Pkw-Anhänger – Ausführungen und Arten im Überblick

Pkw-Anhänger, für die gesonderte Vorschriften im Straßenverkehr gelten, bieten eine Ladefläche zum Transport von Waren und besitzen keinen eigenen Antrieb. Je nach Einsatzbereich sind Anhänger unterschiedlich konstruiert und erfüllen verschiedene Zwecke. Welche Varianten es gibt und was es zu beachten gilt, zeigt der nachfolgende Artikel.

Nutzen des Pkw-Anhängers

Pkw-Anhänger dienen dem Transport von Waren und nutzen einen Pkw beziehungsweise einen Transporter als Zugfahrzeug. Das Gewicht der Ladung wird vom Auflieger auf die Räder und schließlich auf die Straße übertragen. Mit einer Deichsel ist der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden. Neben der Deichsel gibt es eine Stromversorgung zum Zugfahrzeug, um den Anhänger mit der benötigten Energie für die Beleuchtung zu versorgen.

Die Bauformen im Überblick

Bei Anhängern werden mehrere Bauformen unterschieden: Der Klassiker ist die Variante mit starrer Deichsel. Hierbei ist die Deichsel starr mit dem Rahmen des Triebfahrzeugs verbunden. Die meisten Wohnanhänger, Bootstrailer und Pferdeanhänger sind mit einer solchen Starrdeichsel ausgestattet und besitzen eine oder zwei Achsen. Je nach Einsatzzweck kann der Anhänger zudem eine Federung aufweisen. Weitere Formen von Anhängern sind Sattelanhänger und Gelenkdeichselanhänger. Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts sind diese Anhänger jedoch nur für Lkws oder landwirtschaftliche Fahrzeuge geeignet.

Pkw-Anhänger gibt es sowohl mit eigenen Auflaufbremsen als auch ohne. Ab 750 Kilogramm Gewicht muss ein Anhänger jedoch zwingend eine Bremse besitzen, um das Zugfahrzeug, das sonst die gesamte Bremslast tragen müsste, zu unterstützen und den Bremsweg so gering wie möglich zu halten. Heute werden hierbei meist Scheibenbremsanlagen eingesetzt. Bei kleineren Anhängern kommen allerdings nach wie vor Trommelbremsen zum Einsatz.

Rechtliche Vorschriften zu Gewicht und Fahrerlaubnis

In Deutschland gelten für Anhänger besondere rechtliche Vorschriften im Straßenverkehr und Versicherungswesen. Grundsätzlich gilt, dass die Anhängerlast das Gewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Eine Ausnahme gilt für Geländefahrzeuge, die eine maximale Last des 1,5-fachen ihres Gewichts ziehen dürfen. Ist eine Druckluftbremsanlage vorhanden, so darf auch ein gewöhnlicher Pkw das 1,5-fache seines Gewichts ziehen. Das vom Hersteller angegebene Gesamtgewicht darf hierbei jedoch nicht überschritten werden. Anhänger ohne Bremsvorrichtung dürfen maximal eine Gesamtmasse von 750 Kilogramm besitzen – unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs. Pkw-Anhänger mit einer Masse von mehr als 750 Kilogramm müssen eine Bremse haben.

Fahrerlaubnisklassen für Anhänger

Mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B dürfen nur Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen bewegt werden. Ist das Gewicht des Anhängers größer als 750 Kilogramm, so darf das Maximalgewicht des Gespanns nur 3,5 Tonnen betragen. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B96 dürfen auch Anhänger bewegt werden, die schwerer als 750 Kilogramm sind und ein Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen besitzen. Bei der Fahrerlaubnis BE darf die Gesamtmasse des Anhängers 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Ist dies der Fall, so muss eine C1E-Erlaubnis beantragt werden.

Weitere Regelungen zu Geschwindigkeit, TÜV und Co.

Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt 50 km/h innerorts und 80 km/h außerorts. Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt eine Geschwindigkeit von 100 km/h, sofern der Anhänger dafür zugelassen ist. Alle zwei Jahren müssen Anhänger einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Die Bereifung darf nicht älter als sechs Jahre sein. Eine Personenbeförderung auf der Ladefläche oder im Laderaum des Anhängers ist nicht zulässig.

Für Sport-Anhänger, die dem Transport von Booten oder Turnierpferden dienen, muss ein grünes Kennzeichen beim Finanzamt beantragt werden. Alle anderen Anhänger müssen ein reguläres Kennzeichen mit sich führen. Um einen Anhänger anzumelden, werden die Betriebserlaubnis sowie der Prüfbericht benötigt.

Infos zur Versicherung

Seit 2002 müssen Pkw-Anhänger separat haftpflichtversichert werden. Einige Anhänger sind von der Versicherungspflicht jedoch ausgenommen. Die Versicherung unterscheidet im Allgemeinen zwischen einem abgestellten und benutzten Anhänger: Bei einem abgestellten Anhänger haftet im Schadensfall nur die Anhängerversicherung. Bei Anhängern in Nutzung erfolgt die Schadensregulierung in der Regel durch die Versicherung des Zugfahrzeugs. Oftmals ist eine freiwillige Kaskoversicherung sinnvoll, die auch vor Diebstahl und Vandalismus schützt.

Die Versicherungen unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Hiernach und nach der Art des Anhängers werden die zu zahlenden Prämien berechnet. Eine Anhänger-Haftpflichtversicherung nimmt standardmäßig nur Schäden an, wenn der Anhänger sich am Zugfahrzeug befindet. Beim Abschluss sollte daher besonders darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch bei einem losgerissenen Anhänger für etwaige entstandene Schäden aufkommt.

Unterschied zwischen Anhänger und Transportgut

Wer einen Pkw-Anhänger versichern möchte, sollte sich auch über die versicherten Bereiche erkundigen. So ist es bei der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung für Anhänger beispielsweise so, dass lediglich der Anhänger, nicht aber das Transportgut versichert ist.

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