Zulassung mit Wechselkennzeichen – so einfach geht es
Kaufanreiz für neue Fahrzeuge und gleichzeitige Förderung des Umweltschutzes – so lautete die Vision, der sich die Politik mit der Einführung des Wechselkennzeichens widmen wollte. Vor allem in Ballungsgebieten sollten Niedrigenergiefahrzeuge und Elektroautos für bessere Luft sorgen. Kein Wunder, dass die Automobillobby diese Idee unterstützte, zogen doch Ende 2011 beinahe drei Viertel der deutschen Autofahrer zumindest in Erwägung, einen Zweit- oder Drittwagen zu kaufen. Für Ernüchterung sorgte alsbald, dass die Einführung des Wechselkennzeichens 2012 nicht die erhofften steuerlichen Vergünstigungen mit sich brachte. Dennoch punktet das auswechselbare Nummernschild bei etlichen Gelegenheiten als echte Alternative zum Saisonkennzeichen. Welche Voraussetzungen es für die Zulassung auf das Wechselkennzeichen gibt und wie es beantragt wird, zeigt dieser Artikel im Detail.
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- Was ist ein Wechselkennzeichen?
- Welche Voraussetzungen gibt es?
- Welche Fahrzeuge bekommen es?
- Welche Kennzeichenkombinationen gibt es?
- Was sind die Vorteile bei der Kfz-Versicherung?
- Gibt es steuerliche Vorteile?
- Kenn ein Wunschkennzeichen reserviert werden?
- Wo muss es beantragt werden?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kann der Antrag Online gestellt werden?
- Was kostet das Wechselkennzeichen?
- Wo muss das ruhende Fahrzeug abgestellt werden?
- Leserfragen
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
- Downloads
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Mit einem Wechselkennzeichen können seit 01. Juli 2012 zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit ein- und demselben Nummernschild gefahren werden – allerdings nicht zur selben Zeit.
Wie viele Fahrzeuge können mit dem Wechsel Kfz-Kennzeichen gefahren werden?
Während in Österreich eine Zulassung mit demselben Wechselkennzeichen bis zu drei Fahrzeuge einer Klasse erfolgen kann, gibt es in Deutschland nur für zwei Autos ein Kennzeichen. Diese müssen derselben Fahrzeugklasse angehören, jedoch nicht derselben Fahrzeugart.
Wie viele Zulassungen mit dem Wechselkennzeichen gibt es?
Anders als für die Saison-Kennzeichen, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine gesonderte Statistik über die Bestand- und Zulassungszahlen für die Wechselnummernschilder geführt. Eine Zulassung mit Wechselkennzeichen ist im Grunde eine normale Kfz-Zulassung.
Die Anzahl der Wechselkennzeichenzulassungen ist jedoch sehr überschaubar und erreichen nur einen geringen Prozentsatz im Vergleich zu den Bestandszahlen für Saisonkennzeichen. Durch zu wenig Vorteile und Vergünstigungen wurde das eigentliche Ziel teilweise verfehlt.
Welche Vorteile hat die Zulassung auf Wechselkennzeichenschilder?

hat, kann für beide Fahrzeuge das
Wechselkennzeichen nutzen.
Bild: © Günter Kramer
Ursprünglich stand in Deutschland eine Regelung zur Debatte, nach der ähnlich wie beim österreichischen Modell Steuern und Versicherungsbeiträge nur für das höherwertige Fahrzeug anfallen. Unser Gesetzgeber konnte sich dazu jedoch nicht durchringen – aktuell müssen für beide Fahrzeuge Steuern in voller Höhe gezahlt werden. Prinzipiell gilt das Gleiche für die Kfz-Versicherung; allerdings lohnt sich hier ein Preis-Leistungs-Vergleich. Üblich sind Rabatte, die berücksichtigen, dass immer nur eines der beiden Fahrzeuge fährt. In welchen Fällen aber lohnt sich die Zulassung mit Wechselkennzeichen?
Wer zwei Fahrzeuge – zum Beispiel Wohnmobil und PKW – nach Belieben nutzen möchte und über eine private Parkmöglichkeit verfügt, sollte ein Wechselkennzeichen in Erwägung ziehen. Anders als das Saison Kennzeichen verliert es seine Gültigkeit nicht zu einem bestimmten Termin.
Ähnlich verhält es sich mit einem Oldtimer als Zweitwagen: Das gute Stück steht ja meistens wohlbehütet in der Garage, kann aber mit einem Wechsel-Nummernschild jederzeit zum Einsatz kommen.
Für Besitzer eines Zugfahrzeugs und mehrerer, verschiedener Hänger unter 750 Kilogramm ist ein Wechselkennzeichen ebenfalls eine Option. Das Gleiche gilt für Firmenflotten, wenn ein Teil der Unternehmensfahrzeuge die meiste Zeit stillsteht.
Ist das Saisonkennzeichen die bessere Alternative zum Wechselnummernschild?
Beide Kennzeichenarten haben ihre Vor- und Nachteile. In wie weit man Beide miteinander vergleichen kann, ist vom jeweiligen Bedarfsfall abhängig.
Das Kennzeichen für einen bestimmten Saisonzeitraum kann pro Zulassung nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Unter Umständen benötigt der Halter das Auto nur in den Sommermonaten und fährt die restliche Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Oldtimer, Motorräder und Cabrios macht es wenig Sinn, dass diese in den Wintermonaten gefahren werden. Daher muss kein ganzjähriger Zugriff auf das Fahrzeug möglich sein. Es gibt einen festgelegten Zeitraum, in welchem das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geparkt und bewegt werden darf. Außerhalb der angemeldeten Saison muss das Kfz auf einem privaten Stellplatz geparkt werden. Die Kosten für die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung sind nur für den angemeldeten Zeitraum zu erbringen.
Für die Wechselkennzeichenschilder entfällt dieser Kostenvorteil, da die Fahrzeuge ganzjährig angemeldet sind. Die Wechselkennzeichen Steuer bringt keine Vorteile und auch bei der Kfz-Versicherung lassen sich nur bedingt Kosten einsparen. Dafür jedoch kann der Fahrzeughalter uneingeschränkt das ganze Jahr wählen, mit welchem Auto er fahren möchte.
Wie sieht ein Wechselkennzeichen aus?
Ein Wechselkennzeichen besteht aus insgesamt sechs Teilen: zwei umsteckbaren Hauptnummernschildern sowie je zwei kleinen Schildern, die vorne und hinten fest am Fahrzeug montiert werden. Sie tragen TÜV-Plakette, Dienstsiegel der Kfz-Zulassungsstelle und Kennziffer des jeweiligen Fahrzeugs. Ist das Kennzeichen für ein historisches Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen zugelassen, so wird auf einem der kleineren Schildern der Buchstabe H zusätzlich angebracht. Dieser Kennzeichnung zeigt an, dass es sich hierbei um ein historisches Fahrzeug mit einer H-Zulassung handelt.

Bild: © Kfz-Serviceportal
Welche Wechselkennzeichen Voraussetzungen für die Zulassung gibt es?
Die Zulassung mit Wechsel-Nummernschild wird für zwei Fahrzeuge erteilt, wenn:
- beide Fahrzeuge die gleiche Fahrzeugklasse haben
(Details siehe Folgeabsatz) - sie auf den gleichen Halter zugelassen werden
- das gleiche Kennzeichenformat verwendet wird (ein- bzw. zweizeilige Kennzeichen)
- die gleiche Anzahl an Kennzeichenschilder pro Fahrzeug verwendet wird.
Obwohl Trikes und Quads in die Fahrzeugklasse L eingruppiert werden, ist eine Wechselkennzeichen Anmeldung nicht möglich. Für Quads werden zwei und für Trikes nur ein Kennzeichen ausgegeben. Bei Krafträdern und Quads besteht ebenso keine Möglichkeit auf die Anmeldung zum Wechselkennzeichen.
Beide Fahrzeuge müssen zulassungsfähige Fahrzeuge sein. Sofern es keine Neufahrzeuge sind, muss eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Bei vielen Zulassungsbehörden wird die Anmeldung auf Wechselkennzeichen verweigert, wenn es rückständige Gebühren und Auslagen gibt.
Welche Fahrzeuge können sich ein Wechselkennzeichen teilen?
Ein Wechselnummernschild kann von Fahrzeugen gemeinsam genutzt werden, wenn beide zu einer der folgenden Klassen zählen:
- Klasse M1: Fahrzeuge bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz
PKWs, Oldtimer, Wohnmobile (bis zu 3,5 Tonnen - Klasse L: Zwei-, dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Motorräder, Leichtkrafträder, Quads, Trikes - Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mit welchen Kennzeichen kann das Wechselnummernschild kombiniert werden?
Fahrzeuge mit dem normalen Eurokennzeichen können bei der Wechselzulassung miteinander zugelassen werden.
Die Kombination ist auch für Oldtimer mit einem H-Kennzeichen (Historisches Fahrzeug) sowie für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen) möglich. Das „H“ beziehungsweise „E“, die auf einem normalen Nummernschild rechts neben der Zahlenfolge stehen, befinden sich dann auf den fest am Fahrzeug montierten Abschnitten des Kennzeichens.
Lassen sich Wechselkennzeichen mit anderen Sonderkennzeichen kombinieren?
Nicht kombinierbar sind Kennzeichen zum Wechseln dagegen mit solchen, die eine begrenzte Nutzungsdauer anzeigen.
Eine Zulassung mit Wechselkennzeichen ist ausgeschlossen mit:
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
- rote Oldtimerkennzeichen (07-Kennzeichen)
Welche Versicherung benötigt man für die Zulassung auf die Wechselkennzeichen?
Entschließt sich ein Fahrzeughalter für zwei Autos ein Kennzeichen zu beantragen, so wird hierbei immer nur ein Fahrzeug bewegt. Das Zweite steht auf einem Privatgrundstück und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist dadurch sehr unwahrscheinlich. Oft handelt es sich bei mindesten einem Kfz um ein besonderes Schmuckstück in Form eines Oldtimers oder Cabrios. Der Halter achtet besonders auf das Kraftfahrzeug. Für diese Gegebenheiten bietet viele Versicherer besondere Rabatte für die Absicherung. Die Policen bzw. Prämien sind für die Zweitwagenversicherung zum Teil sehr günstig.
Bestand für das Zweitfahrzeug bisher keine Kfz-Versicherung, so weisen manche Versicherer dem neuen Kfz den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Erstfahrzeug zu. Man steigt dabei nicht mit 120% SFR ein.
Welche Vorteile hat die Zulassung mit Wechselkennzeichen auf die Kfz-Steuer?
Der Grundgedanke der Kostenersparnis, wurde bei der Kfz-Steuer leider nicht zur Zufriedenheit der Fahrzeughalter umgesetzt. Aus diesem Grund konnte sich das Sonderkennzeichen zum Wechseln bisher nicht richtig in Deutschland durchsetzen. Die Kfz-Steuer muss im vollen Umfang für beide Fahrzeuge entrichtet werden. Es gibt keine Steuervergünstigung für das Wechselkennzeichen.
Ist ein Fahrzeug oder auch Beide ein Hybrid- bzw. Elektroauto, so gibt es hierfür eine gesonderte Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Kann man ein Wunschkennzeichen für die Wechselkennzeichenzulassung reservieren?
Viele Zulassungsstellen bieten die Möglichkeit Wunschkennzeichen online zu reservieren. Möchte man jedoch ein gemeinsames Kennzeichen für mehrere Autos reservieren, so ist das bis jetzt nicht oder nur bei wenigen Zulassungsstellen möglich. Oft kann das Kennzeichen vor dem Zulassungstermin telefonisch oder per E-Mail reserviert werden. Für die Wechsel-Nummernschilder werden spezielle Kombinationen für das Unterscheidungskennzeichen vergeben. Daher ist eine Online-Reservierung technisch oft nicht möglich.
Bei welcher Behörde muss man die Zulassung mit Wechselkennzeichen beantragen?

Bild: © Kfz-Serviceportal
Wer z.B. für zwei Autos ein Nummernschild beantragen möchte, wendet sich an die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Firmen ist es die Behörde am Unternehmenssitz oder der Niederlassung.
Welche Unterlagen werden für die Zulassung mit Wechselkennzeichen benötigt?
Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
- Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
- Verein: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
- Firmen, Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie
Dokumente für Kfz-Versicherung und Steuer
Hinweis: Da beide Fahrzeuge steuer- und versicherungspflichtig sind, muss für jedes von ihnen nachfolgendes vorliegen:
- evb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung mit Deklaration für Wechselkennzeichen)
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
Gut zu wissen: Besteht eine Steuerschuld, kann die Zulassung eines Fahrzeugs verweigert werden.
Fahrzeugdokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die bisherige Nummernschilder
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein)
- Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
- Eigentumsnachweis bei Neuwagen und Importfahrzeugen: Kaufvertrag beispielsweise
- Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung
Sonderfälle für die Anmeldung Wechselkennzeichen
- Fahrzeuge, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren, oder
- Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden
In beiden Fällen ist für die (Wieder-)Zulassung eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC, für „Certificate of Conformity“) erforderlich. Fehlt diese Bescheinigung oder dauerte die Stilllegung über sieben Jahre, wird ein Vollgutachten nach §21 StVZO erstellt, das die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge regelt. Importfahrzeuge aus dem Ausland, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen bei der Behörde zur Begutachtung vorgeführt werden.
Ablauf Kfz-Wechselkennzeichen anmelden
Neben den benötigten Dokumenten kontrolliert die Zulassungsstelle auch die durch Entfernung von TÜV- und Stempelplaketten der Zulassungsbehörde(n) entwerteten alten Nummernschilder. Meistens bietet der Sachbearbeiter einige mögliche Kennzeichenkombinationen ohne Aufpreis an, für Wunschkennzeichen fällt eine zusätzliche Gebühr von 12,80 Euro an. Bevor die neuen Schilder geprägt werden dürfen, muss die Gebühr für den Zulassungsvorgang bezahlt werden.
Wo kann man die Wechselkennzeichenschilder kaufen?
Ist die Zulassungsgebühr bezahlt, erhält der Fahrzeughalter oder sein Vertreter einen Berechtigungsschein für die Anfertigung des Wechselkennzeichens. Damit geht es zu einem der meistens in unmittelbarer Nähe residierenden Schildermacher und abschließend wieder zur Anmeldung zurück. Dort werden die Schilder mit den HU-Plaketten und Stempelplaketten der Zulassungsbehörde versehen.
Die Wechsel-Nummernschilder können auch online gekauft werden. Das ist im Falle einer vorherigen Kennzeichenreservierung möglich und sinnvoll.
Benötigt man für Wechselkennzeichen neue Umweltplaketten?
Wird beim Zulassungsvorgang ein neues Kennzeichen erteilt und möchte der Fahrzeughalter weiterhin Städte und Regionen mit Umweltzonen befahren, so ist eine neue Umweltplakette erforderlich.
Oldtimer haben den Vorteil, dass Umweltzonen auch ohne die Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Alle anderen Fahrzeuge benötigen eine neue Plakette mit Aufdruck des neuen Kennzeichens. Eine neue Umweltplakette bekommt man teilweise bei den Zulassungsstellen und zumeist bei Kfz-Prüfstellen.
Feinstaubplaketten lassen sich auch kostengünstig online bestellen. Innerhalb von 1-2 Tagen werden diese per Post zugestellt.
Kann man die Wechselkennzeichen online beantragen?
Während Zulassungen mit standardisiertem Euro-Kennzeichen seit dem 1. Oktober 2019 auch online möglich sind, können Sonderkennzeichen (H-, Wechsel- und Saisonkennzeichen) derzeit nur vor Ort beantragt werden.
Was kostet das Wechselkennzeichen?
Im Schnitt (und ohne Extras wie Wunschkennzeichen oder besondere Ausführung des Nummernschilds) fallen ca. 105 Euro an, davon etwa 75 Euro an Gebühren und 30 Euro für die Schilder.
Gebühren und Kosten der Behörde
In Deutschland gibt es je nach Zulassungsstelle und Fahrzeugart geringfügige Unterschiede bei den Kosten für eine Kfz-Anmeldung. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen, mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung belaufen sich die Gebühren, ohne Halterwechsel, in der Zulassungsbehörde auf etwa 28 Euro – 32 Euro für eine normale Zulassung pro Fahrzeug. Bei der Zulassung mit Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk – mit und ohne Halterwechsel – um ca. 6 Euro je Fahrzeug.
Die Gebühren für ein Wunschkennzeichen belaufen auf 12,80 Euro.
Kosten für Schilder und Kennzeichenhalterung
Hatten die Fahrzeuge bisher normale Kennzeichen, so werden neben den Wechselkennzeichenschildern zudem neue Wechselkennzeichenhalter benötigt. Oft gibt es Schilder und Halterung in einem günstigen Komplettangebot. Die Preise liegen bei ca. 70 Euro für das Gesamtpaket für beide Fahrzeuge. Die Kennzeichen einzeln sind für ca. 30 Euro im Onlinehandel zu beziehen.
Wo darf ruhende Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichenschild abgestellt werden?
Nur das Fahrzeug, an welchem das große Wechselnummernschild angebracht ist, darf auf öffentlichen Straßen bewegt und geparkt werden. Das zweite, ruhende Kraftfahrzeug muss auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.
Ohne gültiges Wechselkennzeichen – welches Bußgeld wird fällig?
Nimmt ein Fahrzeug ohne vollständiges (Wechsel-)Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teil, so werden 50 Euro Bußgeld bei einer Fahrzeugkontrolle fällig. Parkt ein Fahrzeug ohne Hauptkennzeichen an einer öffentlichen Straße, kostet dieses Vergehen 40 Euro. Für beide Verstöße gibt‘s einen Punkt im Zentralregister Flensburg.
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Laufzeit: 4:10 Minuten
Leser stellten weitere Fragen zum Thema Wechselkennzeichenzulassung
Gibt es das Wechselkennzeichen auch als Saisonkennzeichen?
Das Kennzeichen für zwei Fahrzeuge kann nicht mit dem Saison-Kennzeichen kombiniert werden.
Gibt es Wechselkennzeichen für Oldtimer?
Hat man ein oder zwei historische Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen, so kann dieses auch als Wechselkennzeichen zugelassen werden.
Wann lohnt sich ein Wechselkennzeichen?
Hatte man bisher nur ein Fahrzeug, so kann je nach Versicherer, für das zweite Fahrzeug den aktuellen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) gewähren. Liegt dieser z.B. bei 65% so wird dieser Rabatt oft auch für das neue Fahrzeug angerechnet. Man startet nicht mit 120% SFR.
Fazit: Zulassung auf Wechselkennzeichenschilder – so einfach, wie eine normale Kfz-Anmeldung
Der Gang zur Zulassungsstelle bedeutet immer etwas Aufwand – eine große Herausforderung ist der Zulassungsvorgang jedoch nicht, wie unser Ratgeber zeigt. Wir empfehlen, nach Möglichkeit online einen Termin zu buchen und die erforderlichen Formulare von der Behördenwebseite herunterzuladen. Wer alle Unterlagen beisammen hat, ist bestens gerüstet, um den Behördengang rasch und unkompliziert zu erledigen.
Rechtsgrundlagen für die Zulassung mit Wechselkennzeichen
- § 8 Abs. 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) (Zuteilung von Kennzeichen)
- § 9 Abs. 2 Nr. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wechselkennzeichen beantragen – Weblinks
- Zulassungsstelle Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste
- Auto Kaufvertrag
- Amtliche Informationen zum Wechselkennzeichen direkt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Kfz-Steuer-Rechner – Bundesministerium der Finanzen
Downloads
Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen
- Vordruck Vollmacht für Kfz-Zulassung
- Vollmacht Zulassungsstelle Formular für eine Firma
- Kfz-Zulassung Vollmacht (Geschlechtergerecht)
- Vollmacht Straßenverkehrsamt für Firmen (Geschlechtergerecht)
- Zulassungsvollmacht (Geschlechtsneutral)
- Zulassungsstelle Vollmacht für Firmen (Geschlechtsneutral)
Einwilligungserklärung für Minderjährige
Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer
Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste
- Kfz-Zulassung Unterlagen Checkliste für die Fahrzeuganmeldung (Allgemein)
- Checkliste für die Anmeldung des Saisonkennzeichens
- Unterlagen Checkliste für das H-Kennzeichen Zulassung
- Checkliste für die Unterlagen zur Anmeldung eines E-Autos
- Zulassung Unterlagen Checkliste für Importfahrzeuge
- Allgemeine Unterlagen Checkliste für verschiedene Zulassungsvorgänge
Kaufvertrag Auto Muster
- Kaufvertrag Auto
- Auto Kaufvertrag (Geschlechtergerecht)
- Kaufvertrag Auto privat (Geschlechtsneutral)
Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer