eVB Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung
Noch vor ein paar Jahren – genauer gesagt bis zum Jahre 2008 – musste man bei der Zulassung eines Autos etwas mehr Geduld mitbringen. Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen zu können, war die sogenannte Doppelkarte und später die Deckungskarte gefordert, die mit der Post versendet oder direkt bei einem Büro der Kfz-Versicherung überreicht wurde. Das ist heutzutage dank der eVB Nummer nicht mehr nötig. Es gilt für die normale Autoversicherung wie auch für den Kurzzeitkennzeichen-Bereich. Was die eVB-Nummer ist, wie sie funktioniert und mehr Wissenswertes zum eVB-Verfahren zeigt dieser Artikel.
Inhalte auf dieser Seite (Klick Auf/Zu)
- Wofür steht die Abkürzung eVB?
- Was ist eine eVB Nummer?
- Wozu braucht man eine eVB?
- Wo kann man die eVB-Nummer beantragen?
- Was kostet die eVB-Nummer?
- Wie funktioniert die elektronische VB?
- Welchen Vorteile hat sie?
- Wie lange ist eine eVB gültig?
- Probleme bei der Zulassung – was tun?
- Versicherungsnehmer – Fahrzeughalter?
- Deckungskarte, Doppelkarte oder eVB?
- Darf man ohne eVB Nummer fahren?
- Leserfragen
- Fazit
- Rechtsgrundlagen
- Weblinks
eVB – wofür steht die Abkürzung?
Die eVB Abkürzung bedeutet elektronische Versicherungsbestätigung. Statt einer Deckungskarte für Zulassungsangelegenheiten wird sie von allen Kfz-Versicherungsgesellschaften als Nachweis für eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben. Diese Änderung wurde durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, im Jahre 2008 umgesetzt.
Was ist eine eVB Nummer?
Bild: © Kfz-Serviceportal
Im Prinzip ist die evB Nummer eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Die ersten beiden Zeichen sind exklusiv dem Kfz-Versicherer zugeordnet. Anhand dieser Zeichenfolge (meist zwei Buchstaben) lässt sich schnell erkennen, welches Versicherungsunternehmen die Versicherungsbestätigung ausgestellt hat. Die nachfolgenden fünf Zeichen werden per Zufall erzeugt. Die Buchstaben O und I werden nie vergeben, um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 auszuschließen.
Jeder dieser siebenstelligen Kombinationen ist im Augenblick einzigartig, sodass eine elektronische Versicherungsnummer genau einem Datensatz (Fahrzeug, Versicherungsnehmer und ggf. Halter) zugeordnet wird.
Wurde die Nummer einmal generiert und verwendet, hat diese Zusammenstellung aus Zahlen und Buchstaben eine längere Sperrzeit, bis sie wieder vergeben wird. Es kann daher nicht sein, dass eine Zeichenfolge zur selben Zeit doppelt im Umlauf ist. Das schützt vor Missbrauch und Fälschungen.
Wozu braucht man eine elektronische Versicherungsbestätigung?
Ausnahme bildet die Kfz-Anmeldung auf das Zollkennzeichen.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Für viele Serviceleistungen in Zulassungsstellen wird eine Versicherungsbestätigung benötigt. Diese gilt als Nachweis, dass für die Zulassung eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Früher erfolgte der Nachweis durch die Versicherungsdoppelkarten und Deckungskarten, heute ist der Vorgang mit der eVB-Nummer digitalisiert worden.
Für den Wechsel der Kfz-Versicherung wird keine neue eVB Nummer der neuen Versicherungsgesellschaft benötigt. Halterauskünfte, Verlustmeldungen von Fahrzeugpapieren oder Diebstahlmeldungen von Kfz-Kenneichen erfolgen komplett ohne Nachweis einer elektronischen Versicherungsbestätigung.
Die jährlich über 18 Millionen Versicherungsbestätigungen werden für nachfolgend Vorgänge benötigt:
- Kfz-Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung nach Stilllegung – Außerbetriebsetzung des Autos
- Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter (Halterwechsel)
- Ummeldung bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk
- Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere (z.B. Anbauteile, Tuning)
- Zulassung auf ein Kurzzeitkennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
- Tageszulassung
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung werden die Informationen zum Versicherungsnehmer und dem zu versichernden Fahrzeug gespeichert. Weicht der Fahrzeughalter vom Versicherungsnehmer ab, so kann dieser zu den Angaben erfasst sein.
Für welche Zulassungsvorgänge benötigt man keine eVB-Nummer?
Wird ein Fahrzeug auf ein Ausfuhrkennzeichen angemeldet, kann die Zollkennzeichenzulassung nur mit einer Deckungskarte erfolgen. Es ist keine eVB Nummer Versicherung erforderlich. Dieser Vorgang wurde bisher noch nicht digitalisiert. Statt einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist in diesem Fall immer noch eine Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt vorzulegen.
Für einer Außerbetriebsetzung, wenn für das Kfz eine Stilllegung beantrag wird, muss kein Nachweis in Form einer elektronischen VB nachgewiesen werden. Mit dem Abmeldevorgang wird die Kfz-Versicherung für das Fahrzeug automatisch beendet.
Welche Fahrzeugarten benötigen eine eVB für die Kfz-Zulassung?
Jedes Kraftfahrzeug muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung wird neben den Daten zum Versicherungsnehmer die Fahrzeugart mitgeteilt. Hieraus berechnen sich die Versicherungsprämien, die je nach Fahrzeug unterschiedlich sind. Nicht jeder Kfz-Versicherer übernimmt die Deckung für jeden Fahrzeugtyp.
Für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung gibt es wenige Anbieter, welche Anhänger und Pkws günstiger versichern, als andere Fahrzeugtypen. Wurde eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für ein Auto gekauft, kann diese nicht für eine andere Fahrzeugart verwendet werden.
Über das eVB-System wird der Zulassungsstelle die Art des Fahrzeugs übermittelt. Nur für diesen Typ wird die Zulassung erteilt. Für folgende Arten gibt es einen besonderen Eintrag bei der eVB:
- PKW – Personenkraftwagen, Wohnmobil (bis 3,5 t)
- Motorrad – Krad (Zwei- oder dreirädriges oder leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug)
- Anhänger, Wohnwagen, Auflieger
- Bus – Kraftomnibus
- Lastkraftwagen, Wohnmobil (ab 7,5 t), Transporter
- Zugmaschine
- Selbstfahrende Arbeitsmaschine
- Sonstiges Kraftfahrzeug (z.B. Wohnmobil >3,5 t und < 7,5 t)
Versicherungen für das 5-Tages-Kennzeichen können für einen unbestimmten Fahrzeugtyp erworben werden. Mit der „offenen eVB“ kann jede beliebige Fahrzeugart zugelassen werden.
Wo kann man die eVB-Nummer beantragen?
Kfz-Versicherer abgeholt werden. Schneller und einfacher
geht der Vorgang per Telefon oder über die Internetseite
des Versicherers.
Bild: © Günter Kramer
Die digitale Versicherungsbestätigung bekommt der Kunde beim Versicherungsunternehmen, bei welchem er das Fahrzeug versichert. Bei den meisten Gesellschaften kann er die eVB Nummer online über die Webseite beantragen. Die eVB Versicherung erhält er ebenfalls durch einen kurzen Anruf im Servicecenter. Hat der Versicherte mehr Zeit bis zur Zulassungstermin, kann dieser ein E-Mail an den Versicherer senden. Die VB-Nummer für das Auto wird ihm zeitnah elektronisch übermittelt.
Steht ein Fahrzeugwechsel an, so kann die bisherige Kfz-Versicherung gewechselt werden. Durch einen Kfz-Versicherungsvergleich bekommt der Halter oft bessere Leistungen zu günstigeren Versicherungsprämien. Bei einem Vergleich im Internet wird die eVB-Nummer sofort übermittelt (E-Mail/SMS) und angezeigt, wenn ein Versicherungswechsel angestoßen bzw. ein Abschluss getätigt wurde. Die Vergleichsportale sind hochmodern und regeln den Wechsel der Kfz-Versicherung in wenigen Sekunden vollkommen digital.
Wird das neue Fahrzeug beim bisherigen Anbieter versichert, genügt ein Anruf im Servicecenter. Einige Unternehmen übermitteln die neue Versicherungsnummer eVB telefonisch oder senden eine E-Mail und teilweise eine SMS mit dem eVB-Code auf das Smartphone. Wenige Versicherungsunternehmen schicken die Nummer für die Versicherungsbestätigung ausschließlich per Post. Bei einem Besuch in einer Geschäftsstelle der Versicherungsgesellschaft erhält der Kunde den elektronischen Versicherungsnachweis sofort bei einem Beratungstermin. Die Termine sind im Voraus zu vereinbaren. Wartezeiten sollten eingeplant werden.
Welche Daten und Unterlagen werden für die eVB-Nummer benötigt?
Der Kfz-Versicherer generiert die eVB Versicherungsnummer. Dazu legt ein Sachbearbeiter einen Antrag im EDV-System an und benötigt persönliche Daten des Antragstellers. Die Angaben dienen als Grundlage für den Antrag, woraus später die Versicherungspolice erstellt wird. Für die Übertragung der Versicherungsbestätigung in das eVB-System, müssen zuvor bestimmte Pflichteingaben erfolgen. Damit kann der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde die eVB Versicherung eindeutig dem Antragsteller zuordnen. Es erfolgt dabei ein Abgleich mit den Daten aus dem EDV-System und dem Ausweisdokument. Zudem wird geprüft, um welche Art der Kfz-Zulassung (z.B. Saisonzulassung) es sich handelt. Ist der Fahrzeughalter nicht der Versicherungsnehmer, können die Halter Personen- und Adressdaten durch den Kfz-Versicherer erfasst werden. Spätestens jedoch bei der Fahrzeugzulassung trägt der Behördenmitarbeiter die Informationen in das eVB-System ein.
Diese Angaben werden für die Versicherungsbestätigung aufgenommen:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
- Persönliche Daten des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht der Versicherungsnehmer ist
- Detaillierte Daten zum Fahrzeug und zur Fahrzeugart (Auto, Anhänger, Motorrad usw.)
- Kennzeichenart (normales Euro-Kennzeichen, Tageszulassung, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen)
Der Erwerb einer Versicherung für das Überführungskennzeichen stellt eine Ausnahme dar. Die genauen Fahrzeugdaten werden vom Versicherer oder Vermittler nicht immer erfragt. Wichtig ist der Fahrzeugtyp. Der Halter bleibt meist offen (Daten werden nicht aufgenommen) und wird im Zuge der Kfz-Zulassung erfasst.
Gibt es für ein Sonderkennzeichen eine spezielle eVB-Nummer?
Eine Versicherungsnummer Kfz gleicht nicht immer der Anderen. Für Sonderkennzeichen gibt es unterschiedliche Merkmale im eVB-System. Damit kann der Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde das richtige Kennzeichen zuteilen. Neben einer eVB Nr. für eine Standardzulassung auf das Euro-Kennzeichen gibt es besondere Kraftfahrzeugzulassungen mit nachfolgenden Versicherungsbestätigungsnummern:
- elektronische Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
- eVB für rote Händlerkennzeichen – rote Kennzeichen
- eVB-Nummer für rotes historisches Kennzeichen – 07-Oldtimerkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen eVB
- eVB Versicherung für Tageszulassung
Wie bekommt man die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen?
Generell funktioniert die Kurzzeitkennzeichen eVB wie die gewöhnliche Kfz-Versicherungsnummer. Nicht jeder Autoversicherer deckt jedoch das Risiko für die Kurzkennzeichen. Zudem sind die Preise für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung oft höher als bei speziellen Anbietern dieser Kurzzeitversicherungen. Im Web zahlt der Kunde oft nur die Hälfte oder gar ein Drittel, wie es bei seiner Versicherungsgesellschaft der Fall ist. Auch hier lohnt ein Vergleich im Internet.
Onlineshops für die Kurzzeit eVB sind schnell und modern. Innerhalb von wenigen Minuten erhält der Käufer die Bestätigung auf sein Smartphone oder den PC. Eine Versendung der eVB-Nummer per Mail und SMS ist Standard. Eine VB Nummer kann selbst wenige Minuten vor der Zulassung gekauft werden.
Was kostet die eVB-Nummer?
Die Versicherer werben oft mit der Aussage: eVB Nummer sofort kostenlos.
Die Nummer erhält man vom Kfz-Versicherer oder Anbieter der Kurzzeitkennzeichen Versicherung tatsächlich kostenlos. An die elektronische Versicherungsbestätigung verknüpft ist jedoch ein Vertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die normale Autoversicherung wird in der Regel ein Jahresvertrag geschlossen, welcher sich jährlich automatisch verlängert.
Die Prämien für eine Kfz-Versicherung ergeben sich aus verschiedenen Faktoren, wie die Typklasse des Fahrzeugs , die Regionalklasse des Wohnorts, die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers und zahlreiche Rabatte für den Kfz-Tarif . Hinzu kommen Prämien für eine Teilkasko oder den Vollkaskoschutz, sofern diese Optionen hinzugebucht werden. Zudem gibt es Unterschiede der Prämienhöhe durch den Selbstbehalt im Schadensfall.
Ebenfalls für das Kurzzeitkennzeichen ist die eVB-Nummer kostenlos. Für die eigentliche Absicherung jedoch muss eine Versicherungsprämie entrichtet werden. Diese richtet sich zunächst nach der Laufzeit. Bei flexiblen Anbietern kann man zwischen einem Tag, drei und fünf Tagen wählen. Gute Onlineshop bieten spezielle Tarife für unterschiedliche Fahrzeugarten, wodurch sich ein zusätzliches Sparpotenzial ergibt. Die PKW-Versicherung für das Kurzkennzeichen ist günstiger, als für einen Lkw. Letztes Tarifmerkmal ist die grüne Karte. Für Fahrten innerhalb Deutschlands wird die grüne Versicherungskarte nicht benötigt und die Absicherung für das 5-Tages-Kennzeichen ist dadurch günstiger.
Wie funktioniert die Zulassung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung?
Bild: © Kfz-Serviceportal
Zunächst muss bei der Versicherung die eVB-Nummer beantragt werden. Der Kfz-Versicherer übermittelt die Daten des Versicherungsnehmers an das eVB-System und teilt dem Antragsteller die Nummer mit der siebenstelligen Zeichenfolge mit (persönlich, schriftlich, E-Mail, SMS).
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung kann der Fahrzeughalter oder ein Vertreter (samt Vollmacht) den Zulassungsvorgang bei der Zulassungsstelle beantragen. Wird die eVB Nummer bei der Zulassung eines Fahrzeugs dem Sachbearbeiter mitgeteilt, so kann dieser auf den Datenbestand der GDV DL (GDV Dienstleistungs-GmbH) zugreifen. Es wird überprüft, ob der Fahrzeughalter tatsächlich über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.
Laut §1 des Pflichtversicherungsgesetzes ist diese obligatorisch und muss über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen verfügen. Schließlich muss gewährleistet sein, dass Geschädigte ihre im Straßenverkehr oftmals hohen Schadensersatzansprüche auch wirklich erhalten.
Die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers im eVB-System werden mit den Ausweisdaten abgeglichen. Ebenso wird geprüft, ob für das gewünschte Fahrzeug die entsprechende Versicherungsdeckung vorhanden ist. Ein PKW kann nicht mit einer Versicherung für einen Anhänger zugelassen werden. Zuletzt wird die Kennzeichenart geprüft. Die hinterlegte Art des Kennzeichens muss zum Zulassungsvorgang passen. Stimmen die Angaben zum Versicherungsnehmer, Fahrzeug und der Art des Kennzeichens überein, kann der eigentliche Zulassungsvorgang erfolgen.
Bei einer Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung kann ein abweichender Fahrzeughalter eingetragen werden. Diese Möglichkeit ist abhängig vom Versicherer, welches im Vorfeld bei der Antragsstellung zu klären ist.
Mit der abweichenden Halterschaft kann ein Elternteil der Versicherungsnehmer sein, damit eine vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse genutzt wird, während das Kind der eigentliche Halter des Fahrzeugs ist. Für den Gesetzgeber ist dadurch klar zu erkennen, wer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Insbesondere bei Verkehrsvergehen ist das wichtig, da diese zunächst dem Halter zugeordnet werden.
Worin liegt der Vorteil der eVB-Nummer?
Digitalisierung, einfache Datenverarbeitung, Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, Ressourcenschonung (kein Ausdruck – Einsparung von Papier und Toner), Sicherheit vor Missbrauch und Versicherungsbetrug sind die Oberbegriffe der Vorteile.
Früher waren Zulassungen mühsam und zeitaufwendig. Man musste beim Versicherer eine Doppelkarte persönlich abholen oder diese wurde per Post zugeschickt. In der Zulassungsstelle erfasste ein Sachbearbeiter die Daten des Versicherungsnehmers manuell im EDV-System, was ebenfalls Zeit in Anspruch nahm.
Die Versicherungsgesellschaften speichern heute bei der Antragsaufnahme einer Kfz-Versicherung die persönlichen Angaben des Versicherungsnehmers in eigenen Programmen und Datenbanken. Bei Zuteilung einer eVB-Nummer werden diese Informationen in das System der GDV DL (Prozess- und IT-Management für die Versicherungswirtschaft und IT-Dienstleister für das eVB-Verfahren) übertragen.
Alle Kfz-Versicherer (über 130 Gesellschaften und mehr als 5000 unabhängige Vermittler), wie auch sämtlich Zulassungsbehörden der über 400 Zulassungsbezirke, und das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) sind an das EDV-System der GDV DL angebunden.
Erfolgt eine Zulassung mit einer eVB, wird diese in der Zulassungsstelle im eVB-System abgefragt. Alle Zulassungsbehörden können deutschlandweit über den siebenstelligen eVB-Code auf die Daten zugreifen. Eine manuelle Erfassung der Versicherungsnehmerdaten ist nicht mehr erforderlich, da diese direkt übernommen werden. Lediglich die Fahrzeugdaten und, wenn gewünscht, die Informationen über einen abweichenden Fahrzeughalter erfasst der Sachbearbeiter noch manuell. Somit kann die Zulassung schneller erteilt werden.
Die Zulassungsdaten werden ebenso über das gemeinsam genutzte System an die Versicherungsunternehmen übermittelt. Diese erhalten auf elektronischem Weg alle Informationen zu abweichendem Halter, Tag der Zulassung und natürlich die Fahrzeugdaten und können diese Angaben in ihr Vertragssystem übernehmen. Auf dieser Basis kann die Versicherungspolice erstellt werden.
Früher konnte eine kopierte und gefälschte Deckungskarte für weitere Zulassungen verwendet werden. Mit dem eVB-Verfahren ist ein Missbrauch nicht mehr möglich. Mitteilungen und Nachrichten werden in Sekundenschnelle unter den angeschlossenen Partner ausgetauscht. Doppelerfassungen von Daten gehören der Vergangenheit an, da das eVB-System 2008 die alte Zulassung in Papierform abgelöst hat.
Der nächste Schritt in die Zukunft ist die Onlinezulassung, deren Voraussetzung die eVB und das Verfahren dahinter ist. Ab-, Um- und Anmeldungen von Fahrzeugen sind bereits Online möglich.
eVB Nummer Gültigkeit – Wie lange ist eine eVB gültig?
Die Gültigkeit einer eVB von deren Beantragung bis zur Zulassung ist unterschiedlich. Die Dauer bis zur Verwendung legt der Versicherer fest.
Bei Zulassungen auf das 5-Tages-Kennzeichen ist die eVB im Durchschnitt 10-30 Tage für eine Zulassung nutzbar. Gute Anbieter erstellen nach Ablauf der Gültigkeit, sofern die Nummer nicht verwendet wurde, kostenlos eine Ersatz-eVB.
Für eine herkömmliche Autoversicherung kann die Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahre sein. Die meisten Versicherungsgesellschaften begrenzen die Zeit auf 6 bis 18 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt der eVB-Code und kann für eine Zulassung nicht mehr verwendet werden. Ebenso ist die eVB Nummer Versicherung nach einer Zulassung zunächst nicht mehr nutzbar, was einen Missbrauch verhindert. Nach einer Sperrzeit (ca. ein Jahr) kann die Ziffernfolge wieder im eVB-Verfahren vergeben werden.
Kann es bei der Zulassung zu Problemen mit der elektronischen Versicherungsbestätigung kommen?
Versicherungsbestätigungsnummer zu Problemen bei der
Zulassung kommen.
Bild: © Günter Kramer
In ganz seltenen Fällen kann es bei der Kfz-Zulassung zu Problemen mit der elektronischen Versicherungsbestätigung kommen. Der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde teilt beim Zulassungsvorgang mit, dass die eVB nicht verwendet werden kann. In der COVID-19 Pandemie-Zeit, wo Antragsteller oft Tage bis einige Wochen auf einen Zulassungstermin warten, ist dieser Umstand sehr ärgerlich.
Daher sollte der Halter die Servicerufnummer des Kfz-Versicherers bzw. des Vermittlers der Kfz-Versicherung griffbereit haben. Auch wenn die Situation unangenehm ist, kann mit dem Sachbearbeiter sicherlich eine kleine Unterbrechung des Vorgangs vereinbart werden. Ein kurzer Anruf bei der Support-Hotline kann oft weiterhelfen. Durch die EDV-Systeme wird binnen Sekunden eine neue eVB generiert und die Zulassung kann fortgesetzt und erfolgreich abgeschlossen werden.
Welche Gründe kann es haben, dass die eVB nicht akzeptiert wird?
Für den reibungslosen Ablauf für ein so komplexes eVB-System müssen alle beteiligten Partner und deren EDV-Komponenten fehlerfrei zusammenarbeiten. Aber auch modernste Technik arbeitet nicht immer störungsfrei und daher kann es bei der Übermittlung, wenn auch sehr selten, zu Problemen kommen.
Menschliche Fehler können in Form von Falscheingaben bei der Erfassung passieren. Teilweise läuft die Verarbeitung der Daten über Rechenzentren, deren Erreichbarkeit für wenige Augenblicke nicht zur Verfügung stehen. Standleitungen, worüber die Partner (Versicherer, GDV DL, KBA, Straßenverkehrsamt) miteinander verbunden sind, können kurzweilige Unterbrechungen haben.
Die Gründe für Probleme bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde können wie folgt sein:
- Die elektronische VB ist abgelaufen und damit nicht mehr gültig
- Dem Sachbearbeiter der Behörde wurde eine falsche eVB-Nummer mitgeteilt (z.B. Zahlendreher)
- Daten (Name oder Anschrift) zum Halter des Fahrzeugs stimmen mit dem Ausweisdokument nicht überein
- Kennzeichenart der eVB passen nicht zur Art der Zulassung
- Technische Problem bei der Übermittlung der eVB an das EDV-System
Was tun, wenn die Zulassungsstelle die eVB nicht akzeptiert?
In diesem Fall sollte der Kfz-Versicherer bzw. der Vermittler kontaktiert werden, bei welchem die eVB-Nummer angefordert wurde, bestenfalls telefonisch und noch während der Antragsteller auf dem Straßenverkehrsamt ist.
Wenn Name oder Adresse falsch übermittelt wurden, werden diese Daten zeitnah binnen Sekunden korrigiert bzw. eine neue eVB wird in das EDV-System eingestellt. Stimmt der eVB-Code nicht, wird der Richtige telefonisch übermittelt. Ist die Kennzeichenart falsch, wird auch diese sofort berichtigt.
Muss der Versicherungsnehmer auch der Fahrzeughalter sein?
abweichen. Es muss nicht die gleiche Person sein.
Bild: © Kfz-Serviceportal
Nicht immer ist Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter dieselbe Person. Beispielsweise kann ein Vater den Versicherungsvertrag abschließen und die Tochter ist Halter des Autos. Dieser Vorgang ist nicht ungewöhnlich und weit verbreitet, da ein langjährig Versicherter für einen Zweitwagen einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt erhält als ein Fahranfänger.
Wird für diese Konstellation eine „Versicherungsnummer für Zulassung“ angefordert, muss der Fahrzeughalter meist sofort angegeben werden. Es gibt Situationen, bei welchen der Halter offenbleibt. Die Halterdaten müssen spätestens bei der Zulassung dem Sachbearbeiter übermittelt werden, da dieser den Antrag auf Zulassung stellen muss.
Eine eVB-Nummer kann mit abweichendem Halter beantragt und die Daten dem Versicherer bereits bei der Antragstellung mitgeteilt werden. In bestimmten Ausnahmefällen wird der Halter zu diesem Zeitpunkt noch nicht näher bestimmt.
Dieser Fall kommt sehr oft im Zuge der Zulassung für das Kurzzeitkennzeichen vor. Versicherungsanbieter stellen die eVB auf den Käufer aus. Dieser wird als Versicherungsnehmer der Behörde gemeldet. Bei der Zulassung kann für das Fahrzeug ein abweichender Halter registriert werden.
Auch für eine Standardzulassung können Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter voneinander abweichen, es muss sich nicht um die ein und dieselbe Person handeln.
Deckungskarte, Doppelkarte oder eVB – was wird für den Kfz-Versicherungsschutz benötigt?
Das Straßenverkehrsamt benötigt zum Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine Bestätigung des Kfz-Versicherers.
Was ist eine Doppelkarte?
In früheren Zeiten, bis zum 31. Dezember 2002, musste sich ein Fahrzeughalter persönlich zum Versicherungsunternehmen oder einer Niederlassung begeben. Dort konnte er sich eine Versicherungsdoppelkarte abholen. Diese konnte er auch telefonisch anfordern, dann wurde ihm die Karte per Post zugeschickt. Die Doppelkarte war in doppelter Ausführung und enthielt die Daten des Versicherungsnehmers. Ein Teil verblieb bei der Zulassungsstelle, den zweiten Abschnitt musste der Antragsteller zurück an das Versicherungsunternehmen senden.
Was ist eine Deckungskarte?
Ab dem 01. Januar 2003 gab es den Versicherungsschutznachweis in Form der Deckungskarte. Diese musste sich der Kunde ebenfalls bei der Versicherung persönlich besorgen oder sich zuschicken lassen. Durch die zunehmende EDV-Vernetzung meldete die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde elektronisch den Versicherungsunternehmen, wann ein Fahrzeug zugelassen wurde.
Die Deckungskarte wurde ab dem 01. März 2008 teilweise durch die elektronische Versicherungsbestätigung abgelöst. Einzig bei der Zulassung auf das Ausfuhrkennzeichen muss aktuelle eine Deckungskarte vorgelegt werden. Dieser Zulassungsvorgang wurde noch nicht vollständig digitalisiert.
Reicht die elektronische Versicherungsbestätigung als Nachweis für die Kfz-Haftplicht?
Seit März 2008 ist für Zulassungsangelegenheiten die elektronische Versicherungsbestätigung eVB als Bestätigung für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Diese reicht als Nachweis beim Straßenverkehrsamt aus. Sie löst die Deckungskarte ab (außer für die Zulassung auf das Ausfuhrkennzeichen) und gibt an, dass der Kfz-Versicherer die vorläufige Deckung im Haftpflichtbereich für den Versicherungsnehmer bzw. das Fahrzeug übernimmt.
Darf man ohne elektronische Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle fahren?
ein Nummernschild montiert sein. Fahren ohne
Kennzeichen ist nicht erlaubt, ebenso wie das Fahren
ohne Versicherungsschutz.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Miami (Florida – USA)
In Deutschland muss jedes Fahrzeug, welches am Straßenverkehr teilnimmt, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Ausnahmen bilden wenige motorisierte Fahrzeuge, welche gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen.
Es gibt die Möglichkeit, ohne gültige Zulassung das Fahrzeug zu einer Zulassungsstelle zu fahren. Für diese Fahrten gelten bestimmte Auflagen. In jedem Fall muss das Fahrzeug über eine gültige Versicherung für das Fahrzeug verfügen und es muss für den Zulassungsvorgang eine eVB-Nummer ausgestellt sein. Wie diese Fahrten genau funktionieren und auf was zu achten ist, ist in unserem Artikel Fahren ohne Zulassung nachzulesen.
Für Zulassungen auf das Kurzzeitkennzeichen kann ein Antragsteller per Smartphone binnen zwei Minuten in einem Onlineshop die benötigte eVB kaufen. Der Kauf könnte kurz vor dem Termin bei der Zulassungsstelle erfolgen. Auch wenn die Besorgung der elektronischen Versicherungsbestätigung so schnell möglich ist, muss vor den Zulassungsfahrten ein gültiger Versicherungsschutz bestehen. Zulassungsfahrten für das 5-Tages-Kennzeichen sind in der Regel nicht versichert.
Laufzeit: 1:27 Minuten
Leser stellten weitere Fragen zur eVB Nummer
Benötige ich eine eVB beim Umzug in der gleichen Stadt?
Wenn der Umzug innerhalb der gleichen Stadt bzw. desgleichen Kreis/Landkreis stattfindet und sich der Zulassungsbezirk nicht ändert, ist keine neue eVB Referenznummer für den Wohnortwechsel erforderlich.
Ich habe die eVB nicht verwendet – habe ich trotzdem einen Vertrag abgeschlossen?
Der Vertrag über eine Kfz-Versicherung kommt erst mit der Zulassung zustande. Wurde nur die eVB-Nummer angefordert, muss diese nicht verwendet werden. Bei Nichtverwendung ist kein Vertrag abgeschlossen.
Wie oft kann ich die eVB-Nummer verwenden?
Ein eVB-Code ist nur für eine Kfz-Zulassung und ein Fahrzeug nutzbar. Wurde der eVB Versicherungscode für einen Zulassungsvorgang verwendet, verliert sie damit die Gültigkeit.
Kann ich mein Auto ohne eine eVB-Nummer anmelden?
Für eine Zulassung beim Straßenverkehrsamt oder eine Ummeldung bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk wird immer ein eVB Nachweis benötigt. Die Ausnahme bildet die Zollkennzeichen Zulassung, bei der eine Deckungskarte vorgelegt werden muss.
Bekomme ich trotz Schufa-Eintrag eine eVB-Nummer?
Der Gesetzgeber schreibt durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vor, dass für jedes Kraftfahrzeug, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Versicherungsunternehmen dürfen einen privaten Fahrzeughalter mit einem negativen Schufaeintrag nicht ausschließen und müssen das Fahrzeug versichern.
Muss ich trotz Zulassung das Auto bei dem Versicherungsunternehmen versichern?
Durch die Anforderung einer eVB-Nummer und der Verwendung für den Zulassungsvorgang wurde ein Vertrag mit dem Versicherer abgeschlossen. Die Versicherung übernimmt ab der Zulassung die vorläufige Deckung. Damit ist das Fahrzeug über das Versicherungsunternehmen abgesichert. Die Versicherungspolice wird Ihnen nach der Zulassung auf dem postalischen Weg zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag widerrufen werden.
Ich möchte nach der Kfz-Zulassung sofort den Versicherer wechseln – geht das?
Wurde bei einem Kfz-Versicherer eine eVB-Nummer für die Zulassung angefordert und diese verwendet, übernimmt das Unternehmen die vorläufige Versicherungsdeckung. Sobald Ihnen der Versicherungsschein zugestellt wurde, können Sie innerhalb von 14 Tage den Vertragsabschluss schriftlich widerrufen. Der Versicherungsschutz endet damit sofort und der Versicherer meldet der Behörde das Nichtzustandekommen des Vertrages.
Durch das Pflichtversicherungsgesetz muss jedes Kraftfahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Daher müssen Sie das Fahrzeug rückwirkend bei einer anderen Kfz-Versicherung absichern. Das neue Unternehmen übermittelt die Bestätigung zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung elektronisch an die Zulassungsstelle.
Wer ohne Versicherungsschutz fährt macht sich strafbar.
Ich möchte nachträglich eine Vollkasko abschließen. Brauche ich dazu eine eVB?
Die eVB-Nummer wird nur als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Um eine Kaskoversicherung für die Teilkasko oder Vollkasko abzuschließen, wird keine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt.
Was muss ich neben der eVB-Nummer noch für die Zulassung mitbringen?
Für die meisten Zulassungsvorgänge werden persönliche Unterlagen des Halters und Dokumente zum Fahrzeug benötigt. Für spezielle Anträge (z.B.: H-Zulassung für Oldtimer) müssen zusätzliche Unterlagen, wie beispielsweise ein Gutachten vorgelegt werden.
Benötige ich bin Versicherungswechsel eine eVB?
Für den Wechsel des Kfz-Versicherer ist keine neue eVB-Nummer nötigt. Der Vertrag muss fristgerecht beim alten Versicherungsunternehmen gekündigt sein. Eine neue Kfz-Versicherung muss bei einem anderen Unternehmen lückenlos abgeschlossen werden. Der neue Versicherer kümmert sich um die Meldung beim Straßenverkehrsamt.
Wo und wie lange werden meine Daten zur eVB gespeichert?
Die persönlichen Daten von Versicherungsnehmer und eventuell abweichenden Fahrzeughalter werden im Zuge des eVB-Verfahrens bei GDV DL gespeichert. Die Daten sind ca. 120 Tage ab Zulassung in den Datenbanken gespeichert. Weiter werden die Informationen beim KBA und beim jeweiligen Kfz-Versicherer hinterlegt. Wie lange die Daten dort gespeichert sind, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Fazit: Die eVB-Nummer spart Zeit und ist sicher
Die elektronische Versicherungsbestätigung ermöglicht den Verzicht auf den „Papierkram“ und spart viel Zeit. Die Kfz Versicherung eVB Nummer kann selbst kurz vor dem Zulassungstermin telefonisch oder über die Internetseite des Anbieters angefordert werden. Hinter der siebenstelligen eVB sind Ihre Daten gespeichert, sodass man sich in der Regel nur noch bei der Zulassungsstelle ausweisen muss. Die Digitalisierung des eVB-Verfahrens wurde sinnvoll umgesetzt.
Rechtsgrundlagen zur eVB-Nummer
- § 23 Versicherungsnachweis – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG)
Elektronische Versicherungsbestätigung – Weblinks
- Informationen zur eVB-Nummer vom Verbraucherportal des GDV
- GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL)
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.
Dieser Artikel wurde verfasst von Günter Kramer