 – Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält eine Vielzahl an Informationen rund um ein Fahrzeug. Er ist der Personalausweis eines Autos und dient als Identifikationsnachweis für ein bestimmtes Fahrzeug. Dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen rund um die Zulassungsbescheinigung Teil 1, die auch heute noch als Fahrzeugschein bezeichnet wird. Am Thema interessierte Leser erfahren alles über die Gültigkeit des Fahrzeugscheins, welche Informationen er enthält, was die Sicherheitscodes bedeuten und wofür sie erforderlich sind. Zudem finden sie heraus was zu tun ist, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren geht.

 

 

Die Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1, welche heute noch Fahrzeugschein oder Kfz-Schein genannt wird.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist der Personalausweis des Fahrzeugs. Das Dokument wird auch heute noch Fahrzeugschein genannt.

 

Was ist der Fahrzeugschein?

Mit dem Stichtag 1. Oktober 2005 lösten die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ab. Im Fahrzeugschein sind alle technischen Daten des Fahrzeugs sowie die persönlichen Daten des Fahrzeughalters eingetragen. Da der Fahrzeugschein die amtliche Zulassung des Fahrzeugs für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt, muss er bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Grund für die Ablösung des alten Fahrzeugscheins durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 war eine verbesserte Fälschungssicherheit sowie eine stärkere Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere innerhalb der EU.
 

Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Fahrzeugschein und der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Das Format des Fahrzeugscheins blieb unverändert. Allerdings wird im Rahmen der Fälschungssicherheit ein anderes Papier, sowie ein spezielles Druckverfahren verwendet.

Die im neuen Kfz-Schein enthaltenen Informationen sind unverändert. Allerdings wurden besonders wichtige Daten neu angeordnet. So steht nun in der ersten Zeile an erster Position das Datum der Erstzulassung vor den Informationen zur HSN- und TSN-Schlüsselnummer. Die Erstzulassung war vorher im alten Fahrzeugschein auf der Innenseite auf Seite 3 an vorletzter Position zu finden. In der dritten Zeile befindet sich in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Die zulässige Achslast wurde im neuen Fahrzeugschein ebenfalls nach oben verlegt.

Durch diese Änderungen wurde eine EU-weite Annäherung an die einheitliche Gestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Neugestaltung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II die Basis für die internetbasierte Fahrzeugzulassung bilden.
 

Ist der alte Fahrzeugschein noch gültig?

Der alte Fahrzeugschein ist auch weiterhin gültig. Ein Austausch erfolgt nur, wenn sich Daten ändern, die eine Änderung im Fahrzeugschein nach sich ziehen. Dies kann eine Besitzumschreibung durch einen Halterwechsel und ein damit verbundenes Zulassungsverfahren sein, aber auch eine Adress- oder Namensänderung des Fahrzeughalters sind Gründe für Änderungen im Fahrzeugschein.

Nur wenn Änderungen durch die Zulassungsbehörde erforderlich sind, werden der alte Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief einbehalten. Als Ersatz für die alten Fahrzeugpapiere erhält der Fahrzeughalter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt.
 

Wozu wird der Fahrzeugschein benötigt?

Da es sich bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 um den „Personalausweis“ des Fahrzeugs handelt, muss sie bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Denn im Fall einer Fahrzeugkontrolle muss der Fahrzeugschein zumeist in Kombination mit dem Führerschein vorgezeigt werden. Ist ein Fahrzeuglenker ohne dieses wichtige Papier unterwegs, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Die Vorlage des Fahrzeugscheins ist ebenfalls bei der Fahrzeugzulassung, Ummeldung (Wohnortwechsel), Umschreibung (Halterwechsel) oder Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zwingend erforderlich.
 

 

Genügt es, wenn eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitgeführt wird?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist immer als Original-Papier mitzuführen. Diese Vorschrift ist in der Fahrzeug Zulassungsverordnung § 11 Abs. 6 hinterlegt. Führen der Lenker eines Fahrzeugs nur eine Kopie des Fahrzeugscheins mit, muss er im Fall einer Fahrzeugkontrolle mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Einer der Gründe, warum eine Kopie nicht ausreicht, ist das hohe Risiko von Fälschungen. Denn Kopien können, ohne dass es die kontrollierende Behörde erkennt, gefälscht werden. Die Verpflichtung zur Vorlage des Originaldokuments verhindert das Risiko der Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere.
 

Wie sieht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus?

Eine aufgeklappte Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Hier sind die Daten des Fahrzeugs abzulesen.
Angaben zum Fahrzeug lassen sich auf den Innenseiten
der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ablesen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist ein auf DIN A7 gefaltetes Dokument. Es ist auf Spezialpapier gedruckt und besteht aus einer Vorder-, sowie zwei Innenseiten sowie einer Rückseite mit fälschungssicherem Siegel, einer fortlaufenden Nummer sowie dem Stempel der Zulassungsbehörde und Unterschrift.

Die Vorderseite enthält das aktuelle, amtliche Kennzeichen, Name und Adresse des Halters, Tag der Zulassung. Die beiden Innenseiten beinhalten Tabellen, in welchen alle wichtigen Fahrzeugdaten wie die Schlüsselnummern, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und andere technische Daten hinterlegt sind.

Auf der Rückseite befindet sich das Sicherheitssiegel, welches als Voraussetzung für internetbasierte Fahrzeugzulassungen dient. Darüber ist Platz für die Stempel und Eintragungen zu den Hauptuntersuchungen.
 

Wer ist im Fahrzeugschein eingetragen?

Ein Fahrzeugschein im Scheckkartenformat aus Österreich. Dieser ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort wird die eingetragene Person als Besitzer angegeben. Ein Hinweis zeigt: Dies ist kein Eigentumsnachweis.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Scheckkarte
gibt es bereits in Österreich. Ein Hinweis zeigt an:
Dies ist kein Eigentumsnachweis. Der Fahrzeugschein
kann elektronisch von den Behörden gelesen werden.

Im Fahrzeugschein ist immer der Halter des Fahrzeugs eingetragen. Häufig handelt es sich gleichzeitig um den Eigentümer des Fahrzeugs. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Typische Beispiele sind durch Kredit oder Leasing finanzierte Fahrzeuge.

Bei Leasingfahrzeugen wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) dem Fahrzeughalter nicht übergeben, da der Leasinggeber sein Fahrzeug nur gegen Gebühr verleiht und somit als Besitzer gilt. Anders ist dies bei einer Bankfinanzierung. Hier wird der Fahrzeugbrief als Sicherheit hinterlegt, um einen Verkauf des Fahrzeugs zu verhindern. In diesem Fall ist der Fahrzeughalter auch Besitzer.
 

Welche Daten stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Auf der Rückseite eines Fahrzeugscheins im Scheckkartenformat kann ein Teil der Fahrzeugdaten abgelesen werden.
In Österreich gibt es den Fahrzeugschein im Scheckkartenformat.
Ein Teil der Fahrzeugdaten sind auf der Rückseite zu lesen.

Zusätzlich zu den Halterdaten auf der ersten Seite enthält der Fahrzeugschein zwei umfassende Tabellen. In diese sind alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug eingetragen. Dazu gehören das Datum der Erstzulassung, die HSN- und TSN-Schlüsselnummer, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, Hubraum und Leistung eines Fahrzeugs bis hin zur Reifengröße, die am Fahrzeug montiert werden darf, die maximal zulässige Belastung der Vorder- und Hinterachse oder die maximale Anhängelast.

Aber auch Besonderheiten und durchgeführte Änderungen am Fahrzeug werden in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Dazu zählen alle am Fahrzeug durchgeführten Umbauten wie technische Eintragungen zu einem durchgeführten Fahrzeug-Tuning. Diese sind ganz unten im Bereich 22 angeführt.
 
Nachfolgend die Erklärung und Definition der Felder mit Erklärungen und Beispielen.
Legende:

  • Kfz 1 – ID.4 – VW – Elektro
  • Kfz 2 – CX5 – Mazda – Diesel
  • Kfz 3 – Leonardo 125 – Aprilia – Benzin

Beispiele in Fettschrift beziehen sich immer auf das Kfz 1.
Schließen Beispiele mit xxx, so wurden die letzten drei Zahlen aus Gründen des Datenschutzes durch xxx ausgetauscht.

Für Ziffern/Nummern mit Stern in Klammern (Bsp.: *5) gibt es im Bereich Weblinks weiterführende Links mit Informationen zu den Informationen und Schlüsseln.

  • Zulassungsb. Teil 1
    Definition
    Erklärung/Beispiel
  •  
  • 1. Seite
  • Nr.
    Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil 1
    Eindeutige Nummer der Zulassungsbescheinigung I
    A-K-0-181/22-00xxx
  • A
    Amtliches Kennzeichen
    A NW4444 E
  • C.1.1
    Namen oder Firmenname
    des Fahrzeughalters
    NEXONWARE GMBH
  • C.1.2
    Vorname(n)
    entfällt bei einer GmbH
  • C.1.3
    Anschrift
    {Straße}
    86477 Adelsried
  • X
    Nächste HU
    (Monat und Jahr)

    Nächste Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Kfz-Zulassung
    06.2025
  • I
    Datum der Fahrzeuganmeldung
    Dem Tag der Kfz-Anmeldung steht meist der Ort der Zulassungsbehörde.
    GERSTHOFEN 30.06.2022
  • C.4c
    Hinweis
    Hinweis, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung diesen nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist.
  •  
  • 2. Seite
  • B
    Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
    30.06.2022
  • 2.1
    Hersteller­schlüsselnummer (HSN)
    Vierstelliger numerischer Code, der dem Fahrzeughersteller fest zugeordnet ist
    0603 (*5)
  • 2.2
    Typ­schlüssel­nummer (TSN) mit Prüfcode
    Achtstelliger alphanumerischer Code, der den Fahrzeugtyp des Herstellers bezeichnet.
    3 Stellen für den Typ
    5 Stellen für die Variante und die Version des Typs
    1 Stelle für den Prüfcode
    CLQ00100 5 (*5)
  • J
    Fahrzeugklasse
    Die EG-Fahrzeugklasse (European Whole Vehicle Type Approval) ist eine Klassifizierung für Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union (EU).
    M1 (*6 und *8)
  • 4
    Art des Aufbaus
    Zusätzlich zur Fahrzeugklasse (J) werden Fahrzeugarten nach Aufbauarten unterschieden. Hierzu gibt es Kennzeichen, welche den Aufbau beschreiben
    AC (*6)
  • E
    Fahrzeug-Identifizierungs­nummer
    17-stellige, einzigartige Seriennummer, welche das Fahrzeug eindeutig identifiziert
    WVGZZZE2ZNP049xxx
  • 3
    Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungs­nummer
    4
  • D.1
    Marke
    VOLKSWAGEN, VW
  • D.2
    Typ/Variante/Version
    Vier Zeilen für alphanumerische Codes, welche den Typ, die Variante und die Version beschreiben
    E2
    4ACEBJAL1FX2
    OPE1MH0020O1ASA
  • D.3
    Handels­be­zeichnung(en)
    Bezeichnung des Modells
    ID.4 PRO 150 KW (*5)
  • 2
    Hersteller-Kurzbezeichnung
    VOLKSWAGEN-VW (*5)
  • 5
    Bezeichnung der Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
    Zwei Zeilen
    FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL.
    KOMBILIMOUSINE
    (*6 und *8)
  • V.9
    Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
    715/2007*2018/1832AX (*8)
  • 14
    Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
    2017/1151;WLTP;REINE (*7)
  • P.3
    Kraftstoffart oder Energiequelle
    ELEKTRO
  • 10
    Code zu P.3
    Numerischer Code, welcher die Kraftstoffart oder Energiequelle beschreibt
    0004 (*9)
  • 14.1
    Code zu V.9 oder (14)
    Alphanumerischer Code der Schadstoff- bzw. Emissionsklasse
    30AX (*7)
  • P.1
    Hubraum in cm³
    (Hubraum in Kubikzentimetern)
    Nur bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, wie zum Beispiel Benzin- oder Dieselmotoren
    Beispiele:
    (Kfz 1)
    02191 (Kfz 2)
    00125 (Kfz 3)
  • 22
    Bemerkungen und Ausnahmen
    Acht Zeilen für Eintragungen zum Fahrzeug und Modell. Technische Änderungen, beispielsweise bei Tuning (Leistungsveränderung oder Anbauteile), werden hier vermerkt.
  •  
  • 3. Seite
  • L
    Anzahl der Achsen
    02
  • 9
    Anzahl der Antriebsachsen
    01
  • P.2/P.4
    Nennleistung in kW/
    Nenndrehzahl bei min-1

    (Nennleistung in Kilowatt/
    Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute)
    0070/- (Kfz 1)
    0129/04500 (Kfz 2)
    0006/09000 (Kfz 3)
  • T
    Höchstgeschwindigkeit in km/h
    (Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometer)
    160
  • 18
    Länge in mm
    (Länge in Millimeter)
    04584
  • 19
    Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile
    (Breite in Millimeter)
    1852
  • 20
    Höhe in mm
    (Höhe in Millimeter)
    1622
  • G
    Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
    Fahrzeuggewicht inkl. Kraftstoff, Betriebsstoffe und Fahrer
    002120
  • 12
    Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³
    (Tankinhalt in Kubikmeter)
  • 13
    Stützlast in kg
    (Max. zulässige Stützlast eines Hängers)
    00075
  • Q
    Leistungsgewicht in kW/kg
    (nur bei Krafträdern)

    (Max. zulässige Stützlast eines Hängers)
    (Kfz 1)
    0,0500 (Kfz 3)
  • V.7
    CO2 (in g/km) kombinierter Wert
    (CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer)
    (Kfz 1)
    0144 (Kfz 2)
  • F.1
    Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
    002660
  • F.2
    Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg
    2660
  • (7)
    Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je nach Achsgruppe in kg
    Umfasst die Felder 7.1 bis 7.3
  • 7.1
    Achse 1
    01180
  • 7.2
    Achse 2
    01530
  • 7.3
    Achse 3
  • (8)
    Zulässige maximale Achslast im Zulassungs­mitglied­staat in kg
    Umfasst die Felder 8.1 bis 8.3
  • 8.1
    Achse 1
    01180
  • 8.2
    Achse 2
    01530
  • 8.3
    Achse 3
  • U.1
    Standgeräusch in dB (A)
    (Standgeräusch in Dezibel)
    (Kfz 1)
    075 (Kfz 2)
  • U.2
    Drehzahl in min-1 zu U.1
    (Drehzahl pro Minute im Bezug auf das Standgeräusch)
    (Kfz 1)
    03375 (Kfz 2)
  • U.3
    Fahrgeräusch in dB (A)
    (Fahrgeräusch in Dezibel)
    065 (Kfz 1)
    069 (Kfz 2)
  • O.1
    Technisch zulässige Anhängerlast gebremst in kg
    01000
  • O.2
    Technisch zulässige Anhängerlast ungebremst in kg
    0750
  • S.1
    Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
    5
  • S.2
    Stehplätze
  • (15)
    Bereifung
    Umfasst die Felder 15.1 bis 15.3
  • 15.1
    Achse 1
    235/45 R21 101T XL
  • 15.2
    Achse 2
    235/45 R21 102T XL
  • 15.3
    Achse 3
  • R
    Farbe des Fahrzeugs
    7 (*4)
  • 11
    Code zu R
    (leer)
  • K
    Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
    e1*2018/858*00004*08 (*10)
  • 6
    Datum zu K
    26.04.2022
  • 17
    Merkmal zur Betriebserlaubnis
    K (*3)
  • 16
    Nummer der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil II
    GJ268xxx
  • 21
    Sonstige Vermerke
  •  
  • Rückseite
  • X
    Weitere HU
    Platz für Eintragungen der Kfz-Prüfstellen für Informationen zur nächsten, fälligen Hauptuntersuchung
  • H
    Gültigkeitsdauer
    Platz für Sicherheitscode

 

Wozu ist der Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein?

Auf der Rückseite des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der Sicherheitscode angebracht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nur gültig,
wenn der Sicherheitscode vollkommen unbeschädigt ist.

Der Sicherheitscode ist auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 über dem Siegel der Zulassungsstelle angebracht. Allerdings weisen nur Fahrzeugscheine, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, diesen Sicherheitscode auf. Mit diesen Codes sind nachfolgende, internetbasierte Zulassungsvorgänge online möglich:

  • Außerbetriebsetzung
  • Ummeldung (Wohnortwechsel)
  • Besitzumschreibung (Halterwechsel)
  • Fahrzeugzulassung und Wiederzulassung

 

Der Code ist für die internetbasierte Fahrzeugzulassung erforderlich und wird freigelegt und in das Online-Formular der Zulassungsbehörde eingegeben. Ergänzend zum Sicherheitscode ist für manche internetbasierten Vorgänge auch der auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufgebrachte Code erforderlich.

Alle angegebenen Daten werden in Echtzeit überprüft und der neue Fahrzeughalter erhält die Unterlagen (Plakettenträger, neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) bei der Wiederanmeldung oder Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs per Post. Bei einer Halterummeldung mit Kennzeichen-Mitnahme wird der Zulassungsbescheid zum Ausdruck bereitgestellt und der neue Fahrzeughalter kann das Auto sofort nutzen. Die erforderlichen Original-Unterlagen werden per Post zugestellt.
 

Wann verliert der Fahrzeugschein seine Gültigkeit?

Der Fahrzeugschein verliert bei jeder Änderung durch die Zulassungsstelle seine Gültigkeit. Dies gilt für die An- und Ummeldung, Kfz-Umschreibungen oder Außerbetriebsetzung über das Internet und bei der Zulassungsbehörde. Auch wenn der Sicherheitscode, aus welchen Gründen auch immer, irrtümlich freigelegt wurde, ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr gültig und muss neu beantragt werden.

Eine Ausnahme stellt nur die internetbasierte Besitzumschreibung bei Kennzeichen-Mitnahme dar. In diesem Fall erhält der neue Halter des Fahrzeugs unmittelbar nach dem abgeschlossenen Vorgang eine Zulassungsbestätigung zum Ausdrucken. Diese führt er gemeinsam mit dem Fahrzeugschein mit, bis die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 über den Postweg beim Fahrzeughalter eintreffen und die alten Fahrzeugpapiere ersetzen.
 

Wie und wo wird der Fahrzeugschein am besten aufbewahrt?

Da der Fahrzeugschein bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss, sollte ihn der Fahrer im Idealfall gemeinsam mit dem Führerschein in einem dafür vorgesehenen Mäppchen aufbewahren. Keinesfalls sollte das Dokument dauerhaft im Auto aufbewahrt werden. Denn kommt es zum Diebstahl des Fahrzeugs, kann der Dieb im Fall einer Kontrolle durch den Besitz des Fahrzeugscheins nachweisen, dass er das Kfz rechtmäßig lenkt, sofern der Diebstahl noch nicht bekannt ist. Dadurch wird beispielsweise das Verbringen des Fahrzeugs ins Ausland erleichtert.

Im Ernstfall kann sich die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug nachteilig bei der Regulierung des Schadens erweisen, da Versicherungen dieses Verhalten oft als fahrlässig betrachten. Die Oberlandesgerichte sind dazu unterschiedlicher Meinung. So sieht das Oberlandesgericht Oldenburg im Urteil mit der Aktenzahl 5 U 153/09 kein erhöhtes Risiko, sofern der Fahrzeugschein nicht sichtbar im Handschuhfach aufbewahrt wird.

Das Oberlandesgericht Celle urteilte unter AZ. 8 U 62/U7, dass es sich um Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters handelt und eine Gefahrerhöhung gemäß § 23 Versicherungsvertragsgesetz besteht. Somit muss der Schaden von der Versicherung nicht reguliert werden.
 

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren wurde?

Geht der Fahrzeugschein verloren oder wurde er gestohlen, muss der Fahrzeughalter bei der zuständigen Zulassungsstelle ein neues Dokument beantragen. Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestohlen, ist eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erforderlich. Das Anzeigeprotokoll ist bei Beantragung des Ersatzdokuments vorzulegen.

Ist der Kfz-Schein verloren gegangen, muss eine eidesstattliche Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde unterschrieben werden. Erst dann kann ein Ersatz ausgestellt werden.
In beiden Fällen ist für die Beantragung der Fahrzeugbrief, der aktuelle Bericht der Hauptuntersuchung sowie ein Personalausweis oder, bei Beauftragung eines Stellvertreters, eine Vollmacht erforderlich.
 

 

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entstehen für die Beantragung eines Ersatzdokumentes Kosten. Die Höhe der anfallenden Kosten wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Denn wird ein Fahrzeugschein gestohlen, ergeben sich andere Kosten als beim Verlust des Dokumentes. Dies liegt daran, dass das Anzeigenprotokoll bei der Polizei kostenlos ist, für die eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsbehörde fallen Gebühren an.
 

 

Kosten für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 1:

  • Neuausstellung Fahrzeugschein: ca. 15 EUR
  • eidesstattliche Erklärung Fahrzeugschein: ca. 30 EUR
  • Neuausstellung Zulassungsbescheinigung Teil 2: ca. 40-50 EUR
    (nur wenn der Fahrzeugbrief vor Oktober 2005 ausgestellt war)

 

Wann bekommt man eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird immer dann ausgestellt, wenn über die Zulassungsbehörde eine Änderung erforderlich ist. Dies kann die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, ein Kennzeichenwechsel oder die Besitzumschreibung sein. Aber auch bei Änderungen der Halterdaten oder eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug können der Grund für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 sein.
 

 

Wann müssen Änderungen in den Fahrzeugschein eingetragen werden?

Jede technisch zulässige und abnahmepflichtige Änderung am Fahrzeug muss im ersten Schritt von einer Kfz-Prüfstelle abgenommen und anschließend im Fahrzeugschein eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise Umbauten, die die Geräusch- und Abgaseigenschaften sowie die Sicherheit beeinflussen. Eine Änderung des Betriebsstatus durch einen Umbau sowie Veränderungen des Hubraums oder der Leistung sind ebenfalls eintragungspflichtig.

Werden technisch zulässige Teile zur Umrüstung von Fahrzeugen verbaut, in deren Zertifikat der Eintrag im Fahrzeugschein vorgegeben ist, ist ebenfalls ein Änderungseintrag durchzuführen.
 

Werden Änderungen des Namens und der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen?

Sobald sich der Name oder die Anschrift des Fahrzeughalters ändern, ist eine Änderung in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Dies gilt auch für Unternehmen und freiberuflich tätige Personen.
Bei einer Namensänderung werden die Daten im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief aktualisiert. Daher sind in diesem Fall beide Dokumente für den Änderungseintrag erforderlich. Handelt es sich um eine Adressänderung, werden die Daten nur im Fahrzeugschein entsprechend angepasst.
 
Abhängig von der zuständigen Zulassungsbehörde können diese Änderungen auch online durchgeführt werden.

Weitere Informationen dazu:
Namensänderung Fahrzeugschein
Auto ummelden bei Umzug
 

Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2?

Eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Teil 2 der Zulassungsbescheinigung.
Optisch ist der Unterschied beider Zulassungsbescheinigung
sofort zu erkennen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält Daten des Fahrzeughalters sowie alle wichtigen Informationen zum Auto. Der Fahrzeugschein muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Er ist der „Personalausweis“ des Fahrzeugs und dient zu dessen eindeutiger Identifizierung.

Der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält Informationen zur Identifikation des Fahrzeugs, zur Betriebserlaubnis und zum Fahrzeughalter und bescheinigt die Fahrzeugzulassung für den öffentlichen Verkehr. Zumeist ist der Eigentümer, also die Person, die das Kfz rechtlich erworben hat, eingetragen. Es kann jedoch auch eine andere Person wie der Fahrzeughalter sein.

Der Fahrzeugbrief ist jedoch nicht nur die Bescheinigung für die Zulassung, sondern wie ein kleiner Lebenslauf des Kfz, da die letzten beiden Fahrzeughalter, der Tag der Erstzulassung und die Gesamtzahl der Vorbesitzer ebenfalls eingetragen sind. Beim Verkauf wird er dem Käufer mit den anderen Fahrzeugpapieren ausgehändigt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für die Besitzumschreibung benötigt.

Interessant auch: Fahrzeugbrief – Zulassungsbescheinigung Teil 2
 

Gibt es den Fahrzeugschein auch im Scheckkartenformat?

Ein Fahrzeugschein als Scheckkarte mit einer Zulassung in Österreich.
In Österreich gibt es bereits den Fahrzeugschein
im Scheckkartenformat.

In Deutschland gibt es den Fahrzeugschein noch nicht im Scheckkartenformat. Ob und wann dieses Format in Deutschland Einzug hält, ist aktuell nicht bekannt. Noch prüft die Bundesregierung, obwohl die Änderung laut EU-Richtlinie bereits seit 2003 möglich ist.

In anderen EU-Ländern gibt es die digitale Variante des Fahrzeugscheins bereits seit vielen Jahren. So stellte Österreich bereits 2011 auf das Scheckkartenformat um.

 

Was ist der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen?

Ein Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen.
Bei der Zulassung mit Kurzeitkennzeichen gibt es
einen eigenen Fahrzeugschein.

Für nicht angemeldete Fahrzeuge kann bei der Zulassungsstelle das Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war. Selbst für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchen wird die Zulassung für das Kennzeichen mit dem gelben Balken erteilt.

Im Zuge des Genehmigungsvorgangs erstellt die Behörde einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Dieser sieht optisch wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus. Auf der Rückseite fehlt jedoch der Sicherheitscode.

Dieser Fahrzeugschein ist nur im Zusammenhang mit den erteilten Kurzkennzeichen, bis zu deren Ablauf, gültig.

Weitere Informationen dazu:
Kurzzeitkennzeichen
 

Was ist der internationale Fahrzeugschein?

Ein Internationaler Zulassungsschein in der Vorderansicht.
Der internationale Zulassungsschein ist bei
Auslandsfahrten in bestimmten Ländern Pflicht.

Die Internationale Zulassungsbescheinigung wird für Fahrten in zahlreichen außereuropäischen Ländern empfohlen oder ist Voraussetzung für die Einreise mit dem Fahrzeug. Im Fahrzeugdokument sind die Angaben zum Halter und des Fahrzeugs aus dem Fahrzeugschein in verschiedene Sprachen übersetzt. Es ist nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem alten Fahrzeugschein gültig.

Weitere Informationen dazu:
Internationaler Zulassungsschein – Der Fahrzeugschein für Auslandsfahrten
 

Fazit: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird weiterhin Fahrzeugschein genannt

Obwohl die Einführung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 bereits 2005 realisiert wird, wird immer noch vom Fahrzeugschein gesprochen. Selbst die Behörden bezeichnen das Dokument in den Formularen neben der neuen Benennung noch mit Fahrzeugschein. Auch wenn der Begriff in Klammer gesetzt ist. Fahrzeugschein ist eben nicht nur ein seit Jahrzehnten gebräuchlicher Begriff. Die Menschen merken sich diese kurze und prägnante Bezeichnung einfacher und vor allem unterscheidet sie sich eindeutig vom zweiten Dokument, dem Fahrzeugbrief oder der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
 

Rechtsgrundlagen zur Zulassungsbescheinigung Teil 1

 

 

Downloads

Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen

 

Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Unsere Expertise

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