Internationaler Zulassungsschein – Der Fahrzeugschein für Auslandsfahrten
Das Befahren europäischer Straßen mit dem Deutschen Fahrzeugschein ist in der Regel kein Problem. Ausländische Behörden in der EU und EWG kennen die deutsche Zulassungsbescheinigung und akzeptieren diese. Anders verhält es sich, wenn das Zielland außerhalb von Europa liegt. Oftmals besteht eine große sprachliche Barriere, sodass die dortigen Behörden die Fahrzeugpapiere im Zweifelsfall ablehnen können. Um derartige Missverständnisse zu vermeiden, kann bei Zulassungsstellen ein internationaler Zulassungsschein, der auch als internationaler Fahrzeugschein bezeichnet wird, beantragt werden. Wir erklären welche Vorteile dieser hat.
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- Wo wird er benötigt?
- Welche gesetzliche Grundlage gibt es?
- In welchen Ländern ist er gültig?
- In welche Sprachen ist er übersetzt?
- In welchen Ländern wird er benötigt?
- Ist er ohne Zulassungsbescheinigung I gültig?
- Wie sieht er aus?
- Wo wird er beantragt?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Was kostet der Antrag?
- Wie lange ist er gültig?
- Kann er online beantragt werden?
- Was gibt es bei Auslandsfahrten zu beachten?
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads
Was ist der internationale Zulassungsschein und wozu wird dieser benötigt?

Auslandsfahrten in bestimmten Ländern Pflicht.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Das Dokument sollte bei Fahrten ins nichteuropäische Ausland, bei einer Weltreise mit dem Wohnmobil oder beim Export beziehungsweise der Ausfuhr von Fahrzeugen mit einem Ausfuhrkennzeichen, mitgeführt werden.
Kontrollieren ausländischen Administrationen den deutschen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I), kann es zu Komplikationen kommen, da eine Übersetzung in der jeweiligen Landessprache fehlt. Um diesen Problemen im Vorfeld entgegenwirken zu können, gibt es den internationalen Zulassungsschein.
Er enthält Übersetzungen in 22 Sprachen und ist in zahlreichen Ländern anerkannt und gültig.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für den internationalen Fahrzeugschein?
In Art. 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 wird geregelt, dass die unterzeichneten Ländern die Übersetzungen der jeweiligen nationalen Fahrzeugpapiere anerkennen.
Auszug: „Internationale Zulassungsscheine, die von den Behörden … eines der Vertragsstaaten ausgestellt sind, gewähren freie Zulassung zum Verkehr in allen anderen Vertragsstaaten und werden dort ohne neue Prüfung als gültig anerkannt.“
Welche Staaten hatten das Abkommen zum Internationalen Kraftfahrzeugverkehr 1926 unterzeichnet?
Das internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr wurde bereits am 24. April 1926 in Paris getroffen. In Deutschland wurde das Abkommen von der Bundesversammlung am 26. September 1930 genehmigt und zugestimmt. In der Schweiz ist das Abkommen am 21. Oktober 1931 in Kraft getreten.
Die damals unterzeichneten Staaten gibt es heute teilweise nicht mehr (wurden aufgelöst und sind in verschiedene andere Staaten übergegangen) oder sie wurden umbenannt. Nachfolgend die Auflistung der Staaten der Unterzeichnung.
Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika, Österreich, Belgien, Brasilien, Gross Britannien (Insel Alderney, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Malta), Nord-Irland, Britisch Indien, Bulgarien, Chile, China, Kolumbien, Kuba, Dänemark, Danzig, Ägypten, Ekuador, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich (Französisch Indien), Algerien, Tunis, Marokko, Guatemala, Griechenland, Haiti, Ungarn, Der irische Freistaat, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Monaco, Norwegen, Panama, Paraguay, Die Niederlande (Niederländisch Indien), Peru, Persien, Polen, Portugal, Rumänien, Saargebiet (Saarbeckengebiet), Königreich der Serben/Kroaten/Slowenen, Siam, Schweden, Schweiz, Syrien und Libanon, Tschechoslowakei, Türkei, Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken, Uruguay
In welchen Ländern ist der internationale Zulassungsschein gültig?
Bild: © Kfz-Serviceportal
Internationaler Zulassungsschein – wird er heute beantragt, ist die Überarbeitung der Vertragsstaaten nach dem geografischen Stand vom Oktober 1982. Zum Abkommen über Internationalen Kraftfahrzeugverkehr von 1926 ergeben sich einige Änderungen. Nachfolgend die Auflistung der Staaten, welche im Internationalen Zulassungsschein bei einer Beantragung heute aufgeführt sind und demnach dort Gültigkeit haben:
Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Belgien, Botsuana, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gambia, Ghana, Grenada, Griechenland, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Jemen (Demokratische Volksrepublik), Jugoslawien, Kamerun, Kenia, Kongo, Kuba, Lesotho, Libanon, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mosambik, die Niederlande nebst Antillen, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Sambia, San Marino, Schweden, die Schweiz, Senegal, Seychellen, Sowjetunion, Spanien, Sri Lanka, Santa Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika nebst Südwest-Afrika, Suriname, Swasiland, Syrien, Thailand, Togo, Tschechoslowakei, die Türkei, Tunesien, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Großbritannien und Nordirland nebst Gibraltar und Hongkong
Seit 1982 bis heute gibt es nachfolgende Änderungen:
Das ehemalige Jugoslawien umfasst die Staaten Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Vojvodina und den Kosovo. Aus der Sowjetunion gingen 15 eigenständige Staaten hervor, dazu zählen Russland, Estland, Lettland, Litauen, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, die Republik Moldau (Moldawien), Tadschikistan, Turkmenistan, die Ukraine und Usbekistan. Die heutigen Staaten Tschechien, die Slowakei und ein Teil der Ukraine waren bis Ende 1992 die Tschechoslowakei.
Weder aus dem Abkommen, noch aus dem Internationalen Zulassungsschein kann abgeleitet werden, ob alle aufgelisteten Staaten das Abkommen zum Internationalen Kraftfahrzeugverkehr übernommen haben. Das Straßenverkehrsamt verweist hier ebenfalls auf die Botschaften der jeweiligen Länder. Dieser Empfehlung schließen wir uns an.
In welche Sprachen ist die internationale Zulassungsbescheinigung übersetzt?
Generell handelt es sich beim internationalen Zulassungs- bzw. Fahrzeugschein um eine Übersetzung der persönlichen Daten des Fahrzeughalters sowie der Daten des Fahrzeugs in 22 Sprachen. Die Angaben sind in nachfolgende Sprachen übersetzt:
Französisch, Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Dänisch, Spanisch, Estnisch, Griechisch, Ungarisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Bosnisch, Schwedisch, Tschechisch
Für Fahrten in Ländern, deren Landessprache bei den Übersetzungen fehlen, sollte der Fahrzeughalter vor Reiseantritt bei der zuständigen Landesvertretung klären, ob weitere Unterlagen und Übersetzungen von Nöten sind. Für den asiatischen Raum gibt es teilweise eigene Übersetzungen. Die Beglaubigung stellt das jeweilige Konsulat aus.
In welchen Ländern wird die Fahrzeugschein Übersetzung benötigt?
benötigt, in anderen Ländern muss er mit der
Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden.
Bild: © Günter Kramer
Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) wird in Ländern der Europäischen Union grundsätzlich anerkannt. Bei Fahrzeugkontrollen ist die Übersetzung des Fahrzeugscheins sicherlich hilfreich und sinnvoll. Viele Übersetzungen sind in Landessprachen der EU-Länder. Beamte können die Personen- und Fahrzeugdaten besser abgleichen, wenn diese in der eigenen Amtssprache vorliegt. Pflicht ist der internationale Fahrzeugschein in diesen EU-Ländern jedoch nicht.
In Nicht-EU-Ländern ist das Mitführen eines internationalen Zulassungsscheins größtenteils eine gesetzliche Notwendigkeit. In diesen Staaten kann es mit dem deutschen Fahrzeugschein zu Komplikationen kommen. Länder außerhalb der EU erkennen durch das Abkommen zum internationalen Kraftfahrzeugverkehr den internationalen Zulassungsschein an. Bei den nationalen Fahrzeugpapieren ist das nicht immer der Fall. Ohne das übersetzte Zusatzdokument ist die deutsche Zulassungsbescheinigung alleine nicht gültig. Eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere ist bei einem Grenzübertritt möglich. Wird dabei der internationale Fahrzeugschein nicht vorgelegt, verweigern die Grenzbeamten auch schon einmal die Einreise.
Ist der Internationale Fahrzeugschein in Deutschland ohne Zulassungsbescheinigung I gültig?
Bild: © Kfz-Serviceportal
Das Internationale Äquivalent zum nationalen Fahrzeugschein ist in Deutschland nicht gültig. Hier gelten nur die deutschen Fahrzeugpapiere.
Im Ausland ist die Übersetzung der Zulassungsbescheinigung Teil I nur in Verbindung mit den deutschen Fahrzeugdokumenten gültig.
Wie sieht der internationale Zulassungsschein aus und welchen Inhalt hat er?
Der internationale Fahrzeugschein verfügt über mehrere Seiten, auf denen die Bezeichnungen zu den Angaben des Fahrzeughalters, sowie zum Fahrzeug in den unterschiedlichen Sprachen erscheinen.
Zu den Angaben zählen:
- Fahrzeughalter oder Eigentümer: Name, Vorname und Wohnort
- Art des Fahrzeugs
- Bezeichnung des Herstellers des Fahrgestells
- Angabe des Typs des Fahrgestells
- Nummer in der Typenreihe oder Fabriknummer des Fahrgestells
- Motor: Anzahl der Zylinder, Nummer des Motors, Kolbenhub, Zylinderbohrung und Leistung in PS
- Aufbauten: Form, Farbe und Gesamtzahl der Plätze
- Leergewicht des Fahrzeugs (in Kilogramm)
- Gesamtgewicht des Fahrzeugs bei voller Belastung (in Kilogramm)
- Gesamtgewicht des Fahrzeugs, sofern es 3.500 Kilogramm übersteigt
- Polizeiliches Kennzeichen
Das Amt für Fahrzeugzulassungen duckt die Daten und Angaben auf ein gesondertes Blatt (selbstklebend). Dieses wird auf die letzte Seite des internationalen Fahrzeugscheins aufgeklebt. Sie lässt sich bei einer Kontrolle ausklappen mit der übersetzten Seite abgleichen. Polizisten können in der Amts- bzw. Landessprache prüfen, in welcher Zeile, welche Informationen zu lesen sind.
Im hinteren Teil der internationalen Zulassungsbescheinigung gibt es Platz für Vermerke beim Grenzübertritt. Für insgesamt 21 Visa-Informationen sind fünf Felder vorgesehen, die ebenfalls in allen genannten Sprachen übersetzt sind.
- Land
- Ort
- Datum
- Unterschrift
- Platz für den Stempel
Die Informationen füllen die Grenzbeamten aus und dokumentieren den Eintritt in das jeweilige Land. Diese dienen bei Kontrollen innerhalb des Landes als Nachweis über das gültige Visum.
Wie wird der Internationaler Fahrzeugschein beantragt?
Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung wird ein internationaler Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle beantragt. Das kann bei der normalen An- oder Ummeldung geschehen oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine Fahrt ins Ausland ansteht.
Wo wird der internationale Zulassungsschein beantragt?
Die Ausstellung der internationalen Fahrzeugpapiere nimmt die für den Halter zuständige Kfz-Zulassungsstelle vor. Es ist das Amt, welches für den Zulassungsbezirk des Wohnortes die Zulassungsdienstleistungen übernimmt und in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Dort wird der Antrag für den internationalen Zulassungsschein gestellt und vor Ort sofort ausgestellt. Ein reservierter Termin für dieses Anliegen ist sinnvoll. Damit kann die Behörde alle Informationen und Unterlagen vorbereiten und den Antragsteller zum richtigen Sachbearbeiter leiten.
Internationaler Fahrzeugschein beantragen – Welche Unterlagen werden benötigt?
ein aktuell gültiger HU-Bericht und insbesondere
die grüne Versicherungskarte werden für den
Antrag benötigt.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Halter von Fahrzeugen mit einem nationalen Kennzeichen (Standardkennzeichen/EURO-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen), können einen Antrag für den Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr, stellen. Damit ist die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug in den Vertragsstaaten außerhalb der EU bzw. der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) problemlos möglich. Die Internationale Zulassung ist gemäß dem o.g. Abkommen längstens ein Jahr gültig. Notwendig ist der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung mit eingetragener Abgasuntersuchung, deren Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum liegt.
Nachfolgend die Auflistung, welche Unterlagen für den Antrag auf einen internationalen Zulassungsschein benötigt werden.
Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
(*siehe Hinweis nachfolgend) - Bevollmächtigte zusätzlich schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument
- Minderjährige („Fahren ab 17“) Bestätigung des Erziehungsberechtigten
- Firmen, Vereine und Unternehmen: Handels-, Vereinsregisterauszug oder Gewerbeschein
Dokumente zur Kfz-Versicherung:
- Internationalen Versicherungsschein/grüne Versicherungskarte
(*siehe Hinweis nachfolgend)
Unterlagen für das Fahrzeug:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Prüfbericht/Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO
(*siehe Hinweis nachfolgend) - Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
Hinweis zum Reisepass
Erfolgt der Antrag mittels Reisepass, ist eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter wie vier Wochen) zusätzlich erforderlich.
Hinweis zum Hauptuntersuchung
Die HU gem. §29 StVZO muss noch mindestens ein Jahr gültig sein, denn so lange gilt der Internationale Fahrzeugschein. Einige Zulassungsstellen verweigern die Ausstellung der Papiere, sollte der „TÜV“ im Laufe der kommenden 12 Monate ablaufen. Andere Dienststellen genehmigen den international gültigen Fahrzeugschein nur für die Dauer bis zur nächsten Hauptfälligkeit aus.
Hinweis zur grünen Versicherungskarte
Der Nachweis über eine gültige Kfz-Auslandsversicherung wird von manchen Kfz-Zulassungsstellen gefordert, bei anderen Straßenverkehrsämtern ist das nicht der Fall. Jeder Zulassungsbezirk hat seine eigenen Vorgaben. Meist werden sämtliche Dokumente (Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I, HU-Bericht, grüne Versicherungskarte usw.) bei der Beantragung in das EDV-System der Zulassungsbehörde eingescannt und zum Antragsvorgang angehängt. Zu diesem Arbeitsgang ist der Nachweis über den vorhandenen Kfz-Versicherungsschutz im Ausland vorzulegen.
Fragen Sie vor dem Termin in der Zulassungsstelle, ob die IVK (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) bei der Dienststelle benötigt wird.
Was kostet die internationale Zulassungsbescheinigung?
Die Gebühren für die Ausstellung sind bundesweit nicht einheitlich. Je nach Bundesland und Zulassungsbezirk kostet die Beantragung 10 Euro – 11 Euro.
Wie lange ist der Internationale Fahrzeugschein gültig?
Nach Ausstellung sind die Fahrzeugpapiere für ein Jahr gültig. Eine Verlängerung des Internationalen Fahrzeugscheins ist nicht möglich. Nach Ablauf und vor der nächsten Auslandsreise muss der Fahrzeughalter das Dokument neu beantragen.
Kann der Internationaler Fahrzeugschein online beantragt werden?
internationaler Führerschein mitgeführt werden.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Durch die fortschreitende Digitalisierung können Fahrzeughalter immer mehr Zulassungsdienstleistungen online abwickeln. Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) stellt mit dem mehrstufigen E-Government-Projekt i-Kfz viele Zulassungsvorgänge online den Bürgern zur Verfügung. Derzeit ist die Beantragung für den internationalen Zulassungsschein online nicht möglich.
Was gibt es bei Auslandsfahrten zu beachten?
Im Zusammenhang mit dem Internationalen Zulassungsschein gibt es weitere Themen rund um die Fahrten im Ausland, über welche wir nachfolgend informieren.
Kfz-Versicherung und Absicherung im Ausland
internationaler Fahrzeugschein sehr hilfreich.
Die Aufnahme der Personalien und Fahrzeugdaten
wird dadurch erleichtert.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Riga (Lettland)
Übernimmt die Versicherungsgesellschaft eine Haftung für Schäden im Ausland? Mit einem Anruf bei der Kunden-Hotline vor Reisebeginn bringt Klärung, in welchen Ländern der Schutz gilt.
Viele Zulassungsstellen stellen die Internationale Zulassungsbescheinigung nur bei Nachweis durch die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) aus. Übernimmt der Kfz-Versicherer die Auslandsdeckung mit der grünen Versicherungskarte, so ist eine Absicherung in den EU-Ländern Pflicht durch das Kartenabkommen. Für Länder außerhalb der EU besteht keine Versicherungspflicht für die Versicherungsgesellschaft. Oft wird freiwillig die Mindestdeckung lt. „Grünen-Karten-Abkommen“ für weitere Nicht-EU-Länder übernommen. Wenn das zu bereisende Land auf der Rückseite der IVK nicht enthalten ist bzw. es durchgestrichen ist, besteht keine Schadensdeckung für dieses Land. Der Halter muss an der Landesgrenze eine für das Land geltende Mindestversicherung (Third-Party-lnsurance), ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung, abschließen. Zum Erwerb dieser Pflichtversicherung muss das Fahrzeug eine reguläre Deutsche Zulassung haben. Der Nachweis ist im Allgemeinen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und dem Internationalen Zulassungsschein möglich. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss das Fahrzeug im jeweiligen Land zugelassen werden. Das ist mit Aufwand, Zeit, Geld und teilweise mit viel Ärger verbunden, da die Fahrzeuge für die dortige Zulassung bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Manches Mal ist eine Zulassung auch nicht möglich, da z.B. ein fester Wohnsitz im Land vorausgesetzt wird.
Vor Reiseantritt klärt die jeweilige Auslandsvertretung gerne auf, welcher Versicherungsschutz für das Kfz benötigt wird und wo dieser zu beziehen ist.
Fahrzeugexport mit dem Ausfuhrkennzeichen und dem Internationalen Fahrzeugschein
sollte für bestimmte Länder auch der
Auslandsfahrzeugschein mit beantragt werden.
Bild: © Günter Kramer
Sofern das Kfz mit eigener Motorkraft in das Ausland ausgeführt wird, ist die Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens die sicherere Wahl. Das Nummernschild mit dem roten Balken am rechten Rand ist im Ausland, wie die internationalen Fahrzeugpapiere anerkannt. Auf keinen Fall sollte ein Fahrzeughalter für den Export eines Fahrzeugs das Kurzzeitkennzeichen verwenden. Für das Kurzkennzeichen ist auch die grüne Karte erhältlich, jedoch ist das 5-Tages-Kennzeichen kein Exportkennzeichen. Bei Fahrzeugkontrollen im Ausland gibt es immer wieder Probleme mit dem Überführungskennzeichen. Das geht teilweise bis zur Festsetzung des Fahrers und der Beschlagnahmung des Fahrzeugs, da diese Kennzeichen keine internationale Gültigkeit haben.
Für den Fahrzeugexport lautet die Empfehlung, immer das Zollkennzeichen mit einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu verwenden. Es ist zu beachten, dass mit einem Ausfuhrkennzeichen eine Einreise vom Ausland nach Deutschland erlaubt ist.
Bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens ist es ratsam, wenn die Fahrt in ein Nicht-EU-Land geht, den Internationalen Zulassungsschein gleichzeitig mit zu bestellen.
Internationaler Fahrzeugschein für Drittländer
Für das eigentliche Zielland ist keine Übersetzung der nationalen Fahrzeugpapiere erforderlich. Wie sieht es jedoch mit den Ländern aus, welche bei der Reise durchfahren werden? Die Routenplanung zeigt, welche Staaten auf dem Weg zum Ziel liegen. Der Fahrer muss prüfen, ob für diese Länder die nationalen Fahrzeugpapiere erforderlich sind.
Durch ungünstige Verkehrsgegebenheiten kann ein Umweg oder eine Ausweichroute über ein Drittland notwendig sein. Solche Situationen sind ebenfalls einzuplanen.
Längere Auslandsaufenthalt als geplant – was gibt es zu beachten?
der HU-Plakette beachten werden.
Bild: © Günter Kramer
Dauert die Reise länger, als geplant und läuft die Gültigkeit der Internationalen Zulassung ab, wird der Zulassungsschein von ausländischen Institutionen weiter ohne große Probleme anerkannt.
Wird währenddessen die Hauptuntersuchung fällig, so liegt die Verantwortung beim Halter. Ist der „TÜV“ abgelaufen und ein Unfall passiert, so wickelt das „Grüne Karten Büro“ im jeweiligen Land den Schaden ab. Wird es mit der gültigen Hauptuntersuchung nicht immer ganz genau genommen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Fahrzeug so lange versichert ist, wie es im Ausland genutzt wird.
Anders sieht es mit einer Mindestversicherung (Third-Party-lnsurance) aus, welche im Reiseland abgeschlossen wird. In wie weit hier auf die gültige HU geachtet wird, muss der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung erfragen.
Verbleibt das Kfz länger im Ausland und die Frist für die Hauptuntersuchung ist abgelaufen, so erfolgt die Einreise nach Deutschland ohne gültigen „TÜV“. Zeigt die HU-Plakette ein Monat über den Zeitpunkt der Hauptuntersuchungsfrist, so drücken die Beamten in Deutschland teilweise ein Auge zu und sprechen nur eine Verwarnung aus. Es verhält sich anders, wurde die Hauptuntersuchung mehrere Monate überzogen. Hier wird neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg vermerkt. Bei einem Unfall kann es zudem zu weiteren Problemen mit der Versicherung kommen.
Das Fahrzeug im Ausland online abmelden – geht das?
das Internet mit dem Projekt i-Kfz weltweit möglich.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Wurde der Wagen nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, kann der Halter das Auto auch aus dem Ausland online abmelden. Durch das Projekt i-Kfz (Online Zulassungsstelle) sind Ab-, Um- und Abmeldevorgänge online über das Internet möglich. Nötig dazu ist der neue Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit NFC-Funktion.
Die Zulassungsbehörde leitet die Abmeldung an das Zollamt und die Versicherung weiter. Dadurch entfallen weitere Kosten für die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung. Die Absicherung des Fahrzeugs erfolgt mit einer, im jeweiligen Land angeschlossenen Kfz-Versicherung.
Wie die Online-Abmeldung funktioniert, beschreiben wir im verlinkten Artikel.
Soll es wieder zurück nach Deutschland gehen, ist die Einreise mit der ausländischen Zulassung und den dazugehörigen Kennzeichen möglich. Ob die Nummernschilder dafür Gültigkeit haben, muss zuvor abgeklärt werden. Mit den ausländischen Kennzeichen wird für die Zulassung in Deutschland ein Vollgutachten nach §21 StVZO benötigt.
Eine Zulassung nach der Online-Abmeldung, ist mit einer Online-Wiederzulassung auf die alten Kennzeichen zulässig. Das ist jedoch nur innerhalb eines Jahres möglich, da die Reservierung der Kennzeichen nur für diesen Zeitraum gültig ist. Für die Wiederzulassung ist eine aktuelle Hauptuntersuchung erforderlich. Die Zulassungsstelle sendet nach Prüfung die Plakettenträger und einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) an die Deutsche Wohnanschrift. Eine Person des Vertrauens muss die Plaketten und Fahrzeugpapiere an den Halter ins Ausland weiterschicken. Dann ist alles sehr einfach, Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und die Fahrt mit den Deutschen Kennzeichen kann beginnen. Der Internationaler Zulassungsschein hat nach der Wiederzulassung für das Auto mit den alten Deutschen Kfz-Kennzeichen wieder seine Rechtsgültigkeit. Es könnte jedoch sein, dass die Gültigkeitsdauer von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Wie bereits beschrieben, wird das nicht immer so genau genommen, solange die Deutsche Zulassungsbescheinigung I gültig ist.
Unfall im Ausland – Defektes Fahrzeug – Unerwarteter Fahrzeugverkauf
Ereignisse eintreten. Auch in diesen Fälle
sollten die notwendigen Abläufe beachtet werden,
damit das Fahrzeug in Deutschland außer Betrieb
gesetzt werden kann.
Bild: Pixabay
Ist das Kfz so sehr beschädigt, dass es aus eigener Kraft die Rückreise nicht mehr antreten kann, oder ist es durch einen Unfall ein kompletter Totalschaden, so kann der PKW wie zuvor beschrieben online abgemeldet werden. Ist das technisch nicht möglich, sollte mit den Kennzeichen die Abmeldung persönlich bei Straßenverkehrsamt erfolgen. Ohne Kennzeichen wird eine Verlusterklärung ausgefüllt und unterzeichnet.
Ebenso bei einem ungeplanten Fahrzeugverkauf im Ausland kann die Abmeldung bei der deutschen Zulassungsstelle online über das Internet oder nach der Rückkehr nach Deutschland persönlich erfolgen. Vorteil bei der Kfz-Online-Abmeldung ist die sofortige Beendigung der Kfz-Versicherung. Weiteren Beiträge entfallen und zu viel bezahlten Prämien werden zurückerstattet. Ebenso gilt das auch für die Kfz-Steuer. Anteilig wird die Steuer zurückbezahlt.
Laufzeit: 2:57 Minuten
Fazit: Auf der sicheren Seite bei Auslandsfahrten mit dem Internationalen Zulassungsschein
Internationaler Fahrzeugschein – Seine Beschaffung ist einfach und erschwinglich. Für Fahrten mit dem eigenen Auto sollte der Fahrer die Übersetzung des Deutschen Fahrzeugscheins immer mitführen um Sprachproblemen vorzubeugen. Der internationale Zulassungsschein kann jederzeit für alle Fahrzeugtypen mit einem nationalen Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Rechtsgrundlagen für den Antrag zum Internationalen Zulassungsschein
- Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr (PDF)
- § 18 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- GebOSt – Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- § 7 Voraussetzungen zum Erhalt von internationalen Zulassungsscheinen – Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)
- § 20 Abs. 6 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland – (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV)
Weblinks
- Zulassungsstelle Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
- Auto Kaufvertrag
Downloads
Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen
- Vordruck Vollmacht für Kfz-Zulassung
- Vollmacht Zulassungsstelle Formular für eine Firma
- Kfz-Zulassung Vollmacht (Geschlechtergerecht)
- Vollmacht Straßenverkehrsamt für Firmen (Geschlechtergerecht)
- Zulassungsvollmacht (Geschlechtsneutral)
- Zulassungsstelle Vollmacht für Firmen (Geschlechtsneutral)
Einwilligungserklärung für Minderjährige
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.
Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Frühjahr 2024.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Landratsamt Augsburg - Kfz-Zulassungsstelle Gersthofen für die Unterstützung. Diese haben uns bei Fragen zu nicht alltäglichen Zulassungsvorgängen in persönlichen Terminen Auskunft gegeben oder diese per eMail beantwortet.
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer