Kraftomnibusse / Busse in der Übersicht

Busse: Nutzfahrzeuge für den sicheren Personentransfer

Motorisierte Landfahrzeuge der Klassen M2 und M3 gelten innerhalb der Europäischen Union als sogenannte Kraftomnibusse. Sie sind mit mehr als acht Sitzplätzen ausgestattet und dienen der Personenbeförderung. Das besagt Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG. Innerhalb dieser Fahrzeugkategorien existieren unterschiedliche Modelle, beispielsweise Stadtbusse oder Busse für den Fernverkehr. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die technischen Besonderheiten des Nutzfahrzeugs, seine Geschichte und die Verwendungsarten.

Definition und Verwendungsarten der Busse

Ob ein Kraftfahrzeug zur Fahrzeugart Busse zählt, steht in der Zulassung. In Deutschland regeln dies die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Zulassungsrechtlich als Omnibusse bezeichnete Vehikel fuhren und fahren nur als Bus. Demnach spielen die rechtlichen Bestimmungen für diese Nutzfahrzeuge eine tragende Rolle.

Die rechtlichen Bestimmungen für Busse

Kraftomnibusse, kurz KOM, definiert der Gesetzgeber als Kraftfahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen, das der Beförderung von Personen dient. Fahrer brauchen für das Führen des Gefährts einen Bus-Führerschein der Führerscheinklasse D. Befinden sich im Bus Fahrgäste, denen kein Sitzplatz zur Verfügung steht, beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 60 Stundenkilometer. Dies gilt für alle Straßen außerhalb einer Ortschaft.

Sitzen sämtliche Insassen, unterliegen ältere Busse einer Geschwindigkeitsbegrenzung von bis zu 80 Stundenkilometern. § 3 Abs. 3 Nr. 2a Punkt dd StVO erlaubt es den Omnibusfahrern, sich mit ihrem Fahrzeug – auch mit Anhänger – mit dieser Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen und anderen Straßen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft fortzubewegen. Nach § 18 Abs. 5 Nr. 3a StVO sind für Kraftomnibusse ohne Anhänger Höchstgeschwindigkeiten von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen erlaubt, sofern die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfolgte. Innerhalb einer Stadt liegt das Tempolimit regulär bei 50 Kilometern in der Stunde.

Verschiedene Verwendungsarten für Omnibusse

Busse für die gewerbliche Verwendung unterteilen sich in Linienbusse und Fahrzeuge für den Gelegenheitsverkehr. Einige Omnibusse verfügen über eine Zulassung für beide Verkehrsarten. Der Schulbus zählt zum Linienverkehr, erfordert aus Sicherheitsgründen aber eine zusätzliche Ausstattung. Weitere Linienbusse bestehen beispielsweise in den Niederflurbussen, die als Stadt- oder Regionalbus zum Einsatz kommen. Solobusse eignen sich für Stadt- und Überlandlinien und gehören ebenfalls zum öffentlichen Personennahverkehr.

Vorrangig in Großstädten fahren Low-Entry-Busse als Stadtbusse. Durch tiefliegende Trittstufen ermöglichen sie auch Senioren und gehbehinderten Personen das einfache Ein- und Aussteigen. Hinter dem Begriff Midibus verbirgt sich eine Ortsbuslinie, die in wenig frequentierten Städten oder Stadtteilen fährt. Ferner existieren Minibusse für den Nahverkehr. Diese Transfermöglichkeit fährt nach Bedarf, weshalb sie den Namen Anrufbus erhielt.

Doppeldeckerbusse dienen dem Stadtlinienverkehr in Metropolen. Innerhalb Deutschlands kommen bei großen Fahrgastzahlen Gelenkbusse oder Doppelgelenkbusse zum Einsatz. Ebenso fahren die kapazitätserhöhenden Road-Trains. Für Menschen mit körperlicher Behinderung stehen spezielle Behindertenbusse zur Verfügung. Busse für den Gelegenheitsverkehr werden als Reisebus bezeichnet.

Der grundsätzliche Aufbau und Antrieb eines Omnibusses

Der Antrieb der Busse erfolgt hauptsächlich durch einen Gas- oder Dieselmotor. Seltener finden sich Hybrid-, Benzinstoffzellen- oder Batteriebusse. In China fahren 40 Prozent aller Stadtbusse seit dem Jahr 2016 mit einem Elektromotor. In der Regel zeichnen sich die Nutzfahrzeuge durch einen Heckmotor und den Hinterachsenantrieb aus. Der liegend angeordnete Motor befindet sich unterflur. Bei Niederflurbussen steht der Motorblock.

In beiden Fällen ragt er oft sichtbar in den Fahrgastraum hinein. Daher existiert im hinteren Bereich zahlreicher Omnibusse eine besondere Sitzanordnung. In der Größe ähnelt der Bus einem Lastkraftwagen, jedoch verfügt er über ein geringeres Gewicht. Bei Reisebussen genügt ein einfaches Sechs-Gang-Schaltgetriebe in Kombination mit einer kraftunterstützenden Schaltung. Alternativ verbauen die Hersteller eine automatische Kupplung. Speziell bei Stadtbussen finden ausschließlich Automatikgetriebe mit Drehmomentwandlern Verwendung.

Beim Aufbau der Karosserie existieren zwei Grundkonzepte. Die klassische Variante besteht in der Lastkraftwagen-Bauweise. Hier gibt es einen Längsträger, auf dem sich der Antriebsstrang mit Motor, Rädern und Bremsanlage befindet. Darüber sitzt der Aufbau mit dem Fahrgastraum. Speziell kleine Busse benutzen selbsttragende Karosserien. Damit gleichen sie im Bau einem Personenkraftwagen. Hersteller großer Reisebusse, beispielsweise der Setra-Busreihe, übernehmen dieses Konzept.

Die Geschichte der Omnibusse und historische Bauarten

Bereits 1662 erfolgte der Linienbusverkehr in Frankreich mit Pferdeomnibussen. In den 1830er-Jahren entstanden in Großbritannien Dampfomnibusse. Der erste offizielle Linienverkehr mit Bussen, die mit flüssigem Kraftstoff fuhren, fand zwischen Siegen und Netphen statt.

Am 18. März 1895 kam ein Landauer der Netphener Omnibusgesellschaft zum Einsatz. Dieser ähnelte jedoch eher einer geschlossenen Kutsche als einem Bus. Wie alle damaligen Kraftomnibusse erreichte er eine geringe Durchschnittsgeschwindigkeit – diese betrug 15 km/h. Zu den bekannten historischen Bauarten in Deutschland gehören die Schienen-Straßen-Omnibusse, die in den 1950er-Jahren dem Personentransfer dienten. Die Deutsche Bundesbahn setzte die Nutzfahrzeuge als Zweiwegfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr und auf Schienenstrecken ein.

Fazit: Busse im heutigen Straßenverkehr

Alle heutigen Busse weisen einen ähnlichen Aufbau und Antrieb auf. Aufgrund unterschiedlicher Größe und Ausstattung eignen sie sich jedoch für verschiedene Verkehrsarten. Neben dem öffentlichen Personennahverkehr befahren sie beispielsweise Fernlinien. Auf langen Strecken beweisen vor allem Komfort- und Luxusbusse ihre Vorzüge, da sie einen breiten Sitzabstand bieten. Zusätzliche Extras, beispielsweise ein Barbereich, sorgen für die Annehmlichkeiten während der Fahrt. Statistisch gesehen sind Busreisen deutlich sicherer als der Individualverkehr mit dem eigenen Pkw.

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