Fahren ohne Zulassung – Wann darf man ein abgemeldetes Auto fahren?

Wer auf deutschen Straßen ein Auto bewegen möchte, der benötigt – neben einer aktuellen TÜV-Plakette – auf seinen Nummernschildern die behördlichen Marken der Zulassungsstelle. Sie gewährleisten, dass das Fahrzeug hinreichend versichert ist und dienen somit auch dem Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer – die sich nach einem schuldhaft verursachten Unfall darauf verlassen können, entsprechend entschädigt zu werden.

Fahren ohne Zulassung ist in Deutschland verboten. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Welche es gibt, zeigen wir nachfolgend auf.

 

 

Muss ein Fahrzeug eine Zulassung haben?

Ein alter VW-Käfer mit einer verrosteten Stoßstange und ohne Kennzeichen.
Unter Beachtung gewisser Auflagen ist fahren ohne
Zulassung möglich. Ohne Kennzeichen fahren,
ist nicht erlaubt und verboten.
Bild: © Günter Kramer

In Deutschland muss jedes zulassungsfähige Fahrzeug, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, eine Kfz-Zulassung haben. Das Straßenverkehrsamt prüft beim Antrag auf Zulassung, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden und ob es verkehrssicher ist. Letzteres wird anhand des Prüfberichtes der Hauptuntersuchung festgesetzt. Der § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt die Notwendigkeit einer Zulassung fest.

In Deutschland besteht eine Zulassungspflicht, zudem regelt das Pflichtversicherungsgesetz die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?

Wird ein , für das noch keine Zulassung beantragt wurde, oder ein außerbetrieb gesetztes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren, so passiert dieses ohne gültige Zulassung. Es gibt weitere Situationen, in welchen zuvor genanntes zutrifft, obwohl das Kfz eine Anmeldung hat oder hatte.

  • Fahren mit Saisonkennzeichen außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums
  • Fahrten mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen
  • Mit einem abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen fahren

 

In welchen Ausnahmen darf man ohne Zulassung fahren?

Ein abgemeldetes Auto fahren, ist unter bestimmten Gegebenheiten erlaubt. Der Gesetzgeber hat diese Ausnahme in § 10 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausdrücklich eingeräumt.

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Kurz und knapp, wann man das Auto abgemeldet fahren darf:

  • zur Zulassungsstelle, wenn das Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wiederzugelassen wird
  • nach der Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung des Kfz
  • zu Kfz-Prüfstellen um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen
  • zur Durchführung der Sicherheitsprüfung bei einer Prüfeinrichtung oder einem Sachverständigen

Die oben aufgeführten Ausnahmen sind an zusätzliche Bedingungen gebunden, auf diese wir nachfolgend genauer eingehen.

Das Fahrzeug muss bei Fahrten ohne Zulassung versichert sein

Ein Halter darf sein Fahrzeug unter gewissen Umständen zwar ohne Zulassung fahren, niemals jedoch ohne entsprechenden Versicherungsschutz. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Pflichtversicherung schützt andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines unverschuldeten Unfalls. Der zugefügte Schaden ist durch die Kfz-Haftpflicht gedeckt.
 

 

Kfz-Versicherung für Zulassungsfahrten

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs wird ohnehin eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt, so dass bei der Kontaktaufnahme mit dem Kfz-Versicherer die entsprechende Fahrt mit angegeben werden kann. Der Versicherungsschutz muss Zulassungsfahrten beinhalten.

Nach der Außerbetriebsetzung ist das Kfz noch versichert

Bei der Kfz-Abmeldung besteht grundsätzlich für den noch laufenden Tag die Absicherung über die Kfz-Haftpflicht. Dieser endet um 23:59 Uhr.

Fahrten zur Prüfstelle oder in die Werkstatt – Sind diese versichert?

Für Fahrzeugzulassungen muss eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU) bestehen. Ist der ”TÜV” abgelaufen, muss dieser erneuert werden. Das Gleiche gilt für die Sicherheitsprüfung (SP) eines Nutzfahrzeugs. Festgestellte Mängel bei den Fahrzeuguntersuchungen (HU oder SP) werden oft in Werkstätten beseitigt.

Abgemeldete Fahrzeuge sind im Allgemeinen nicht versichert und daher besteht für Fahrten zu einer Prüfstelle und Werkstatt kein Versicherungsschutz. Das Gesetz erlaubt zwar Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, doch scheitert es in diesen Fällen an der fehlenden Kfz-Haftpflicht.

Eine legale Lösung für diese Fahrten zur Kfz-Prüfstelle und in Werkstätten bietet das Kurzzeitkennzeichen.

Korrekt angebrachte Nummernschilder ist Voraussetzung

Das Fahren mit abgemeldetem Auto setzt immer voraus, dass die Kennzeichen korrekt am Fahrzeug angebracht, und nicht einfach auf das Armaturenbrett gelegt wurden. Bei den entwerteten Schildern sind zwar die Stempel-Plaketten entfernt, dennoch kann das Fahrzeug über die Kennzeichenkombination dem Halter zugeordnet werden.

Das Montieren beliebiger Schilder ist nicht zulässig. Wird das Kfz abgemeldet, kann der Fahrzeughalter das Kennzeichen für 12 Monate reservieren. Innerhalb dieser Zeit kann er seine ehemalige Kombination bei einer Wiederzulassung als Wunschkennzeichen verwenden. Hat er die Nummer reserviert und stehen ihm die alten Nummernschilder zur Verfügung, kann er diese für die Zulassungsfahrt ohne gültige Zulassung verwenden. Nach einer Reservierungszeit von 12 Monaten ist die Verwendung der alten Kennzeichen meist nicht mehr möglich. Eine Reservierungsverlängerung der Wunschnummer ist bei einigen Straßenverkehrsämtern möglich.

Zulassungsfahrten für Neufahrzeuge ohne Zulassung sind nicht möglich, da diesen bisher noch kein Kennzeichen zugeteilt wurde. Hat der Halter des Neuwagens ein Wunschkennzeichen reserviert, kann bei der Zulassungsstelle angefragt werden, ob er mit diesen Schildern zur Behörde fahren darf. Die Nummernschilder kann er sich vorab online bestellen. Im Einzelfall stimmt der Verantwortliche des Straßenverkehrsamts diesem Vorgehen zu.

Das Fahren ohne Zulassung sollte mit der Zulassungsstelle abgestimmt sein

Er wird dringend empfohlen, die Fahrten mit der Zulassungsbehörde abzustimmen und dort die Genehmigung schriftlich dafür einzuholen. Das Amt nimmt bei diesem Vorgang die Halter- und Fahrzeug-Daten auf. Die Abstimmung kann telefonisch erfolgen, sicherer noch ist eine E-Mail – die gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt wird.

Wo darf ohne Zulassung gefahren werden?

Wie aus dem Gesetzesauszug hervorgeht, sind nur Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes und des angrenzenden Bezirkes zulässig. Das Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein.

Ohne Zulassung zur An- oder Abmeldung des Fahrzeugs

Das Fahren ohne Zulassung ist nur dann erlaubt, wenn die Fahrt genau diesem Zweck dient. Der Gesetzgeber hat diese Ausnahme in § 10 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausdrücklich eingeräumt. Das meint: Wer sein Auto neu anmelden oder die Rückfahrt von der Abmeldung antreten möchte, der darf dies ohne Zulassungs-Plaketten auf den Nummernschildern tun. Allerdings gilt diese Regelung ausdrücklich nur für die direkten Strecken innerhalb des jeweiligen Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks. Umwege und Unterbrechungen durch Zwischenstopps sind verboten. Die Erlaubnis für das Fahren nach der Abmeldung eines Fahrzeugs erlischt um 23:59 Uhr des Abmeldetages.

Ablauf für Fahrten zur Zulassungsstelle für eine Wiederzulassung

  • Im Vorfeld mit der Kfz-Versicherung klären, dass es eine Zulassungsfahrt ohne Zulassung gibt
  • Eine evb-Nummer für die Zulassung besorgen
  • Vor der Fahrt mit der Zulassungsstelle abklären, dass man ohne gültige Zulassung das Fahrzeug zur Behörde fahren möchte
  • Die alten, entstempelten Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigen
  • Auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren

 

 

Ablauf für Fahrten von der Zulassungsstelle nach der Fahrzeugabmeldung

  • Nach der Abmeldung die entstempelten Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigen
  • Auf direktem Weg zum zukünftigen Fahrzeugstandort oder zur Fahrzeugentwertung fahren

 

 

Ausnahme Kfz-Prüfstelle: Auf direktem Weg zum TÜV

Der gleiche Paragraph der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestattet es ebenfalls, ohne gültige Zulassung auf direktem und kürzestem Weg zum TÜV zu fahren. Die Durchführung einer Hauptuntersuchung steht nach Ansicht des Gesetzgebers ebenfalls in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren und rechtfertigt daher die Ausnahme. Auch hier gelten allerdings die genannten Auflagen:

  • Die Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) muss im Zulassungs- (oder einem naheliegenden) Bezirk angesiedelt sein.
  • Das Fahrzeug muss vorschriftsmäßige (ungestempelte) Nummernschilder tragen.
  • Das Auto muss über den Schutz einer Kfz-Versicherung verfügen.

 

Mit welchen Kennzeichen darf nicht ohne Zulassung gefahren werden?

Der Gesetzgeber räumt gewisse Ausnahmen zum Fahren ohne Kfz-Anmeldung ein, doch treffen diese nur für das normale Kfz-Kennzeichen zu. Bestimmte Kennzeichen sind von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen. Dazu zählen nachfolgend folgende Situationen bzw. Kennzeichenarten.

  • Fahrten mit dem Saisonkennzeichen außerhalb des zugelassenen Zeitraums
  • Mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen fahren
  • Fahren mit abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen
  • Werkstattfahrten mit dem Euro-Kennzeichen

Bei den zuvor genannten Ausnahmen und die hier aufgeführten Punkte treffen auf alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge zu, egal ob ein Kraftfahrzeug oder Hänger/Anhänger jeder Art.
 

Welche Voraussetzungen gelten für das Fahren ohne Zulassung?

Für diesen Fall muss das Fahrzeug unter allen Umständen verkehrssicher sein. Zudem muss für diese Fahrten eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Wie bereits aufgezeigt, sollte das Fahren mit abgemeldetem Auto besten Falls schriftlich mit den Zulassungsbehörden im Vorfeld abgeklärt werden.

Betriebserlaubnis und Typengenehmigung muss vorhanden sein

Wurde das Kfz in der abgemeldeten Zeit umgebaut (z.B. Tuning) oder zusätzliche genehmigungs- und abnahmepflichtige Anbauteile angebracht, so ist das Fahren ohne Straßenzulassung nicht zulässig.
Um Gutachten für die Eintragungen erstellen zu lassen, bietet das Kurzzeitkennzeichen hierfür eine zulässige Alternative. Durch Veränderungen am Fahrzeug fällt dieses meist in eine andere Typklasseneinstufung. Versicherer können das Fahrzeug nicht versichern, wenn die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, die Umbauten und die Anbauteile nicht besteht.
Das Auto ohne Zulassung fahren, ist ohne Versicherungsschutz nicht zulässig und strafbar.
 

 

Fahren ohne Zulassung und Versicherung – wer zahlt bei einem Unfall?

Wie bereits hingewiesen, darf niemals ohne Absicherung einer Kfz-Haftpflicht gefahren werden. Bei Verstößen gegen die Versicherungspflicht nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt es sich um eine Straftat. Welche Folgen hat es, wenn das Fahrzeug doch auf öffentlichen Straßen ohne Zulassung und Versicherung bewegt wird und es zu einem Unfall kommt?

Der Gesetzgeber sieht solche Fälle nicht mehr als grobe Fahrlässigkeit an, er wird dieses Vorgehen als Straftat einstufen. Wie bei anderen Straftaten auch, kommt es zur Anzeige und zur Verhandlung. Je nach Art und Höhe des Schadens, werden neben Geld- auch Haftstrafen ausgesprochen. Diese können mitunter auch mehrjährig ausfallen. Zudem muss der Unfallverursacher dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Die Entschädigungsleistungen können sogar in die Millionen gehen.
Ohne Versicherung, welche den Schaden übernimmt, kann ein Unfall den wirtschaftlichen Ruin für den Verursacher bedeuten.

Je nachdem, ob eine Vorversicherung für das Kfz bestand, wird diese eventuell die Schadensregulierung übernehmen. Hier kommt es auf die jeweilige Situation und die Vertragsklauseln an. Der Versicherer wird jedoch den Fahrer und Halter des Fahrzeugs in Regress nehmen und auf finanzielle Wiedergutmachung klagen. In diesem Fall ist der Geschädigte abgesichert, dem Verursacher bleibt am Ende meist der wirtschaftliche Bankrott.
 

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Zulassung?

Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung gefahren und kommt es zu einer Verkehrskontrolle, wird ein Bußgeld erhoben und die Weiterfahrt wird untersagt. Ebenso kommt es zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister (Punktekonto) in Flensburg. Die bereits beschriebenen Ausnahmen sind davon nicht betroffen.

Welche Strafen drohen beim Fahren mit abgemeldetem Fahrzeug:

  • Fahren ohne Zulassung außerhalb der erlaubten Regelung – 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mit dem Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebzeitraums fahren – 50 Euro und 1 Punkt
  • Abstellen eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen auf öffentlicher Straße außerhalb des Zulassungszeitraums – 40 Euro und 1 Punkt
  • Mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen fahren – 50 Euro und 1 Punkt
  • Fahren mit abgelaufenem Ausfuhrkennzeichen – 50 Euro und 1 Punkt

 
Unter Umständen können noch weitere Strafen ausgesprochen werden, da ein abgemeldetes Auto fahren weitere Straftatbestände mit sich bringt. Zu diesen zählen:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Steuerhinterziehung
  • Versicherungsbetrug
  • Fahren ohne Zulassung
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • weitere Ordnungswidrigkeiten

 

Mit abgemeldetem Auto fahren – Das Kurzzeitkennzeichen, die erlaubte Alternative

Ein Fahrzeug ohne Zulassung fahren ist in manchen Situationen bestimmt sinnvoll und oft günstiger, als eine Überführung mit einem Fahrzeuganhänger. Nicht immer lassen sich die zuvor beschriebenen Auflagen hierfür komplett umsetzten.
Wurde ein Fahrzeug umgebaut, hat es keine Betriebserlaubnis bzw. keine aktuelle Hauptuntersuchung, soll das Kfz in eine Werkstatt gefahren oder zu einem neuen Eigentümer überführt werden, fallen die bisher beschriebenen Möglichkeiten weg.

Eine sichere Lösung bietet die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens. Ob das Kraftfahrzeug eine Betriebserlaubnis oder einen aktuellen „TÜV“ hat, ist dabei unerheblich. Zwar gibt es in diesen Fällen ebenfalls gewisse Auflagen, jedoch sind Fahrten ohne normale Zulassung mit dem Kurzkennzeichen problemlos und legal möglich. Das gilt für alle nicht angemeldeten Kraftfahrzeuge und Anhänger, sowie Kfz mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums.
 

Darf man ohne Kennzeichen fahren?

Zulassungspflichtige Fahrzeuge dürfen ohne gültige Nummernschilder auf öffentlichen Straßen nicht gefahren und abgestellt werden. Fahren ohne Zulassung ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Fahren ohne Kennzeichen ist jedoch unter allen Umständen verboten.

Zulassungsfahrten mit einem abgemeldeten Fahrzeug sind mit den vormals zugeteilten Kennzeichen zulässig, wenn diese nicht bereits wieder neu vergeben wurden. Dazu müssen die Kennzeichen ordnungsgemäß am Kfz angebracht sein. Bei vierrädrigen Fahrzeugen vorne und hinten, bei Zwei- und Dreirädrigen nur hinten. Behelfskennzeichen aus Pappe oder nachgemachte Kennzeichen sind dabei nicht zulässig.

Unterlagen für eine Kfz-Zulassung - Zulassungsbescheinigungen, evb, HU-Bericht, Ausweis und EC-Karte.
Bei Zulassungsfahrten sollten die Unterlagen
als Nachweis mitgeführt werden.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Bei Fahrzeugkontrollen liegt die Bewertung dieser Ordnungswidrigkeit bei den Polizeibeamten. Kann nachgewiesen werden, dass die Kennzeichenkombination bei der Zulassungsstelle für dieses Auto reserviert ist und handelt es sich aktuell um eine Zulassungsfahrt zur Anmeldung oder Wiederzulassung, so sehen viele Beamte von einer Verwarnung und einem Bußgeld ab.

Die ungestempelten Kennzeichen dürfen nicht einfach auf das Armaturenbrett bzw. auf die Kofferraumablage hinter die Autoscheibe gelegt werden. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt vor, wie die Kennzeichenschilder am Kfz angebracht sein müssen.

Nicht zugelassenes Fahrzeug fahren – welches sind die Gründe hierfür?

In Deutschland nimmt die FZV nur wenige Fahrzeuge von der Zulassungspflicht aus. Dies sind beispielsweise motorisierte Krankenfahrstühle und Leichtkrafträder, elektronische Mobilitätshilfen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Alle anderen Fahrzeuge dürfen nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie von einer Zulassungsbehörde zugelassen worden sind. Diese Regelung gilt unbedingt, also für alle Strecken, die sich außerhalb eines Privatgrundstücks befinden.

  • Wer sich einen Gebrauchtwagen kauft und diesen zunächst noch in einer Werkstatt auf Vordermann bringen möchte, handelt gesetzwidrig, wenn er das nicht zugelassene Fahrzeug auf Straßen fährt.
  • Halter von Autos mit Saison- oder Kurzzeit-Kennzeichnen müssen sich gewissenhaft an die vorgegebenen Gültigkeitszeiträume halten.
  • Mit dem Ablaufen der TÜV-Plakette läuft auch die Zulassung aus.
  • Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seine Kfz-Steuer oder seine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen kann, dem wird die Zulassung entzogen.

 

Weshalb gibt es die Zulassungspflicht?

Der Gesetzgeber hat die Zulassungspflicht aus guten Gründen eingeführt. Zum einen gewährleistet sie, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Zum andern garantiert die an die Zulassung gekoppelte Versicherungspflicht, dass andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, aber auch Insassen, bei einem Unfallschaden durch die Versicherung – zumindest finanziell – geschützt sind. Die geschädigte Person kann einen Haftungsanspruch gegenüber dem Verursacher geltend machen, dessen Haftpflichtversicherung diesen dann reguliert. Ohne diesen Haftpflichtschutz wäre ein Verantwortlicher oft nicht in der Lage, für den entstanden Schaden geradezustehen.

Das Fahren ohne Versicherungsschutz wird daher als Straftat geahndet. Das Strafmaß hängt wesentlich davon ab, ob dem Verursacher Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Fahrlässiges Handeln wird mit sechsmonatiger Haft und bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe geahndet, bei Vorsatz droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und eine sehr viel höhere Geldstrafe.
 

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Mehr Informationen

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, ob man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf.
Laufzeit: 3:27 Minuten

 

Fazit: Ein abgemeldetes Auto fahren ist unter bestimmten Auflagen erlaubt

Das Fahren ohne Zulassung verstößt nicht nur gegen geltende Gesetze, es widerspricht auch dem verantwortlichen Handeln als Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs. Der Gesetzgeber hat dafür Sorge getragen, dass jeder Verkehrsteilnehmer als Mitglied einer Gemeinschaft möglichst umfassenden Schutz genießt. Deshalb dürfen nur verkehrssichere Fahrzeuge mit entsprechender Haftpflichtversicherung auf die Straße.
Das Fahren ohne Zulassung untergräbt diese Fürsorge – es sei denn, es findet im Rahmen der klar geregelten Ausnahmesituationen statt.
 

Die Rechtsgrundlagen zum Fahren ohne Zulassung

 

Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Herbst 2025.

 
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer

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