Kfz-Zulassungsstellen in Deutschland

Auf kfz-serviceportal.de finden Sie die passende Zulassungsstelle in Ihrer Region. Ganz einfach Ort oder Postleitzahl und die gewünschte Dienstleistung auswählen – fertig. Finden Sie jetzt die gewünschte Kfz-Zulassungsbehörde und nutzen Sie die Vorteile des Kfz-Serviceportals.

Wer am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen teilnehmen möchte, muss dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Diese werden von über ca. 900 Kfz-Zulassungsstellen und Bürgerämtern in Deutschland geprüft, weiterverarbeitet und vermerkt.

Erfahren Sie im Nachfolgenden, welche Aufgaben Kfz-Zulassungsstellen übernehmen, welche Unterlagen im Normalfall erforderlich sind und mit welchen Kosten Sie generell zu rechnen haben.

Die Außenansicht eines Landratsamts. Auf der Fassade ist das Wappen und der Schriftzug Landratsamt angebracht.
In Landkreisen erfolgt die Zulassung oft in den Landratsämtern, in den Städten gibt es dafür die Bürgerbüros.
Bild: © Günter Kramer

Die Aufgaben einer Kfz-Zulassungsstelle

Zu den Aufgaben einer Zulassungsstelle zählen alle Angelegenheiten, bei denen es um für die Behörden relevante Statusänderungen von Kraftfahrzeugen geht. Nachfolgend finden Sie einen Überblick der häufigsten Gründe für den Besuch der örtlichen Kfz-Zulassungsbehörde.

Anmeldung von Kraftfahrzeugen

Kfz-Schein, Kfz-Brief, Reisepass, Kennzeichen, COC-Papiere und eine Informationsbroschüre der Kfz-Zulassungsstelle.
Für die Kfz-Zulassung werden einige Unterlagen benötigt.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Nahezu jedes Kfz muss vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch die Kfz-Zulassungsbehörde angemeldet werden beziehungsweise eine Zulassung erhalten. Dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug die technischen Anforderungen (Hauptuntersuchung) erfüllt, eine gültige Haftpflichtversicherung aufweist und ob eine Betriebserlaubnis sowie alle Papiere vorhanden sind. Außerdem muss sich der Zulassende oder ein entsprechend Bevollmächtigter legitimieren, also ausweisen können.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dürfen Nummernschilder geprägt und im Anschluss mit Plaketten versehen werden. Die Zulassung wird durch die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) komplettiert.

Bitte beachten Sie: Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs, für das Kfz-Steuer erhoben wird, benötigen Sie eine gültige deutsche Bankverbindung. Ein entsprechendes Lastschriftmandat muss im Zuge der Zulassung ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Abmeldung / Stilllegung

Kfz-Schein, Kfz-Brief, Autoschlüssel und Kfz-Kennzeichen, auf welchen das Siegel des Bundeslandes entwertet wurde.
Bei der Stilllegung werden die Kennzeichnen entwertet.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Wird ein Fahrzeug vorübergehend oder endgültig nicht mehr benötigt, so wird eine sogenannte Abmeldung durchgeführt. Diese wird auch als Außerbetriebsetzung oder Stilllegung bezeichnet – seit 2013 unterscheiden Kfz-Zulassungsstellen nicht mehr zwischen temporären oder gänzlichen Stilllegungen.

Um die Stilllegung bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen zu können, werden die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) sowie die Kennzeichen zur Entwertung benötigt. Außerdem muss sich der Antragsteller ausweisen können. Ist der Fahrzeughalter nicht selbst anwesend, so kann vom Stellvertreter eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Wurde ein Fahrzeug stillgelegt, darf es sich nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Wegen befinden.

Ummeldung

Eine Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Fahrzeug seinen Besitzer wechselt. Für die Ummeldung sind die vollständigen Fahrzeugpapiere sowie der aktuelle Beleg der Hauptuntersuchung notwendig. Der Ummeldende oder sein bevollmächtigter Stellvertreter müssen sich außerdem ausweisen können. Das geschieht durch Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Anschließend kann der Fahrzeugschein mit den aktualisierten Daten von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt werden.

Verlustmeldungen / -erklärungen

Kommt es zum Verlust von Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), so muss eine sogenannte Verlusterklärung bei der Kfz-Zulassungsbehörde eingereicht werden. Diese ist – abhängig vom verlorengegangenen Dokument – mehr oder minder aufwendig.

Wurde der Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) entwendet oder ist dieser verlorengegangen, so genügt in der Regel eine formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters sowie das Vorzeigen der übrigen Dokumente (Teil 2 der Zulassungsbescheinigung sowie ein aktueller Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung). Im Anschluss kann die Zulassungsstelle ein neues Dokument ausstellen. Ist hingegen der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar, so verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung. Der Vorgang der Neubeantragung kann mehrere Wochen dauern – in dieser Zeit kann das Kfz nicht veräußert werden.

Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen

Auf einem PKW ist ein Kurzzeitkennzeichen angebracht.
Kurzzeitkennzeichen werden bei der Zulassungsstelle beantragt.
Bild: © Günter Kramer

Wer ein Fahrzeug kurzzeitig bewegen möchte, kann dafür ein Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link:

Kurzzeitkennzeichen
 

Soll das Fahrzeug hingegen exportiert werden, wird ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen notwendig. Der Unterschied besteht darin, dass das Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt) im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen nicht von der Kfz-Steuer befreit ist. Außerdem kann die Kfz-Zulassungsstelle eine Sichtprüfung durchführen, um Missbrauch zu verhindern. Mehr Informationen zum Ausfuhrkennzeichen finden Sie unter folgendem Link:

Ausfuhrkennzeichen
 

Feinstaubplaketten

Auf einem Straßenschild wird angezeigt, dass hier eine Umweltzone beginnt, welche nur mit EURO4-Fahrzeugen befahren werden darf.
Plaketten für das Befahren von Umweltzonen
kann man auch in Zulassungsstellen bekommen.
Bild: © Günter Kramer

Abhängig vom Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs können Feinstaubplaketten vergeben werden. Diese werden in drei Farben unterteilt. Gut sichtbar in der Windschutzscheibe verklebt, erlauben sie das Befahren sogenannter Umweltzonen. Kfz-Zulassungsstellen können solche Plaketten nach Prüfung der Voraussetzungen vergeben.

Bankbrief (Fahrzeugbrief bei Finanzierung oder Leasing für Kfz-Dienstleistungen nutzen)

Bei Finanzierungen oder Leasing-Verträgen verbleibt der Fahrzeugbrief für gewöhnlich bei der Bank beziehungsweise dem Leasinggeber. Soll eine Kfz-Dienstleistung, die den Fahrzeugbrief voraussetzt, in diesem Falle durchgeführt werden, so kann die Kfz-Zulassungsstelle den Brief für die Dauer dieser Prozesse entgegennehmen. Sie darf ihn jedoch nicht herausgeben.

Halterauskunft

Im Falle eines Konflikts in Bezug auf den Straßenverkehr kann es notwendig sein, eine sogenannte Halterauskunft einzufordern. Dabei können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Einrichtungen Daten zu Fahrzeughaltern sowie Haftpflichtversicherungen abfragen. Basis für diese Abfrage ist eine aussagekräftige Begründung.

Weitere Kennzeichen

Auf einem Oldtimer ist ein H-Kennzeichen angebracht.
Zahlreiche, verschiedene Kennzeichen können bei
Zulassungsstellen beantragt werden.
Bild: © Günter Kramer

Neben den gewöhnlichen Nummernschildern sowie den Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen existieren einige weitere Varianten, die ebenfalls bei der Kfz-Zulassungsstelle bezogen werden können. Dazu zählen sich beispielsweise das grüne Kennzeichen oder das H-Kennzeichen für Oldtimer. Letzteres bedarf allerdings eines vorherigen Gutachtens durch entsprechende Prüfstellen.

Ebenfalls gefragt sind sogenannte Saisonkennzeichen, deren Gültigkeit sich auf einen vorher definierten Zeitraum erstreckt. Eine entsprechende Markierung auf den Schildern gibt an, in welchen Monaten (inklusive der notierten Monate) die Zulassung und damit auch die Versicherung gültig ist. Diese Nummernschilder sind beispielsweise für Motorradfahrer interessant, die lediglich im Winter ein Auto benötigen oder ihr Motorrad lediglich im Sommer zulassen möchten.

Last but not least werden in Kfz-Zulassungsstellen auch Wechselkennzeichen ausgestellt. Dabei handelt es sich um Nummernschilder, die an zwei Fahrzeugen verwendet werden dürfen, sofern die Versicherung dies zulässt. Die dabei verwendeten Nummernschilder bestehen aus einem an den Fahrzeugen verbleibenden Element und an einem Kennzeichen, das vor Fahrtantritt angebracht werden muss. Das gleichzeitige Bewegen beider Fahrzeuge ist nicht gestattet.

Wunschkennzeichen

Auf einem Neuwagen ist ein Wunschkennzeichen angebracht.
Viele Fahrzeughalter möchten ein Wunschkennzeichen.
Bild: © Günter Kramer

Viele Menschen nutzen die Gelegenheit der Zulassung oder Ummeldung, um sich ein sogenanntes Wunschkennzeichen ausgeben zu lassen. Dabei handelt es sich um gewöhnliche Eurokennzeichen, bei denen die Unterscheidungsziffern frei gewählt werden dürfen – sofern sie denn verfügbar sind. Auf diese Art und Weise lassen sich beispielsweise individuell bedeutsame Abkürzungen oder aber lustige Kreationen schaffen. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Kombinationen erlaubt sind.

Sie möchten mehr über Wunschkennzeichen erfahren oder suchen eine Möglichkeit, Ihre Kombination für die kommende Zulassung zu reservieren? Klicken Sie hier.

Wunschkennzeichen
 

Finden Sie jetzt Zulassungsstellen im gewünschten Bundesland

Gebühren und Kosten

Nahezu alle Dienstleistungen von Kfz-Zulassungsbehörden werden kostenpflichtig angeboten. Die Gebühren sind vom jeweiligen Antrag abhängig und werden in der Regel direkt eingezogen. Das heißt, dass es ohne Begleichung der Kosten nicht zur Vervollständigung des Anliegens kommt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Gebühren von Zulassungsstellen:

  • Dienstleistung
    Kosten
  • Abmeldung – Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen direkt bei der Zulassungsstelle
    7,70 €
  • Abmeldung – Internetbasierte Außerbetriebsetzung
    6,20 €
  • Ausfuhrkennzeichen
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    33,90 €
  • Ersatzkennzeichen – hinteres Kennzeichen
    4,10 €
  • Ersatzkennzeichen – vorderes Kennzeichen
    3,60 €
  • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren


    41,90 €
  • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    59,60 €
  • Halterauskunft
    5,10 €
  • Historische Kennzeichen (Oldtimer Kennzeichen)
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    27,40 €
  • Kurzzeitkennzeichen
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    13,10 €
  • Namensänderung
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    11,70 €
  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    26,90 €
  • Plakette für E-Fahrzeuge
    11,00 €
  • Rote Kennzeichen – Händlerkennzeichen – Oldtimer-Zulassung
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    150 €
  • Saisonkennzeichen
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    27,10 €
  • Technische Änderung
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    11,70 €
  • Umschreibung innerhalb des Landkreises
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    19,20 €
  • Umschreibung von außerhalb des Landkreises
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    29,50 €
  • Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    17,50 €
  • Umzug innerhalb des Landkreises
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    11,70 €
  • Verlust des Kennzeichens – Ersatznummer
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    27,10 €
  • Wiederzulassung
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    11,70 €
  • Wunschkennzeichen Reservierung
    12,80 €
  • Zulassung für Importfahrzeuge (keine deutschen Fahrzeugpapiere)
    zzgl. eventueller Zusatzgebühren

    40,70 €

Die oben genannten Gebühren der Zulassungsstellen können von Bundesland zu
Bundesland geringfügig variieren (Stand 2018).

Bitte beachten Sie: Neben den durch die Behörden erhobenen Kosten kann es bei der Zulassung zu weiteren Aufwendungen kommen. Dazu zählt beispielsweise das Prägen von Nummernschildern.

Online-Services

Webseite einer Kfz-Zulassungsstelle, auf welcher man ein Wunschkennzeichen reservieren kann.
Ob Wunschkennzeichen, Abmeldung oder auch die Reservierung
eines Termins, die Ämter bieten viel Online-Services.
Bild: © Landratsamt Augsburg

Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile sogenannte Online-Services an. Diese sind praktisch, weil Informationen zum einen direkt über das Internet angeboten werden. Zum anderen können unter Umständen direkt Termine gebucht werden. Damit entfällt das „Ziehen einer Nummer“ sowie das oftmals als unangenehm empfundene Warten in der Zulassungsbehörde. Etwaige Online-Services zum Buchen von Terminen sollten deshalb im Vorfeld geprüft werden. Im Kfz-Serviceportal zeigen wir Ihnen alle Online-Services der Ämter auf – bei uns finden Sie immer den direkten Link zur Terminvereinbarung, zum Reservieren eines Wunschkennzeichens und zur Online-Abmeldung.

Hinweis: Einige Zulassungsstellen beschränken ihre Angebote ausschließlich auf Menschen, die vorab einen Termin vereinbart haben. Wir empfehlen deshalb, die Vorgaben der Behörden im Vorfeld zu überprüfen.

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