H-Zulassung – die Oldtimer Zulassung mit dem H-Kennzeichen

Die H-Kennzeichen finden sich an vielen Oldtimern. Das H steht hier für historisch und weist darauf hin, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde. Mit der Oldtimer-Zulassung gehen für den Besitzer einige Vorteile einher. So sind beispielsweise geringere Kraftfahrzeugsteuern zu zahlen.

Doch die Motivation, ein Oldtimer Kennzeichen zu erhalten und das eigene Fahrzeug offiziell als verkehrshistorisches oder kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu nutzen, geht weit darüber hinaus. Bei der Oldtimerzulassung müssen Besitzer jedoch einige Punkte beachten. Vieles im Prozess der H-Zulassung ist sehr ähnlich zur Anmeldung eines normalen Fahrzeugs. Jedoch gibt es einige Abweichungen, wie das Einbringen eines Oldtimer-Gutachtens.

 

 

Ein roter Oldtimer Traktor.
Die H-Zulassung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich.
Bild: © Günter Kramer

 

Was ist das H-Kennzeichen?

Seit 1997 wird in Deutschland das H-Kennzeichen von den Zulassungsbehörden zugeteilt. Zunächst ist zum normalen Euro-Kennzeichen fast kein Unterschied zu erkennen, bis auf ein H am rechten Rand des Nummernschildes. Dieser Zusatz zeigt an, dass das Kfz begutachtet und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft und genehmigt wurde.

Mit der erfolgten Begutachtung bei einem Sachverständigen kann bei der Zulassungsstelle bzw. dem Straßenverkehrsamt eine H-Zulassung beantragt werden. Der Oldtimer darf nach Zuteilung das H-Kennzeichen führen.

Was ist ein Oldtimer?

Alte Kraftfahrzeuge werden umgangssprachlich als Oldtimer bezeichnet. Der Begriff kommt anders, als man denkt, nicht aus dem Englischem, er ist ein Scheinanglizismus. In diesem werden Kraftfahrzeuge verschiedener Art (Automotive, Lokomotive und Schiffe) ab einem bestimmten Alter so bezeichnet. In den vereinigten Staaten von Amerika (USA) sagt man zum historischen Fahrzeug Classic Car. In anderen Ländern werden sie oft Veteran Car genannt.

Alte Klassiker, bei welchen die Erstzulassung unter 30 Jahren liegt, werden Youngtimer genannt. Eine spezielle Zulassung auf diese Fahrzeuge gibt es 2007 nicht mehr.
 

Wie sieht das H-Kennzeichen aus?

Ein altes Auto ist nicht automatisch ein anerkannter Oldtimer, welcher ein H-Kennzeichen führen darf. Für den H-Zulassungsvorgang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Kennzeichen sieht optisch fast wie ein normales Euro-Kennzeichenschild aus. Am rechten Schilderrand ist ein großes H aufgebracht. Dieses sagt aus, dass das Kfz ein historisches Kennzeichen hat.

Ein Beispiel für ein H-Kennzeichen mit Erklärung zu dessen Aufbau.
Das H-Kennzeichen unterscheidet sich kaum vom einem normalen Euro-Kennzeichen. Die Erkennungsnummer wird hier mit einem H (für historisches Fahrzeug) abgeschlossen.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Das Kennzeichen ist im Ausland anerkannt. Mit dem alten Klassiker kann daher bedenkenlos über die Staatsgrenzen gefahren werden.

Gibt es im Ausland Kfz-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und wie sehen diese aus?

Im Ausland gibt es spezielle Kennzeichen für Autoklassiger. In europäischen Ländern ist das Nummernschild oft schwarz mit heller Schrift.
 

Wie viele Oldtimer sind in Deutschland zugelassen?

Ein Oldtimer in Portugal mit einer H-Zulassung und einem schwarzen Nummernschild.
Dieser Oldtimer, Jaguar Mark IX, hat ein schwarzes
Nummernschild mit heller Prägung
des Unterscheidungskennzeichens.
Bild: © Günter Kramer
Aufnahme: Lissabon (Portugal)

Die Statistikzahlen vom Kraftfahrt-Bundesamt zeigen am 01.01.2020 einen Oldtimerbestand von 595.046 Fahrzeugen. Für 390.640 wurde eine H-Zulassung beantragt, 189.095 Kfz fahren ohne das historische Kennzeichen.

Ein Jahr zuvor lag die Bestandzahl der Klassiker noch bei 318.582. In 2019 wurden demnach 72.058 Oldtimer auf das H-Kennzeichen zugelassen.

Die Fahrzeugarten unterteilen sich dabei:

  • 88,4 % – PKWs
  • 4,7 % – Lastkraftwagen
  • 2,7% – Krafträder
  • 0,9% – Sonstige Kfz (z.B. Landwirtschaft)
  • 0,1% – Kraftomnibusse
  • 0,1% – Anhänger

Quelle: KBA

Welche H-Kennzeichen Voraussetzung gibt es?

Ein getunter Oldtimer BMW mit sportlichen Anbauteilen.
Nicht für jeder Oldtimer kann der Fahrzeughalter
ein H-Kennzeichen beantragen.

Für die Einstufung als historisches Kulturgut müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Bild: © Günter Kramer

Um ein H-Kennzeichen für seinen Oldtimer zu erhalten, ist zunächst ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO notwendig. Als Oldtimer kann jedes Fahrzeug anerkannt werden, das vor mindestens 30 Jahres erstmals zugelassen wurde. Im Gutachten wird von einem Kfz-Sachverständigen geprüft, ob das vorgestellte Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand oder fachmännisch restauriert worden ist. Weiterhin muss die Verkehrstauglichkeit gegeben sein. Das Kfz muss sich in einem erhaltungswürdigen Zustand befinden. Es wird somit nicht jedes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, automatisch als Oldtimer anerkannt.

Für die H-Zulassung Voraussetzungen werden beim Kfz geprüft:

  • es muss in einem guten Zustand sein
  • frei von erkennbaren, technischen Mängeln im Sinne der StVZO
  • sind keine Durchrostungen vorhanden
  • wurden Schweißarbeiten fachgerecht durchgeführt
  • keine erkennbaren Unfallrestschäden bzw. keine Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung
  • alle wesentlichen Bauteile müssen vorhanden im original- bzw. zeitgenössischem Zustand sein
  • befinden sich alle Hauptbaugruppen im Original
  • wurden Umbauten maximal 10 Jahre nach Erstzulassung durchgeführt, waren es erlaubte und typisch, zeitgenössische Erweiterungen
  • sind nur leichte Gebrauchsspuren vorhanden
  • sind mindestens 90% original- bzw. originalgetreue Teile verbaut
  • gibt es eine gültige Betriebserlaubnis oder ein Gutachten nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis)

Oldtimergutachten und Hauptuntersuchung

Im Rahmen der Begutachtung wird gleichzeitig die Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO durchgeführt. Gutachten und HU gehen somit Hand in Hand. Der Zustand des Fahrzeugs entscheidet somit in doppelter Hinsicht über die H-Zulassung als Oldtimer. Der Sachverständige prüft den Gesamtzustand des Fahrzeugs, die Optik, die technische Einsatzbereitschaft und die Ausstattung nach historischer Korrektheit und Verkehrstauglichkeit.

Für einen positiven Bescheid in Gutachten und Hauptuntersuchung dürfen keine technischen Mängel im Sinne der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Um als Oldtimer zugelassen zu werden, dürfen darüber hinaus nur leichte oder angemessene Gebrauchsspuren am und im Fahrzeug vorliegen. Wesentliche Bauteile müssen im Original- oder zeitgenössischem Zustand vorliegen und es darf kein wesentliches Bauteil fehlen. Erkennbare Unfallschäden oder eine unsachgemäße Instandsetzung verhindern ebenfalls einen positiven Bescheid im Oldtimer-Gutachten. Am Fahrzeug dürfen Umbauten sein, beispielsweise ein Tuning, wenn dieses typisch und zeitgenössische für dieses Fahrzeug ist und innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung durchgeführt wurden.

Das Gutachten und die Hauptuntersuchung werden von einem anerkannten Kfz-Sachverständigen bei einer der staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Diese Prüfstellen sind die verschiedenen TÜV-Organisationen, die GTÜ, der KÜS oder auch DEKRA. Da speziell ausgebildete Prüfingenieure Oldtimer prüfen, sollte im Vorfeld nachgefragt und ein Termin vereinbart werden.

Die Karosse eines Oldtimers ist auf einer Hebebühne. Das Fahrzeug wird fachgerecht restauriert.
Bei einem Oldtimergutachten wird geprüft, ob das
Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut
bewertet werden kann.
Bild: © thosti57 – Fotolia

Die Hauptuntersuchung muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Für Oldtimer gibt es somit keine Ausnahme. Sie müssen wie jedes andere Fahrzeug im gesetzlich vorgegebenen Intervall auf ihre Verkehrstauglichkeit regelmäßig geprüft werden. Wird eine spätere HU auch in der Nachprüfung nicht bestanden, erlischt auch die Zulassung.

Wird ein positives Oldtimer-Gutachten ausgestellt und ist die Hauptuntersuchung bestanden, sind die wichtigsten Hürden für die Zulassung als Oldtimer bei der Zulassungsstelle genommen. Für die Hauptuntersuchung bei einer Prüfstelle muss mindestens die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitgebracht werden. Dort wird auch die bestandene HU mit dem nächsten Prüftermin eingetragen.

Welche H-Kennzeichen Vorteile bringt eine Oldtimer-Zulassung?

Es bringt einige Vorteile mit sich, wenn ein Kfz als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zugelassen ist.
Die Kfz-Steuer ist einheitlich und vergünstigt. Es gibt spezielle Tarife in der Kfz-Versicherung, mit welchen sich Einsparungen ergeben. Die Oldtimer-Auto dürfen ohne Katalysator und uneingeschränkt auf den Straßen bewegt werden.

Vorteile kurz und knapp:

  • Katalysator ist nicht notwendig
  • Umweltzonen dürfen ohne Feinstaubplakette befahren werden
  • Kfz-Steuer ist einheitlich und günstig
  • preiswerte Tarife für die Oldtimerversicherung

Wer daran Interesse hat, kann bei einem der zahlreichen Oldtimertreffen das Schmuckstück der Öffentlichkeit präsentieren.

Darf mit dem H-Kennzeichen ohne Plakette eine Umweltzone befahren werden?

Ein Verkehrsschild zeigt eine Umweltzone an.
Oldtimer mit einer H-Zulassung dürfen Umweltzonen
ohne Feinstaubplakette befahren.
Bild: © Günter Kramer

Ein Oldtimer mit Oldtimer-Kennzeichen erhält keine Umweltplakette und muss eine solche auch nicht anbringen. Vorteil der H-Zulassung ist, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fahren dürfen. Von Dieselverboten können Oldtimer aber betroffen sein – das legt die jeweilige Kommune fest.

Wie hoch ist die H Kennzeichen Steuer?

Steuerlich kann sich eine Ummeldung auf das H-Kennzeichen ebenfalls lohnen. Der Halter zahlt eine Oldtimer Steuer Pauschale von 191,73 Euro für mehrspurige Motorfahrzeuge (Pkw, Lkw, Bus) sowie Anhänger und für Motorräder 46,02 Euro. Die Größe des Hubraums sowie der Schadstoffausstoß (Emissionen) sind für die Steuer nicht relevant.

Gibt es eine spezielle H-Kennzeichen Versicherung?

Oldtimer sind in der Versicherung häufig deutlich günstiger. Ein Oldtimer-Tarif in der Kfz-Haftpflicht liegt zwischen 40 und 110 Euro jährlich und ist abhängig vom Alter des Fahrzeugs. Beiträge zur Teil- oder Vollkasko berechnen sind in erster Linie vom Marktwert des Kfz. Versicherer fordern zur Ermittlung des Wiederherstellungswerts oft ein ausführliches Wertgutachten für den Classic Car. Oft liegen Kasko-Beiträge zwischen 30 bis 70 Euro jährlich.

Für die Oldtimer-Versicherung gibt es häufig zusätzliche Bedingungen, beispielsweise eine begrenzte Kilometerleistung im Jahr. Ein Nachweis zum Besitz eines weiteren Fahrzeuges, welches regelmäßig genutzt wird oder eine Dauerkarte für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bringen meist weitere Einsparungen. Der Versicherer kann dadurch erkennen, dass das Oldtimer Auto nicht ständig im Alltag genutzt wird.
 

Wann lohnt sich ein H Kennzeichen?

Soll mit dem Oldi Umweltzonen befahren werden, ist die Oldtimer Zulassung ein lohnenswerter Grund. Hat das Fahrzeug keinen G-Kat oder Benzinmotor mit wenig Hubraum samt Abgasreinigung und erreicht nicht die Euro-2-Abgasnorm, so lohnen sich die Einsparungen in der Kfz-Steuer auf jeden Fall. Mit dem Steuerrechner sollte geprüft werden, welche Art der Versteuerung günstiger ist (siehe Weblinks).

Das Fahrzeug als Oldtimer anmelden führt zudem zu einer Wertsteigerung. Als Wertanlage dient nicht nur das reine Alter des Kfz. Vor allem als anerkanntest, kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut steigert den Wert.
 

Ist ein H-Saisonkennzeichen möglich?

An einem Fahrzeug ist ein H-Saisonkennzeichen angebracht.
Eine Kombination aus Oldtimer- und Saisonkennzeichen
ist möglich. Ein H-Saisonkennzeichen bringt
weitere finanzielle Vorteile für den Halter.
Bild: © Günter Kramer

Wird das Oldtimer-Auto nur in der schönen Jahreszeit bewegt, macht eine Saisonkennzeichen Zulassung Sinn. Seit 01. Oktober 2017 kann ein Kennzeichen für Classic Autos mit dem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Ein H-Kennzeichen-Saison bringt die Vorteile beider Zulassungsarten mit sich. Die Beiträge für die Versicherung fallen nur für den zugelassenen Zeitraum an.

Das Kennzeichen erhält neben den Buchstaben H am rechten Schildrand noch zusätzlich die Informationen für den Saisonzeitraum.

Gibt es für Oldtimer auch das Wechselkennzeichen?

Steuerlich bringt die Zulassung mit Wechselkennzeichen wenig Vorteile, es sei denn, mindestens für eines der beiden Fahrzeuge wurde das H-Kennzeichen beantragt. Mit einem Kennzeichen lassen sich zwei Fahrzeuge bewegen, jedoch nicht zur selben Zeit. Wer einen normalen PKW für den Alltag zur Verfügung hat und an einem schönen Wochenende z.B. das Oldtimer Cabrio nutzen möchte, der kann auf das H-Wechselkennzeichen für sein altes Schmuckstück zurückgreifen. Alle mit beiden Zulassungsarten verbundenen Vorteile werden hierbei vereint.
 

Was ist der Unterschied zwischen H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen?

An einem Oldtimer ist ein rotes Oldtimerkennzeichen angebracht.
Die Voraussetzungen für das rote Oldtimer-Kennzeichen
sind geringer, wie für die reguläre
H-Kennzeichen-Zulassung.
Bild: © Günter Kramer

07-Kennzeichen sind als Kurzzeitzulassung für Oldtimer, welche nicht dauerhaft gefahren werden, gedacht. Nimmt das gute Stück ausschließlich an Veranstaltungen (Oldtimertreffen, Oldtimerrally usw.) teil, kann es nach den Bestimmungen des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten 07-Kennzeichen gefahren werden.

Diese Kennzeichen können, ähnlich wie bei einem Kurzzeitkennzeichen, für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.

Als Wechselkennzeichen wird dieses Nummernschild ebenso genutzt, wenn mehrere Oldtimer vorhanden sind, die nicht gleichzeitig gefahren werden. Wer eine Oldtimer-Sammlung hat, kann das 07-Kennzeichen beantragen, um die Fahrzeuge abwechselnd und günstig zu fahren. Voraussetzungen für die 07-Kennzeichen sind die gleichen wie bei den H-Kennzeichen mit dem Zusatz, dass der Halter oder die Halterin ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Die Voraussetzungen sind jedoch nicht so hoch, wie für die H-Zulassung. Somit erhalten auch Fahrzeuge, welche nicht mehr top in Schuss sind, die 07-Kennzeichen-Zulassung.

Bei der Zulassung wird ein gesonderter Fahrzeugschein ausgestellt, in dem alle Fahrgestellnummern der Oldtimer eingetragen werden, die mit den 07-Kennzeichen fahren dürfen. Die Kfz-Steuer muss jedoch nur einmal abgeführt werden und nicht für alle Oldtimer einzeln. Die 07-Kennzeichen werden für ein Jahr auf Probe ausgestellt. Gibt es keine Unregelmäßigkeiten, wird die Zulassung unbefristet verlängert. Die Oldtimer müssen nicht wiederholend zum TÜV. Nehmen diese am Straßenverkehr teil, müssen sie verkehrssicher sein. Der Sammler von historischen Fahrzeuge muss ein Fahrtenbuch führen.

Die 07-Kennzeichen sind im europäischen Ausland anerkannt. Es kommt immer wieder zu Problemen. Daher ist es ratsam, einen offiziellen Nachweis für das Oldtimertreffen oder die Oldtimerrally mitzuführen. Ebenso sollten die Fahrzeugpapiere und das Fahrtenbuch vorgezeigt werden können.

Kann man ein H-Kennzeichen reservieren?

Wer ein besonderes, historisches Fahrzeug zulassen will, möchte auf ein spezielles Wunschkennzeichen nicht verzichten. Wie für das normale Euro-Kennzeichen kann auch für die Oldtimerzulassung ein Kennzeichen reserviert werden. Bei fast allen Zulassungsstellen geht das telefonisch, per E-Mail oder über die Behördenwebseite des zuständigen Straßenverkehrsamtes. Oft gibt es im Onlineportal die Auswahl für den Oldtimer. Ist das nicht der Fall, so kann ein normales Euro-Kennzeichen reserviert werden. Bei einem H-Saisonkennzeichen wird oft eine kürzere Kennzeichenkombination vergeben. Hier sollte bei der Zulassungsbehörde telefonisch nachgefragt werden, wie das Vorgehen in diesem speziellen Fall ist.
 

Wie wird das Oldtimer-Kennzeichen beantragt?

Die Oldtimer-Zulassung läuft an der Zulassungsstelle genauso ab wie auch die Zulassung anderer Fahrzeuge. Wird der Oldtimer neu zugelassen, beispielsweise nach einem Kauf, handelt es sich um eine Anmeldung. Wird das bestehende Fahrzeug nun als Oldtimer angemeldet, ist es eine einfache Ummeldung. Der einzige Mehraufwand ist das Oldtimergutachten, das im Vergleich zu sonstigen Zulassungen zusätzlich eingereicht werden muss.
 

Wo wird das H-Kennzeichen beantrag?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sowie eine Einzahlungsquittung von der Zulassungsbehörde
Zu den üblichen Unterlagen ist zusätzlich das Oldtimergutachten für den Antrag vorzulegen. Dieses wurde von einem anerkannten Sachverständigen ausgestellt.
Bild: © Kfz-Serviceportal

Die Beantragung selbst erfolgt in der für den Halterwohnort zuständigen Zulassungsbehörde. Für den Stadtkreis (kreisfreie Städte) ist die Stadtverwaltung und den Landkreis, das Landratsamt zuständig. Bei Firmen ist es die Behörde am Firmensitz bzw. die der Niederlassung.

Einige Zulassungsstellen bearbeiten Zulassungen nur mit Termin. Der Ablauf ist dadurch deutlich besser organisiert und der Zeitbedarf für beide Seiten überschaubarer.
 

Welche Unterlagen werden für die Zulassung mit H-Kennzeichen benötigt?

Zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle werden neben dem Oldtimer-Gutachten und der Zulassungsbescheinigung Teil I noch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt. Wenn das Fahrzeug bisher normal angemeldet war, müssen auch die bisherigen Kennzeichen mitgebracht werden. Ein Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung muss in Form einer eVB-Nummer beigebracht werden. Zur persönlichen Legitimation des Fahrzeughalters wird der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Persönliche Unterlagen zum Fahrzeughalter:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Im Falle einer Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise Betreuerausweis, soll das Fahrzeug auf eine(n) Minderjährige(n) oder eine betreute Person zugelassen werden
  • Verein: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie
  • Firmen, Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie

Unterlagen für Kfz-Versicherung und Steuer:

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
    Gut zu wissen: Besteht eine Steuerschuld, kann die Zulassung eines Fahrzeugs verweigert werden.

Fahrzeugdokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Qualifiziertes Gutachten eines Sachverständigen gemäß § 23 StVZO
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO (sicherheitshalber, meistens genügt der Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Bei Nutzfahrzeugen ein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • Eigentumsnachweis bei Neuwagen und Importfahrzeugen: Kaufvertrag beispielsweise
  • Bei EU-Importfahrzeug: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC Paper) oder Gutachten nach §21 StVZO
  • Eventuelle bisherige Kennzeichen zur Entwertung

Sonderfälle für die Kfz-Anmeldung

  • Kraftfahrzeuge, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren, oder
  • Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden

In beiden Fällen ist für die (Wieder-)Zulassung eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC, für „Certificate of Conformity“) erforderlich. Fehlt diese Bescheinigung oder dauerte die Stilllegung über sieben Jahre, wird ein Vollgutachten nach §21 StVZO erstellt, das die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge regelt. Importfahrzeuge aus dem Ausland, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen bei der Zulassungsbehörde zur Begutachtung vorgeführt werden.

Ablauf der An- oder Ummeldung zum H-Kennzeichen

Mit den erforderlichen Unterlagen geht der Halter zur Zulassungsstelle und meldet sein Fahrzeug um. Es ist möglich, auch für die H-Kennzeichen ein Wunschkennzeichen zu bekommen. Das lässt sich bereits im Vorfeld reservieren. Die Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen muss zur Zulassungsstelle mitgebracht werden.

Wer nicht selbst zur Zulassungsstelle kann, darf auch über einen Dritten die An- oder Ummeldung vornehmen lassen. Dafür benötigt der Bevollmächtigte eine Vollmacht durch den Besitzer. Die Vertretung muss sich bei der Zulassungsstelle ausweisen können und eine Ausweiskopie des Halters vorzeigen. Aus der Vollmacht müssen die jeweiligen Identitäten, der Handlungsumfang der Vollmacht und fahrzeugspezifische Angaben hervorgehen.

Kennzeichenschilder

Die H-Kennzeichen werden geprägt wie andere Kennzeichen auch. Oft gibt es die Möglichkeit im Haus der Zulassungsstelle oder in der Nähe, die Schilder prägen zu lassen. Der einzige optische Unterschied zwischen H-Kennzeichen und normalen Kennzeichen ist der Buchstabe „H“, der am Ende der Ziffern folgt. Auf dem hinteren H-Kennzeichen wird dann die TÜV-Plakette angebracht.

Wurde ein Wunschkennzeichen für die H-Zulassung reserviert, so können die Kennzeichenschilder vor dem Behördengang erstellt werden. Die H-Schilder können kostengünstig online bestellen. Innerhalb von 1-2 Tagen werden diese per Post zugestellt.
 

H-Zulassung online beantragen – geht das?

Komplett internetbasierte Fahrzeugzulassungen direkt mit eID und versiegelten Sicherheitscodes in den Fahrzeugpapieren sind mit dem Projekt i-Kfz seit dem 1. Oktober 2019 möglich. Dieser Onlineservice gilt derzeit nur für das normale Euro-Kennzeichen, jedoch nicht für Sonderkennzeichen (Wechsel, H- und Saisonkennzeichen).

Autoklassiker haben im Allgemeinen alte Fahrzeugpapiere, auf diesen fehlen die Sicherheitscodes. Diese Codes werden für die Onlinezulassung benötigt. Bei der An- bzw. Ummeldung werden daher neue Fahrzeugpapiere ausgegeben. Mit diesen sollte es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, das Fahrzeug online an-, um- oder abzumelden.
 

H-Zulassung Kosten – Das kostet die Oldtimer-Zulassung

Ein Oldtimer wurde mit dem Wunschkennzeichen WS-R 444 H zugelassen.
Oldtimer können mit einem H-Wunschkennzeichen zugelassen werden.
Bild: © Günter Kramer

Das für die H-Zulassung benötigte Oldtimergutachten gibt es allgemein in zwei Varianten. Für die Zulassung ist ein Kurzgutachten ausreichend. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 80 Euro bis 200 Euro und richten sich nach Aufwand der Prüfung. Für die Kfz-Versicherung und zur besseren Werteinschätzung kann bei Prüforganisationen und freien Kfz-Sachverständigen ein ausführliches Wertgutachten erstellt werden. Die Kosten richten sich oft nach dem Fahrzeugwert und liegen meist zwischen 300 Euro und 500 Euro.

Die Kosten für die An- oder Ummeldung sowie die Nummernschilder liegen wie bei normalen Fahrzeugen. Die An- oder Ummeldung kostet ab ca. 27 Euro – 32 Euro, je nach Bundesland und Zulassungsbehörde.

Eine Kennzeichenreservierung kostet 12,80 Euro – 10,20 EUR für die gewünschte Kennzeichenkombination und 2,60 EUR Gebühren für die Reservierung.

Die Prägung der H-Kennzeichen kostet etwa 30 Euro. Online sind Schilder oft günstiger zu erwerben.

Zusätzliche Gebühren fallen an, wenn für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ein Halterwechsel erfolgt oder für den Oldtimer noch alte Fahrzeugpapiere vorliegen. Hier wird ein Umtausch notwendig.

Die H-Kennzeichen Kosten setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen.

  • Kfz-Gutachten nach § 23 StVZO und eventuell nach § 21 StVZO
  • Gebühren für die Kfz-Zulassung und eventuell für die Reservierung von Kennzeichen
  • Kosten für die Kennzeichenschilder

Die gesamten Kosten für die Oldtimerzulassung belaufen sich auf ca. 137 Euro bis 275 Euro.
 

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Mehr Informationen

So wird ein Oldtimer auf das H-Kennzeichen zugelassen
Laufzeit: 1:35 Minuten

 

Leser stellten weitere Fragen zum Thema H-Kennzeichen beantragen

Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Damit ein Fahrzeug als Oldtimer gilt, muss die Erstzulassung 30 Jahre oder mehr betragen.

Ab wann bekommt man ein H-Kennzeichen?

Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger muss mindestens 30 Jahre alt sein und die Begutachtung gemäß §23 StVZO erfolgreich bestanden haben.

Was kostet eine H-Zulassung?

Je nach Zulassungsbehörde und Bundesland, ob neue Fahrzeugdokumente ausgestellt werden müssen, es eine An- oder Ummeldung, eine Wiederzulassung, ein Halterwechsel ist, entstehen unterschiedliche Kosten. Im Normalfall belaufen sich die Gebühren bei der Zulassungsstelle auf ca. 27 EUR – 32 EUR. Zusätzliche Kosten entstehen für eine Wunschkennzeichen-H-Zulassung. Für das Gutachten gemäß §23 StVZO sind ca. 80 EUR – 200 EUR einzuplanen.

Wie bekommt man ein H-Kennzeichen?

Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und das Oldtimergutachten bestehen. Bei der für den Wohnort zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde kann damit die H-Zulassung beantragt werden. Diese verläuft wie eine reguläre Fahrzeug An- bzw. Ummeldung.

Mein Oldtimer ist stillgelegt – wie kann ich ihn wieder zulassen?

Ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt, muss vor der Zulassung ein Vollgutachten nach §21 StVZO erstellt werden. Die Betriebserlaubnis erlischt bei einer Außerbetriebsetzung nach sieben Jahren. Gutachter von Kfz-Prüfstellen oder Kfz-Sachverständige begutachten das Fahrzeug und stellen eine neue Betriebserlaubnis aus.

Wie oft muss man mit H-Kennzeichen zum TÜV?

Fahrzeuge mit einem Oldtimer Kennzeichen müssen, wie andere Kfz alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Wer macht Gutachten für H-Kennzeichen?

Oldtimergutachten erstellen freie Kfz-Sachverständige und Gutachter von Kfz-Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS). Nicht jede Prüfstelle hat speziell ausgebildete Prüfingenieure im Hause. Eine Anfrage und Terminvereinbarung sind anzuraten.
 

Fazit: Die Vorteile der Oldtimerzulassung sollten genutzt werden

Mit den notwendigen Unterlagen ist eine H-Zulassung und der Erhalt der H-Kennzeichen einfach zu bewerkstelligen. Wesentlicher Unterschied zur normalen Anmeldung ist lediglich das Oldtimer-Gutachten. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, jedoch auch Vorteile, wie beispielsweise geringere Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge sowie freies Einfahren in eine Umweltzone.
 

Rechtsgrundlagen für die Oldtimer Zulassung

 

 

Downloads

Vollmacht für Kfz-Zulassung Vorlagen

 

Einwilligungserklärung für Minderjährige

 

Sepa Lastschriftmandat für Kfz Steuer

 

Kfz Zulassung Unterlagen Checkliste

 

Kaufvertrag Auto Muster

 

Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Verkaufen Sie ein zugelassenes Auto, so müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihren Kfz-Versicherer über die Veräußerung des Fahrzeugs informieren.

 

Unsere Expertise

Seit 2007 unterstützen wir Kunden, Firmen, Unternehmen und Makler bei der Entwicklung von Inhouse- und Web-Anwendungen für Kfz-Zulassungen über das eVB-System. Unsere Experten kümmern sich auch um den Social Media Support für Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Durch jahrelange Erfahrung haben wir umfangreiches Fachwissen aufgebaut und sind mit alltäglichen und außergewöhnlichen Situationen vertraut. So können wir unsere sachkundigen Erkenntnisse aus unserer fortlaufenden Arbeit an Sie weitergeben. Unsere Spezialisten erfassen nicht einfach nur Artikel – wir vermitteln erlebtes Praxiswissen.

Informationen, Bußgelder und Preisangaben sind Stand Herbst 2025.
 
Dieser Artikel wurde zusammengefasst von Günter Kramer

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