Die Gassystemeinbauprüfung: Notwendigkeit, Gründe und Umfang der Prüfung

Gasbetriebene Kraftfahrzeuge erfordern in bestimmten zeitlichen Abständen Überprüfungen der Gasanlage. Hinsichtlich dieser Prüfungen wird zwischen der Gassystemeinbauprüfung (GSP) und der Gaswiederholungsprüfung (GWP) unterschieden. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Kriterien für die Gassystemeinbauprüfung gelten und welche Besonderheiten es gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Ein Tanklaster füllt an einer Tankstelle Flüssiggas nach
Fahrzeuge mit Flüssiggas haben einen geringen Ausstoß an Schadstoffen.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Binz auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern)

Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) im Überblick

Gesetzliche Grundlage der Gasanlagenprüfung ist § 41a StVZO. Dieser Paragraph bezieht sich sowohl auf die GWP als auch auf die in diesem Artikel behandelte GSP. Die Gassystemeinbauprüfung wird übrigens auch als GAP oder Gasanlagenüberprüfung bezeichnet. Sie erfolgt einmalig bei Einbau oder Umrüstung des Fahrzeugs.

Was bei der GSP überprüft wird

Ein Fahrzeug wird mit LPG betankt, der Zapfhahn steckt in der Tankvorrichtung.
Nach dem Einbau wird die Gasanlage geprüft,
damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Bild: © Luftbildfotograf – Fotolia.com

Die Gassystemeinbauprüfung basiert auf der Europäischen Regelung ECE-R115 und wird auf Basis bestimmter Kriterienkataloge durchgeführt. Bevor die eigentliche Überprüfung stattfindet, muss die Autogasanlage zweifelsfrei identifiziert werden. Die eigentliche Prüfung beginnt im Anschluss und wird von einem Ingenieur einer anerkannten und zertifizierten Prüforganisation durchgeführt. Dabei können auch anerkannte Sachverständige anwesend sein.

Im Einzelnen sieht die Überprüfung gemäß GSP vor, die Übereinstimmung der einzelnen Komponenten der Gasanlage mit den zugehörigen Unterlagen zu kontrollieren. Ebenso wird die Vollständigkeit der Unterlagen überprüft. Zu diesen Unterlagen gehört etwa die Genehmigungsurkunde gemäß ECE-R115 sowie Benutzerhandbuch und Einbauhandbuch.

Nachdem Fahrzeug und Gasanlage identifiziert sind, wird der Verwendungsbereich der Anlage in Erfahrung gebracht. Hierbei kontrolliert die Prüforganisation oder der Sachverständige beispielsweise, ob die eingesetzte Gasanlage im betreffenden Fahrzeug verbaut werden darf. Der Allgemeinzustand der Gasanlage wird ebenso überprüft wie Befestigungen und Dichtungen der Gasanlage.

Übrigens: Hat die Gasanlage keine Genehmigung gemäß ECE-R115, so muss eine Einzelbegutachtung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.

Unterlagen und Bescheinigungen für die Gasanlage

Ein Ordner mit der Aufschrift Anschaffung Gasanlage/Auto mit Unterlagen, Taschenrechner und Autoschlüssel.
Eine Gasanlage im PKW lohnt sich auch finanziell.
Bild: © Marco2811 – Fotolia.com

Für die GSP werden mehrere Unterlagen vom Fahrzeughalter benötigt. Dazu gehören die Einbaubescheinigung der Kfz-Werkstatt sowie die Genehmigungsurkunde nach ECE–R115. Auch das Einbauhandbuch, das Benutzerhandbuch sowie der Fahrzeugschein sollten mitgeführt werden. Üblicherweise assistieren die Einbau-Werkstätten bei dieser Prüfung oder lassen sie direkt im Auftrag des Kunden durchführen.

War die GSP erfolgreich, wird die Gasanlage von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Wenn die GSP in einem Zeitrahmen von zwölf Monaten vor der fälligen HU erfolgt ist und die Bescheinigung der Prüfung noch vorliegt, wird im Rahmen der kommenden Hauptuntersuchung noch keine weitere Gasanlagenprüfung (GWP) durchgeführt.

Übrigens: Um die Dichtigkeit der Autogasanlage im Zuge der Gassystemeinbauprüfung kontrollieren zu können, muss der Gastank des Fahrzeugs mindestens zur Hälfte gefüllt sein. Außerdem sollten alle Kabel, Schläuche und Komponenten der Gasanlage für den Prüfer zugänglich gemacht werden.

Fazit

Die Gasanlagenprüfung GSP oder GAP ist zwar mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden, trägt allerdings erheblich zur Sicherheit von Kraftfahrzeugen mit LPG-Antrieb bei. Es wird zum einen überprüft, ob alle Komponenten fachgerecht verbaut wurden. Und zum anderen, ob das System komplett dicht ist. Diese Abnahme der Autogasanlage ist somit der Garant für einen sicheren Start in eine sparsame Zukunft mit Autogas.

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