Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen, ummelden, umschreiben oder außer Betrieb setzen möchten, kann die Fülle an erforderlichen Dokumenten und Nachweisen schnell verwirrend sein, insbesondere wenn Sie diese Vorgänge nicht oft durchführen.
Aber keine Sorge – wir helfen Ihnen gerne dabei, indem wir Ihnen erklären, welche Dokumente Sie für die jeweiligen Vorgänge benötigen und worauf Sie achten sollten. Um sich optimal auf den Antragsprozess bei der Zulassungsbehörde vorzubereiten, können Sie unsere praktischen Kfz-Zulassung Unterlagen Checklisten kostenlos herunterladen. Mit diesen sind Sie bestens gerüstet und dem reibungslosen Ablauf bei der Behörde für Fahrzeugzulassungen steht nichts mehr im Weg.
Inhalte auf dieser Seite (Klick Auf/Zu)
- Wer stellt den Antrag auf Kfz-Zulassung?
- Auto anmelden
- Auto abmelden
- Auto ummelden
- Namensänderung oder Adressänderung
- Fahrzeugschein beantragen
- Fahrzeugbrief beantragen
- Neue Kennzeichen
- technischen Änderungen
- Halter Abfrage
- Kurzzeitkennzeichen
- Zollkennzeichen
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads

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Wer stellt den Antrag auf Kfz-Zulassung?
Bei der Beantragung einer Kfz-Zulassung ist es wichtig, die korrekten Unterlagen für den Fahrzeughalter vorzulegen. Die Anforderungen können sich je nach Art des Antragstellers unterscheiden.
Privatpersonen benötigen in der Regel ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung bei einem Umzug. Bei minderjährigen Antragstellern muss außerdem eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
Für Firmen ist die Gewerbeanmeldung und für juristische Personen ein Auszug aus dem Handelsregister und oft zusätzlich eine Vollmacht erforderlich. Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister. Freiberuflich tätige Personen wie Ärzte, Architekten und Notare benötigen für die Fahrzeugzulassung weitere Dokumente wie einen Briefkopf mit Umsatzsteuer-ID oder eine Bestätigung des Steuerberaters.
Nachfolgende Nachweise, Belege und Ausweisdokumente sind zum Antragsteller für fast jeden Antragsvorgang der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich:
Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter
Natürliche Person
Privatpersonen (betrifft alle natürlichen Personen)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel
Einzelfirmen oder GbR
- zusätzlich: eine aktuelle Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie
Freiberufler
- zusätzlich: ein Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
- oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bei Minderjährigen Haltern
- zusätzlich: eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis
Juristische Person (GmbH, KG, OHG, AG usw.)
- Handelsregisterauszug im Original oder beglaubigter Kopie
- Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten lt. Handelsregisterauszug
- oder Dateinummer der Kfz-Zulassungsbehörde
Vereine
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Vereinsvorstandes lt. Vereinsregister-Auszug
- oder Dateinummer der Zulassungsstelle
Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten
- gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
- formlose, schriftliche Vollmacht
- oder vom Antragsteller unterschriebener Zulassungsantrag
Was braucht man um ein Auto anzumelden?

bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen.
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Für eine Kfz-Zulassung müssen grundsätzlich ähnliche Nachweise vorgelegt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Erstzulassung, eine Besitzumschreibung (Halterwechsel) oder eine Wiederzulassung handelt. Lediglich bei der Zulassung von Oldtimern oder E-Autos bzw. Hybrid-Fahrzeugen sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) entfällt bei Neufahrzeugen, welche jünger als drei Jahre sind.
Bei einer Wechselkennzeichen-Zulassung verdoppeln sich die benötigten Unterlagen. Wurde das Fahrzeug aus dem Ausland importiert, benötigt der Halter ein Betriebserlaubnisgutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten), wenn das Kfz über keine EG-Typgenehmigung verfügt. Es ist daher ratsam, im Vorfeld genau zu prüfen, welche Dokumente benötigt werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Zulassung zu gewährleisten.
Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
Betrifft Anträge für:
- Fahrzeugzulassung (z.B.: Auto, Krad, Nutzkraftwagen)
- H-Kennzeichen Anmeldung
- Zulassung mit E-Kennzeichen
- Saisonkennzeichen Zulassung
- Anmeldung zweier Fahrzeuge gleicher Fahrzeugklassen mit Wechselkennzeichen
Gilt für die Zulassungsvorgänge:
- Erstmalige Zulassung von Neufahrzeugen
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
- Kfz-Anmeldung von Importfahrzeugen
- Besitzumschreibungen bei Halterwechsel
Nachfolgende Dokumente, Nachweise und Unterlagen werden für Kfz-Zulassungen mit einem Euro-Kennzeichen allgemein benötigt:
eVB-Nummer für die Kfz-Versicherung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung
(bei Saisonkennzeichen Zulassung mit Deklaration des Betriebszeitraums
Kfz-Steuer
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
Allgemein zum Kfz
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
(nicht bei Erstzulassung eines Neufahrzeugs oder bei Zulassung eines Importfahrzeugs) - Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt
(wenn das Auto älter als drei Jahre ist) - Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- Eventuell bisherige Kennzeichen zur Entwertung, falls auf ein anderes Unterscheidungskennzeichen zugelassen werden soll
- Eigentumsnachweis bei Neuwagen und Importfahrzeugen: beispielsweise der Kaufvertrag
Zuteilung eines H-Kennzeichens oder Zulassung eines Importfahrzeugs
- zusätzlich: Qualifiziertes, technisches Gutachten eines Sachverständigen gemäß § 23 StVZO
Zuteilung eines E-Kennzeichnens
- zusätzlich: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-PapierCertificate of Conformity-) oder ein Gutachten über die Einstufung des Fahrzeuges
Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Reservierungscode oder Nachweis aus dem Online-System des Straßenverkehrsamts
In unserem Downloadbereich finden Sie kostenlose Checklisten für verschiedene Zulassungsvorgänge bei der Zulassungsstelle.
Kfz-Zulassung Unterlagen Checklisten als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen
Was braucht man um ein Auto abzumelden?
Die Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kann bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland durchgeführt werden und muss nicht zwingend durch den eingetragenen Halter erfolgen.
Hierfür sind lediglich die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2), also der Fahrzeugschein und der Kfz-Brief, sowie die Kennzeichen erforderlich. Die Kennzeichen werden vor Ort, nach Aufforderung der Behörde entwertet. Die Kennzeichenschilder werden durch das Straßenverkehrsamt entsorgt um einem Missbrauch zu verhindern. Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug verkauft, verschrottet oder dauerhaft ins Ausland verbracht wird. Durch eine ordnungsgemäße Abmeldung werden Kfz-Versicherer und der Zoll informiert. Versicherungs- und Steuerzahlungen werden gestoppt und die Restbeträge an den Halter zurückgeführt.
Eine Vollmacht, im Vertretungsfall, wird bei diesem Vorgang nicht benötigt. Der Antragsteller muss sich, wie oben beschrieben, ausweisen und benötigt zusätzlich zum Fahrzeug:
Checkliste Auto abmelden
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Fahrzeugbrief
- Nachweis des Kfz-Verwerters (Schrottplatz)
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entwertung
Was braucht man um ein Auto umzumelden?
Bei einem Umzug an einen neuen Wohnort muss der Halter das Fahrzeug unverzüglich ummelden. Liegt die neue Wohnanschrift im bisherigen Zulassungsbezirk, ist die Ummeldung vergleichsweise unkompliziert. Bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Verwaltungsbezirk, kann seit 2015 das bisherige Kennzeichen mitgenommen werden. Der Fahrzeughalter muss überlegen, ob er im neuen Bezirk das alte Kennzeichen behalten oder eine neue Kennzeichenkombination möchte. In diesem Fall sind weitere Nachweise erforderlich, da ein neues Unterscheidungskennzeichen zugeteilt wird.
Zu den bereits aufgeführten Dokumenten zum Fahrzeughalter werden nachfolgende Belege zusätzlich zum Fahrzeug benötigt. Auf den persönlichen Unterlagen zum Halter muss die neue Anschrift erkennbar sein (z.B.: Personalausweis, Gewerbeummeldung, Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister).
Checkliste Auto ummelden
Umzug innerhalb des Regionalbezirkes
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Kfz-Schein
- Unter bestimmten Umständen: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kfz-Brief
Wohnortwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk
Wenn die alten Nummernschilder behalten werden, sind folgende Dokumente nötig. Ebenso, wenn ein neues Kennzeichen beantragt wird:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2
zusätzlich bei einem Kennzeichenwechsel
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein, wenn dort eine gültige HU eingetragen ist)
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- Bisherige Kennzeichenschilder
(entfällt, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
Was braucht man für die Namensänderung im Fahrzeugschein?

geändert werden.
Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, muss dies auch im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Gründe dafür können eine Hochzeit, Scheidung oder Namensänderung sein. Die Änderung kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und erfordert in der Regel die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments sowie des Nachweises der Namensänderung, zum Beispiel der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils. Nach erfolgreicher Antragsstellung wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, auf dem der geänderte Name vermerkt ist.
Checkliste Zulassungsstelle für die Namensänderung
Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter
Natürliche Person
- Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, Approbationsurkunde)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) mit neuem Namen
- Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
- Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
Gewerbetreibende (Firmen/Unternehmen)
- Geänderter Auszug aus dem Handelsregister und abgeänderte Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie
- Farbkopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Freiberufliche Tätigkeit
- Nachweis durch eine Kammer (z.B.: Architektenkammer, Ärztekammer)
Vereine
- Auszug aus dem Vereinsregister mit geändertem Vereinsnamen im Original oder beglaubigter Kopie
- Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Fahrzeugdokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein)
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
Was brauche ich um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen?
Wurde der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) verloren oder gestohlen, muss ein Ersatz beantragt werden. Gleiches gilt bei Beschädigung oder Unlesbarkeit des Fahrzeugdokuments. Der Kfz-Schein muss bei einer Fahrzeugkontrolle vorgezeigt werden können und muss daher leserlich sein. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit einem Sicherheitscode muss dieser unbeschädigt sein. Andernfalls ist das Ausweisdokument des Fahrzeugs ungültig. Zuständig für den Antrag auf Ersatz ist die Kfz-Zulassungsstelle des kennzeichenführenden Bezirks, in welchem das Auto zugelassen wurde.
Der Antragsteller muss sich persönlich, wie oben beschrieben, ausweisen. Zusätzlich werden zum Fahrzeug benötigt:
Checkliste für die Zulassungsstelle
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein, sofern dieser noch vorhanden ist)
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung(en)
- Nachweis zur Anzeigeerstattung bei der Polizei zum Diebstahl der Zulassungsbescheinigung(en)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Was brauche ich um einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen?

müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
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Ist der Fahrzeugbrief verloren gegangen oder unleserlich geworden, kann ein Ersatz für den Kfz-Brief bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, wie beispielsweise der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), der aktuelle Bericht der Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Diebstahlanzeige oder eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs.
Soll ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 beantragt werden, muss sich der Antragsteller oder dessen Vertretung persönlich ausweisen. Zum Fahrzeug werden die im vorigen Absatz aufgeführten Dokumente benötigt. Doch statt der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. dem Fahrzeugbrief muss hierbei die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Kfz-Schein vorgelegt werden, sofern dieser noch vorhanden ist.
Was braucht man für ein neues Kennzeichen?
Wurde das Kfz-Kennzeichen gestohlen, verloren oder ist es beschädigt bzw. unleserlich, muss der Fahrzeughalter, ein neues Kennzeichen beantragen. Dabei sind je nach Grund für den Austausch unterschiedliche Nachweise erforderlich. Im Falle eines Diebstahls muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Das gilt auch für einen Verlust im Ausland. In manchen Fällen muss der Halter an Eides statt den Verlust bei der Zulassungsbehörde versichern. Dieser Vorgang ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ist das Kennzeichenschild noch vorhanden, jedoch beschädigt oder unleserlich, kann es einfach ersetzt werden. Fehlt mindestens ein Kennzeichenschild durch Verlust oder Diebstahl, so wird die Kombination für 10 Jahre gesperrt. Dem Halter wird ein neues Unterscheidungskennzeichen zugeteilt. Dieser oder sein Bevollmächtigter muss sich persönlich ausweisen und benötigt nachfolgende Unterlagen und Dokumente für den Antrag auf Kennzeichenersatz:
Checkliste zum Kraftfahrzeug bzw. Anhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein, sofern dieser noch vorhanden ist)
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eidesstattliche Versicherung über den Kennzeichenverlust
- Protokoll der Diebstahlanzeige der Nummernschilder bei der Polizei
- das zweite Kennzeichenschild, sofern noch vorhanden
Was braucht man für die Eintragung einer technischen Änderung?

in den Fahrzeugpapieren nötigt.
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Bei der Individualisierung eines Autos durch technische Änderungen, wie den Einbau von Anbauteilen oder leistungssteigerndes Tuning, muss die Änderung durch eine Prüfstelle begutachtet und bestätigt werden. Die Zulassungsstelle ergänzt die Fahrzeugpapiere. Diese Eintragungen sind notwendig, um den rechtmäßigen Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten und um bei einer Kontrolle die Richtigkeit der Änderungen nachweisen zu können.
Bei Umbauten oder Tuning, bei welchen die Leistung verändert wurde, wird das Fahrzeug in eine andere Typklasse eingestuft. In diesem Fall ändert sich die Kfz-Steuer und die Prämie in der Kfz-Versicherung. In diesem Fall benötigt die Zulassungsbehörde zusätzlich eine neue eVB-Nummer und das von Fahrzeughalter ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat.
Zusätzlich wird zum das Kfz benötigt:
Checkliste Zulassungsstelle
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein)
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- Gutachten gem. § 19 StVZO der Prüfstelle für die Abnahme der technischen Änderung
Was braucht man für eine Kennzeichen Abfrage?
In manchen Fällen ist es erforderlich, den Fahrzeughalter eines bestimmten Kennzeichens zu ermitteln.
Beispielsweise, wenn ein Verkehrsunfall verursacht wurde und der Verursacher flüchtig ist. In diesem Fall kann der Geschädigte eine Kennzeichenabfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, um den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Für eine Halterauskunft gibt es noch viele weitere Gründe. Hierfür werden der Name und die Anschrift des Antragstellers sowie das betroffene Kfz-Kennzeichen benötigt. Zudem muss der Grund für die Ermittlung des Fahrzeughalters der Behörde schlüssig dargelegt werden.
Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine vorübergehende Zulassung für ein abgemeldetes Fahrzeug, welche maximal fünf Tage gültig ist. Es eignet sich für Probefahrten und Überführungsfahrten. Ebenso kann es für den Besuch einer Werkstatt und einer Kfz-Prüfstelle verwendet werden, damit eine Hauptuntersuchung erneuert bzw. durchgeführt wird. Die Zulassung kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde des Halters oder auch bei der Zulassungsbehörde am Fahrzeugstandort beantragt werden. Für die Zulassung benötigt man die üblichen Fahrzeugpapiere, eine spezielle eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen und optional eine gültige Hauptuntersuchung.
Der Antragsteller oder dessen Vertretung muss sich persönlich ausweisen. Zudem werden benötigt:
Unterlagen für Kfz-Versicherung
- Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung mittels Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) gem. § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen
Checkliste Kfz-Zulassung für das Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Abmeldebescheinigung, falls diese ausgegeben wurde
- Ausländische Fahrzeugpapiere bei Importfahrzeugen
- Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist. (Gilt auch für ausländische Kennzeichen)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO, falls dieser noch gültig ist
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP), falls diese noch gültig ist
- Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung oder eines Kaufvertrags, falls der Antragsteller nicht letzter, eingetragene Halter ist oder das Fahrzeug importiert wurde
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung), falls diese vorliegt
- Eventuell Standortnachweis, wenn dieser nicht im Wohnbezirk des Antragstellers liegt
Was braucht man für ein Zollkennzeichen?
Wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführt werden soll, wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Das Zollkennzeichen ist durch einen roten Balken am rechten Schildrand gekennzeichnet und ist international anerkannt. Vor der Zulassung des Exportkennzeichens muss das Fahrzeug zur Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Zu den benötigten Unterlagen gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, sowie ein Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und eine Versicherungsdeckungskarte für das Ausfuhrkennzeichen.
Deckungskarte für Kfz-Versicherung
- Eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung in Form einer Deckungskarte
Checkliste Zulassungsstelle für das Fahrzeug
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kfz Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Bescheinigung der Außerbetriebsetzung, falls diese ausgegeben wurde
- Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- Fahrzeug zur Überprüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Antragsteller ohne Deutschen Wohnsitz müssen persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle vorsprechen. Dort muss ein offizielles, amtliches Dokument zum Nachweis der aktuellen Wohnanschrift und eine deutsche Übersetzung zum Antrag eingereicht werden. Teilweise muss ein Zustellungsbevollmächtigter bzw. Empfangsbevollmächtigter gem. § 46 Abs. 2 FZV mit deutscher Anschrift angegeben werden.
Fazit: Mit der Checkliste für die Kfz-Zulassung sorgenfrei zur Zulassungsstelle
Insgesamt zeigt sich, dass ein Fahrzeughalter für die unterschiedlichen Zulassungsvorgänge verschiedene Nachweise benötigt. Mit unseren Kfz-Zulassung Unterlagen Checklisten ist man bestens vorbereitet. Wer sich im Vorfeld ausreichend informiert und die benötigten Dokumente bereithält, kann den Zulassungsprozess problemlos und zügig durchlaufen. Ob es um die Erstzulassung, die Besitzumschreibung oder eine Kennzeichenabfrage geht, eine gründliche Vorbereitung zahlt sich aus. Auch bei technischen Änderungen oder der Beantragung von Kurzzeit- oder Zollkennzeichen gibt es klare Vorgaben, die es zu beachten gilt. Mit unseren kostenlosen Checklisten für die Kfz-Zulassung unterstützen wir Sie dabei, die jeweiligen Zulassungsvorgänge perfekt durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weblinks
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kaufvertrag für das Auto – kostenlose Mustervorlagen
- Vollmacht Vorlage für Vertreterbevollmächtigung bei der Zulassungsstelle
- Internetbasierte Fahrzeugzulassungen
- Kfz-Steuer-Rechner – Bundesministerium der Finanzen
Downloads – kostenlose Kfz-Zulassung Unterlagen Checklisten
Mit unseren kostenlosen Kfz-Zulassung Unterlagen Checklisten für die Zulassungsstelle erhalten Sie ausfüllbare PDF-Checklisten. Diese lassen sich ausdrucken und per Hand ausfüllen. Die Unterlagen Checklisten können per Smartphone oder am PC elektronisch befüllt und gedruckt werden.
Haben Sie Gründe, weshalb Sie eine kostenlosen Word Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste benötigen, so schreiben Sie uns hierzu die Gründe. Wir lassen Ihnen die Unterlagen Checkliste für Kfz-Zulassungen als Vorlage für Word zukommen.
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste für die Fahrzeuganmeldung (Fahrzeug-Neuzulassung, Umschreibung bei Halterwechsel)
- Checkliste für die Anmeldung des Saisonkennzeichens
- Unterlagen Checkliste für das H-Kennzeichen Zulassung
- Checkliste für die Unterlagen zur Anmeldung eines E-Autos
- Zulassung Unterlagen Checkliste für Importfahrzeuge
- Checkliste für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Allgemeine Unterlagen Checkliste für verschiedene Zulassungsvorgänge
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.