Baufahrzeuge – diese Fahrzeugarten gibt es auf Baustellen

Bagger, Radlader, Betonmischer und Co. sind ein essenzieller Bestandteil heutiger Baustellen. Und damit Baufahrzeuge an ihren Einsatzort gelangen, müssen sie in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnehmen können – entweder fahren Sie selbst oder sie werden transportiert. Dabei gelten für Baumaschinen bestimmte Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden sollen. Welche das sind und welche interessanten Aspekte dabei eine Rolle spielen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Baufahrzeuge im Straßenverkehr

Wer mit einer Baumaschine auf der Straße fahren möchte, muss gewisse Vorschriften beachten: Für alle Baufahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h gilt eine generelle Führerscheinpflicht. Welcher Führerschein genau notwendig ist, hängt hierbei von der exakten Höchstgeschwindigkeit und dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Außerdem müssen spezielle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, die nachfolgend näher erläutert werden.

Welcher Führerschein wird für Baufahrzeuge benötigt?

Wer ein Baufahrzeug fährt, benötigt einen entsprechenden Führerschein; es sei denn, es handelt sich um ein Baufahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von unter 6 km/h. Liegt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h ist ein Führerschein der Klasse L notwendig. Ab 25 km/h ist die Art des passenden Führerscheins vom zulässigen Gesamtgewicht des jeweiligen Baufahrzeugs abhängig. Liegt dieses bei weniger als 3,5 Tonnen, gilt der Führerschein der Klasse B. 3,5 bis 7 Tonnen Gewicht erfordern einen Führerschein der Klasse C1, während Fahrzeuge mit mehr als 7 Tonnen nur mit einem Führerschein der Klasse C bewegt werden dürfen.

Neben dem Führerschein sind weitere Anforderungen an den Fahrer gestellt. Er muss über 18 Jahre alt sein und Kompetenzen in der Wartung und Führung der jeweiligen Maschine nachweisen können. Zudem muss er zur Führung beauftragt worden sein.

Das Kfz-Kennzeichen für Baufahrzeuge

Baufahrzeuge benötigen ein eigenes Kfz-Kennzeichen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen sollen und ihre baubedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 20 km/h liegt. Während Baufahrzeuge mit Kennzeichen über die Kfz-Haftpflichtversicherung pflichtversichert sind, müssen Baumaschinen ohne Kennzeichen nicht versichert werden.

Besondere Regeln im Straßenverkehr

Soll ein Baufahrzeug rechtmäßig im Straßenverkehr gefahren werden, müssen gewisse Regeln Beachtung finden. Ein Fahrer einer Baumaschine sollte seinen Führerschein und die Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung mit sich führen. Das Fahrzeug selbst muss den in § 10 der Betriebssicherheitsvorschrift festgehaltenen Richtlinien entsprechen. Fährt es schneller als 20 km/h, ist ein eigenes Kennzeichen und eine Hauptuntersuchung durch eine Kfz-Prüfstelle notwendig, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden.

Zudem ist mit dem Baufahrzeug, wie bei jedem gewöhnlichen Kraftfahrzeug auch, eine Warnweste, ein Warndreieck, ein Erste-Hilfe-Kasten sowie zudem ein Feuerlöscher mitzuführen. Scharfe Kanten des Fahrzeug sind vor Fahrtbeginn abzusichern, zum Beispiel durch eine Abdeckung.

Sollte das Sichtfeld des Fahrers durch das Baufahrzeug beschränkt sein, muss er eine Begleitperson dabei haben, die ihn an Einfahrten und Kreuzungen anweist. Baufahrzeuge entsprechen aufgrund ihrer Bauart häufig nicht den Vorschriften der StVZO. Damit sie dennoch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss eine Ausnahmeregelung genehmigt worden sein. Diese kann bei folgenden Stellen beantragt werden:

  • Höhere Verwaltungsbehörden
  • Oberste Landesbehörde
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Kraftfahrt-Bundesamt

 

Laut § 64b der StVZO müssen an Gespannfahrzeugen, mit wenigen Ausnahmen, an der linken Seite Vorname, Zuname, Wohnort und gegebenenfalls die Firmenanschrift des Besitzers deutlich sichtbar sein.

Arten von Baumaschinen im Überblick

Generell gibt es viele Ausführungen von Baumaschinen. Schließlich wachsen Anforderungen und technische Möglichkeiten gleichermaßen. Im Nachfolgenden erhalten Sie einen Überblick der am häufigsten eingesetzten Fahrzeuge, die auf Baustellen eine Rolle spielen können.

Der Betonmischer

Der Betonmischer hat die Aufgabe, die einzelnen Zutaten der Beton-Rezeptur zuverlässig zu einem Frischzement zu vermischen. Er existiert in kleinen sowie in größeren Formen, zum Beispiel als Lkw-Fahrmischer. Fahrmischer sind auch im Straßenverkehr anzutreffen. Sie bestehen aus einer großen Trommel, die auf einem LKW platziert ist. Der Fahrmischer wird dazu genutzt, Frischzement zur Baustelle zu transportieren und dabei möglichst in Bewegung zu halten.

Der Bagger und Minibagger

Bagger werden auf Baustellen zumeist eingesetzt, um Gruben zu graben oder zu füllen. Sie besitzen einen Arm, an dessen Ende eine Schaufel befestigt ist, die sich zum Graben eignet. Das Führerhaus des Baggers lässt sich in den häufigsten Fällen um 360 Grad drehen.

Bagger können in ihrer Größe stark variieren. Minibagger kommen auch im eigenen Garten zum Einsatz, während die größten Modelle mit Hochhäusern konkurrieren. In der Regel bewegen sie sich über ein Kettenfahrwerk voran, weshalb sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Eine Ausnahme bildet jedoch der Mobilbagger.

Der Pumpwagen

Pumpwagen werden auch Saugwagen genannt. Sie sind mit einem großen, vakuumbeständigen Tank und einer Pumpe ausgestattet. Ihr Nutzen liegt darin, flüssige oder feinkörnige Massen aufzusaugen oder abzublasen.

Im Straßenverkehr stellen diese Baufahrzeuge eine gewisse Gefahr dar. Aufgrund ihres hohen Schwerpunkts neigen sie dazu, umzukippen. Wer einen Pumpwagen fährt, sollte abrupte Änderungen der Fahrtrichtung daher möglichst meiden. Eine besondere Gefahr stellen somit Ausweichmanöver dar.

Um einen Pumpwagen zu fahren, ist keine besondere Ausbildung vorgeschrieben; eine Einweisung ist ausreichend. Dies ändert sich jedoch, sobald Gefahrengut transportiert wird.

Der Radlader

Radlader sind mit einer Schaufel ausgestattet, mit der sie Güter über kurze Strecken des Baugeländes transportieren und verlagern können. Sie können sich in ihrem Gewicht stark unterscheiden, was sich auf die Führerscheinklasse auswirkt, die zum rechtmäßigen Fahren notwendig ist. Radlader dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sollten alle Vorschriften eingehalten werden. Zu diesen zählt, dass die Schneidekante der Schaufel mit einem Zahnschutz versehen sein muss.

Walzen und Raupen

Walzen sind sogenannte Verdichtungsmaschinen. Sie existieren in verschiedenen Ausführungen, wobei sie meistens vorne statt zweier Räder über eine große Walze verfügen. Walzen dienen dazu, Materie zu verdichten beziehungsweise eben zu machen und kommen daher auf verschiedenen Untergründen zum Einsatz. Neben der Baustelle sind sie auch auf der Straße anzutreffen, wo sie einen wichtigen Dienst für den Straßenbau leisten.

Raupen existieren ebenfalls in verschiedenen Formen: Verbreitet sind Planier- sowie Laderaupen, die eine Variation zum Radlader darstellen. Das Besondere an der Raupe ist, dass sie über ein Kettenfahrwerk besitzt. Da dieses Fahrwerk den Asphalt beschädigen würde, dürfen Raupen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Fazit

Wer sich mit einer Baumaschine im Straßenverkehr bewegen möchte, muss vorher genau abklären, ob er dafür die notwendige Fahrerlaubnis besitzt und welches Vorgehen vorgeschrieben ist. Vor allem die zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen sind hierbei zu beachten.

In unserem Kfz-Serviceportal haben Sie die Möglichkeit, sich ausgiebig über weitere Fahrzeugtypen, wie Militärfahrzeuge, Trikes oder Tieflader, zu informieren. Außerdem finden Sie hier Werkstätten in Ihrer Nähe, falls mit Ihrem Fahrzeug einmal etwas nicht stimmen sollte. So finden Sie stets schnelle Hilfe – völlig unkompliziert und ohne Anmeldung.

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