Kurzzeitkennzeichen beantragen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein vorübergehendes Kennzeichen, das für die Dauer von ein bis fünf Tagen ausgestellt und in der Regel für die Überführung von Fahrzeugen verwendet wird, die noch keine endgültige Zulassung haben.

Die Beantragung eines Überführungskennzeichens erfolgt bei Zulassungsbehörden oder Straßenverkehrsämtern. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie über das 5-Tages-Kennzeichen wissen sollten: Wie beantrage ich es, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wie ist der Verfahrensablauf und was muss ich beachten?

 

 

 

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir täglich mit Themen rund um das Kurzzeitkennzeichen zu tun.
Als Experten wissen wir, was erlaubt und was verboten ist und was für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigt wird.
Auf anderen Webseiten finden wir immer wieder falsche Informationen. Leider werden diese falschen Angaben auch von großen Portalen und manchen Versicherern verbreitet. Wir möchten Sie bitten, Angaben auf anderen Webseiten mit großer Vorsicht und Skepsis zu betrachten. Viele unserer Kunden haben den Informationen vertraut und wurden von Behörden eines Besseren belehrt.

 

Ein Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und Kurzkennzeichen-Schilder. Darauf steht mit Buchstabenwürfel der Text BEANTRAGUNG geschrieben.
Kurzzeitkennzeichen beantragen ist ebenso einfach, wie eine normale Kfz-Anmeldung. Die Gebühren sind sehr gering.
Für die Zulassung wird eine spezielle Kurzzeit-eVB benötigt.

 

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Früher waren Überführungs- und Testfahrten nur mit einem roten Händlerkennzeichen möglich. Seit 1998 kann jedoch jeder Bürger das Kurzzeitkennzeichen beantragen, das maximal für die Dauer von fünf Tagen ausgestellt wird. Diese gelben Kennzeichen eignen sich besonders gut für den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen.

Wenn ein Auto keine Betriebserlaubnis hat oder so verändert wurde, dass es keine Typ- oder Einzelgenehmigung mehr besitzt, kann der Halter es mit einem Kurzkennzeichen zu einer Werkstatt oder Prüfstelle bringen, um die erforderlichen Genehmigungen zu erlangen. Auch Kraftfahrzeuge ohne gültigen TÜV oder mit abgelaufener HU können mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Hauptuntersuchung in Werkstätten oder Kfz-Prüfstellen gebracht werden.

5-Tages-Kennzeichen sind kostengünstig und einfach zu beantragen. Nach Ablauf ihrer Gültigkeit verfallen sie automatisch. Eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
 

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Ein Kurzzeitkennzeichen mit Erklärung, wie es aufgebaut ist und was die Zahlung und Buchstaben darauf bedeuten.
Das Kurzzeitkennzeichen und sein Aufbau mit Erklärung

 

Das Nummernschild ist ein amtliches, nationales Kennzeichen, auch wenn es kein Euro-Kennzeichen ist. Es besteht aus verschiedenen Teilen, die wichtige Informationen über das Fahrzeug und seine Zulassung enthalten.

Das Unterscheidungskennzeichen gibt den Verwaltungsbezirk an, in dem das Kennzeichen zugeteilt wurde. Es wird von einer blauen Stempelplakette und der Erkennungsnummer vervollständigt, die immer mit „03“ oder „04“ beginnt und von einer drei- oder vierstelligen Nummer ergänzt, die von der örtlichen Zulassungsstelle nach einer bestimmten Reihenfolge vergeben wird.

Am rechten Rand des Schildes befindet sich ein gelber Balken, auf dem drei Zahlenreihen untereinander angebracht sind. Diese Ziffern geben das Ablaufdatum oder Enddatum des Kennzeichens an und sind von oben nach unten in der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr angeordnet.
 

Kurzzeitkennzeichen – was ist erlaubt?

Mit dem gelben Kfz-Kennzeichen können verschiedene Fahrten unternommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für die Beantragung eines Überführungskennzeichens entscheidend ist, ob das betreffende Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung hat. Weitere Details dazu finden Sie im Abschnitt „Muss das Fahrzeug für die Zulassung einen gültigen TÜV haben?“

Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für das beantragte Fahrzeug bis zum auf dem Schild vermerkten Ablaufdatum gültig. Nach Ablauf dieses Datums ist das Fahren auf öffentlichen Straßen und das Parken im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt. Die Schilder dürfen nicht an anderen Fahrzeugen angebracht oder verliehen werden und Fernzulassungen sind verboten.

 

Darf ich mit den gelben Kennzeichen ins Ausland fahren?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Nummernschild und kein international anerkanntes Kennzeichen. Es wird in den meisten Ländern im Ausland nicht als gültiges Fahrzeugkennzeichen anerkannt, im Gegensatz zum Ausfuhrkennzeichen, das speziell für die Überführung von Fahrzeugen ins Ausland ausgestellt wird. In einigen Ländern wird das 5-Tages-Kennzeichen zwar toleriert, aber es ist Sache der jeweiligen Behörden, wie sie damit umgehen. In manchen Ländern ist es möglich, mit einem Kurzkennzeichen zu fahren, während andere strenge Strafen verhängen können, die sogar bis zur Festnahme von Fahrer und Fahrzeug reichen.

Um sicherzustellen, dass Sie im Ausland keine Probleme bekommen, empfiehlt es sich, ein Zollkennzeichen zu beantragen. Aktuell werden Kurzzeitkennzeichen auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen nur in den Ländern Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz als gültig anerkannt.
 

Wie lange sind Kurzzeitkennzeichen gültig?

In der Regel ist das Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage gültig. Abhängig ist die Laufzeit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung und woher diese bezogen wird. Es gibt Anbieter, bei denen man die Kurzzeit-eVB auch für einen Tag oder drei Tage erwerben kann. Die Gültigkeit der Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle basierend auf der Kfz-Versicherungslaufzeit (eVB) ausgestellt.
 

Welche Voraussetzung für Kurzzeitkennzeichen Beantragung gibt es?

Um ein Kurzkennzeichen beantragen zu können, muss das Fahrzeug verkehrssicher und abgemeldet sein. Autos, die mit einer Saisonkennzeichenzulassung zugelassen sind, können auch außerhalb ihres Betriebszeitraums ein 5-Tages-Kennzeichen erhalten. Dafür ist immer eine Kurzzeitkennzeichen eVB, eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für das gelbe Nummernschild, erforderlich.
 

Muss das Fahrzeug für die Zulassung einen gültigen TÜV haben?

Für das Fahrzeug muss nicht zwingend eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen, um eine Zulassung für das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Allerdings sind Fahrten ohne gültigen TÜV stark eingeschränkt.

Wenn das Fahrzeug keine gültige HU-Plakette hat, wird unterschieden, ob es eine deutsche Betriebserlaubnis besitzt oder über eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) verfügt. Die EG-Typgenehmigung zeigt an, ob das Fahrzeug den EU-Vorschriften entspricht. Ist das der Fall, darf das Fahrzeug ohne gültige HU-Plakette zu Kfz-Werkstätten und Prüfstellen im aktuellen und in den angrenzenden Zulassungsbezirken gefahren werden.

Wurde das Fahrzeug aus dem Ausland exportiert und muss zur Erlangung eines Vollgutachtens nach §21 StVZO in eine Werkstatt oder Prüfstelle gebracht werden, darf es nur innerhalb des Zulassungsbezirks gefahren werden.

Fahrten ohne gültigen TÜV müssen auf direktem Weg erfolgen. Bei einer Polizeikontrolle muss dieser Weg nachgewiesen werden. Spazierfahrten ohne gültige HU sind nicht zulässig und verboten.
 

Wo kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Das Kurzkennzeichen kann in einer Zulassungsstelle beantragt werden, die für den Wohnort des Antragstellers oder den Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Der Halter oder zukünftige Halter des Fahrzeugs kann das Überführungskennzeichen mit den Fahrzeugpapieren bei der für ihn zuständigen Behörde beantragen. Wenn das Fahrzeug nicht im selben Verwaltungsbezirk wie der Halter registriert ist und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzt, kann das Kfz zum Halter nach Hause überführt werden.

 

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Kurzzeitkennzeichen – Welche Vorteile hast du damit?
Laufzeit: 2:46 Minuten

 

Wer kann Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Der Antrag für das gelbe Kennzeichen kann vom Halter oder einem Bevollmächtigten gestellt werden. Wurde das Fahrzeug verkauft, kann der Käufer mit einem Kaufnachweis ebenfalls das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es ist wichtig, dass der Antragsteller über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente verfügt, um den Antrag erfolgreich bearbeiten zu können.
 

Verfahrensablauf

Eine Einzahlungsquittung für die Zulassung der Kurzzeitkennzeichen liegt auf dem Fahrzeugschein und den Schildern mit dem gelben Rand.
Bevor die Kennzeichen ausgegeben werden, müssen die Gebühren
bezahlt werden. Das geschieht meist am Kassenautomat.

 

Um ein Kurzzeitkennzeichen gemäß § 16a FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) beantragen zu können, muss das Fahrzeug abgemeldet sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Genehmigungsverfahren für die Außerbetriebsetzung bei diesem Vorgang in Anspruch genommen werden. Die bisherigen Kfz-Kennzeichen müssen vorgelegt werden.

Bei Saisonkennzeichenzulassungen kann die Anmeldeverfahren auf die gelben Kennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums ohne Kfz-Abmeldung erfolgen.

Wenn alle benötigten Unterlagen vorgelegt wurden, kann die Zulassung für das Kurzzeitkennzeichen genehmigt werden. Der Antragsteller bezahlt die Gebühren und erhält neben der Quittung eine Bestätigung der zugeteilten Kennzeichenkombination, bestehend aus Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummer.

Mit dieser Bestätigung kann das Kennzeichen beim Schilderpräger vor Ort angefertigt werden.

Bei der Ausgabestelle der Behörde wird die Zahlung mit der Quittung nachgewiesen und die Plaketten werden auf die Schilder angebracht. Der Vorgang zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist damit abgeschlossen.

 

Termin vereinbaren

Viele Behörden bearbeiten Anträge nur mit vereinbarten Terminen. Daher sollte man vorher online einen Termin für die Beantragung buchen. Die meisten Straßenverkehrsämter und Bürger- und Landratsämter haben auf ihren Webseiten ein Terminbuchungssystem. Diese Webseiten können auch über das Kfz-Serviceportal gefunden werden.
 

Kann man das Kurzzeitkennzeichen ohne Fahrzeugpapiere beantragen?

Wenn das Fahrzeug bereits in dieser Zulassungsstelle oder in diesem Zulassungsbezirk zugelassen wurde, liegen die Daten im EDV-System und können vom Sachbearbeiter eingesehen werden. Ohne Fahrzeugpapiere kann jedoch keine Zulassung für das Überführungskennzeichen erteilt werden. Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) kann der Antragsteller jedoch auch ohne Kfz-Brief das Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Für eine spätere, normale Zulassung wird eine Verlusterklärung benötigt, wenn dieser nicht vorhanden ist, verloren oder gestohlen wurde. Mit der eidesstattlichen Erklärung wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) beantragt und ausgestellt.

Weitere Informationen hierzu:
Fahrzeugpapiere verloren oder gestohlen

Wenn das Fahrzeug keine deutschen Zulassungspapiere besitzt, kann die Kurzzeitzulassung mit den ausländischen Papieren erfolgen.

Manche Zulassungsbehörden akzeptieren auch Kopien der Fahrzeugpapiere bei der Beantragung eines Kurzkennzeichens. In diesem Fall wird jedoch eine Bestätigung des Vorbesitzers oder eine Kaufbestätigung benötigt.
 

Unterlagen – Was braucht man für Kurzzeitkennzeichen?

Auf den Unterlagen für die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen steht mit Buchstabenwürfeln der Text ZULASSUNG.
Für die Zulassung der Kurzzeitkennzeichen wird neben den Fahrzeugpapiere eine Kurzzeit-eVB benötigt.

 

Die für die Beantragung vorzulegenden Unterlagen unterscheiden sich je nachdem, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war und wer die Zulassung beantrag.

Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
  • Verein: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
  • Firmen, Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie

 

Unterlagen für Kfz-Versicherung:

  • Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung mittels Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) gem. § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen

 

Fahrzeugdokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Abmeldebescheinigung, falls diese ausgegeben wurde
  • Ausländische Fahrzeugpapiere bei Importfahrzeugen
  • Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist. (Gilt auch für ausländische Kennzeichen)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO, falls dieser noch gültig ist
  • Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP), falls diese noch gültig ist
  • Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung oder eines Kaufvertrags, falls der Antragsteller nicht letzte, eingetragene Halter ist oder das Fahrzeug importiert wurde
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung), falls diese vorliegt
  • Eventuell Standortnachweis, wenn dieser nicht im Wohnbezirk des Antragstellers liegt

 

Formulare

In der Regel sind keine speziellen Formulare erforderlich, um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können. Wenn die Beantragung durch eine andere Person erfolgt, ist eine Vollmacht erforderlich.

Bei manche Zulassungsbehörden hilft jedoch ein spezielles Formular „Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens“, den Zulassungsvorgang zu vereinfachen.

Formulare Downloads
Am Ende des Artikels finden Sie verschiedene Formulare für die Kurzzeitkennzeichen Beantragung.

 

Gebühren

Die Gebühren für die Beantragung eines 5-Tages-Kennzeichens betragen etwa 13,10 € und setzen sich aus Gebühren für das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt), den Klebesiegeln und den Gebühren für das Genehmigungsverfahren inklusive Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, zusammen.

Weitere Informationen dazu:
Kurzzeitkennzeichen Kosten im Detail
 

Bezahlung der Gebühren

Meist werden die Gebühren mittels Zahlkarte an Kassenautomaten in bar (Münzen und Scheine) oder per EC-/Girokarte entrichtet. Die Bearbeitungsgebühren für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind sofort zu entrichten, andernfalls kann die Zulassung nicht erfolgen.
 

Bearbeitungsdauer

Die Beantragung eines Überfühungskennzeichens wird grundsätzlich sofort bearbeitet, wobei manchmal ein vorher vereinbarter Termin erforderlich ist. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Zulassung sofort erteilt.
 

Sepa Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Anders als bei der herkömmlichen Zulassung von Euro- oder Ausfuhrkennzeichen ist für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens keine Kfz-Steuer zu entrichten. Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ist daher nicht erforderlich.
 

Kennzeichenschilder

Auf einer Werbeschild ist ein Hinweis auf einen Schilderladen, bei welchem Kurzzeitkennzeichen Schilder angefertigt werden.
Ein Schilderladen befindet sich oft im Gebäude oder
in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.
Bild: © Günter Kramer

Nach Bezahlung der Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen-Zulassungsverfahren erhält der Antragsteller eine Gebührenquittung mit der zugeteilten Kennzeichenkombination.

Mit dieser kann man bei einem Schilderladen Schilder prägen lassen, die meist in der Nähe von Zulassungsstellen oder Bürgerämtern zu finden sind.

In manchen Fällen gibt es solche Anbieter auch direkt im Gebäude von Landratsämtern. Ein Schild für das Kurzzeitkennzeichen kostet ca. zwischen 5,50€ und 8€.
 

Kurzzeitkennzeichen Online beantragen

Derzeit ist es nicht möglich, ein Kurzkennzeichen online bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung über iKfz ist nicht für das Kurzzeitkennzeichen vorgesehen. Stattdessen muss der Antrag persönlich in einer Kraftfahrzeugzulassungsbehörde gestellt werden.

 

Müssen Kennzeichen und Fahrzeugschein nach der Gültigkeit entwertet werden?

Die Gültigkeit des Überfühungskennzeichens ist am rechten, gelben Rand der Kennzeichenschilder abzulesen. Nach Ablauf dieses Datums verlieren sowohl die Kennzeichen als auch der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ihre Gültigkeit. Die Kennzeichen und Fahrzeugschein können entsorgt werden, müssen jedoch zuvor vom Fahrzeughalter unbrauchbar gemacht werden, um Missbrauch zu verhindern. Eine Abmeldung bei der Behörde ist nicht erforderlich.
 

Fazit: Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen ist unkompliziert und günstig

Die Beantragung eines Überführungskennzeichens ist eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, ein Fahrzeug vorübergehend zuzulassen. Durch den Wegfall der Kfz-Steuer und die überschaubaren Kosten, ist der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen besonders komfortabel. Auch für Fahrzeughalter ohne deutsche Fahrzeugpapiere bietet das gelbe Nummernschild eine gute Alternative, da es auch mit ausländischen Papieren beantragt werden kann. Insgesamt bietet die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens viele Vorteile und ist daher eine empfehlenswerte Option für alle, die ihr Fahrzeug vorübergehend zulassen möchten.
 

Rechtsgrundlagen

 

 

Downloads und Formulare

Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen

 

Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer

 

Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste

 

Kaufvertrag Auto Muster

 

Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.

 

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Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

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