Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen eignen sich für verschiedene Fahrten von der Überführung bis zur Fahrt in die Werkstatt. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn ein Fahrzeug nicht angemeldet ist oder aufgrund einer saisonalen Zulassung aktuell nicht gefahren werden darf. In diesen Fällen ist das Kurzkennzeichen eine ideale und kostengünstige Lösung. Die Kosten dafür sind gering, das Fahrzeug ist versicherungstechnisch abgesichert und für die geplanten Fahrten ist ausreichend Zeit, da das Kurzzeitkennzeichen als 1 Tages Kennzeichen, 3 Tages Kennzeichen oder 5 Tages Kennzeichen verfügbar ist.
Vom Kurzzeitkennzeichen profitieren jedoch nicht nur Fahrzeugkäufer, sondern auch die Verkäufer eines Fahrzeugs.
In unserem Ratgeber informieren wir ausführlich über das Thema Kurzzeitkennzeichen, die Besonderheiten dieses Kennzeichens, seine Gültigkeitsdauer, die Voraussetzungen für die Beantragung und die anfallenden Kosten sowie auf wichtige Details, auf die zu achten ist.
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- Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
- Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?
- Kurzzeitkennzeichen – was ist erlaubt?
- Darf ich damit ins Ausland fahren?
- Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
- Kann ich damit auch ohne TÜV fahren?
- Welche Versicherung benötige ich dafür?
- Was kosten Kurzzeitkennzeichen?
- Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung?
- Leserfragen
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads und Formulare
Als Experten wissen wir, was erlaubt und was verboten ist und was für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigt wird.
Auf anderen Webseiten finden wir immer wieder falsche Informationen. Leider werden diese falschen Angaben auch von großen Portalen und manchen Versicherern verbreitet. Wir möchten Sie bitten, Angaben auf anderen Webseiten mit großer Vorsicht und Skepsis zu betrachten. Viele unserer Kunden haben den Informationen vertraut und wurden von Behörden eines Besseren belehrt.

Bild: © Günter Kramer
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig und darf ausschließlich zur Überführung eines Fahrzeugs bis nach Hause, für Probefahrten oder für die Fahrt in die Werkstatt und zur Hauptuntersuchung genutzt werden. Kurzkennzeichen sind maximal fünf Tage gültig und sie sind fahrzeuggebunden. Dadurch unterscheiden sich die gelben Nummernschilder deutlich vom roten Händlerkennzeichen.
Diese roten Kennzeichen werden an Autohändler und Werkstätten ausgegeben und dürfen von Privatpersonen nicht genutzt werden. Sie sind häufig bis zu einem Jahr und für alle Fahrzeuge gültig, mit denen im Namen der Werkstatt oder des Händlers Probe-, Test- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden.
Bis 1998 war die Überführung von Kraftfahrzeugen oder eine Probefahrt nur mit dem roten Händlerkennzeichen möglich. Dadurch waren der Gebrauchtwagenkauf aus privater Hand sowie Probefahrten und die oft erforderliche Überführung kompliziert, sofern sich das Fahrzeug in einem anderen Landkreis oder Bundesland befand. Mit der Einführung des Kurzkennzeichens wurde der private Kauf von Fahrzeugen an weiter entfernten Standorten deutlich vereinfacht. Denn nun waren Käufer und Verkäufer von Händlern unabhängig und eine Überführung durch einen Dienstleister war nicht mehr erforderlich.
Bis 2015 waren für das gelbe Kennzeichen weder die Fahrzeugpapiere erforderlich, noch musste das Auto oder Motorrad eine gültige TÜV-Plakette aufweisen. Die erforderlichen Daten wurden vom Fahrzeugkäufer selbst in den roten Fahrzeugschein eingetragen. Seit den Änderungen im April 2015 sind die Anforderungen deutlich höher. Handelt es sich beim Antragsteller des Kurzzeitkennzeichens nicht um den bisher eingetragenen Fahrzeughalter, ist ein Kaufvertrag erforderlich. Zusätzlich sind noch verschiedene andere Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung, die elektronische Versicherungsbestätigung bis hin zum Personalausweis erforderlich.
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt davon ab, ob es sich um ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen handelt, den Fahrzeugtyp (Pkw, Lkw) und dem Wohnsitz des Antragstellers.
Welche Vorteile hat das Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen, auch als gelbe Kennzeichen bezeichnet, erleichtern nicht nur den Autokauf bei weiter entfernten Anbietern, sondern bieten noch weitere Vorteile.
- Kostengünstige und unkomplizierte Anmeldung
- Probefahrten mit bereits abgemeldeten Fahrzeugen möglich
- Fahrzeug kann vor Verkauf abgemeldet werden – reduziert Risiko des Verkäufers
- Gültig für die Fahrt zur Werkstatt oder zu einer Prüfstelle mit abgemeldetem Fahrzeug oder Importfahrzeug
- Auf Saisonkennzeichen angemeldete Fahrzeuge können außerhalb der Saison zur Werkstatt gefahren werden oder im Falle eines Verkaufs sind Probefahrten möglich
Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches und nationales Kennzeichen für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger. Es gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung und darf nur für das in den Fahrzeugpapieren genannte Kfz verwendet werden.
Das Kurzkennzeichen besteht aus vier Elementen:
- Der erste Buchstabe ist das Ortskennzeichen
- Neben dem Ortskennzeichen befindet sich eine blaue Stempelplakette, das sogenannte Siegel
- Neben dem Siegel befindet sich eine fünf- oder sechsstellige Nummer. Diese beginnt entweder mit 03 oder 04
- Am rechten Rand ist das Enddatum der Gültigkeit des Kennzeichens eingeprägt. Oben steht der Tag, darunter der Monat und ganz unten das Jahr
Für Autos, Lkws, Transporter und Anhänger ist das sogenannte gelbe Nummernschild im Querformat angefertigt. Für Motorräder ist das Tageskennzeichen auf die für Motorräder typischen Formate abgestimmt.
Kurzzeitkennzeichen – was ist erlaubt?
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeugbezogen und der Antragsteller darf damit ausschließlich Fahrten unternehmen, für die es bestimmt ist. Dazu gehören in erster Linie die Überführung des Fahrzeugs vom aktuellen Standort zu Ihnen nach Hause sowie Probefahrten. Private Fahrten wie zum Einkaufen oder zur Arbeitsstelle sind mit dem Tageskennzeichen nicht erlaubt.
Besitzt das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, gilt das Kurzkennzeichen nur für die direkte Fahrt vom Abholort zu einer Prüfstelle, die im gleichen Bezirk wie die Zulassungsstelle liegt oder in einem angrenzenden Bezirk. Stellen die Prüfer Mängel fest, die weder als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft sind, ist die Weiterfahrt mit dem Tageskennzeichen zur nächsten Werkstätte möglich, um die Mängel zu beheben.
Sobald die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens abgelaufen ist, darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Raum bewegt noch abgestellt werden.
Kurzkennzeichen – wer darf fahren?
Obwohl die Versicherung keinerlei Einschränkungen vorgibt, wer ein Fahrzeug mit Tageskennzeichen lenken darf, gibt der Gesetzgeber hier eindeutige Regelungen vor und nur die als Fahrzeughalter eingetragene Person darf das Fahrzeug mit Überführungskennzeichen fahren.
Allerdings werden in der Praxis auch andere Fahrer als der eingetragene Fahrzeughalter toleriert. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag mit an Bord ist und vorgelegt werden kann. Allerdings handelt es sich um eine Duldung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle eine andere als die eingetragene Person eventuell nicht toleriert wird.
Der wichtigste Punkt ist mit Sicherheit das versicherungsrechtliche Thema. Unter diesem Aspekt ist es unerheblich, wer das Fahrzeug im Schadensfall lenkt. Vorausgesetzt, der Fahrzeuglenker besitzt eine gültige Fahrerlaubnis und ist geistig und körperlich in der Lage, das Fahrzeug zu lenken und am Verkehrsgeschehen teilzunehmen.
Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Da es sich beim Kurzzeitkennzeichen um ein nationales und kein EU-Kennzeichen handelt, gilt für die Fahrt mit Kurzkennzeichen ins Ausland besondere Vorsicht. Eine wirksame und gegenseitige Vereinbarung zur Anerkennung von Tageskennzeichen besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark sowie der Schweiz.
Alle anderen Länder verfahren sehr unterschiedlich mit dieser Situation. Laut Erfahrungsberichten verweigerten Belgien, Frankreich und Luxemburg die Einreise mit deutschem Kurzzeitkennzeichen. Diese Probleme gab es auch in Rumänien, Bulgarien und Ungarn. In allen Fällen reichten die Konsequenzen von der Verweigerung der Einreise über hohe Geldbußen bis zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Obwohl Versicherungen für das Überführungskennzeichen eine Grüne Versicherungskarte ausstellen, bedeutet dies nur, dass alle mit diesem Fahrzeug verursachten Schäden gedeckt sind. Es heißt nicht, dass das Tageskennzeichen in allen Ländern anerkannt wird.
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Die gelben Nummernschilder sind als Tageskennzeichen, 3 Tage Kennzeichen oder 5 Tage Kennzeichen erhältlich. Daraus ergibt sich für das Überführungskennzeichen die maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen. Die Auswahl verschiedener Gültigkeitszeiträume kann jedoch durch die regionale Zulassungsbehörde eingeschränkt werden, indem ausschließlich 5 Tages Kennzeichen ausgegeben werden. Auf die Ausgabe von Tageskennzeichen oder 3 Tages Kennzeichen wird aus Gründen der Vereinfachung verzichtet.
Bei Versicherern ist der fünftägige Versicherungsschutz für Kurzzeitkennzeichen, unabhängig von der tatsächlichen Gültigkeit des Kurzkennzeichens, einstweilen Standard. Mit Ablauf der Gültigkeit des Kennzeichens erlischt der Versicherungsschutz automatisch und das Fahrzeug darf im öffentlichen Raum nicht mehr bewegt oder abgestellt werden. Eine Entwertung des Fahrzeugscheins und der Kennzeichen ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Wie kann ich ein Auto ohne TÜV überführen?
Die Überführung eines Fahrzeugs ohne gültige TÜV-Plakette ist nicht möglich. In diesem Fall darf zwar ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden und es wird auch zugeteilt. Allerdings ist nur die Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle erlaubt. Diese kann sich im Zulassungsbezirk befinden oder maximal im angrenzenden Zulassungsbezirk, in dem das Kurzkennzeichen beantragt wurde. Die Überführung selbst ist erst mit gültiger TÜV-Plakette möglich.
Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erfordert.
Stellt die Prüfstelle Mängel fest, die behoben werden müssen, ist die Fahrt auf direktem Weg in die Werkstatt erlaubt. Dabei sollte immer der Nachweis für den mit der Werkstatt oder der Prüfstelle vereinbarten Termin mitgeführt werden, um die Rechtmäßigkeit der Fahrt im Fall einer Verkehrskontrolle zu bestätigen.
Brauche ich eine eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen?
Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Da der Antragsteller das Kurzzeitkennzeichen nur gegen Nachweis des Versicherungsabschlusses erhält, benötigt er die eVB-Nummer.
Diese generiert das Versicherungsunternehmen beim Versicherungsabschluss über das eVB-System der GDV DL. Die für das Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle erhält diese Information, indem sie über ein gesichertes Datenaustauschverfahren Zugriff auf die eVB-Nummer und die zum Fahrzeug hinterlegten Daten besitzt.
Besonders komfortabel ist der Online-Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Kurzkennzeichen als Alternative zum Abschluss im Versicherungsbüro. In diesem Fall wird die eVB-Nummer innerhalb weniger Minuten per SMS oder E-Mail an den Versicherungsnehmer übermittelt.
Immer mehr Versicherer bieten nur mehr einen fünf Tage gültigen Versicherungsschutz an. Allerdings gibt es kostengünstige Angebote für einen bis drei Tage, sofern diese Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens für den Käufer ausreicht.
Kurzzeitkennzeichen – wer ist versichert?
Für Kurzzeitkennzeichen schließen Antragsteller eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung mit dem für die Kfz-Haftpflicht üblichem Deckungsbereich ab. Der Abschluss einer Voll- oder Kaskoversicherung oder einer Insassen-Unfallversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.
Im Falle eines Unfalls mit Fahrzeugen mit Überführungskennzeichen ist daher nur der Schaden des Unfallgegners gedeckt. Nicht jedoch der Schaden am eigenen Fahrzeug oder durch den Unfall verursachte Verletzungen und deren Folgen, die Insassen des Fahrzeugs erleiden.
Was kosten Kurzzeitkennzeichen?
betragen bundesweit 13,10 Euro.
Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen sind gering. Ein Grund, weshalb sie in den unterschiedlichsten Situationen von der Überführung bis zur Test- oder Probefahrt so beliebt sind.
Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle werden bundesweit 13,10 Euro, die sich wie folgt zusammensetzen:
- 10,20 Euro – Grundgebühr für Kurzzeitkennzeichen
- 2,60 Euro – Erfassungsgebühr Kraftfahrt Bundesamt
- 0,30 Euro – blaues Siegel
Weitere Kosten fallen für die Kennzeichen und die erforderliche Versicherung an. Diese Kosten sind Durchschnittswerte und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter und Hersteller der Schilder.
- 15 Euro – ein Satz Kennzeichen
- 35 Euro – fünftägiger Versicherungsschutz
In Summe ergeben sich durchschnittliche Kosten von 63,10 Euro, sofern sich die Antragsteller für ein günstiges Versicherungsangebot entscheiden. Die Preise für den fünftägigen Versicherungsschutz bewegen sich in einem sehr weiten Feld von 30 bis 150 Euro.
Kurzzeitkennzeichen Zulassungsstelle – Voraussetzungen für die Zuteilung
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt nicht zugelassen sein, allerdings gibt es eine Ausnahme. Diese gilt für Fahrzeuge mit nzeichen/saisonkennzeichen/“ title=“Saisonkennzeichen ausführlich beschrieben und erklärt“>Saisonkennzeichen. Für diese dürfen Fahrzeughalter außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Ansonsten benötigt der Antragsteller die dafür erforderlichen Unterlagen, wobei es Einschränkungen für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens gibt, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung keine gültige Hauptuntersuchung besitzt. In diesem Fall darf das Kennzeichen nicht für die Überführung genutzt werden, sondern ausschließlich für die Fahrt vom aktuellen Standort auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle und Werkstatt innerhalb des für das Fahrzeug verantwortlichen Zulassungsbezirkes oder in einem angrenzenden Bezirk.
Kurzkennzeichen – wo muss ich es beantragen?
Es gibt mehrere Wege, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Besitzt ein Käufer vor der Abholung des Fahrzeugs noch keinen Kaufvertrag, wird das 5-Tages-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt, bei der das Fahrzeug bis zuletzt gemeldet war.
Alternativ kann das Kurzkennzeichen mit Kaufnachweis bei der Zulassungsstelle des aktuellen Fahrzeugstandortes beantragt werden, sofern dieser Standort von der Zulassungsstelle abweicht, bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Besitzt der Käufer eines Fahrzeugs den Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere, kann er das Kurzzeitkennzeichen bereits vor der Abholung bei der Zulassungsstelle Wohnort-Bezirk beantragen.
Die Antragstellung für das Kurzzeitkennzeichen kann bei folgender Zulassungsbehörde erfolgen:
- Im Zulassungsbezirk des Antragstellers
- Am Standort des Fahrzeuges
Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist oder über ein Saisonkennzeichen angemeldet ist, das zum aktuellen Zeitpunkt den Betrieb des Fahrzeugs nicht erlaubt. Sind diese Kriterien erfüllt, ist als Nachweis für den Abschluss einer aktuell gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung immer eine eVB-Nummer erforderlich.
Sobald die eVB-Nummer übermittelt wurde, kann das Kurzkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Dafür sind verschiedene Unterlagen wie Personalausweis, Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigungen, eventuell vorhandene CoC-Papiere und oft auch der Kaufvertrag erforderlich.
Ist der Käufer im Falle eines Fahrzeugkaufs bei der Antragstellung für das Kurzzeitkennzeichen noch nicht im Besitz der Fahrzeugpapiere, reichen eventuell auch Kopien davon. Dies gilt jedoch nicht für alle Zulassungsbezirke.
Wer kann Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Antragsteller für gelbe Nummernschilder kann der aktuelle und in den Fahrzeugpapieren eingetragene Fahrzeughalter sein oder der Käufer beantragt die Überführungskennzeichen im Falle eines Fahrzeugverkaufs. Wer die Kurzzeitkennzeichen beantragt, hängt von der aktuellen Situation und vom Verwendungszweck an.
Handelt es sich um ein Überführungskennzeichen, ist die Beantragung durch den Käufer oft sinnvoll. Soll das abgemeldete Fahrzeug nicht verkauft werden, sondern repariert und zur HU, beantragt beispielsweise der aktuelle Fahrzeughalter das Kurzkennzeichen.
Im Rahmen eines Fahrzeugkaufs sollte der Käufer auf jeden Fall den Kaufvertrag mitnehmen. So kann der vorherige Fahrzeughalter eindeutig als Verkäufer identifiziert werden.
Wie schnell bekommt man ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens nimmt nur sehr wenig Zeit in Anspruch. Allerdings kommt es auf den Zulassungsbezirk an und wie stark belastet die Mitarbeiter sind. In einem Zulassungsbezirk dauert der gesamte Vorgang bis zu den fertigen Kennzeichen nur eine Stunde. In anderen Zulassungsstellen mit sehr hoher Frequenz ist für den Antrag auf Kurzkennzeichen zwingend ein Termin erforderlich, der erst Tage oder Wochen später möglich ist.
Eine zeitsparende Alternative sind Zulassungsdienste. Diese übernehmen die Aufgaben der Antragsteller und besorgen die Kurzzeitkennzeichen pünktlich zum vereinbarten Termin. Wichtig ist in diesem Fall die vom Auftraggeber unterschriebene Vollmacht.
Was braucht man für Kurzzeitkennzeichen?
gleichen Unterlagen, wie für eine normale Kfz-Anmeldung.
Unterschied ist, für das Kfz muss nicht zwingend eine
gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden.
Für die Beantragung der gelben Kennzeichen muss vor der Antragstellung die Kurzzeit-eVB besorgt werden. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Kurzzeitkennzeichen müssen zudem nachfolgende Unterlagen zur Bearbeitung des Vorgangs bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
- Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
- Verein: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
- Firmen, Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie
Unterlagen für Kfz-Versicherung
- Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung mittels Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) gem. § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen
Fahrzeugdokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Abmeldebescheinigung, falls diese ausgegeben wurde
- Ausländische Fahrzeugpapiere bei Importfahrzeugen
- Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist. (Gilt auch für ausländische Kennzeichen)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO, falls dieser noch gültig ist
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP), falls diese noch gültig ist
- Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung oder eines Kaufvertrags, falls der Antragsteller nicht letzte, eingetragene Halter ist oder das Fahrzeug importiert wurde
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung), falls diese vorliegt
- Eventuell Standortnachweis, wenn dieser nicht im Wohnbezirk des Antragstellers liegt
Sobald die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde, erhält der Antragsteller einen Zahlungsnachweis und die Information über die zugeteilte Kennzeichenkombination. Mit dieser können bei einem Schilderladen in der Nähe des Straßenverkehrsamts die Kennzeichen angefertigt werden.
Die gelben Kennzeichenschilder werden mit dem Nachweis der entrichteten Antragsgebühren bei der Ausgabestelle der Zulassungsstelle vorgelegt. Dort werden die blauen Siegel-Plaketten auf den Schildern angebracht und der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ausgehändigt.
Vollmacht Kurzzeitkennzeichen
Sofern es aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, das Kurzzeitkennzeichen selbst zu beantragen, kann dies eine dritte Person oder ein professioneller Zulassungsdienst übernehmen. In diesem Fall ist eine korrekt ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht erforderlich.
Es reicht eine formlose Vollmacht, in der jedoch alle wichtigen Daten wie die Dauer des Kurzzeitkennzeichens, Name und Anschrift des Vollmachtgebers sowie die persönlichen Daten der bevollmächtigten Person enthalten sind. Bei Bedarf kann der Auftraggeber die Vollmacht zeitlich befristen. Mit der Unterschrift bestätigt der Vollmachtgeber die Bevollmächtigung der genannten Person oder des beauftragten Dienstleisters.
Kurzzeitkennzeichen online
Obwohl seit Januar 2015 die Fahrzeugzulassung internetbasiert durchgeführt werden kann, ist die persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle weiterhin erforderlich, wenn es sich um die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen handelt.
Trotzdem gibt es bestimmte Erleichterungen wie den Abschluss der Versicherung und die Übermittlung der damit verbundenen eVB-Nummer. Eine Aufgabe, die heute schnell und komfortabel online erledigt wird. Innerhalb von zwei Minuten erhält der Antragsteller die erforderliche eVB-Nummer.
Als Alternative zur persönlichen Beantragung der Kurzkennzeichen gibt es darauf spezialisierte Dienstleister, die der Antragsteller online beauftragt. Zumeist treffen die gelben Nummernschilder innerhalb eines Tages mittels Express-Lieferung ein. Diese praktische Dienstleistung ist kostengünstig und spart wertvolle Zeit.
Woher bekomme ich die Kennzeichenschilder?
In unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle, oft sogar im gleichen Gebäude, befindet sich immer mindestens ein Schilderladen, oft sind es sogar mehrere im nahen Umfeld. Nach der Beantragung bei der Zulassungsstellte sind alle Unterlagen vorhanden, die für die Herstellung der gelben Kennzeichenschilder erforderlich sind. Die Wartezeit auf die Schilder ist gering. Daher ist es sinnvoll, die Schilder unmittelbar im Anschluss an den Termin in der Zulassungsstelle anfertigen zu lassen.
Mit der Bestellung der Kennzeichen im Internet geht wertvolle Zeit verloren. Immerhin beginnt die Gültigkeit der gelben Kennzeichen mit der Aushändigung der Papiere durch die Zulassungsstelle. Die Ersparnis ist zumeist minimal und bewegt sich bei zwei Schildern im Bereich von ein bis zwei Euro.
Zulassungsdienst Kurzzeitkennzeichen
Die ideale Lösung für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen ist ein Zulassungsdienst. Diese Dienstleister erhalten in den Zulassungsstellen täglich eigene Termine und besorgen die erforderlichen Kennzeichen innerhalb kurzer Zeit. Die Kosten dafür sind gering, die Beauftragung eines solchen Dienstes spart wertvolle Zeit und vor allem in größeren Städten geht die Antragstellung aufgrund der zum Teil sehr langen Wartezeiten für Privatpersonen deutlich schneller.
Der Zulassungsdienst erhält die erforderlichen Papiere und eine Vollmacht und der Auftraggeber wartet entspannt auf die benötigten Kurzzeitkennzeichen.
Laufzeit: 2:46 Minuten
Weitere Leserfragen
Muss Kfz-Steuer für das Kurzzeitkennzeichen bezahlt werden?
Anders als bei einem herkömmlichen Euro-Kennzeichen oder bei der Zulassung auf das Ausfuhrkennzeichen, ist die Zulassung auf das Kurzkennzeichen nicht steuerpflichtig. Es muss keine Kfz-Steuer entrichtet werden.
Brauche ich eine Umweltplakette für das Kurzzeitkennzeichen?
Im Normalfall darf ein Fahrzeug mit dem 5-Tages-Kennzeichen auch in Umweltzonen ohne Feinstaubplakette gefahren werden. Einige Städte erlauben diese Fahrten jedoch nur mit Sondergenehmigungen. Die Stadt München erhebt für die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzonen mit dem Kurzzeitkennzeichen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.
Lohnt sich der Kauf der Schilder im Internet?
Die Kurzkennzeichen haben nach Zuteilung eine begrenzte Nutzungsdauer von maximal 5 Tagen. Bei einem Schilderkauf im Internet verliert der Antragsteller wertvolle Zeit durch die postalische Zustellung. Zudem muss die Zulassungsstelle die blauen Siegel auf den Schildern anbringen. Der Fahrzeughalter muss daher erneut zur Behörde. Die möglichen Kostenersparnis durch einen Onlinekauf der Schilder lohnt sich nicht.
Welche Unterschiede gibt es vom Kurzkennzeichen zum Ausfuhrkennzeichen?
Ausfuhrkennzeichen werden zur Fahrzeugüberführung ins Ausland verwendet. Diese Kennzeichen sind international anerkannt und haben einen roten Balken am rechten Schilderrand. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen werden aus dem Deutschen Fahrzeugregister gelöscht. Für eine Wiederzulassung in Deutschland muss ein Vollgutachten erstellt werden. Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands ideal.
Was ist der rote Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen?
Bis zum April 2015 wurden die gelben Kennzeichen mit einem roten Fahrzeugschein ausgegeben. Der Fahrzeughalter konnte darin selbst die Fahrzeugdaten eintragen. Es wurde viel Missbrauch damit betrieben und teilweise mehrere Fahrzeuge nacheinander mit dem gleichen Kurzzeitkennzeichen überführt. Die Fahrzeugdaten wurde mit Bleistift in den roten Fahrzeugschein eingetragen, danach wieder gelöscht und die Daten eines anderen Autos darin vermerkt.
Müssen die Kennzeichen nach Ablauf bei der Zulassungsstelle entwertet werden?
Die Kurzzeitkennzeichen haben eine begrenzte Geltungsdauer, welche am gelben Schildrand abzulesen ist. Nach Ablauf verlieren die gelben Kennzeichen und der Fahrzeugschein automatisch ihre Rechtsgültigkeit. Sie müssen nicht von der Zulassungsstelle entwertet oder der Behörde zurückgegeben werden. Es ist jedoch sinnvoll, die Entwertung selbst vorzunehmen.
Fazit: Das Kurzzeitkennzeichen ist ideal für abgemeldete Fahrzeuge
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, ist weder der Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs erforderlich. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Auto, Motorrad oder der Anhänger aktuell nicht angemeldet sind oder über ein Saisonkennzeichen (außerhalb des Betriebszeitraums) verfügen. Kurzkennzeichen sind eine hervorragende und kostengünstige Lösung für die einfache Überführung von Fahrzeugen, für Test- und Probefahrten oder für die Fahrt zur Werkstatt, sofern das Fahrzeug abgemeldet ist oder eine saisonale Betriebserlaubnis besitzt.
Die Beantragung erfolgt über die Zulassungsstelle mit dem Nachweis des Versicherungsschutzes durch die eVB-Nummer und die erforderlichen Unterlagen. Wobei die Kurzzeitkennzeichen nicht zwangsläufig selbst beantragt werden müssen. Oft geht es mit speziellen Dienstleistern, sogenannten Zulassungsdiensten, deutlich schneller. Diese arbeiten kostengünstig und sparen wertvolle Zeit und besonders komfortabel ist, dass viele dieser Dienstleister online beauftragt werden können.
Rechtsgrundlagen zum Kurzzeitkennzeichen
- § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- § 8 Zuteilung von Kennzeichen
- § 23 Versicherungsnachweis
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Weblinks
- Zulassungsstelle Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
- Auto Kaufvertrag
Downloads und Formulare
Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen
- Vordruck Vollmacht für Kfz-Zulassung
- Vollmacht Zulassungsstelle Formular für eine Firma
- Kfz-Zulassung Vollmacht (Geschlechtergerecht)
- Vollmacht Straßenverkehrsamt für Firmen (Geschlechtergerecht)
- Zulassungsvollmacht (Geschlechtsneutral)
- Zulassungsstelle Vollmacht für Firmen (Geschlechtsneutral)
Einwilligungserklärung für Minderjährige
Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer
Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste
- Checkliste für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Zulassung Unterlagen Checkliste für Importfahrzeuge
- Unterlagen Checkliste für das H-Kennzeichen Zulassung
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste für die Fahrzeuganmeldung (Allgemein)
- Allgemeine Unterlagen Checkliste für verschiedene Zulassungsvorgänge
Kaufvertrag Auto Muster
- Kaufvertrag Auto
- Auto Kaufvertrag (Geschlechtergerecht)
- Kaufvertrag Auto privat (Geschlechtsneutral)
Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.
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Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.
Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Frühjahr 2024.