Vollmacht für die Kfz-Zulassung
Der Besuch auf der Kfz-Zulassungsstelle ist oft mit langen Wartezeiten und hohem Zeitaufwand verbunden. Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung bietet zahlreiche Vorteile. Damit meldet eine andere Person das Auto an oder ab und Kfz-Besitzer sparen wertvolle Zeit. Die Erteilung der Empfangsvollmacht ist einfach und geht schnell. Informieren Sie sich ausführlich, wann und wem Sie diese Bevollmächtigung erteilen können und worauf beim Erstellen der Vollmacht für die Zulassungsstelle zu achten ist.
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- Wozu wir eine Vollmacht benötigt?
- Wie schreibt man eine Vollmacht?
- Wie sieht die Vertretungsvollmacht aus?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wem stellt man die Vollmacht aus?
- Wie funktioniert der Behördengang?
- Wann klappt die Zulassung nicht?
- Welche Alternativen gibt es?
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads

einen Antragsteller bei der Kfz-Zulassungsstelle vertreten.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Weshalb wird eine Zulassungsvollmacht benötigt?
Nicht immer hat der Besitzer eines fabrikneuen oder gebrauchten Autos die Möglichkeit, sofort nach der Fahrzeugübergabe die Anmeldung des neuen sowie die Kfz-Abmeldung des alten Fahrzeugs zeitnah durchzuführen. Zum Glück gibt es die Vollmacht für die Kfz-Zulassung und Abmeldung. Diese Empfangsvollmacht gem. § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermöglicht es Dritten, Kraftfahrzeuge an- oder abzumelden. Dadurch können bevollmächtigte Vertreter wie das Autohaus, Zulassungsdienste, Freunde oder jemand aus der Familie diese Aufgabe so schnell wie möglich erledigen.
Mit der Vollmacht bestätigen Fahrzeugbesitzer Ihr Einverständnis, dass eine andere Person die bei der Zulassungsbehörde zu erledigenden Aufgaben für den Fahrzeughalter übernimmt. Mit einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sowie den Unterschriften auf der Bevollmächtigung bestätigen beide Personen ihre Identität. Auf diese Weise wird Missbrauch zuverlässig verhindert.
Wie belastet viele Zulassungsstellen sind und warum es oft zu so langen Wartezeiten kommt, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 2021 über 2,62 Millionen Pkw neu zugelassen, 6,7 Millionen Fahrzeuge auf andere Besitzer umgeschrieben und 9 Millionen Kraftfahrzeuge wurden außer Betrieb gesetzt oder abgemeldet. Nicht zu vergessen die zahlreichen Kfz-Ummeldungen wegen Wohnortwechsel oder verloren gegangene und gestohlene Kennzeichen oder Fahrzeugpapiere.
Wer muss das Auto zulassen, der Halter oder der Versicherungsnehmer?
Der Halter eines Fahrzeugs ist jene Person, auf die das Kfz behördlich zugelassen ist. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die für den Wagen die Kfz-Versicherung abschließt. Halter und Versicherungsnehmer können nur eine, aber auch unterschiedliche Personen sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kfz-Versicherer einen vom Versicherungsnehmer abweichenden Fahrzeughalter zulässt.
Es ist keine Seltenheit, dass Eltern oder auch Großeltern die Kfz-Versicherung für die Autos von Fahranfängern oder jungen Autobesitzern abschließen. Immerhin profitieren diese von den oft sehr günstigen Versicherungsprämien durch viele unfallfreie Jahre und eine entsprechend niedrige Einstufung. Allerdings genießen Fahranfänger und junge Autobesitzer diesen Kostenvorteil nicht in vollem Umfang. Denn der Versicherungsnehmer muss genau angeben, welche Personen das Automobil fahren und somit versichert sind. Gibt der Versicherungsnehmer den Halter des versicherten Fahrzeugs nicht an, wird sich die Versicherung im Schadenfall weigern, diesen zu regulieren, da der Fahrzeughalter nicht zum Kreis der versicherten Personen zählt.
Obwohl diese verpflichtende Information die Versicherungsprämie entsprechend erhöht, ist sie zumeist immer noch deutlich niedriger als die Versicherungsprämie für Fahranfänger.
Wie schreibt man eine Vollmacht für die Zulassungsstelle?
Eine Vollmacht für die Zulassungsstelle ist formlos und wird handschriftlich oder elektronisch erstellt. Besonders praktisch ist eine Vollmacht zum Download. Sie enthält alle wichtigen Informationen, wird auf dem PC ausgefüllt und ausgedruckt. Selbstverständlich können diese Vorlagen auch ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden.
Am Ende dieses Artikels stehen Vordrucke zur Vollmacht für die Zulassungsstelle im PDF- und Wordformat zum Download bereit.
Vollmacht als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen
Was muss in der Vertretungsvollmacht für Kfz-Zulassungen stehen?
Obwohl es sich bei der Empfangsvollmacht für die Zulassungsstelle um ein formlos erstelltes Dokument handelt, muss es bestimmte Informationen enthalten.
Ganz oben steht Hiermit bevollmächtige ich [Name und Anschrift] Herrn oder Frau [Name und Anschrift] mit der Zulassung, Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs sowie für die Entgegennahme der Fahrzeugpapiere. Genaue Angaben zum Fahrzeug wie Hersteller, Typ und Fahrzeug-Ident-Nr. oder das amtliche Kennzeichen, sofern das Fahrzeug abgemeldet wird, ergänzen die Angaben. Wichtig: Das Kfz muss anhand der Informationen eindeutig identifizierbar sein.
Alle Informationen in einer Vollmacht für das Straßenverkehrsamt auf einen Blick:
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Hersteller, Typ und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des Kfz
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Hinweis auf eventuell reservierte Wunschkennzeichen, Reservierungscode
- Zustimmung über das Auskunftsrecht zu Steuerrückständen, die eine Zulassung verhindern
- alle zusätzlichen Aktivitäten wie Übernahme der Fahrzeugpapiere, Feinstaubplakette usw.
- Ort, Datum und Unterschrift
Als Anlagen sind ein ausgefülltes und vom Kontoinhaber unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer sowie eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Zulassungsbehörde mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Laufzeit: 1:19 Minuten
Welche Zulassungsvorgänge darf der Bevollmächtigte durchführen?
Die Vollmacht für die Zulassungsstelle gilt für alle Zulassungsvorgänge, die der Fahrzeughalter im Schreiben angibt. Dies können die Entgegennahme der Fahrzeugpapiere, die Ausstellung und Übergabe der Feinstaubplakette und andere wichtige Vorgänge sein. Wichtig ist nur, dass der Halter des Fahrzeugs in der Bevollmächtigung alle übertragenen Aufgaben eindeutig anführt.
In der Regel könnten fast sämtliche Genehmigungsverfahren einer Zulassungsbehörde von Bevollmächtigten mit einer Empfangsvollmacht beantragt werden. Zu den wichtigsten Dienstleistungen gehören:
- Kfz-Anmeldung von Neuwagen
- Kfz-Zulassung von Gebrauchtwagen
- Anmelden eines Importfahrzeug
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Kfz-Umschreibung bei einem Halterwechsel
- Kfz-Ummeldung bei Wohnortwechsel
- Halterauskünfte und Kennzeichen Abfrage
- Ersatz bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente oder der Kfz-Kennzeichen
- Beantragung des Internationalen Fahrzeugscheins
- Eintragung einer Namensänderung
- Kurzzeitkennzeichen Zulassung
- Kfz-Zulassung auf Ausfuhrkennzeichen (Nur bei Halter mit Deutschem Wohnsitz)
Als Alternative für die einfache Zulassungsstellen Vollmacht kann auch eine Generalvollmacht ausgestellt werden. Diese regelt nur den Vorgang der Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeugs und gilt für alle Kraftfahrzeuge eines Unternehmens oder Autohauses. Generalvollmachten für Kfz-Zulassungen werden häufig an Zulassungsdienste oder die Verwalter von Firmenfuhrparks ausgegeben.
Die Generalvollmacht umfasst alle mit der An-, Ab- oder Ummeldung eines Automobils erforderlichen Vorgänge. Aber auch der Empfang des Steuerbescheids und viele andere Aufgaben im Zusammenhang mit Zulassungsstelle, Zollbehörde und Fahrzeug werden mit einer Generalbevollmächtigung auf Dritte übertragen.
Darf der Bevollmächtigte ein Wunschkennzeichen aussuchen?
auch ein Wunschkennzeichen beantragen.
Bild: © Andrey Popov – Fotolia
Großteils reservieren Fahrzeughalter Wunschkennzeichen über die Webseite des Zustellungsbezirkes und erhalten für die erfolgreiche Reservierung einen Bestätigungs-Code oder eine andere Form der schriftlichen Bestätigung. Diesen Nachweis für die Reservierung legt die bevollmächtigte Person beim Straßenverkehrsamt gemeinsam mit der Vollmacht für Kfz-Zulassungen vor.
Das Kennzeichen kann allerdings auch direkt bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde ausgewählt werden. In diesem Fall werden diese Aufgaben in der Empfangsvollmacht entsprechend übertragen.
Wie lange gilt eine Vollmacht für die Zulassungsstelle?
Eine Vollmacht ohne Gültigkeitsvermerk gilt für das angegebene Fahrzeug bis zum Abschluss der Fahrzeugzulassung. Sobald das Kfz bei der Zulassungsstelle registriert ist und die Kennzeichen zugeteilt wurden, verliert die Empfangsvollmacht für Kfz-Zulassungen ihre Gültigkeit. Allerdings besteht bei jeder Bevollmächtigung die Möglichkeit, ihre Gültigkeit durch den Eintrag eines Gültigkeitsdatums auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen.
Vor allem Generalvollmachten sind oft für einen längeren oder unbegrenzten Zeitraum gültig. In diesem Fall steht unter dem Titel „Generalvollmacht“ der Hinweis „gültig bis auf Widerruf“ oder ein Datum. Generalvollmachten sollten immer mit einem Gültigkeitsvermerk versehen werden, da sie in der Regel für alle Fahrzeuge eines Unternehmens gelten.
Benötigen Minderjähre eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung?
Sofern Minderjährige Besitzer und Halter eines Fahrzeugs sind, benötigen sie für die Fahrzeugzulassung keine Vollmacht für die Zulassungsstelle. Allerdings ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Wie bei der Bevollmächtigung handelt es sich auch bei der Einwilligungserklärung um ein formloses Schreiben mit folgenden Inhalten.
- Titel: Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung
- Name und Adresse der Erziehungsberechtigten
- detaillierte Informationen zum Fahrzeug wie Hersteller Fahrzeug-Identifikationsnummer oder amtliches Kennzeichen
- Name und Adresse der minderjährigen Person
- Ort, Datum
- Unterschrift gesetzlicher Vertreter
Als Nachweis für die Identität der erziehungsberechtigten Person ist eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses als Anlage erforderlich. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann die Zulassungsstelle dafür einen Nachweis anfordern.
Am Ende dieses Artikels steht eine Vorlage für die Einwilligungserklärung zum Download bereit.
Einwilligungserklärung für Minderjährige als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen
Welche Unterlagen braucht der Bevollmächtigte für die Zulassungsstelle?
Die Zulassungsbehörde benötigt nur die auf den Namen der bevollmächtigten Person korrekt ausgestellte Vollmacht für Kfz-Zulassungen sowie den Nachweis der Identität durch einen Reisepass oder Personalausweis. Anlagen wie die Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass, Personalausweis) des Vollmachtgebers, eine Meldebescheinigung (bei Vorlage eines Reisepasses) sowie eine unterschriebene SEPA-Lastschrift sind ein Teil der Bevollmächtigung.
Persönliche Unterlagen zum Vollmachtgeber
- Ausgefüllte und vom Kfz-Halter unterschriebene Empfangsvollmacht
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Persönliche Unterlagen zum Vollmachtnehmer
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original
Unterlagen für das Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
- Neuwagen/EU-Import: Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Kfz-Brief)
- Neuwagen/EU-Import: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigungen Teil I (oder Fahrzeugschein) und Teil II (oder Fahrzeugbrief)
- Gebrauchtwagen: aktuelle HU Prüfbericht
- Gebrauchtwagen: evtl. alte Nummernschilder
- Importfahrzeug (Nicht EU): Fahrzeugpapiere im Original und Vollgutachten nach § 21 StVZO
- eVB-Nummer (elektronischen Versicherungsbestätigung)
- SEPA Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben
Wem kann ich eine Vollmacht für die Zulassungsstelle ausstellen?
Grundsätzlich kann für jede Person eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausgestellt werden. Dies kann ein Familienmitglied sein, ein Zulassungsdienst oder ein Autohaus. Selbst Minderjährige dürfen mit einer Empfangsvollmacht ein Fahrzeug auf den Namen einer anderen Person an-, um- oder abmelden. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Vollmacht Kfz-Zulassung: Wie funktioniert der Behördengang?
Der erste Schritt ist die Auswahl der Vertrauensperson für die Kfz-Zulassung. Dann wird die Vollmacht für die Zulassungsstelle mit allen erforderlichen Informationen erstellt und mit den benötigten Anlagen wie SEPA-Lastschrift und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ergänzt. Wird die Reisepass-Kopie als Identitätsnachweis verwendet, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung notwendig. Oft reicht eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung, welche nicht älter wie sechs Monate ist.
Wann kann der Behördenantrag trotz Vollmacht nicht durchgeführt werden?
Bei der Kfz-Zulassung prüft die Zulassungsstelle eventuelle Zahlungsrückstände des Fahrzeughalters. Liegen zum aktuellen Zeitpunkt Rückstände aus Gebühren oder der Kfz-Steuer vor, lehnt die Kfz-Zulassungsstelle die Anmeldung des Fahrzeugs ab. Aus diesem Grund sollte die Empfangsbevollmächtigung für das Straßenverkehrsamt unbedingt folgende Einverständniserklärung enthalten.
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die von mir bevollmächtigte Person über Kfz-Steuerrückstände und Gebührenaußenstände informiert werden darf, welche die Zulassung des Fahrzeugs verhindern.
Viele Straßenverkehrsämter bearbeiten Vorgänge nur, wenn der Halter des Autos einen festen Wohnsitz oder einen Firmensitz im Verwaltungsbezirk nachweisen kann. Antragsteller mit einem ausländischen Wohnanschrift müssen persönlich in der Behörde erscheinen. Eine Vollmacht ist in diesen Fällen nicht zulässig.
Welche Alternativen zur Kfz-Zulassung durch einen Bevollmächtigten gibt es?
Lässt sich kein geeigneter Bevollmächtigter für den Behördengang finden, könnten einige Dienstleistungen der Zulassungsstelle auch online mit iKfz erledigt werden. Dieses kundenorientierte Projekt des Bundesministeriums für Verkehr ermöglicht die internetbasierte Kfz-Zulassung, Ummeldung, Umschreibung und Abmeldung von Fahrzeugen.
Fazit: Mit einer Zulassungsstellen Vollmacht spart der Halter den Behördengang
Die Zulassung durch Dritte ist unkompliziert und ist es nicht mehr erforderlich, als die dafür notwendige Vollmacht für Kfz-Zulassung korrekt auszustellen. Bevollmächtigt werden kann jede Person des persönlichen Vertrauens. Sogar für Minderjährige darf, das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, eine Bevollmächtigung für die Zulassungsstelle ausgestellt werden. Diese Variante der Kfz-Anmeldung, Um- oder Abmeldung spart dem Fahrzeughalter wertvolle Zeit. Eine Alternative zur Empfangsvollmacht ist die internetbasierte Zulassung oder Kfz-Abmeldung von Fahrzeugen über das vom Bundesministerium für Verkehr initiierte Projekt i-Kfz.
Rechtsgrundlagen zur Vollmacht für die Zulassungsstelle
- § 46 Abs. 2 Zuständigkeiten – Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 6 Abs. 4 Nummer 4 Antrag auf Zulassung – Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 16a Abs. 2 Nummer 3 – Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen – FZV
Weblinks zur Vollmacht für die Kfz-Zulassung
- Informationen zu internetbasierten Fahrzeugzulassungen
- Sepa Lastschriftmandat Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checklisten als ideale Vorbereitung für den problemlosen Zulassungsvorgang
- Kfz-Kaufvertrag – Informationen und kostenlose PDF-Formulare
Downloads Vollmacht für die Kfz-Zulassung
Nachfolgend erhalten Sie kostenlose Formulare im PDF-Format, welche sich elektronisch (PC, Tablet, Smartphone) ausfüllen lassen. Die Formulare können auch gedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Sollten Sie Interesse an Formularen im Word-Format haben, so schreiben Sie uns ein Mail mit der Begründung, weshalb die PDF-Dateien für Sie nicht ausreichend sind.
Vollmacht Vorlagen
Geschlechtsbezogen (Bevollmächtigter)
Geschlechtergerecht (Bevollmächtigte/Bevollmächtigter)
Geschlechtsneutral (bevollmächtigte Person)
Einwilligungserklärung für Minderjährige (Geschlechtergerecht)
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.