CoC-Papiere – Wichtig Dokumente für den Import und Export von Kraftfahrzeugen
Noch vor einigen Jahren war der Begriff CoC-Papiere vollkommen unbekannt. Kein Wunder, denn das CoC (Certificate of Conformity) gibt es erst seit 1993. Drei Jahre später wurde die EG Übereinstimmungsbescheinigung im Rahmen der EU-Vorschriften über Sicherheit und Umweltschutz (Richtlinie 92/53/EWG) deutschlandweit verpflichtend eingeführt. Seit Herbst 2005 ersetzen die Dokumente nun den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Das Konformitätszertifikat wird vor allem dann gebraucht, wenn ein Fahrzeug innerhalb der EU verkauft oder es aus einem Nicht-EU-Land in die EU importiert werden soll und eine Straßenzulassung benötigt. Doch nicht jeder Fahrzeughalter ist auch im Besitz der Dokumente. Und viele Autofahrer fragen sich auch heute noch, welche Bedeutung die CoC-Papiere eigentlich haben und was es damit überhaupt auf sich hat. Unser Beitrag stellt die EWG Bescheinigung einmal etwas genauer vor.
Die CoC-Papiere im Überblick
Die Abkürzung CoC steht für Certificate of Conformity, einen englischen Begriff, der schlicht und ergreifend mit Konformitäts-Zertifikat übersetzt wird. Vor allem im Bereich des Kfz-Imports und -Exports ist die Übereinstimmungsbescheinigung unverzichtbar, denn sie gibt an, dass das entsprechende Fahrzeug allen innerhalb der EU geforderten Normen und Richtlinien entspricht und eine offizielle Typengenehmigung der Europäischen Union besitzt. Die CoC-Papiere gelten daher auch als Nachweis dafür, dass ein Fahrzeug sämtliche gesetzlich vorgegebenen Standards im Hinblick auf die Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Und ganz wichtig: Sie werden nicht nur für Autos ausgestellt, sondern auch für Motorräder ab Baujahr 2004, Anhänger sowie Nutzfahrzeuge, die nicht älter sind als Baujahr 2010. Jedem neuen Fahrzeug der genannten Kategorien, das zum Verkauf innerhalb der Europäischen Union bestimmt ist, muss also ein CoC-Dokument beigelegt werden.
Keine EU Übereinstimmungsbescheinigung gibt es für ältere Fahrzeuge, die keine EG Typengenehmigung haben, sowie für Fahrzeuge, die beispielsweise vornehmlich für den amerikanischen und japanischen Markt bestimmt sind und über keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union verfügen. Auch umgerüstete Fahrzeuge erhalten in der Regel keine CoC-Bescheinigung, hier wird also gegebenenfalls ein Vollgutachten einer staatlich anerkannten Prüfstelle erforderlich.
Sinn und Zweck der CoC-Papiere ist es prinzipiell, den freien Verkehr von Waren und Gütern im Rahmen der EU zu sichern, und zwar vor allem für jene Warenarten, die der Registrierung und harmonisierten Homologierung unterliegen. Das CoC-Zertfikat ist ein wichtiger Beitrag zur EU-weiten Vereinheitlichung der Fahrzeugdokumente und macht den Handel innerhalb der Europäischen Union deutlich einfacher.
Diese technischen Details und Fahrzeugmerkmale werden in den CoC-Papieren aufgeführt
Das CoC-Zertifikat beinhaltet ähnlich wie der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief eine ganze Reihe an Daten. Aufgeführt werden unter anderem Fabrikmarke und Typ, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die technisch zulässige Gesamtmasse, die Abmessungen des Fahrzeugs sowie die Anzahl und Anordnung der Zylinder. Aber auch die Kraftstoffart, das Hubvolumen, Höchstgeschwindigkeit, Übersetzungsverhältnisse, Abgasverhalten und Geräuschpegel sind aus dem Certificate of Conformity ersichtlich. Der Inhalt der CoC-Papiere ergibt sich aus Anhang IX der Richtlinie 92/53 der Europäischen Union.
Die Mitführungspflicht für Autofahrer
Grundsätzlich sind Autofahrer nicht dazu verpflichtet, die CoC-Papiere ständig im Fahrzeug mitzuführen. Im Einzelfall kann dies aber trotzdem erforderlich sein: beispielsweise dann, wenn am Fahrzeug eine andere Reifengröße angebracht ist, als im Fahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben. In diesem Fall sollten Autofahrer jedoch nur eine Kopie der CoC-Papiere mitführen, das Original als wichtige Urkunde ist zusammen mit dem Kaufvertrag und anderen wichtigen Unterlagen zu Hause besser aufbewahrt.
Die CoC-Papiere: „Beigabe“ bei jedem Fahrzeugkauf
Mittlerweile sind die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet, jedem Neuwagen das Certificate of Conformity beizulegen. Autokäufer müssen sich in der Regel also nicht selbst um die Dokumente kümmern, sondern sie erhalten das CoC-Zertifikat zusammen mit dem Kaufvertrag und anderen wichtigen Unterlagen.
Allerdings gilt dies auch für Gebrauchtwagen, die 1996 oder später produziert wurden: Auch hier bekommt der Käufer die CoC-Papiere unmittelbar beim Kauf vom Verkäufer. Ausnahme: Das Kfz kam bereits zu einem Zeitpunkt auf dem Markt, als die EWG-Bescheinigung noch nicht Pflicht war. In diesem Fall ist es ratsam, das CoC-Dokument direkt beim Hersteller anzufordern. Sofern für das Modell eine EU-Typgenehmigung vorliegt, schicken die Hersteller die CoC-Bescheinigung gerne zu. Da es sich in einem solchen Fall um eine Erstausstellung der EG Übereinstimmungsbescheinigung handelt, kommen auf den Autokäufer auch keine Gebühren zu, denn für Privatkunden ist die Erstausfertigung der CoC-Zulassung grundsätzlich kostenfrei. Inzwischen kann das Dokument auch online auf speziellen Vermittlungsportalen angefordert werden. Seriöse Portale liefern ausschließlich Original-Dokumente mit Sicherheitsmerkmalen wie Wasserzeichen und Stempeln. Auch diese CoC-Papiere sind also in allen Mitgliedstaaten der EU und EFTA gültig. Allerdings werden für den Service der Vermittlungsplattformen Gebühren fällig.
Wenn die CoC-Papiere verloren gehen
Ob beim Umzug oder im Stress des Alltags, wenn die Übereinstimmungsbescheinigung verloren geht, ist dies kein Grund zur Panik. Das Dokument kann auch in diesem Fall direkt beim Hersteller angefordert werden. Da es sich dabei jedoch nicht mehr um eine Erstausfertigung handelt, fallen je nach Hersteller unterschiedlich hohe Kosten an. Einige Autobauer verlangen für die Ausstellung 40,00 bis 50,00 Euro, bei manchen Herstellern (vor allem von Luxusmarken) werden aber auch schnell 200,00 Euro fällig.
Wenn es für ein Fahrzeug keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt
Wenn für ein importiertes Fahrzeug überhaupt keine CoC-Papiere vorliegen und auch kein Certificate of Conformity ausgestellt werden kann, wurde es bislang auch keinem bereits genehmigten Fahrzeugtyp zugeordnet. In diesem Fall ist ein Gutachten in Form einer Einzelabnahme (Einzelgenehmigungsverfahren gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) erforderlich. Diese muss zwingend an einer anerkannten Prüfstelle stattfinden: also beispielsweise bei der DEKRA oder beim TÜV. Verläuft die Abnahme erfolgreich, kann das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden.
Anders sieht der Fall aus, wenn das Fahrzeug bereits einmal im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen war. Die Zulassung ist dann auch ohne CoC-Papiere möglich, wenn ein offiziell anerkanntes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Meist sind in den ausländischen Dokumenten aber nicht alle technischen Daten ausreichend erfasst, so dass häufig ein Sachverständiger einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation hinzugezogen wird, um die benötigten technischen Details zusammenzufassen. Mit einer Hauptuntersuchung kann die Richtigkeit der Angaben dann bestätigt werden. In einigen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde aber auch ein Gutachten gemäß § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung.
Die CoC-Dokumente als Teil der Fahrzeugpapiere
Mit der EWG Bescheinigung erhält ein Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II. Eine zweistellige Schlüsselnummer in den CoC-Papieren gibt zudem Auskunft über die Schadstoffklassifizierung des Fahrzeugs in Deutschland. Diese Angabe wiederum spielt bei der Berechnung der Kfz-Steuer eine große Rolle. Die CoC-Papiere sind somit ein wichtiger Teil der Fahrzeugpapiere. Autokäufer sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihnen beim Kauf des Wagens das Dokument ausgehändigt wird. Es ist aber auch möglich, das Certificateof Conformity nachträglich und direkt beim Hersteller zu beantragen.