Kaufvertrag Auto
Der Gebrauchtwagenmarkt zählt zu einem der erfolgreichsten Märkte. Immerhin betrug der Umsatz für 2020 ungefähr 103 Milliarden Euro. Bis November 2021 erhöhten sich die Durchschnittspreise für gebrauchte Fahrzeuge um 18 %, sodass der Durchschnittspreis für einen Gebrauchtwagen zu diesem Zeitpunkt 26.567 Euro betrug. Insgesamt sind es täglich um die 18.000 Fahrzeuge, die trotz der hohen Preise den Besitzer wechseln und somit 18.000 Kaufverträge für das Auto. Doch worauf müssen Sie bei einem Kaufvertrag für Autos achten und was genau enthält ein Auto Kaufvertrag? All dies lesen Sie in diesem ausführlichen Ratgeber.
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Brauche ich einen Auto Kaufvertrag?
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag für Autos sollte bei jedem Autokauf selbstverständlich sein. Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug bei einem offiziellen Gebrauchtwagenhändler oder privat erwerben. Denn nur mit einem korrekt formulierten Vertrag sind Käufer und Verkäufer vor Problemen weitestgehend geschützt.
Selbstverständlich ist der Vertrag für den Autoverkauf kein Allheilmittel. Allerdings regelt der Kaufvertrag Auto die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer eindeutig. Vorausgesetzt, er enthält alle relevanten Informationen. Aus diesem Grund sollten Sie beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs unbedingt auf einen rechtsgültigen Kfz-Kaufvertrag bestehen.
Wie schreibt man einen Kaufvertrag für Autos?
Ein Auto Kaufvertrag kann mit der Hand oder mit dem Computer geschrieben sein. Wichtig ist, dass der Vertrag alle rechtlich wichtigen Informationen enthält. Die Gestaltung nach Formvorschriften ist für private Verkäufer nicht zwingend erforderlich, dies gilt nur für gewerbliche Verträge. Allerdings erleichtert ein übersichtlich gestalteter Kfz-Kaufvertrag die Kontrolle aller für den Käufer wichtigen Punkte und ob der Kaufvertrag rechtsgültig ist.
Beide Geschäftspartner, also der Käufer und der Verkäufer, müssen voll geschäftsfähig sein, somit das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist eine der beiden Personen unter 18 muss eine erziehungsberechtigte Person dem Kaufvertrag für Autos zustimmen. Auch wenn nur ein Tag bis zur Volljährigkeit fehlt.
Was sollte ein Kfz-Kaufvertrag enthalten? Wie muss er aussehen?
Ein Kfz-Kaufvertrag besteht aus verpflichtenden Inhalten und freiwilligen Angaben. Nur wenn alle verpflichtenden Informationen im Kaufvertrag enthalten sind, ist der Vertrag rechtsgültig. Zu Ihrer eigenen Sicherheit als Käufer und Verkäufer sollte ein Kaufvertrag für Autos jedoch so ausführlich wie möglich gestaltet sein.
In unserem Downloadbereich finden Sie verschiedene Ausführungen des Kaufvertrags für Autos.
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Folgende Inhalte sind für den Auto Kaufvertrag wichtig
Die Inhalte eines Kfz-Kaufvertrags bestehen aus den persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer, umfassenden Informationen über das Fahrzeug sowie detaillierte Hinweise zur Bezahlung und zu einer eventuellen Gewährleistung oder Wegfall der Gewährleistung.
Persönliche Informationen über die beiden Vertragsparteien
- Name und Adresse des Verkäufers
- Geburtsdatum und Ausweisnummer Verkäufer
- Name und Adresse des Käufers
- Geburtsdatum und Ausweisnummer Käufer
- Kontaktdaten (Anschrift) von Käufer und Verkäufer wie Telefon und / oder E-Mailadresse
Eine Kopie des Personalausweises ergänzt die Angaben zu den persönlichen Daten und wird jeder Vertragskopie beigelegt. Alternativ wird die von beiden Partnern geprüfte Nummer des Reisepasses oder des Personalausweises eingetragen.
Informationen über das Fahrzeug
Die Informationen über das Kfz beinhalten eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs sowie dessen Zustand. Dies gilt ebenfalls für eventuell mit dem Pkw oder einem anderen Fahrzeugtyp verkauften Zubehör wie Autoradio, Radträger und andere zusätzliche Ausstattung.
- Fahrzeugtyp, Marke und Modell
- Fahrzeugidentifikationsnummern wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben (HSN, TSN und FIN und Motornummer)
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Tag der Erstzulassung
- aktuelles amtliches Kennzeichen
- Kilometerstand
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- evtl. Anzahl der Vorbesitzer
- handelt es sich um ein Importfahrzeug
Informationen über den Fahrzeugzustand
- Kilometerstand
- Originalmotor oder Austauschmotor
- gewerbliche oder private Fahrzeugnutzung bisher
- durchgeführte und im Idealfall belegbare Reparaturen und Services (Rechnungen, Scheckheft)
- eventuelle Unfälle und damit verbundene behobene und nicht behobene Schäden (auch unsichtbare)
- detaillierte Beschreibung von Mängeln am Fahrzeug

eingetragen werden.
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Schriftliche Angaben im Vertrag müssen durch den Verkäufer belegbar sein. Achten Sie als Verkäufer und Käufer auf die Angabe des genauen Kilometerstands im Vertrag mit Angabe des Ablesedatums. Handelt es sich um ein Kfz aus zweiter oder dritter Hand, kann der Verkäufer nicht garantieren, dass der angezeigte Kilometerstand der Realität entspricht. Dies sollte in diesem Fall unbedingt im Kaufvertrag vermerkt werden.
Eine umfassende Beschreibung des allgemeinen Zustands des Fahrzeugs wie vorhandene Beulen und andere Beschädigungen sowie technische Mängel erwähnen Sie im Kaufvertrag ebenfalls, um spätere Probleme zu verhindern.
Weitere wichtige Punkte und Sondervereinbarungen im Kaufvertrag für Autos
Vermerken Sie im Kaufvertrag die Fahrzeugübergabe in Form einer Übergabebestätigung. Darin sind Ort, Datum und im Idealfall sogar die Uhrzeit angeführt. Die Uhrzeit ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie den Pkw angemeldet übergeben.
Übergeben Sie ein noch zugelassenes Fahrzeug, legen Sie die Verpflichtung zur Fahrzeugummeldung vertraglich genau fest. Im Idealfall sollte der neue Besitzer den Pkw oder Lkw spätestens innerhalb von ein bis zwei Tagen ummelden.
Treffen Sie mit dem Käufer Sondervereinbarungen, ist auch hier die schriftliche Vereinbarung im Auto Kaufvertrag wichtig.
Details zur Bezahlung
Den Preis für das Fahrzeug geben Sie im Kaufvertrag für Autos in Zahlen und ausgeschrieben als ganzes Wort an. So ist der Kaufpreis eindeutig definiert und verhindert Missverständnisse bei der Deutung nicht eindeutig erkennbarer Zahlen.
Genauso detailliert wird die Art der Bezahlung im Kaufvertrag für Autos angeführt.
Hinterlegen Sie im Kaufvertrag im Zweifel lieber mehr Informationen als zu wenige. Als Käufer haben Sie das Recht auf einen ausführlichen Kfz-Kaufvertrag. Denn nur so sind beide Parteien möglichst gut abgesichert.
Datum und Unterschrift
Damit der Kaufvertrag für’s Auto ein rechtsgültiges Dokument ist, dürfen die Unterschrift beider Parteien, sowie das Datum der Vertragsschließung nicht fehlen.
Welches Zubehör wird mitverkauft, was wird übergeben?
Das Zubehör eines Fahrzeugs kann nur eine Minimalausstattung oder sehr umfangreich sein. Wichtig ist, dass Sie das mit dem Fahrzeug mitverkaufte Zubehör detailliert anführen und dessen Zustand beschreiben.
- Anzahl der Schlüssel
- Art der Bereifung, Zustand und Anzahl der Reifen
- Dachbox, Dachgepäckträger, Fahrradträger
- Standardzubehör wie Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten
- abnehmbare oder fest montierte Anhängerkupplung
- Audio- und Videosysteme im Fahrzeug
Dies ist nur ein Auszug an möglichem Zubehör. Abhängig vom Fahrzeugtyp sowie vom Level der Fahrzeug-Ausstattung kann das Zubehör noch wesentlich umfangreicher sein.
Tipps zum perfekten Auto Kaufvertrag
Der beste Tipp zum perfekten Auto Kaufvertrag ist „immer fair bleiben“ und dem Käufer alle Ihnen bekannten Informationen verfügbar machen. Denn je ausführlicher das Fahrzeug mit seinen Vor- und Nachteilen im Vertrag beschrieben ist, umso eher gewinnen Sie das Vertrauen des Käufers. Dies ist eine gesunde Basis, um einen Kaufpreis zu erzielen, der dem Wert des Autos entspricht.
Achten Sie auf eine übersichtliche Gestaltung des Auto Kaufvertrags, sodass der Käufer die für ihn wichtigen Punkte auf den ersten Blick prüfen kann. Je unübersichtlicher ein Kaufvertrag wirkt, umso eher erwecken Sie den Eindruck, etwas zu verbergen.
Gibt es einen Haftungsausschluss beim privaten Autokaufvertrag?

über eventuelle Mängel.
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Als Privatverkäufer entfällt die gesetzliche Haftung für Sachmängel und Gewährleistung. Es ist jedoch sinnvoll, den Gewährleistungsausschluss in schriftlicher Form zu dokumentieren, um Mängel, die nach dem Verkauf auftreten und nicht vorhersehbar waren, auszuschließen.
Immer wieder ist in privaten Kaufverträgen die Klausel gekauft wie gesehen zu finden. Dies bedeutet, dass Käufer den Pkw, Transporter oder Lkw vor dem Kauf gründlich prüfen. Für den Verkäufer entfällt damit die Haftung für kleinere Schäden. Dazu zählen beispielsweise übersehene Kratzer, Beulen, beschädigte Sitze oder Risse in der Windschutzscheibe, eine defekte Klimaanlage oder ein nicht funktionierendes Radio. Allerdings gilt diese Klausel nicht für alle Schäden. Denn sie deckt ausschließlich offensichtliche Schäden und Mängel, die dem Käufer bei einer detaillierten Begutachtung auffallen sollten.
Alternative Formulierungen für den Haftungsausschluss aller Mängel sind auch „genereller Gewährleistungsausschluss“ oder „Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
Gewerbliche Autoverkäufer haben diese Möglichkeiten nicht. Sie sind von der Gewährleistungspflicht nicht ausgeschlossen und der schriftliche Hinweis auf die Gewährleistung im Auto Kaufvertrag ist gesetzlich verpflichtend.
Wer haftet bei Mängeln und Unfallschäden?
Der Wegfall der Sachmängelhaftung sowie die Klausel „gekauft wie gesehen“ gilt nur dann, wenn dem Verkäufer ein Mangel oder unsichtbare Schäden nachweislich nicht bekannt ist und es sich um einen eindeutig versteckten Mangel handelt.
Verschweigt der Verkäufer beispielsweise bewusst einen Unfall, einen falschen Kilometerstand oder eine defekte Zylinderkopfdichtung, handelt es sich um eine arglistige Täuschung. In diesem Fall kann der Käufer den Fahrzeugkauf nach dem seit 01. Januar 2022 gültigen Gewährleistungsrecht vom Kfz-Vertrag zurücktreten.
Auch private Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle bekannten Mängel und Schäden ohne Rückfrage durch den Käufer zu erwähnen oder sie im Kaufvertrag für Autos anzuführen.
Wann ist der Gefahrenübergang?
Beim Gefahrenübergang handelt es sich um jenen Zeitpunkt, ab dem der Käufer das Risiko eines Schadens oder Mangels am Fahrzeug trägt. Dies ist der Fall, sobald der Verkäufer das Auto offiziell an den neuen Besitzer übergibt. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug bereits bezahlt ist oder nicht, sofern die Zahlung im Kfz-Vertrag entsprechend geregelt ist.
Sollte das Auto angemeldet übergeben werden?
Grundsätzlich ist die Übergabe eines angemeldeten Autos immer mit einem hohen Risiko verbunden. Denn nicht immer melden die neuen Besitzer das Kfz nach dem Autokauf umgehend auf Ihren Namen um.
Ihre Nachteile
- Kosten für Versicherung und Steuer laufen für Sie weiter
- Sie haften für alle mit dem Fahrzeug verursachten Schäden
- Bußgeldbescheide landen zuerst bei Ihnen
- oft werden solche Fahrzeuge gezielt für Straftaten genutzt
Zu den besonders hohen Risiken zählen absichtlich begangene Straftaten. Dazu zählen laut Polizei die Verwendung des Kfz als Tat- oder Transportfahrzeug nach Einbruchsdelikten. Aber auch für absichtlich verursachte Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Betrug werden immer wieder angemeldet übergebene Kfz verwendet.
Wenn ein Unfall nach der Kaufabwicklung und vor dem Ummelden passiert
Bereits auf der Fahrt in den ersten Stunden nach dem Autokauf kann ein Unfall passieren. Ist dies der Fall, reguliert Ihre Versicherung den Schaden, da das Fahrzeug noch versichert ist. Der Verkäufer trägt die Konsequenzen und verliert Bonusstufen (Schadenfreiheitsklasse).
Was müssen Verkäufer beachten?
Bevor Sie nicht den gesamten Kaufpreis erhalten haben, sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) keinesfalls übergeben. Bestehen Sie bei fremden Fahrzeugkäufern auf Barzahlung oder auf die Echtzeitüberweisung des Kaufpreises unmittelbar nach Abschluss des Auto Kaufvertrags. Die Echtzeitüberweisung ist einstweilen von jedem Konto aus möglich und das Geld wird innerhalb weniger Sekunden Ihrem Konto gutgeschrieben.
Den Kfz-Verkauf müssen Sie umgehend bei Ihrer Zulassungsstelle sowie bei der Versicherung melden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Fahrzeug angemeldet übergeben. In diesem Fall muss der Käufer eine Übergabeanzeige unterschreiben, die Sie bei der Versicherung und der Zulassungsstelle vorlegen.
Was sollten Käufer beachten?
Als Käufer eines Gebrauchtwagens sollten Sie für einen fairen Kaufabschluss ebenfalls verschiedene Punkte beachten.
- Vorsicht bei Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ oder „Ausschluss jeglicher Gewährleistung“
- Gebrauchtwagenkauf nur mit ausreichend langer Probefahrt
- benutzen Sie für die Probefahrt eine Checkliste
- gleichen Sie Inhalte des Kaufvertrags und Zustand des Fahrzeugs sehr genau ab
- leisten Sie keinerlei Vorauszahlungen, sondern zahlen Sie per Sofortüberweisung oder bar immer in Begleitung an einem öffentlich gut einsehbaren Ort
- melden Sie ein angemeldet übergebenes Fahrzeug sofort auf Sie um
Lassen Sie sich beim Autokauf niemals unter Druck setzen und prüfen Sie die Fahrzeugpapiere so weit wie möglich auf Ihre Echtheit. Dies gilt auch für die Personaldokumente des Verkäufers. Bezahlen Sie den Kaufpreis ausschließlich gegen direkte Übergabe des Autos.
Was ist bei der Probefahrt zu beachten?
Der wichtigste Punkt bei der Probefahrt ist die Kontrolle der Fahrerlaubnis sowie der Fahrfähigkeit der Kaufinteressenten. Lassen Sie sich den Führerschein zeigen und achten Sie auf eine eventuelle Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen.
Im Idealfall machen Sie die Probefahrt mit dem potenziellen Käufer gemeinsam. Ist dies nicht möglich, können Sie als Sicherheit den Personalausweis für die Dauer der Probefahrt einbehalten. Händigen Sie auch nur einen Autoschlüssel aus und nicht beide.
Versicherungsschutz für die Probefahrt

sollte eine Probefahrtvereinbarung geschlossen werden.
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Verursacht der interessierte Käufer während der Probefahrt einen Unfall, ist er als Verursacher für die Schäden am Fahrzeug haftbar. Schäden anderer Unfallbeteiligter reguliert Ihre Haftpflichtversicherung, wodurch Sie Einbußen Ihrer schadenfreien Jahre (SFK) haben.
Bestehen Sie darauf, dass Kaufinteressenten, die eine Probefahrt machen möchten, eine sogenannte Probefahrt-Versicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine auf die Dauer der Probefahrt begrenzte Vollkasko-Versicherung, die alle Schäden reguliert. Dazu zählt auch Ihr finanzieller Schaden durch den Verlust Ihrer Schadenfreiheitsklasse.
Wird die Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen des Kaufinteressenten durchgeführt, übernimmt die Versicherung des möglichen Käufers die Schadensregulierung, nicht jedoch den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden. Auch in diesem Fall sollten Sie auf einer Probefahrt-Vollkaskoversicherung bestehen.
Wer bekommt das Original des Kaufvertrags?
Drucken Sie den Auto Kaufvertrag nur einmal aus und erstellen Sie nach der Unterschrift durch beide Vertragspartner eine Kopie des unterschriebenen Vertrags. Grundsätzlich ist es nebensächlich, wer das Original erhält. In der Regel wird es jedoch dem Käufer übergeben.
Durch den einfachen Ausdruck und die anschließende Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags ist sichergestellt, dass Original und Kopie zuverlässig inhaltlich identisch sind.
Was muss bei der Geldübergabe beachtet werden?
Beim Gebrauchtwagenkauf wechseln zum Teil hohe Geldsummen den Besitzer. Dadurch erhöht sich das Betrugsrisiko für beide Seiten. Bestehen Sie als Verkäufer, aber auch als Käufer, auf der Echtzeitüberweisung. Dadurch tragen Sie keine größeren Summen an Bargeld bei sich und können zu jeder Zeit bis zu 100.000 Euro innerhalb von Sekunden überweisen.
Besteht der Verkäufer auf Barzahlung, vereinbaren Sie für die Geldübergabe einen sicheren Ort, den Sie nur in Begleitung aufsuchen.
Wichtig für Verkäufer: Übergeben Sie das Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erst nach Erhalt der Gesamtsumme.
Kann der Kaufvertrag für Autos angefochten werden?
Treten bei Ihrem neu gekauften Gebrauchtwagen Mängel auf, die dem Vorbesitzer nachweislich bekannt waren oder von denen er hätte wissen müssen, können Sie vom Auto Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall muss der volle Kaufpreis rückerstattet werden.
Andere Möglichkeiten, einen Auto Kaufvertrag anzufechten gibt es nicht.
Was passiert nach dem Verkauf?
Nach dem Verkauf des Autos sind noch folgende Dinge zu erledigen, sofern das Fahrzeug angemeldet übergeben wird.
- Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) an Zulassungsstelle und Kfz-Versicherer senden und über den Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs informieren
- Vorlage der vom Käufer und Ihnen unterschriebenen Übergabeanzeige erforderlich
- Kontrolle, ob der neue Besitzer das Fahrzeug umgemeldet hat
Wurde das Fahrzeug bereits vor dem Verkauf abgemeldet, sind keine weiteren Schritte erforderlich. In diesem Fall informiert die Zulassungsstelle die Versicherung sowie den für die Kfz-Steuer zuständigen Zoll.
Leser stellten weitere Fragen zum Thema Kaufvertrag Auto
Was sollte bei der Fahrzeugübergabe beachtet werden?
Der Fahrzeugzustand sollte mit dem im Auto Kaufvertrag festgehaltenem Zustand übereinstimmen. Bestenfalls machen Verkäufer und Käufer noch Bilder vom Fahrzeug. Der Käufer weißt somit nach, dass keine optischen Mängel bei der Übergabe des Autos vorhanden waren. Zusätzlich sind weitere Zeugen bei der Aushändigung des Kfz sinnvoll.
Fazit: Kaufvertrag für Autos bietet Sicherheit für alle
Die schriftliche Form eines rechtsgültigen Auto Kaufvertrags schützt Verkäufer und Käufer vor unliebsamen Überraschungen und den damit verbundenen Problemen. Zusätzlich fördert er das Vertrauen zwischen beiden Partnern. Je ausführlicher Sie den Kaufvertrag formulieren, umso zuverlässiger ist sichergestellt, dass Sie nichts vergessen, wofür Sie der Käufer später belangen könnte.
Rechtsgrundlagen zum Kaufvertrag Auto
- § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag)
- § 434 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Sachmangel)
- § 442 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Kauf in Kenntnis eines Mangels)
- Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
- §13 Mitteilungspflichten bei Änderungen – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 14 Unternehmer – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weblinks
- Zulassungsstelle Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
Downloads
Kaufvertrag Auto Muster
Mit unseren kostenlosen Kaufverträgen für den privaten Fahrzeugverkauf erhalten Sie ausfüllbare PDF-Musterverträge. Diese lassen sich ausdrucken und per Hand ausfüllen. Die Auto Kaufverträge können per Smartphone oder am PC elektronisch befüllt und gedruckt werden.
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Kaufvertrag Auto – Geschlechtsbezogen
Dieser Muster Kaufvertrag für das Auto spricht vom Käufer und Verkäufer.
Auto Kaufvertrag – Geschlechtergerecht
Der Muster Auto Kaufvertrag benennt die Verkäuferin/Käuferin und den Verkäufer/Käufer.
Kaufvertrag Auto privat – Geschlechtsneutral
Der Muster Kaufvertrag für den privaten Autokauf bzw. Verkauf ist geschlechtsneutrag. Hier wird die verkaufende und die kaufende Person genannt.
Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.