Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile – was sollte man wissen
Reisen und Urlauben mit dem eigenen Reisemobil oder Wohnanhänger liegt in Deutschland voll im Trend. Um auch tatsächlich entspannte Ferien zu genießen, sollten die Fahrten stets sorgfältig vorbereitet werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist dabei vor allem auch eine Gasprüfung. Laut Gesetzgeber sind Wohnwagen- und Wohnmobil-Besitzer dazu verpflichtet, in einem Rhythmus von zwei Jahren eine Gasprüfung an ihrem Fahrzeug durchzuführen.
Das soll gewährleisten, dass sich die jeweilige Flüssiggasanlage im Campinganhänger oder Wohnmobil in einem einwandfreien Zustand und auf dem neuesten Stand befindet. Dies ist enorm wichtig, da eine defekte Gasanlage ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt. Tritt zum Beispiel Gas aus, kann dies zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Insofern ist eine Gasprüfung durch einen Sachverständigen auf jeden Fall wichtig und sinnvoll.

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Eine Prüfung der Gasanlage ist zwingend notwendig
Die offizielle Bezeichnung für die Gasprüfung bei einem Caravan oder einem Campingmobil lautet „Prüfbescheinigung Technische Regeln für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“. Geprüft werden müssen die Anlagen jeweils bei Inbetriebnahme und alle zwei Jahre. Werden zwischen den Prüfungsabschnitten Änderungen am Gassystem oder an den angeschossenen Geräten vorgenommen, ist eine erneute Prüfung sofort erforderlich. Mit der Untersuchung der Gasanlage wird die Funktionsfähigkeit und Sicherheit aller involvierten Komponenten rund um Leitungssysteme, Heizung, Warmwasseraufbereitung und integrierte Geräte wie Kühlschrank oder Herd gewährleistet.
Für die Hauptuntersuchung (HU) – auch häufig als TÜV bezeichnet – stellt die Gasprüfung dabei eine wesentliche Voraussetzung dar. Die Prüfer erteilen keine HU-Plakette, wenn man die bestandene Gasprüfung nicht nachweisen kann. Dieser Umstand kann erhebliche Auswirkungen auf Reise- und Urlaubspläne haben. Bei vielen Betreibern von Stellplätzen und Campingplätzen muss der Nachweis einer aktuellen Gasprüfung erbracht werden. Kann die Prüfung nicht bescheinigt werden, kann der Stellplatz bzw. der Verbleib verwehrt werden.
Ohne erfolgreiche Gasprüfung kann die Versicherung Leistungen verweigern

die Schadensregulierung verweigern.
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Ohne eine entsprechende Gasprüfung kann nicht garantiert werden, ob sich die Gasanlage in einem Reisemobil oder Wohnwagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Sollte tatsächlich Gas aus der Gasanlage austreten, könnte es zu Explosionen kommen oder zu Erstickungen führen. Dieses Risiko wird durch eine Gasprüfung minimiert. Neben den Sicherheitsaspekten spielen diesbezüglich zudem auch versicherungstechnische Kriterien eine wichtige Rolle.
Ist das Gasgerät in Ihrem Wohnmobil defekt, könnte es für den Fahrzeughalter teuer werden. Dieser Fall tritt genau dann ein, wenn das von einer nicht einwandfrei funktionierenden Gasanlage ausgelöste Feuer auf andere Gebäude oder Fahrzeuge übergreift. In der Regel sind die dadurch entstehenden Schäden durch eine entsprechende Kfz-Versicherung abgedeckt. Kann allerdings keine vorhandene Gasprüfung nachgewiesen werden, könnte das Versicherungsunternehmen die Übernahme bzw. die Erstattung der Kosten für die Schadensregulierung verweigern.
Gasprüfung Wohnmobil: Gasprüfung erfolgt alle zwei Jahre

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Es muss grundsätzlich zwischen der Gasprüfung beim Wohnwagen und der Gasprüfung beim Wohnmobil unterschieden werden. Bei letzterer Variante ist es dabei Pflicht, eine Gasprüfung bereits vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Diese Prüfung darf ausschließlich durch einem Sachverständigen erfolgen. Handelt es sich dabei um eine Gasanlage in einem Neufahrzeug, wird die erste Prüfung direkt beim Hersteller erledigt. Anschließend muss die Gasanlage verpflichtend alle zwei Jahre erneut von einem Sachverständigen überprüft werden. Für die Einhaltung der Fristen ist der Fahrzeughalter verantwortlich.
Die Gasprüfungen sind aber nicht nur aus Gründen der Sicherheit und versicherungstechnischen Aspekten unabdingbar. Vielmehr ist das Ablegen einer Gasprüfung mit der Hauptuntersuchung verknüpft. Erfolgt keine Gasprüfung oder ist diese aufgrund von Mängeln nicht erfolgreich, gibt es auch keine bestandene Hauptuntersuchung und somit wird eine neue HU-Plakette nicht erteilt. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als Grundlage entsprechend formuliert (§ 29 und Anlage VIII StVZO). Nach bestandener bzw. erfolgreicher Prüfung der Gassysteme erhält man die entsprechende Plakette für die Gasprüfung. Diese muss sichtbar am Wohnmobil angebracht werden. In den Gesetzestexten wird nicht explizit erwähnt, wo genau am Fahrzeug die Plakette angebracht werden muss. In den meisten Fällen wird diese in der Nähe der Gasflaschen bzw. am Schlauchsystem bei der Flüssiggas-Flasche angebracht.
Gasprüfung Wohnwagen: ohne Prüfplakette kann die Betriebserlaubnis erlöschen

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Beim Wohnwagen liegt die Sachlage ein wenig anders. Zwar wird die Gasanlage auch in diesem Fall von einem Sachverständigen bei Inbetriebnahme sowie im Abstand von zwei Jahren abgenommen, aber eine direkte Verknüpfung zwischen Gasprüfung und HU gibt es bei einem Wohnanhänger nicht. Die TÜV-Plakette wird für eine erfolgreich bestandene Hauptuntersuchung auch dann erteilt, wenn keine Gasprüfung durchgeführt oder diese nicht bestanden wurde. Allerdings wird eine nicht bestandene Gasprüfung in den Papieren als ein nicht erheblicher Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung vermerkt.
Als Grundlage für die Gasprüfung dient das Arbeitsblatt G 607 des Branchenverbands Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (kurz: DVGW). Kann bei einer Kontrolle kein Nachweis für eine Prüfung der Gasanlage gemäß diesen Vorgaben nachgewiesen werden, wird dies vom Gesetzgeber in der Regel als grobe Fahrlässigkeit bewertet. Das kann unter Umständen dazu führen, dass dem Halter die Betriebserlaubnis für den Wohnwagen durch die Behörden entzogen wird.
Ebenso wie beim Wohnmobil bekommt man ohne nachweisbare Prüfung der Flüssiggasanlage auf den meisten Stell- und Campingplätzen Probleme. Ohne Nachweis kommt man überhaupt erst gar nicht auf die jeweilige Anlage. Insbesondere bei Dauercampern wird eine erfolgreiche Gasprüfung sowohl auf den fast allen Campingplätzen in Deutschland als auch im EU-Ausland zwingend verlangt. Schließlich steht nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern der Schutz aller Menschen auf einem Campingplatz im Vordergrund.
So verläuft eine Prüfung der Gasanlage

Bei Händlern von Wohnanhängern und Wohnmobilen
erfolgt diese auch vor Ort.
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Eine Gasprüfung darf ausschließlich von fachkundigen Experten durchgeführt werden. Im Allgemeinen werden entsprechende Gasprüfungen sowohl von den meisten Wohnmobil- und Wohnwagen-Händlern als auch von spezifizierten Prüfgesellschaften (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP und Kfz-Sachverständige) sowie Fachwerkstätten angeboten. Mitunter ist eine Gasprüfung auch direkt auf einem Campingplatz möglich. Viele Betreiber bieten mittlerweile entsprechende Abnahmen der Gasanlage durch Fachpersonal an. Manche Prüforganisationen und Kfz-Sachverständige bieten auch einen mobilen Service an. Hier wird die Gasprüfung direkt am Standort des Wohnmobils oder des Wohnwagens durchgeführt. Die jeweiligen Prüfer müssen dabei grundsätzlich eine Schulung beim Deutschen Verband Flüssiggas absolviert und zudem eine Sachkundigenprüfung abgelegt haben.
Die Abnahme erfolgt grundsätzlich nach einem festgelegten Prüfplan. Die wesentlichsten Prüfkriterien sind dabei:
- Dichtheit der Gasanlage
- Gasflaschen-Halterung
- Lüftungsöffnungen im Gaskasten
- Sicherheitsventile
- Anschlussschlauch sowie Druckminderer
- Alter des Anschlussschlauchs sowie der Leitungen.
Unabhängig von den Prüfungen sollten grundsätzlich sämtliche Gasleitungen alle zehn Jahre ausgewechselt werden. - Angeschlossenen Abgasrohre
- Funktionsfähigkeit der kompletten Gasanlage
- Genutzte Geräte und Sicherheitsventile
So gehen die Prüfer bei der Gasprüfung vor

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Die Gasleitung wird im Rahmen der Gasprüfung einem Überdruck von 150 mbar ausgesetzt – diesem Druck muss die Leitung über einen bestimmten Zeitraum hinweg standhalten. In der Regel wird dieser Überdruck zehn Minuten lang erzeugt. Dabei darf es maximal zu einem Druckverlust von 10 mbar kommen. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass bereits ein Druckverlust in dieser Höhe auf Fehler in der Gasanlage hinweist.
Alle an die Flüssiggasanlage angeschlossenen Geräte werden ebenfalls untersucht, denn auch hier könnten Mängel vorhanden sein. Die gesamte Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Heizungsanlagen älterer Fahrzeuge müssen teilweise zerlegt werden, damit diese untersucht werden können. Dadurch kann die Begutachtung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Mit diesen Kosten muss man für die Gasprüfung rechnen
Eine Gasprüfung verursacht lediglich geringe Kosten. So bieten einige Prüfer bzw. Prüfstellen die Gasprüfung bereits ab einem Preis von ca. 20 Euro an. In der Regel liegt der Durchschnittspreis für eine Gasprüfung in Deutschland zwischen 40 und 50 Euro (Stand 2019). Es kommt immer darauf an, wo Sie die Prüfung durchführen lassen. Nehmen Sie den mobilen Service in Anspruch, können die Kosten durchaus etwas höher ausfallen.
Fazit: Gasprüfung für Campingfahrzeuge und Reisemobile müssen sein

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Auch wenn die Prüfung für Wohnanhänger nicht zwingend vorgeschrieben sind, so sollte diese dennoch regelmäßig durchgeführt werden. Die Sicherheit muss an oberster Stelle stehen, zumal die Kosten für die Prüfung überschaubar sind. Austretendes Gas kann oft nicht frühzeitig erkannt werden. Gerade im Schlaf kann es zur tödlichen Gefahr werden. Daher sollte man die Prüfung der Gasanlage in Caravans und Wohnmobilen regelmäßig durchführen lassen. Der beste Zeitpunkt für die Untersuchung ist zusammen mit der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.