Kurzzeitkennzeichen – was ist erlaubt?

Ein Kurzzeitkennzeichen kann für bis zu 5 Tage beantragt werden und wird auch als Überführungskennzeichen bezeichnet, da es für Überführungsfahrten von außerbetrieb gesetzten Fahrzeugen verwendet werden kann. Es ist bekannt, dass mit diesen Kennzeichen auch Test- und Probefahrten erlaubt sind. Es gibt viele andere interessante Fakten zu diesen gelben Nummernschildern, ebenso wie Verbote, die das Fahrzeug, den Fahrer und die Versicherung betreffen, von denen viele Fahrzeughalter möglicherweise nicht wissen. Dieser Artikel beschreibt, was erlaubt, ordnungswidrig, gesetzwidrig und sogar kriminell ist.
 

 

 

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir täglich mit Themen rund um das Kurzzeitkennzeichen zu tun.
Als Experten wissen wir, was erlaubt und was verboten ist und was für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigt wird.
Auf anderen Webseiten finden wir immer wieder falsche Informationen. Leider werden diese falschen Angaben auch von großen Portalen und manchen Versicherern verbreitet. Wir möchten Sie bitten, Angaben auf anderen Webseiten mit großer Vorsicht und Skepsis zu betrachten. Viele unserer Kunden haben den Informationen vertraut und wurden von Behörden eines Besseren belehrt.

 

Das Kurzzeitkennzeichen – was ist gestattet und was ist verboten?

Vor einem Hinweisschild der Polizeidienststelle wird ein Kurzzeitkennzeichen mit einem Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen gezeigt.
Nicht alle Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen sind erlaubt. Auch sonst gibt es einige Punkte zu beachten.
Bild: © Günter Kramer

Beim Kurzkennzeichen handelt es sich um ein kurzzeitiges Kennzeichen, welches bei der Zulassungsstelle am Wohnort des Antragstellers oder am Fahrzeugstandort bei der Zulassungsbehörde beantragt wird. Die Geltungsdauer der Nummernschilder ist abhängig von der Versicherungslaufzeit. Den Versicherungsschutz für das Kurzzeitkennzeichen gibt es in ausgewählten Onlineshops für einen Tag, drei und fünf Tage für verschiedene Fahrzeugarten zu erwerben.

Wird das Überführungskennzeichen mit dem gelben Rand für ein Fahrzeug mit gültiger Hauptuntersuchung zugeteilt, dürfen Überführungsfahrten im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Für Fahrzeuge ohne gültigen TÜV sind die Fahrten stark eingeschränkt, jedoch ist die Zulassung auf das 5-Tages-Kennzeichen grundsätzlich möglich. Das gilt auch für Fahrzeuge, die bisher noch nie in Deutschland zugelassen wurden.
 

Kurzzeitkennzeichen – Welche Fahrten sind erlaubt?

Im Allgemeinen sind Test-, Probe- und Überführungsfahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen gestattet. Spazierfahrten sind dagegen nicht zulässig. Der Nachweis bei einer Fahrzeugkontrolle, dass es sich um eine Überführungs- oder Testfahrt handelt, muss plausibel erbracht werden. Es ist wichtig, dass der Fahrer eine Adresse angeben kann, an welche das Fahrzeug überführt wird.

Früher wurden getunte Fahrzeuge mit dem Kurzzeitkennzeichen zu Tuningtreffen gefahren, um dort die Umbauten zu präsentieren. Autos, deren Motorleistung gesteigert wurde, verlieren jedoch ihre Betriebserlaubnis. Gleiches gilt für viele Anbauteile, die das Fahrzeug optisch aufwerten und die Aerodynamik optimieren. Fahrzeugumbauten und Veränderungen mit Zubehörteilen ohne erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) müssen von einer Prüfstelle begutachtet und geprüft werden. Im Anschluss daran trägt die Zulassungsstelle die Tuningmaßnahmen in den Fahrzeugpapieren ein.

Fahrten zur Kfz-Prüfstelle oder zu einem Sachverständigen mit dem Kurzzeitkennzeichen sind zugelassen. In diesem Fall gelten jedoch die Einschränkungen des § 16a Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In jedem Fall muss das Kraftfahrzeug oder der Anhänger verkehrstauglich und verkehrssicher sein. Die Sicherheit des Fahrers und der anderen Verkehrsteilnehmer muss gewährleistet werden.
 

Welche Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen sind nicht erlaubt?

Die nicht bewilligten Fahrten mit den gelben Kennzeichen sind zunächst keine Frage für Polizei und Zulassungsbehörden. Vielmehr sind nachfolgende Fahrten vom Versicherer ausgeschlossen. Bei einem Unfall kann die Entschädigung des Versicherungsunternehmens verweigert werden oder es fordert seinen Regressanspruch gegenüber dem Fahrzeughalter.

Kfz-Versicherer schließen nachfolgende Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen durch die Versicherungsbedingungen aus:

  • Fahrten in ein Kriegsgebiet
  • Konvoi-Fahrten im Verband
  • Fahrten in einer Kolonne
  • Autokorsos
  • Fahrten innerhalb eines geschlossenen Verbands

Ebenso dürfen keine Fahrzeuge mit dem 5-Tages-Kennzeichen auf öffentlichen Straßen gefahren werden, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden. Siehe Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII zum § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
 

Kann ich ohne gültige Hauptuntersuchung mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Die Zulassungsstelle erteilt unter Auflagen die Genehmigung für das Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war.

Um die Zuteilung des gelben Kennzeichens zu erhalten, muss das Fahrzeug verkehrssicher sein und darf keine Gefahr für den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Der Halter des Fahrzeugs darf mit dem 5-Tages-Kennzeichen zu einer Prüfstelle oder in eine Werkstatt fahren. Im § 16a der FZV (Absätze 6 und 7) sind die Fahrten mit Fahrzeugen ohne TÜV festgelegt.

Weitere Informationen hierzu:
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV
 

Sind Auslandsfahrten erlaubt?

Vor einem Grenzschild von Luxemburg sind Kurzzeitkennzeichen zu sehen und symbolisiert, dass Fahrten in das Ausland damit nicht immer zulässig sind.
Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland sind
nur in bestimmte Länder über ein Abkommen zulässig.
Bild: © Björn Wylezich – Fotolia & Kfz-Serviceportal

Es ist möglich, für das Kurzzeitkennzeichen einen Auslandsschutz in Form einer Internationalen Versicherungskarte zu erwerben. Die ehemals grüne Karte zeigt an, in welchen Ländern der Versicherer den Versicherungsschutz übernimmt. Dadurch sind Schäden in diesen Ländern gedeckt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherungsdeckung keine Erlaubnis für die Einreise in diese Länder mit dem Kurzzeitkennzeichen bedeutet. Das Kurzkennzeichen ist ein nationales, in Deutschland gültiges Kennzeichen und kein Euro-Kennzeichen, das automatisch im Ausland anerkannt wird. Einige Staaten, wie Österreich, Italien, Dänemark und die Schweiz, haben offizielle Anerkennung für das Kurzzeitkennzeichen aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen. In anderen Ländern wird die Einreise jedoch oft untersagt und es gab bereits Fälle, in denen Fahrzeuge und Fahrer in Rumänien, Bulgarien und Ungarn festgesetzt wurden.

Weitere Informationen hierzu:
Das Ausfuhrkennzeichen im Detail
 

Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr für das Kurzzeitkennzeichen

Es ist sehr empfehlenswert, bei Auslandsfahrten die optionale Internationale Versicherungskarte zu erwerben. Der Halter sollte niemals ein Fahrzeug ohne den entsprechenden Auslandsschutz mit dem Kurzzeitkennzeichen in andere Länder überführen.

Auf der ehemals grünen Versicherungskarte sind alle Länder aufgeführt, in denen der Versicherer die Schadenshaftung übernimmt. Wenn ein Land gestrichen ist, hat das Versicherungsunternehmen kein Abkommen mit dem grünen Karten Büro des Landes und übernimmt keine Schadensregulierung in diesem Staat.

Eine Einreise ohne Auslandsschutz oder mit einem gestrichenen Land auf der Auslandsversicherungskarte ist grob fahrlässig und kann im Schadensfall große Probleme wie den Gefängnisaufenthalt für den Fahrer verursachen.

Weitere Informationen hierzu:
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (grüne Karte)
 

Darf ich das Kurzzeitkennzeichen im Ausland an ein Fahrzeug anbringen und fahren?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kfz-Kennzeichen und unterliegt deutschem Hoheitsrecht. Es darf daher nur an Fahrzeugen in Deutschland angebracht werden und ermöglicht, wenn das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat, das Fahren im gesamten Bundesgebiet. Teilweise sind auch Überführungsfahrten ins Ausland möglich.

Es ist jedoch unzulässig, die Kennzeichen im Ausland an einem Fahrzeug anzubringen und damit dort zu fahren oder das Fahrzeug nach Deutschland zu überführen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und ist in Deutschland und im Ausland strafbar.
 

Kann ich Umweltzonen mit dem Kurzkennzeichen befahren?

Vor Umweltzonen-Schild sind Kurzzeitkennzeichen zu sehen und symbolisiert, dass Fahrten in einer <a href=Umweltzone nur mit Sondergenehmigung zulässig ist.“/>
In manchen Städten ist das Befahren einer Umweltzone nur mit
einer Sondergenehmigung zulässig.
Bild: © Günter Kramer

Um in einer Umweltzone fahren zu dürfen, ist eine Feinstaubplakette erforderlich. Es gibt keine grüne Umweltplakette für das Kurzzeitkennzeichen. Früher war es zulässig, mit dem Kurzzeitkennzeichen in einer Umweltzone zu fahren, wie es mit einem H-Kennzeichen möglich ist, aber einige Bezirke haben dies geändert und es ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Wenn die eigene Garage oder die Werkstatt, in der das importierte Fahrzeug restauriert werden soll, sich in einem Niedrig-Emissions-Gebiet befindet, ist es oft erforderlich, eine Sondergenehmigung für das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Zum Beispiel erteilt die Stadt München eine Ausnahmegenehmigung für das Kurzzeitkennzeichen. Eine spezielle Plakette für die Umweltzone München kann gegen eine Gebühr von 50€ bei der Kurzzeitkennzeichenzulassung beantragt werden.

In anderen Verwaltungsbezirken ist das Befahren mit dem Kurzzeitkennzeichen jedoch problemlos möglich. Es empfiehlt sich, sich vor Fahrtantritt über die geltenden Vorgaben in seinem Bezirk zu informieren.
 

Darf man Ladung auf einem Anhänger mit Kurzzeitkennzeichen transportieren?

Es gibt spezielle, vergünstigte Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen für Anhänger, die alle Arten von Fahrzeuganhängern, einschließlich Pkw-Hänger, Auflieger für Sattelschlepper, Wohnwagen und Anhänger zum Transport von Pferden, Fahrzeugen und Booten, versichern.

Ein Kurzzeitkennzeichen kann für diese nicht motorisierten Fahrzeuge beantragt werden, um Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, aber sie dürfen keine Landungen transportieren. Es ist sinnvoll, beim Kauf zu überprüfen, ob der Anhänger technisch einwandfrei ist, aber es gibt Grenzen für einen Beladungstest.

Im Falle einer Fahrzeugkontrolle sollte der Fahrer eine plausible Erklärung für den Ladungstransport haben. Eine Anhänger-Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen deckt jedoch nur Schäden ab, die durch das Fahrzeug verursacht werden, und nicht Schäden, die durch die Ladung oder eine herabfallende Ladung verursacht werden.
 

Kann ich den Wohnwagen mit Kurzzeitkennzeichen für Urlaubsfahrten verwenden?

Urlaubsreisen mit dem Campingwagen, der auf ein Kurzzeitkennzeichen zugelassen wurde, sind nicht zulässig. Die Kennzeichen dürfen nur für Überführungs- und Probefahrten verwendet werden und Vergnügungsfahrten sind damit nicht gestattet.
 

Wer darf mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Kurzzeitkennzeichen sind an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und es gibt keinen eingetragenen Fahrerkreis wie bei herkömmlichen Kfz-Versicherungen. Die Kennzeichen werden auf einen spezifischen Halter ausgestellt und wenn jemand anderes das Fahrzeug fährt, sollte der Grund der Fahrt bei einer Fahrzeugkontrolle erklärt werden können, zum Beispiel der Kauf des Fahrzeugs und die Überführung nach Hause durch den neuen Besitzer.

Für den Kfz-Versicherer ist es unwichtig, wer das Auto fährt, solange der Fahrer einen gültigen Führerschein und die erforderliche Fahrerlaubnis für die Fahrzeugart hat und vollständig fahrtauglich ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Das Alter des Fahrers oder seine bisherige Fahrpraxis sind für die Versicherung nicht relevant. Auch für die Zulassungsbehörden ist es irrelevant, wer das Fahrzeug mit den Kurzzeitkennzeichen fährt.
 

Voraussetzungen zum Führen eines Kfz mit einem 5-TagesKennzeichen

Um ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen auf öffentlichen Straßen fahren zu können, gelten dieselben Anforderungen wie für jedes andere Fahrzeug im Straßenverkehr. Der Fahrer muss geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug zu lenken, darf nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen und muss einen gültigen Führerschein und eine für den Fahrzeugtyp gültige Fahrerlaubnis besitzen. Für das Ziehen von Anhängern ist die Klasse BE erforderlich, während für das Führen eines Lkws die Klassen C1, C1E oder CE benötigt werden.
 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Kurzzeitkennzeichen – Welche Vorteile hast du damit?
Laufzeit: 2:46 Minuten

 

Wie lange darf mit dem Kurzkennzeichen gefahren werden?

Ein Fahrzeug, das mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen ist, kann nur während der Geltungsdauer der Kurzzeitkennzeichen Versicherung auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die Geltungsdauer der 5-Tage-Kennzeichen hängt von der Laufzeit der Versicherung ab: es gibt sie für einen Tag, drei Tage und fünf Tage.

Am rechten Rand des gelben Kennzeichens ist das Datum eingestanzt, bis zu dem das Fahrzeug haftpflichtversichert und das Überführungskennzeichen gültig ist. Nach Ablauf dieses Datums ist der Betrieb des Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz und ohne gültige Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr verboten und strafbar. Ebenso darf ein Fahrzeug mit abgelaufenen Kurzkennzeichen nicht auf öffentlichen Stellplätzen abgestellt werden.
 

Darf ich das Kurzzeitkennzeichen an anderen Fahrzeugen verwenden?

Eine Zulassungsgenehmigung für ein Kurzkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Fahrzeugdaten werden in den Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen eingetragen.

Früher konnte der Halter selbst die Fahrzeugdaten in den roten Fahrzeugschein eintragen, was zu Missbrauch führte, da manche Scheine nicht oder nur mit Bleistift ausgefüllt wurden und Schilder und Fahrzeugpapiere für ein anderes Fahrzeug verwendet wurden. Seit April 2015 ist dies nicht mehr möglich und das Kurzzeitkennzeichen darf nur für das zugelassene Fahrzeug verwendet werden.
 

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verleihen?

Ein 5-Tages-Kennzeichen kann an eine andere Person weitergegeben oder verschenkt werden. Allerdings darf diese Person die Nummernschilder nicht an einem Fahrzeug anbringen und verwenden. Stattdessen können die Schilder als dekoratives Element im Gartenhaus aufgehängt werden.

Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, ist das Kurzzeitkennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Autokennzeichen dürfen nur für das Fahrzeug verwendet werden, für das sie bei der Zulassung genehmigt wurden.
 

Kann ich die gelben Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe legen?

Ein Kurzzeitkennzeichen liegt auf dem Armaturenbrett hinter der Windschutzscheibe. Das ist nicht erlaubt, das Kennzeichen muss ordnungsgemäß montiert sein.
Das Kurzzeitkennzeichen muss ordnungsgemäß montiert sein.
Bild: © Günter Kramer

Wenn ein Fahrzeug kurzzeitig zugelassen wird, ist diese Kurzzeitzulassung auf maximal fünf Tage beschränkt. Einige Fahrzeughalter möchten möglicherweise vermeiden, die Kennzeichen dauerhaft am Fahrzeug anzubringen.

Die Vorschriften zur Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen, einschließlich der Kurzzeitkennzeichen, sind jedoch in § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgelegt. Es reicht nicht aus, das Kennzeichen lediglich gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Es muss in Übereinstimmung mit den Vorschriften am Fahrzeug befestigt werden.
 

Fazit: Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist Vieles, aber nicht Alles möglich

Die Zulassung für ein Kurzkennzeichen ist kostengünstig und wird schnell genehmigt. Mit diesem Kennzeichen können Fahrten, die normalerweise nur mit einem Fahrzeuganhänger möglich wären, auch mit dem Auto selbst durchgeführt werden. Die gelben Kennzeichen eignen sich besonders gut für das Überführen bei einem Fahrzeugkauf oder für Fahrten ohne TÜV zur Prüfstelle oder zur Werkstatt.

Wenn man sich an alle Vorgaben für das Überführungskennzeichen hält, muss man keine Strafen befürchten. Anderenfalls drohen bei Verstößen gegen die StVO, FZV und StVZO Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis und in manchen Fällen auch Gefängnisstrafen im Ausland.
 

Rechtsgrundlagen zum Kurzzeitkennzeichen

 

 

Downloads und Formulare

Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen

 

Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer

 

Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste

 

Kaufvertrag Auto Muster

 

Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.

 

Weitere interessante Themen zum Kurzzeitkennzeichen

Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Frühjahr 2024.
Inhalte dieser Website dürfen für KI-Antworten und -Training nur mit Quellenangabe verwendet werden.