Termin Zulassungsstelle – Online Termin reservieren

Wie erhalte ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?
Wir zeigen welche Möglichkeiten es gibt, wie Sie schnell zum Online-Portal Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde gelangen und einen Termin für Ihr Anliegen reservieren können.

Behördengänge wirken auf viele Menschen umständlich und mühsam und sind nicht selten mit langen Wartezeiten verbunden. Sowohl die Ämter selbst als auch die Bürger haben ein Interesse daran, diese Situation zu verändern. Das gilt natürlich auch für Termine beim Amt für Zulassungsangelegenheiten.

Viele Zulassungsbehörden bieten mittlerweile die Möglichkeit, dass sich Bürger einen Termin online reservieren können. Das ist einfach über die Internetseite des jeweiligen Straßenverkehrsamts unkompliziert möglich. Bei einigen Kfz-Zulassungsstellen ist sogar nur noch eine Terminvereinbarung online vorgesehen. Sich online einen Termin geben zu lassen, ist aber ausgesprochen einfach und entzerrt die Wartesituation vor Ort enorm.

 

 

Warteschlange vor einer Zulassungsstelle.
Ohne Terminbuchung kann es zu langen Wartezeiten kommen.

 

Hinweis zu Terminen bei Zulassungsstellen in der aktuellen Pandemiezeit

Als sich Anfang 2020 das Coronavirus SARS-CoV-2 in Europa auszubreiten begann, schlossen die Kfz-Zulassungsbehörden zunächst komplett. Intern wurden Lösungen gesucht, um den Bürger mit einem sicheren Hygienekonzept weiterhin die Dienstleistungen anbieten zu können.
Durch COVID-19 mussten die Arbeitsabläufe in den Straßenverkehrsämtern angepasst werden. Der Bürger kann seinen Antrag nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung stellen.

 

Was ist eine Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigt wird.
Dazu zählen beispielsweise auch:

  • Fahrzeugzulassung
  • Außerbetriebsetzung
  • Ummeldung bei Umzug und Wohnortwechsel
  • Halterwechsel – Umschreibung
  • Wiederzulassung
  • Antrag auf das Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen für die Fahrzeugüberführung

Unter Fahrzeugzulassung fallen die Dienstleistungen:

  • Neuzulassung
  • Zulassung eines Import-Fahrzeugs
  • Oldtimer H-Zulassung
  • Anmeldung auf das Saisonkennzeichen
  • Zulassung auf das E-Kennzeichen
  • Wechselkennzeichen Zulassung
  • Kfz-Zulassung auf grüne Kfz-Kennzeichen

Die Terminvereinbarung erfüllt den Zweck, den Andrang auf die Kfz-Zulassungsstelle besser zu steuern und die Wartezeiten für die Antragsteller zu verkürzen. Die Online-Terminvereinbarung ermöglicht es, einen Termin über das Internet und der Seite der jeweiligen Kfz-Behörde zu vereinbaren. Dieser Termin wird virtuell vorgemerkt und der Bürger besucht das Straßenverkehrsamt zum vereinbarten Termin.

Statt der persönlichen oder telefonischen Terminvereinbarung läuft die Online-Terminvereinbarung weitgehend automatisiert ab. Der Bürger kann sich auf eine Weise einen Termin aussuchen und bekommt angezeigt, welche Termine noch frei sind. So kann er rund um die Uhr einen Termin mit der Zulassungsstelle vereinbaren.
 

Welchen Vorteil hat eine Online-Terminvereinbarung?

Die Online-Terminvereinbarung bringt mehrere Vorteile für die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und den Bürgern mit sich. Zum einen ist die Terminvereinbarung online sehr einfach für den Bürger. Mit wenigen Klicks hat er einen Termin bei der Kfz Zulassungsbehörde und kann zum angegebenen Zeitpunkt sein Anliegen dort vorbringen.

Die Termine werden durch die Online-Buchung für das Straßenverkehrsamt übersichtlicher und geordneter. Das entlastet die Sachbearbeiter und die Wartezeiten reduzieren sich. Für die Bürger ist eine Online-Terminvereinbarung eine sehr einfache und auch von vielen gewünschte Dienstleistung der Behörden. Der Besucher kann über das Onlineportal sehen, welche Termine noch frei sind und so besser einen gewünschten Termin finden.

So erhöht sich die Zufriedenheit der Bürger, der Ablauf in der Behörde für Fahrzeugzulassungen wird beschleunigt und es gibt weniger das Problem von Stoßzeiten mit langen Wartezeiten. Mit der Online-Terminvereinbarung können Fahrzeughalter zudem einfach von zu Hause aus mit wenigen Mausklicks rund um die Uhr einen Termin vereinbaren.
 

Für welche Anliegen können Termine mit der Zulassungsstelle online vereinbart werden?

Grundsätzlich ist es bei den meisten Zulassungsbehörden möglich, für alle Anliegen, die den Besuch einer Kraftfahrzeugzulassungsbehörde erfordern, einen Termin zu vereinbaren. Egal, ob es um die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Kfz geht. Auch die Terminvereinbarung aus anderen Gründen ist oft möglich. Beispiele sind Termine, um Dokumente abzuholen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen oder H-Kennzeichen zu beantragen.

Im Serviceportal der Behörden wird der Antragsteller nach dem Anliegen gefragt. Hierzu bieten die meisten Webseiten eine Auswahl der Dienstleistungen, damit Sie den Bürger beim zuständigen Sachbearbeiter einplanen können.

Die Auswahl der Dienstleistungen sieht oft wie folgt aus:

  • Abmeldung/Stilllegung/Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung innerhalb des Landkreis bzw. der Stadt
  • Änderungen oder Verlängerung der roten Dauerkennzeichen (Händler-/Oldtimerkennzeichen)
  • Neuerteilung der roten Dauerkennzeichen (06- und 07-Kennzeichen)
  • Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
  • Verlust Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
  • Zulassungen für Privatkunden
  • Händlerzulassungen
  • Feinstaubplaketten
Das Beispiel zeigt eine Webseite für die erfolgreiche Terminbuchung.
Nach Abschluss der Terminreservierung werden die Details
dem Antragsteller noch einmal angezeigt.

Sonderdienstleistungen werden oft nicht eigenes auf den Portalen aufgeführt. Termine für die Halterauskunft, die Ausstellung des internationalen Zulassungsscheins, Verlust von Kennzeichen und Eintragungen von technischen Änderungen sind telefonisch oder per E-Mail anzufragen.

In diesem Zusammenhang muss auf die weiteren Online-Dienstleistungen der Zulassungsstellen hingewiesen werden. Beispielsweise kann ein Wunschkennzeichen bereits online reserviert werden oder auch bestimmte Antragsformulare – wie beispielsweise für die Wiederzulassung – können online heruntergeladen und schon vor dem Behördenbesuch ausgefüllt werden. Die Feinstaubplakette kann meistens auch einfach online beantragt werden. Für diese Anliegen muss kein persönlicher Termin vereinbart werden.

Wie genau funktioniert die Online-Terminvereinbarung?

Für eine Online-Terminvereinbarung mit der Zulassungsstelle besucht der Bürger zunächst die Internetseite der Stadt, des Landkreises oder der Kommune, in dessen Zulassungsbezirk er seinen Erstwohnsitz hat. Auf der Internetpräsenz gibt es meist den Menüpunkt Bürgerservice. Über eine Suchseite findet der Anwender auch schnell direkt die entsprechende Unterseite.

Auf der Detailseite wählt er die gewünschte Dienstleistung. Das Formular leitet im Anschluss zur Datumsauswahl weiter. In einem Kalender sieht er die bereits belegten Termine und wählt sich einen freien Termin aus – Tag/Datum sowie Uhrzeit. Bei einigen Online-Präsenzen besteht auch eine Auswahl nach Standort, wenn es im Zulassungsbezirk mehrere Kfz-Zulassungsstellen gibt.

Für eine Online-Terminvereinbarung mit der Zulassungsstelle besucht der Bürger zunächst die Internetseite der Stadt, des Landkreises oder der Kommune, in dessen Zulassungsbezirk er seinen Erstwohnsitz hat. Auf der Internetpräsenz gibt es meist den Menüpunkt Bürgerservice. Über eine Suchseite findet der Anwender auch schnell direkt die entsprechende Unterseite.

Auf der Detailseite wählt er die gewünschte Dienstleistung. Das Formular leitet im Anschluss zur Datumsauswahl weiter. In einem Kalender sieht er die bereits belegten Termine und wählt sich einen freien Termin aus – Tag/Datum sowie Uhrzeit. Bei einigen Online-Präsenzen besteht auch eine Auswahl nach Standort, wenn es im Zulassungsbezirk mehrere Kfz-Zulassungsstellen gibt.

Beispiel für eine Aufruftafel in einer Zulassungsbehörde.
Auf der Tafel erscheint die Aufrufnummer, wenn der
gebuchte Termin an der Reihe ist. Der Antragsteller
sieht den Bearbeitungsplatz, an welchen er sich
begeben muss.

Es müssen zusätzlich noch einige persönlichen Daten angegeben werden. Diese beinhalten den Namen, eine E-Mail-Adresse und meist noch eine Mobilfunknummer. Zuletzt fehlt noch die Bestätigung des Datenschutzhinweises und der gesamten Angaben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und zur Verhinderung automatisierter Terminvereinbarungen wird meist noch ein Double-opt-in-Verfahren zur Authentifizierung angewandt, beispielsweise ein ausgegebenes Captcha zu wiederholen. Der Termin wird durch eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Unter Umständen ist hierin noch ein Bestätigungslink enthalten, der angeklickt werden muss, damit der Termin fest gebucht wird.

In der Bestätigungs-E-Mail findet man bei vielen Behörden einen alphanumerischen Code, der auch PIN oder Aufrufnummer genannt wird. Der Sachbearbeiter in der Behörde für Zulassungsangelegenheiten ruft über eine Anzeigetafel diese Zahlen- und Buchstabenkombination auf. Dabei wird die Platznummer des Sachbearbeiters mit angezeigt, zu welchem sich der Bürger nun begeben soll.

 

Termin Zulassungsstelle – Gibt es unterschiedliche Abläufe bei der Reservierung?

Die angegebene Reihenfolge kann je nach Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde leicht variieren. Auch das Bestätigungsverfahren kann unterschiedlich sein. Weitere Abweichungen bestehen unter Umständen in der Terminvorschau. Bei einigen Kraftfahrzeugzulassungsstellen sind Online-Terminvereinbarungen auf mehrere Wochen hin möglich, bei anderen oft nur weniger Tage.

Viele Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen in Städten und Landkreisen sind zudem dazu übergegangen, Dienstleistungen für private Halter nur mit gebuchten Termin anzubieten. Für gewerbliche Antragsteller gibt es in den meisten Straßenverkehrsämtern separate Schalter. Für Gewerbekunden besteht oft keine Terminvereinbarungspflicht.
 

Können Termine nur online über das Serviceportal gebucht werden?

Nicht jeder Antragsteller kommt mit der Terminbuchung über das Internet zurecht. Es gibt Bürger, welchen kein Internetanschluss zur Verfügung steht. Daher ist es bei den meisten Ämtern möglich, Termin telefonisch zu vereinbaren.
Wer zwar einen Internetzugang hat, es jedoch nicht schafft, einen Termin über das Onlinesystem zu reservieren, kann das auch per E-Mail erledigen.
 

Hinweis: Neue Kennzeichen bedeuten eine neue Umweltplakette

Erhält der Antragsteller beim Zulassungsvorgang ein neues Kennzeichen und möchte er mit seinem Fahrzeug weiterhin Städte und Regionen mit Umweltzonen befahren, so wird eine neue Umweltplakette erforderlich. Oldtimer benötigen keine Feinstaubplakette. Mit dieser Fahrzeugart dürfen Umweltzonen auch ohne die Plakette befahren werden. Alle anderen Fahrzeuge benötigen eine neue Feinstaubplakette mit Aufdruck des neuen Kennzeichens. Eine neue Umweltplakette bekommt man teilweise bei Kfz-Prüfstellen, Kfz-Zulassungsbehörden und in Kfz-Fachwerkstätten.
Die Umweltplakette lässt sich auch kostengünstig online bestellen. Innerhalb von 1-2 Tagen wird diese per Post zugestellt.
 

Fazit: Ohne Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle – keine Zulassungsdienstleistungen

Die Online-Terminvereinbarung ist heute bei vielen Zulassungsstellen die einzige Möglichkeit für Privatpersonen, eine Vorsprache für die Kfz-Zulassung erhalten. Die Terminbuchung ist unkompliziert, einfach und schnell jederzeit möglich. In wenigen Schritten wird auf der Internetseite der Stadt, des Landkreises oder der Kommune unter der Rubrik Bürgerservice durch die angebotenen Online-Dienstleistungen wie die Online-Terminvereinbarung mit der Kfz-Zulassungsstelle geleitet. So erhält der Bürger zügig einen Termin, den er ohne lange Wartezeit im Straßenverkehrsamt wahrnehmen kann.
 

 

Downloads

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Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer

 

Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste

 

Kaufvertrag Auto Muster

 

Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.

 

Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Herbst 2025.

 
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer

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