Saisonkennzeichen beantragen – Geld sparen mit der Saisonzulassung

Ein Saisonkennzeichen zu beantragen macht dann Sinn, wenn ein Fahrzeug regelmäßig nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt wird. Warum Steuern und Versicherung für die Zeit zahlen, in der das Kraftfahrzeug tatsächlich nur auf die nächste Saison wartet? Die Alternative, jedes Jahr An- und Abmelden, ist schlichtweg viel zu aufwendig und mit unnötigen Kosten verbunden. Schon deswegen haben es frühere Halter von Motorrad, Wohnmobil und Cabrios einfach sein lassen – bis es seit 01. März 1997 die Möglichkeit der Saisonkennzeichen Zulassung gibt. Doch ist es tatsächlich so einfach, das kostensparende Saisonkennzeichen zu beantragen, dass es sich lohnt? Die kurze Antwort vorweg: ja! Gibt es bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen? Was ist im Vorfeld zu klären? Und wie genau geht das Beantragen vonstatten? Alle Fragen und noch mehr sind im Folgenden übersichtlich beantwortet.

 

 

Ein blauer Renault Alpine A110 Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen.
Für Oldtimer ist das Saisonkennzeichen eine steuergünstige Art, das Schmuckstück nur an schönen Tagen zu fahren.
Bild: © Günter Kramer

 

Was ist das Saisonkennzeichen?

Das Saison-Kennzeichen entspricht äußerlich einem Standard-EURO-Kennzeichen mit zusätzlich zwei Monatszahlen auf der rechten Seite des Nummernschilds: über dem Trennstrich der Startmonat, darunter der letzte Zulassungsmonat.

Es trägt seinen Namen vollkommen zu Recht, da es nur in der angegebenen Saison Gültigkeit hat – jedes Jahr wieder. Ganz automatisch, aber nur in dieser Zeit, ist das Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und auch versichert.

Ein Beispiel für ein Saisonkennzeichen mit Erklärung zu dessen Aufbau.
Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich kaum von einem normalen Euro-Kennzeichen. Am rechten Rand ist zusätzlich der Gültigkeitszeitraum sichtbar.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Solch eine jahreszeitliche Zulassung ist immer dann sinnvoll, wenn das Kfz alljährlich nur in einem regelmäßig wiederkehrenden Zeitraum in Benutzung ist und sonst ununterbrochen auf preisgünstigem Privatgrund steht. Denn: Das Abstellen stillgelegter Fahrzeuge auf öffentlichem Gelände ist nicht zulässig und ein angemieteter Stellplatz ist mit weiteren Kosten verbunden.

Der Nachteil einer Saisonzulassung ist, dass das Gefährt in der Ruhezeit unter keinen Umständen im öffentlichen Raum abgestellt werden darf. Des Weiteren ist es auch nicht gestattet, das Kraftfahrzeug zur Prüfstelle (HU-Termin) oder zur Werkstatt mit eigener Antriebskraft zu fahren. Die Überführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Zulassung bietet hier eine Ausnahme.

Klassischerweise empfiehlt es sich, für das Sommergefährt in den warmen Monaten (Cabrio, Motorrad, Wohnmobil, Young- oder Oldtimer) oder den Allrad-Geländewagen im schneereichen Winter ein Saison Kennzeichen zu beantragen. Damit lassen sich Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren für die ständigen Ab- und Anmeldevorgänge sparen.

Das H-Saisonkennzeichen: Geht Saison- und H-Kennzeichen zusammen?

Ein Opel Oldtimer mit einem H-Saisonkennzeichen.
Für Oldtimer kann eine Kombination als
H-Saisonkennzeichen beantragt werden.
Bild: © Günter Kramer

Seit 2017 ist auch eine Kombination aus H- und Saisonkennzeichen erlaubt, somit kann ein H-Saisonkennzeichen beantragt werden. Mit nur einer Anmeldung fallen dann in der Stilllegungszeit weder Kfz-Steuern noch Versicherungen an, der Jahresbeitrag reduziert sich anteilig. Immer wiederkehrende Kosten und Zeit für die Zulassungsstelle werden damit hinfällig – ein Saison-Kennzeichen bedeutet automatisches An- und Abmelden zur Wunschzeit.

Welche Alternativen gibt es zum Saisonkennzeichen?

Wer ständig Zugriff auf zwei verschiedene Kfz haben möchte, sollte prüfen, ob die Vorteile für ein Wechselkennzeichen günstiger sind. Hierbei gibt es ein Kennzeichen, welches die gemeinsame Nutzung für zwei Fahrzeuge ermöglicht. Jedoch kann immer nur ein Kfz genutzt werden, nie beide gleichzeitig. Wie bei der Saisonkennzeichenzulassung außerhalb des nutzbaren Zeitraums, muss das zweite, ruhende Auto auf einem Privatgrundstück abgestellt sein.

Für das Wechselnummernschild gibt es leider keine Ersparnis auf die Kfz-Steuer, jedoch bieten einige Versicherer günstige Prämien für den Zweitwagen an. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Wie viele Saisonzulassungen gibt es?

Die Beliebtheit des Kennzeichens nimmt stetig zu. Durchschnittlich gab es seit 2010 jährlich ca. 77.000 Saisonkennzeichen Neuzulassungen. Waren es 2010 noch 1.740.219 Kraftfahrzeuge, gab es am 01. Januar 2019 bereits 2.431.153 Fahrzeug, welche eine Saisonkennzeichenzulassung hatten.

Die Aufteilung der Saisonzeiträume:

  • 43,9% – 7 Monate
  • 32,8% – 8 Monate
  • 11,3% – 6 Monate
  • 8,6% 9-11 Monate
  • 2,3% – 5 Monate
  • 1,6% – 2-4 Monate

Quelle: KBA

Angemeldet sind dabei nachfolgende Fahrzeugarten:

  • 55,11% – Krafträder
  • 22,81% – PKW ohne Cabrios
  • 16,93% – Cabrios
  • 5,70% – Wohnmobile
  • 1,42% – Wohnwagen

Quelle: KBA

Ein Diagramm zeigt den Verlauf der Saisonzulassungen unterschiedlicher Fahrzeugtypen von 2010 bis 2019.
Die Zahl der Saisonzulassungen nimmt stetig zu. Krafträder liegen dabei an vorderster Stelle, gefolgt von Zulassungen für Personenkraftwagen.
Quelle: KBA

 

Welchen Zeitraum kann man für das Saisonkennzeichen nutzen?

Der Saison-Zeitraum ist frei wählbar, muss aber durchgehend in einem Stück sein und mindestens zwei bis maximal elf Monate umfassen. Vom 01. Juli bis 31. August ist also ebenso möglich wie vom 01. November bis zum 30. September. Die gewählte Saison findet auch in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und der Versicherungskarte ihren Eintrag.

Ein roter Ferrari hat eine Saisonzulassung vom Anfang April bis Ende Oktober.
Dieses Fahrzeug darf vom 01. April bis 31. Oktober auf
öffentlichen Straßen gefahren und geparkt werden.
Bild: © Günter Kramer

Diesen Regelungen gelten für die Saisonkennzeichenbeantragung:

  • min. 2 Monate
  • max. 11 Monate
  • der Zulassungszeitraum muss zusammenhängend sein
  • Gültig vom ersten Tag des Startmonats
  • Gültig bis zum letzten Tag des Endmonats

Der Betriebszeitraum ist in Form einer Bruchzahl am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens aufgeführt.

 

Welche Vorteile hat eine Zulassung auf das Saisonkennzeichen?

Bei einer Zulassung auf das Saison Kennzeichen liegt der Vorteil daran, dass nur für den Betriebszeitraum die Kfz-Steuer und die Beiträge für die Kfz-Versicherung zu entrichten sind. Während des abgemeldeten Zeitraums fallen hierfür keine Kosten an.

Bevor am 01.03.1997 das Kennzeichen eingeführt wurde, mussten Halter die Kraftfahrzeuge immer ab- und wieder anmelden. Das war mit Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Welche Nachteile gibt es?

Nur im beantragten Saisonzeitraum darf das Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt und geparkt werden. Im abgemeldeten Zeitraum muss das Kfz auf einem Privatgrund abgestellt sein. Während dieser Zeit ist der fahrbare Untersatz nicht versichert.
 

Welche Voraussetzungen gelten für die Saisonkennzeichenzulassung?

Saisonzulassungen können alle üblichen, zulassungsfähigen Fahrzeugklassen erhalten. Es sind ansonsten keine besonderen Voraussetzungen zu berücksichtigen, die nicht auch für eine reguläre Zulassung gelten.

Das bedeutet, ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland ohne EG-Typgenehmigung ist der Behörde vorzuführen. Dies ist nicht notwendig bei einem Neuwagen mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung. Ebenso wenig bei einem zwischenzeitlich stillgelegten Gefährt, es sei denn die Betriebserlaubnis ist bereits erloschen: Nach mehr als sieben Jahren muss ein Vollgutachten nach §21 StVZO vorgelegt werden. Für Zulassung eines Importfahrzeugs genügen ein Eigentumsnachweis und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder das COC-Papier.

Sofern es kein Neufahrzeug ist, muss ein gültiger TÜV nachgewiesen werden. War die HU im Ruhezeitraum fällig, muss die Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO im ersten Monat des Saisonzeitraums nachgeholt werden.

Bei vielen Zulassungsbehörden wird die Anmeldung auf das Saisonnummernschild verweigert, wenn es rückständige Gebühren und Auslagen gibt.

Welche Saisonkennzeichen Versicherung wird benötigt?

Vor der Zulassung muss eine Versicherung Saisonkennzeichen abgeschlossen werden. Das geht einfach und schnell per Telefon oder online z.B. über einen Kfz-Versicherungsvergleich. In wenigen Augenblicken erhält man eine evb-Nummer, welche den Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung erbringt. Der Betriebszeitraum wird zur evb Saisonkennzeichen hinterlegt und muss entsprechend mit der Zulassung übereinstimmen.

Zusätzliches Plus einer Saisonzulassung: Manche Versicherungen bieten für bestimmte Jahresintervalle günstige Sondertarife an.

Die Versicherungsprämien für die Kfz-Haftpflicht und eventuell die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) sind nur für den Betriebszeitraum zu entrichten. Während der Ruhezeit werden keine Versicherungsbeiträge fällig. Das Auto ist in dieser Zeit jedoch nicht versichert.

Welche Saisonkennzeichen Steuer wird fällig?

Wie bei der Kfz-Versicherung muss die Kfz-Steuer Saisonkennzeichen nur für den genutzten Zeitraum entrichtet werden. Außerhalb des Zeitraums muss keine Steuer bezahlt werden.

Durch die Saisonkennzeichen Zulassung werden Zollamt und Versicherung über den Betriebszeitraum unterrichtet und buchen automatisch die Beiträge nur die für die genutzte Saison ab.
 

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Das Saisonkennzeichen – Alles was du wissen musst, einfach und kurz erklärt
Laufzeit: 4:33 Minuten

 

Kann man ein Saison Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren?

Ein Rolls Royce Oldtimer mit einem H-Saison-Wunschkennzeichen ED-RR 83H 04/10.
Das Wunschkennzeichen kann auch für das
Saisonkennzeichen reserviert und zugeteilt werden.
Bild: © Günter Kramer

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ohne Weiteres auch für diese Art von Kennzeichenschildern online möglich – gebührenpflichtig versteht sich.

Besonderheit beim Saison-Kennzeichen: Wegen der Zusatzangaben am rechten Schildrand darf die Erkennungsnummer nur eine begrenzte Länge aufweisen: Kennbuchstaben des Zulassungsbezirks plus maximal fünf Zeichen (Buchstaben und Zahlen).

Einige Zulassungsbehörden zeigen im Onlineportal die Auswahlmöglichkeit speziell für die Sonderkennzeichen an. Wird diese Auswahl nicht angeboten, so kann ein normales Kennzeichen reserviert werden, denn im Grunde ist es ein normales Euro-Kennzeichen mit einem Zusatz am rechten Kennzeichenrand.

Wo kann man ein Saisonkennzeichen beantragen?

Die Beantragung selbst erfolgt in der für den Halterwohnort zuständigen Zulassungsbehörde. Für den Stadtkreis (kreisfreie Städte) ist die Stadtverwaltung und den Landkreis, das Landratsamt zuständig. Bei Firmen ist es die Behörde am Firmensitz bzw. die der Niederlassung.

Unser Kfz-Serviceportal hat sämtliche behördlichen Informationen aller Deutschen Zulassungsstellen. Bei uns finden Sie alle wichtigen Angaben zur Behörde und kommen mit wenigen Klicks direkt zu den Onlinediensten (z.B. Wunschkennzeichenreservierung und Terminvereinbarung).

Einige Zulassungsstellen bearbeiten Zulassungen nur mit Termin. Der Ablauf ist dadurch deutlich besser organisiert und der Zeitbedarf für beide Seiten überschaubarer.
 

Welche Unterlagen werden für die Zulassung mit Saisonkennzeichen benötigt?

Nachfolgend die Auflistung, welche Unterlagen für die Saisonkennzeichen-Zulassung benötigt werden.

Unterlagen für den Antrag auf das Saisonkennzeichen.
Für den Antrag auf das Saisonkennzeichen, werden die selben Zulassungsunterlagen wie für ein normales Euro-Kennzeichen benötigt.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
  • Verein: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
  • Firmen, Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie

Unterlagen für Kfz-Versicherung und Steuer:

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung mit Deklaration des Saisonzeitraumes)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
    Gut zu wissen: Besteht eine Steuerschuld, kann die Zulassung eines Fahrzeugs verweigert werden.

Fahrzeugdokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • Eigentumsnachweis bei Neuwagen und Importfahrzeugen: Kaufvertrag beispielsweise
  • Bei EU-Import- und Neufahrzeug: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung)
  • Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung

Sonderfälle für die Kfz-Anmeldung

  • Kraftfahrzeuge, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren, oder
  • Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden

In beiden Fällen ist für die (Wieder-)Zulassung eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch CoC, für „Certificate of Conformity“) erforderlich. Fehlt diese Bescheinigung oder dauerte die Stilllegung über sieben Jahre, wird ein Vollgutachten nach §21 StVZO erstellt, das die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge regelt. Importfahrzeuge aus dem Ausland, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen bei der Behörde zur Begutachtung vorgeführt werden.

Die neuen Saisonkennzeichenschilder

Bei der Zuteilung vergibt die Zulassungsstelle die Erkennungsnummer für das Kfz neu, falls der Halter zuvor kein Wunschkennzeichen reserviert hat. Alte Kennzeichenschilder müssen beim Zulassungsvorgang vorgelegt und entwertet werden.

Auf das neue Nummernschild wird die HU-Plakette und das Siegel der Dienststelle angebracht.

Wer im Vorfeld ein Saison-Wunschkennzeichen reserviert hat, kann die Schilder online bestellen und diese zur Behörde mitbringen. Andernfalls fertigen benachbarte Schilderläden die Kennzeichen an. Dazu händigt der Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes einen Reservierungsbeleg der zugeteilten Kennzeichenkombination aus.

Neue Kennzeichen bedeuten eine neue Umweltplakette

Ein silberner Mercedes Roadster Cabriolet fährt mit geöffnetem Verdeck.
Soll ein Fahrzeug mit einer Saisonzulassung in
Umweltzonen gefahren werden, wird dafür
eine Umweltplakette benötigt.
Bild: © Günter Kramer

Wird beim Zulassungsvorgang ein neues Kennzeichen zugeteilt und möchte der Halter weiterhin Städte bzw. Regionen mit Umweltzonen befahren, so ist eine neue Umweltplakette mit der neuen Kennzeichenkombination erforderlich.

Oldtimer haben den Vorteil, dass Umweltzonen auch ohne die Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Alle anderen Fahrzeuge benötigen eine neue Plakette mit Aufdruck des Kennzeichens. Eine neue Umweltplakette bekommt man teilweise bei den Zulassungsstellen, bei manchen Werkstätten und zumeist bei Kfz-Prüfstellen.

Feinstaubplaketten lassen sich auch kostengünstig online bestellen. Innerhalb von 1-2 Tagen werden diese per Post zugestellt.

Kann man die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ändern?

Wurde das Fahrzeug bereits auf ein Saison Kennzeichen zugelassen und der Betriebszeitraum soll abgeändert werden, so ist das jederzeit möglich. In diesem Fall ist die Abänderung jedoch eine normale Saisonkennzeichenzulassung. Die Unterlagen müssen neu eingereicht werden. Eine neue eVB-Nummer mit dem neuen Zeitraum muss vorgelegt werden, neue Kennzeichenschilder müssen besorgt und mit neuen Plaketten versehen werden. Der Zoll wird ebenfalls informiert, damit die Steuer entsprechend des Zeitraumes angepasst wird.
 

Saisonkennzeichen online beantragen – geht das?

Komplett internetbasierte Sonderzulassungen direkt mit eID und versiegelten Sicherheitscodes in den Fahrzeugpapieren sind mit dem Projekt i-Kfz seit dem 1. Oktober 2019 möglich. Dieser Onlineservice gilt derzeit nur für das normale Euro-Kennzeichen, jedoch nicht für Sonderkennzeichen (Saison-, H- und Wechselkennzeichen).

Derzeitige Internet-Services für die Saisonzulassung sind rein kommerzielle Dienstleister und arbeiten das hier beschriebene Analog-Verfahren ab.
 

Was sind die Saisonkennzeichen Kosten?

Bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug, mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung belaufen sich die Gebühren, ohne Halterwechsel, in der Zulassungsbehörde auf etwa 28 Euro – 32 Euro. Ohne Zulassungsbescheinigung kommen noch rund sieben Euro hinzu.

Eine Online Reservierung fürs Wunschkennzeichen kostet 12,80 Euro – 10,20 EUR für die gewünschte Kennzeichenkombination und 2,60 EUR sind Gebühren für die Reservierung.

Ein Kennzeichenschild selbst kostet beim Schilderpräger rund 15 Euro, entsprechend ca. 30 Euro für zwei Kennzeichen.

Zusätzliche Gebühren fallen an, wenn für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ein Halterwechsel mit der Saisonkennzeichen Beantragung erfolgt oder für das Auto noch alte Fahrzeugpapiere vorliegen. Hier wird ein Umtausch notwendig.

Wurde für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt, fallen zusätzliche Gebühren an.

Für die gesamten Kosten Saisonkennzeichen ist mit ca. 43 Euro bis 75 Euro zu rechnen.
 

Welche Vorschriften gelten außerhalb des Zulassungszeitraums?

Ein fahrendes Kraftrad, vermutlich mit einer Saisonkennzeichenzulassung.
Fahrzeuge mit einer Saisonzulassung dürfen nur innerhalb des
Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen gefahren
und geparkt werden.
Bild: © Günter Kramer

Während der Ruhezeit darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ebenso darf das Kfz nicht im öffentlichen Raum abstellt werden.

Fahrten zur Werkstatt und zu einer Kfz-Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einem anderen Kfz-Sachverständigen) sind mit eigener Motorkraft nicht zulässig. Der fahrbare Untersatz muss in diesem Fall mit einem Anhänger transportiert werden.

Außerhalb des Betriebszeitraums kann für das Kfz ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Damit sind Fahrten zur Prüfstelle und Werkstatt möglich. Sofern eine gültige HU besteht, können auch Probe- und Prüffahrten uneingeschränkt nach Vorgaben, welche für das Überführungskennzeichen gelten, durchgeführt werden.

Leser stellten weitere Fragen zum Thema Saisonkennzeichen beantragen

Wie lange kann man mit einem Saisonkennzeichen fahren?

Fahrten sind nur innerhalb des beantragten Saisonzeitraums erlaubt. Der letzte Tag ist der letzte Tag des Endmonats, welcher am rechten Rand des Kennzeichens abzulesen ist. Der Zulassungszeitraum ist bis zur Ab- bzw. Ummeldung jährlich gleich und wiederholt sich.

Ist ein Auto mit Saisonkennzeichen versichert?

Innerhalb des beantragten Zeitraums ist das Auto in jedem Fall haftpflichtversichert. Wurde eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so ist diese ebenso nur in diesem Zeitraum gültig.

Was passiert wenn man mit abgelaufenem Saisonkennzeichen fährt?

Nimmt ein Kfz innerhalb der Ruhezeit am öffentlichen Straßenverkehr teil, so werden 50 Euro Bußgeld bei einer Fahrzeugkontrolle fällig. In dieser Zeit ist das Kraftfahrzeug nicht versichert.
Parkt ein Fahrzeug außerhalb des beantragten Zeitraums an einer öffentlichen Straße, kostet dieses Vergehen 40 Euro. Für beide Verstöße gibt es zudem einen Punkt im Zentralregister Flensburg.

Kann man mit Saisonkennzeichen ins Ausland?

Da es sich um eine erweiterte Form des Euro-Kennzeichens handelt, bei welchem der Betriebszeitraum begrenzt ist, sind die Nummernschilder ganz normal im Ausland gültig. Innerhalb des beantragten Zeitraums darf das Fahrzeug auch im Ausland gefahren werden.

Saisonkennzeichen für welche Fahrzeuge geeignet?

Die Kennzeichen können für jede Fahrzeugart beantragt werden. Wird ein Kfz nur eine bestimmte Zeit im Jahr bewegt so ist es sinnvoll dafür eine Saisonzulassung zu beantragen. Dadurch werden Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer eingespart.

Wo kann man außerhalb der Saison parken?

Das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum abgestellt und muss auf einem Privatgrundstück geparkt werden.
 

Fazit: Saisonkennzeichen beantragen, so einfach wie eine normale Kfz-Zulassung

Wer mit dem Gedanken spielt, sein Saison-Fahrzeug auch nur saisonal zuzulassen, hat es mit unserem Ratgeber besonders leicht. Alles Wissens- und Überlegenswerte ist kurz dargestellt. Die notwendigen Dokumente für den Online-Termin in der Zulassungsstelle finden sich übersichtlich aufgelistet. Das Anliegen lässt sich schnell und unkompliziert erledigen und der Saisonfahrer spart zukünftig laufende Beiträge oder alljährliche Meldekosten.
 

Rechtsgrundlagen für die Zulassung Saisonkennzeichen

 

 

Downloads

Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen

 

Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer

 

Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste

 

Kaufvertrag Auto Muster

 

Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.

 

Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Frühjahr 2024.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Landratsamt Augsburg - Kfz-Zulassungsstelle Gersthofen für die Unterstützung. Diese haben uns bei Fragen zu nicht alltäglichen Zulassungsvorgängen in persönlichen Terminen Auskunft gegeben oder diese per eMail beantwortet.

 
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer

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