Der Pferdeanhänger – Besonderheiten und Eigenschaften

Pferdeanhänger sind spezielle Anhänger, die genutzt werden, um Pferde zu transportieren. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften und sind in unterschiedlichen Varianten erhältlich. Meist wird ein Pkw genutzt, um den Pferdeanhänger von A nach B zu bringen. Wie Pferdeanhänger konkret funktionieren und welche Vorschriften existieren, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Aufbau von Pferdeanhängern

Ein Pferdeanhänger besteht meist aus einem geschweißten Fahrwerk aus verzinkten Stahlträgern. Auf dem Fahrwerk befindet sich ein geschlossener Aufbau mit Seitenwänden, Dach und einer spitz zulaufenden Front. Hierbei können die Anhänger aus verschiedensten Materialien aufgebaut sein. Es sind sowohl Aufbauten aus Holz, Aluminium, Stahlblech oder Polyesterguss geläufig. Der Boden ist oft mit rutschfesten Gummimatten auslegt, damit die Pferde bei der Fahrt einen sicheren Stand haben.

Die meisten Pferdeanhänger werden von hinten über eine Rampe, die herabgelassen werden kann, beladen. Bei den herkömmlichen Modellen stehen die Pferde in Fahrtrichtung. Bei moderneren Anhängern ist die Standposition schräg, um einen besseren Halt zu gewährleisten. Die Pferde sind durch eine Holzwand oder eine schwere Plane räumlich voneinander getrennt. Im Anhänger befindet sich im vorderen Bereich eine Querstange, an der die Pferde angeleint werden können und somit möglichst sicher transportiert werden können. Je nach Ausführung und Preis können weitere Extras wie Futtertröge, Wassertanks oder eine Videoüberwachung im Pferdeanhänger verbaut sein. Die meisten Anhänger sind für ein oder zwei Pferde ausgelegt. Bekannte Hersteller im deutschsprachigen Raum sind etwa Humbaur oder Thiel.

Besondere Vorschriften

Die Führerscheinklasse B ist zum Führen von bis zu 3,5 Tonnen schweren Gespannten ausreichend. Bei einer höheren Gesamtmasse muss bei einer Zusatzprüfung die Fahrerlaubnis B96 erworben werden, mit der eine Gesamtmasse von bis zu 4.250 Kilogramm bewegt werden darf. Für Gespanne gilt außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 80 km/h. Ausnahmen bilden hierbei Schnellstraßen und Autobahnen, auf denen, sofern der Anhänger dafür zugelassen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gilt. Die zulässige Masse des Pferdeanhängers darf die Masse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Alle Anhänger müssen ebenso wie Kraftfahrzeuge in einem zweijährigen Rhythmus zur Hauptuntersuchung. Bei Pferdeanhängern mit einer zugelassenen Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h darf die Bereifung zudem nicht älter als sechs Jahre sein.

Beim amtlichen Kennzeichen stellt sich die Frage, ob ein grünes oder schwarzes erworben werden muss. Ein grünes Kennzeichen bedeutet geringe Steuerbelastungen und wird zum Beispiel für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baufahrzeuge, Schaustellerwagen oder Sportgeräte-Anhänger ausgestellt, mit denen Boote oder eben Turnierpferde transportiert werden. Ausgestellt wird das grüne Kennzeichen jedoch nur, wenn der Anhänger von einem Zugfahrzeug gezogen wird, das dann wiederum höher besteuert ist als ein normaler Pkw. Besitzt der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen, kann er auch für Transportfahrten ohne Pferd genutzt werden.

Möchten Sie sich einen Pferdeanhänger zulegen, finden Sie im Kfz-Serviceportal Händler in Ihrer Umgebung. Außerdem können Sie sich hier über weitere Fahrzeugtypen informieren, die eher selten im Straßenverkehr anzutreffen sind.

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